Social Media und Recht

Praxiswissen für Unternehmen
Buch
304 Seiten
2013 | 2. Auflage 2013
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-03690-7 (ISBN)
39,95 inkl. MwSt
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Datenschutz und rechtliche Sicherheit sind wichtige Faktoren im Online-Marketing. Der Anwalt Carsten Ulbricht informiert ausführlich über die rechtlichen Risiken der verschiedenen Kommunikationsmedien. Darüber hinaus geht der Autor auch auf Haftungsfragen und mögliche Rechtsfolgen von User Generated Content oder Themen wie Rufschädigung in Bewertungsportalen ein.

 

Inhalte:

- Gestaltung der eigenen Social-Media-Präsenz.
- Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenrecht und Datenschutz.
- Werbung und Empfehlungsmarketing in sozialen Netzwerken.
- Neue Geschäftsmodelle im Web 2.0.
- Neu: Die Fakten zu aktuellen Rechtslage und ein Maßnahmenkatalog zur Social Media Governance.

Dr. Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Diem & Partner in Stuttgart. Er berät rechtlich zu allen Themen des Internet, insbesondere Social Media, E-Commerce und Enterprise 2.0. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Internetrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht, aber auch der Erstellung entsprechender AGB bzw. Nutzungsbedingungen und der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Geschäftsmodells bzw. der jeweiligen Plattform.

Vorwort

Erste Schritte: die eigene Präsenz im Social Web
- Auswählen und Anmelden eines Account-Namens
- Wichtige Formalität: das Impressum

Die Veröffentlichung eigener Inhalte
- Äußerungen im Social Web: Das ist erlaubt — Das ist verboten
- Urheberrecht an eigenen Inhalten
- Eigene Bilder, die fremde Personen zeigen

Fremde Inhalte für die eigene Präsenz
- Urheberrechtliche Grundsätze
- Die Creative Commons Lizenzen als Lösung?
- Das Einbinden („Embedding") von fremden Inhalten
- Haftungsrisiken bei der Einbindung von fremden RSS-Feeds

Content-Diebstahl: Wie sich Unternehmen wehren können
- So schützt das Urheberrecht die Inhalte
- Die urheberrechtliche Abmahnung
- Eigene Maßnahmen gegen Content-Diebe
- Strategien im Fall von Content-Diebstahl

(Ver-)Kauf eines Weblogs
- Was wird beim Blogverkauf eigentlich verkauft?
- Wichtige Regelungen im Kaufvertrag

Twitter im Unternehmenseinsatz: rechtssicher zwitschern
- Dos und Don'ts beim Einsatz von Twitter
- Der Verkauf eines Twitter Accounts

User Generated Content: Wenn Internetnutzer zu Produzenten von Inhalten werden
- Wo droht Gefahr?
- Haftet ein Plattformbetreiber für die Inhalte seiner User?
- Muss ein Seitenanbieter neue Inhalte prüfen?
- Wie man Haftungsrisiken verringern kann

Datenschutz im Social Web
- Die Grundlagen
- Social Media Monitoring: das „Durchsuchen" des Social Web
- Big Data: Umgang mit großen Datenmengen

Social Media Marketing: das Web 2.0 als Plattform für Werbung
- Werben in Sozialen Netzwerken: die Grundsätze
- Direktmarketing im und über das Social Web
- Eigene Brand-Communities und Co: Gestaltung von Nutzungsbedingungen
- Spam-Nachrichten im eigenen Netzwerk verhindern
- Tell a Friend: Empfehlungsmarketing im Internet

Facebook: der Social-Media-Gigant im Fokus
- Die Nutzungsbedingungen von Facebook
- Facebook und der Datenschutz
- Der Problemkreis um den Facebook Like-Buttons
- Der weitergehende Problemkreis: Facebook Login auf der eigenen Internetpräsenz
- Haftungsrisiko: Teilen von Inhalten über Facebook (sog. „Sharing")
- Social Media Sharing Policy

Markenschutz im Social Web
- Die ganz eigenen Gesetze des Social Web
- Risiken durch Mitarbeiter
- Richtiger Umgang mit den Melde- und Löschverfahren der Plattformen

Social Media im Unternehmen
- Warum Unternehmen Social Media Guidelines brauchen
- Social Media Security - Richtlinien zur Reduzierung von Sicherheitsrisiken
- Wer ist der „Eigentümer" von Social Media Accounts?

Social Media Recruiting: neue Mitarbeiter über XING, Facebook & Co.
- Arbeitnehmerdatenschutz: Wie weit darf die Internetrecherche über Mitarbeiter gehen?
- Active Sourcing: Abwerbung von Mitarbeitern in Sozialen Netzwerken

Enterprise 2.0: neue Tools für Unternehmensnetzwerke
- Was Blogs, Wikis & Social Networks im Intranet leisten können
- Rechtliche Probleme beim Einsatz der Werkzeuge
- Strategien zur Einführung einer Enterprise 2.0-Lösung

Neue Geschäftsmodelle im Web 2.0
- Screen Scraping: Sammeln und Aufbereiten fremder Daten
- Crowdsourcing: die Kreativität der Massen nutzen
- Bewertungsportale: zulässig oder verboten?

Ein Resümee

Checklisten
- Social Media Präsenz eines Unternehmens
- Social Media Guidelines

Glossar

Abkürzungsverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Personenbezogene Daten: Dreh- und Angelpunkt des Schutzes Personenbezogene Daten sind nach der Definition des § 3 Abs. 1 BDSG „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)". Diese Einzelangaben werden sehr weit gefasst. - So fallen unter „persönliche Verhältnisse" Angaben zu dem Betroffenen selbst, seine Identifizierung und Charakterisierung (z. B. Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Konfession, Beruf, Erscheinungsbild, Eigenschaften, Aussehen, Gesundheitszustand, Überzeugungen). - Die „sachlichen Verhältnisse" betreffen Angaben über einen auf den Betroffenen beziehbaren Sachverhalt, wie z. B. seinen Grundbesitz. Immer dann, wenn entsprechende Daten in oder über die Sozialen Medien verarbeitet werden, sind vom Diensteanbieter die Vorgaben des → Telemediengesetzes zu beachten. Auch im Telemedienrecht gilt der Grundsatz des → Verbots mit Erlaubnisvorbehalt (§ 12 TMG). Das bedeutet, dass man personenbezogene Daten nur verwenden darf, wenn dies gesetzlich ausdrücklich erlaubt wird oder dazu eine Einwilligung des jeweils betroffenen Nutzers vorliegt. Wenn also personenbezogene Daten der Social Web Nutzer gesammelt oder verwendet werden, sollte grundsätzlich sichergestellt werden, dass die konkrete Datenverwendung - entweder ausdrücklich durch eine gesetzliche Vorschrift für zulässig erklärt wird oder - der Nutzer vor der Datenerhebung oder -verwendung entsprechend § 13 TMG umfassend aufgeklärt wird und seine ausdrückliche Zustimmung (Opt-in) dazu erklärt hat. Die Einwilligung des Nutzers § 13 TMG schreibt vor, Nutzer über die Datenerhebung mit einer leicