Vermieten in Krisenzeiten (eBook)

Umfassend, rechtssicher, praxisorientiert
eBook Download: EPUB
2021 | 1. Auflage
187 Seiten
Haufe Verlag
978-3-648-14915-7 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Vermieten in Krisenzeiten -  Matthias Nöllke
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Wie organisieren Sie in Zeiten der Pandemie Besichtigungstermine bei der Mietersuche? Wie reagieren Sie, wenn Ihr Mieter wegen Corona in Zahlungsschwierigkeiten gerät? Und worauf sollten Sie achten, wenn Sie Handwerker oder den Messdienst zu Ihrem Mieter schicken? Dieses Buch stellt das neue Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie vor und zeigt, welche Rechte und Pflichten Vermieterinnen und Vermieter jetzt haben. Musterschreiben und rechtssichere Formulierungshilfen unterstützen bei der Umsetzung. Inhalte: - Die neue Art, einen Mieter zu finden: Mietersuche, Online-Besichtigung, kontaktlose Vermietung - Bei Zahlungsschwierigkeiten des Mieters: Zahlungsausfall nach dem Corona-Gesetz, Stundungsvereinbarung, Senkung der Miete, Mahnverfahren, Kündigung, Zwangsräumung - Nebenkostenabrechnung: Home-Office, Fehler vermeiden, Vorgehen bei Weigerung des Mieters, den Ablesedienst in die Wohnung zu lassen - Probleme während der Krise: Mietminderung während des Lockdowns, Mieter in Quarantäne, Mieter als Maskenverweigerer - Neue Regeln für Eigentumswohnungen: das neue WEG-Gesetz

Dr. Matthias Nöllke hat Kommunikationswissenschaften, Politik und Literaturwissenschaft studiert. Er ist seit vielen Jahren als Autor und Keynote-Speaker tätig, u.a. für den Bayerischen Rundfunk und für zahlreiche Unternehmen. Im Haufe Verlag sind von ihm über 20 erfolgreiche Ratgeber und Sachbücher erschienen.

Matthias Nöllke Dr. Matthias Nöllke hat Kommunikationswissenschaften, Politik und Literaturwissenschaft studiert. Er ist seit vielen Jahren als Autor und Keynote-Speaker tätig, u.a. für den Bayerischen Rundfunk und für zahlreiche Unternehmen. Im Haufe Verlag sind von ihm über 20 erfolgreiche Ratgeber und Sachbücher erschienen.

1 Die neue Art, einen Mieter zu finden


Vor der Corona-Pandemie konnte diese Angelegenheit folgendermaßen ablaufen: Als Vermieter gaben Sie eine Anzeige auf – in der Zeitung, online oder beides. Kurze Zeit später wurden Sie von Anfragen überrollt. Wer näher interessiert war, wurde zu einer Besichtigung eingeladen. Nicht selten zu ein und demselben Termin. Und wenn Sie in einer Groß- oder Universitätsstadt vermieteten, dann konnte es geschehen, dass sich eine eindrucksvolle Schlange bildete, noch bevor Sie selbst am Ort des Geschehens auftauchten. Dieser Andrang war ein sichtbares Zeichen dafür, wie begehrt die Wohnung war und wie stark die Position des Vermieters.

In Krisenzeiten ist Wohnraum nicht weniger begehrt. Doch die Art und Weise, wie Sie einen Mieter finden, hat sich in den vergangenen Monaten stark verändert. Und das liegt nicht allein daran, dass Besichtigungstermine aktuell nur unter besonderen Bedingungen möglich sind, nämlich einzeln und unter Einhaltung der Hygieneregeln. Auch der Übergang von einem Mietverhältnis zum nächsten fordert von Ihnen sehr viel mehr Planung und Vorausschau. Die nahtlose Neuvermietung gestaltet sich aktuell weit schwieriger. Vieles läuft nicht mehr so ab, wie es vor Corona üblich war. Und manches könnte auch so bleiben, wenn die Pandemie überstanden ist.

1.1 Warum Sie einen Plan machen sollten


Es war schon immer sinnvoll, bei der Mietersuche planmäßig vorzugehen und die einzelnen Schritte vorab festzulegen. Doch on der Krise wird Planung zur Notwendigkeit, denn sonst verlieren Sie viel zu viel Zeit. Der Aufwand ist höher, es kann zu Verzögerungen kommen. Und die bisher funktionierenden Abläufe geraten durcheinander. Die Krise diszipliniert, das ist vielleicht das Gute an ihr. Und das, was Sie beibehalten werden, wenn die schwierige Zeit vorüber ist. Denn am Ende profitieren beide von einer durchdachten Planung: sowohl die Vermieter als auch die Mietinteressenten, die schneller Klarheit haben, woran sie sind.

Doch wie gehen Sie im Einzelnen vor? Was sollten Sie vorab festlegen und mit einem Datum versehen, bis wann der betreffende Punkt abgehakt sein sollte? Nun, das kommt ganz auf den Einzelfall, Ihre Kapazitäten und Ihre Interessen an. Einen erheblichen Einfluss hat auch, in welchem Verhältnis Sie zum Vormieter stehen (wenn es denn einen gibt).

Sobald sich abzeichnet, dass Sie neu vermieten werden, sollten Sie über die folgenden Punkte nachdenken:

  • Ab wann kann ich Besichtigungstermine durchführen?
  • Sind noch Renovierungsarbeiten zu erledigen? Ab wann kann frühestens vermietet werden?
  • Wie soll ich den Mietvertrag (um)gestalten? Welche Vereinbarungen sollte ich aufnehmen?
  • Wie hoch soll die Kaltmiete sein? Was fällt an Nebenkosten an?
  • Wer kommt überhaupt als Mieter infrage?
  • Ist es sinnvoll, einen Makler einzuschalten?

1.1.1 Besichtigungstermine organisieren


Gerade in Zeiten der Pandemie sollte diese Frage am Anfang stehen: Ab wann können Sie die Wohnung überhaupt den Interessenten zeigen? Früher war es durchaus üblich, Besichtigungen durchzuführen, während der vorige Mieter noch die Räumlichkeiten bewohnte. Er war gesetzlich verpflichtet, dies zu dulden – zumindest in gewissem Umfang. Das ist nun nicht mehr so ohne Weiteres möglich. Denn bei den Besichtigungen müssen die Hygieneregeln eingehalten werden. Und das setzt ein Mindestmaß an Kooperation Ihres bisherigen Mieters voraus. Er muss nicht nur die Besichtigung dulden, er muss die eigene Wohnung zeitweise freigeben – und vorher gut durchlüften.

Haben Sie zu Ihrem Mieter ein gutes Verhältnis, sollte das möglich sein. Aber genau das ist der wesentliche Punkt: Ihrem Mieter wird deutlich mehr Kooperation abverlangt. Wenn er sich nicht darauf einlassen will, haben Sie kaum Chancen, eine Besichtigung durchzuführen, solange er noch nicht ausgezogen ist. Als Argument genügt, dass sich Ihr Mieter in Quarantäne begeben muss, um dies erheblich zu erschweren, wenn nicht gar unmöglich zu machen.

In jedem Fall geht es darum, möglichst frühzeitig zu klären: Ab wann können Mietinteressenten die Wohnung anschauen? Und selbst wenn Sie einen kooperativen Vormieter haben, sollten Sie die Anzahl der Besichtigungen rigoros begrenzen. Die Wohnung bekommen nur diejenigen zu sehen, die ernsthaft als Mieter infrage kommen. In vielen Fällen heißt das: Sie müssen eine Vorauswahl treffen. Das Vorgehen, das früher üblich war – am Anfang stand die Wohnungsbesichtigung –, kehren Sie also um. Nicht um die Mietinteressenten zu ärgern, sondern aus praktischen Gründen: Wohnungsbesichtigungen können jetzt nur einzeln stattfinden und bedeuten für alle Beteiligten mehr Aufwand.

Tipp: Die virtuelle Wohnungsbesichtigung

Damit sich die Mietinteressenten ein Bild von der Wohnung machen können, bietet es sich an, einen kurzen Film zu erstellen, also einen virtuellen Rundgang durch die Wohnung anzubieten. Dabei können Sie, wie bei einer realen Besichtigung, Informationen zur Wohnung geben. Einen solchen Clip können Sie ohne großen Aufwand mit Ihrem Smartphone erstellen. Allerdings sollten Sie schon darauf achten, dass die Beleuchtung stimmt und die Qualitäten Ihrer Wohnung auch zur Geltung kommen (zum Beispiel moderne Fenster, großer Balkon, ruhige Lage, schönes Treppenhaus).

Weitere Möglichkeiten: Sie führen eine Wohnungsbesichtigung via Skype durch. Das hat den Vorteil, dass der Interessent nachfragen kann. Und Sie können sich auch ein Bild von Ihrem möglichen Mieter machen, der online ja keinen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Möchten Sie mehrere Interessenten zugleich ansprechen, empfiehlt sich Zoom oder eine andere Videokonferenz-Plattform, die Sie kostenlos nutzen können. Viele haben im Homeoffice mit solchen Formaten ja reichlich Erfahrung gemacht.

1.1.2 Die Höhe der Miete festlegen


In den vergangenen Jahren sind die Mieten stark gestiegen, zumindest in den Ballungsräumen. In Krisenzeiten könnte man eigentlich erwarten, dass sich dieser Trend umkehrt. Doch bislang ist eher das Gegenteil zu beobachten: In Zeiten von Lockdown und Homeoffice steigen nun auch die Mieten (und Immobilienpreise) im Umland. Ob dies so bleiben wird, vermag niemand zu sagen.

Die Höhe der Miete entscheidet darüber, welche Interessenten Sie ansprechen und welche Rendite Sie erzielen – und zwar langfristig. Denn die Ausgangsmiete hat Einfluss darauf, wie viel Sie in den kommenden Jahren verlangen dürfen. Mieterhöhungen sind nicht immer leicht durchzusetzen und sie sind begrenzt. Setzen Sie die Miete zu niedrig an, schmälert das Ihre Rendite erheblich. Und wenn Sie das Objekt verkaufen wollen, wirkt sich eine niedrige Mietrendite ungünstig auf den Preis aus.

Auf der anderen Seite ist es nicht immer ratsam, die Miete möglichst hoch anzusetzen. Die Miethöhe wird in vielen Fällen sowieso durch die Mietpreisbremse (siehe Kapitel 1.1.2.2) begrenzt – ein Verstoß gegen diese Regelung hat ärgerliche Folgen. Und eine hohe Miete bestimmt außerdem, welche Klientel Sie ansprechen und in welche Kategorie Ihr Mietobjekt eingeordnet wird, welchem Standard es also genügen muss. Anders gesagt: Wenn Sie im Hochpreissegment mitspielen wollen, sollte die Wohnung auch entsprechend ausgestattet sein. Oder Ihre Mieter können die Miete mindern. Das geht nämlich leichter, wenn der Standard höher ist.

Und schließlich lässt sich auch nur schwieriger ein Mieter finden. Steht die Wohnung eine Zeitlang leer, müssen Sie mit dem Preis heruntergehen. Auch macht es einen ungünstigen Eindruck, wenn Interessenten Ihre Wohnung über einen längeren Zeitraum oder immer wieder im Angebot finden.

1.1.2.1 Wie viel kosten vergleichbare Objekte?

Ein guter Anhaltspunkt für die Höhe Ihrer Miete: Schauen Sie sich um, welche Objekte aktuell sonst noch in Ihrer Gemeinde angeboten werden. Mit denen vergleichen Sie Ihre Wohnung und ordnen sie preislich ein. Dabei ist es natürlich entscheidend, ob diese Objekte auch tatsächlich angemietet werden oder leer stehen.

1.1.2.2 Müssen Sie die Mietpreisbremse beachten?

Um den Anstieg der Mieten zu begrenzen, gibt es seit 2015 in vielen Gemeinden die sogenannte Mietpreisbremse. In Berlin soll ein »Mietendeckel« helfen. Die Mietpreisbremse ist eine Maßnahme, die in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Miethöhe bei Neuvermietungen begrenzen soll. Sie gilt mit zeitlicher Befristung und vor Ablauf dieser Zeit wird entschieden, ob sie verlängert wird. Bis jetzt war das die Regel. Es sind sogar weitere Gemeinden hinzugekommen und der Gesetzgeber hat die Maßnahmen noch einmal verschärft. Aktuell gilt die Mietpreisbremse bis Ende 2025.

Ob in Ihrem Ort die Mietpreisbremse greift, können Sie bei der Gemeindeverwaltung...

Erscheint lt. Verlag 8.2.2021
Reihe/Serie Haufe Fachbuch
Haufe Fachbuch
Verlagsort Freiburg
Sprache deutsch
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Unternehmensführung / Management
Schlagworte Ablesen • Aufhebung • Corona • Handwerker • Immobilie • Insolvenz • Krise • Kündigung • Maske • Pandemie • Vermietung • Zahlungsschwierigkeiten • Zwangsräumung
ISBN-10 3-648-14915-6 / 3648149156
ISBN-13 978-3-648-14915-7 / 9783648149157
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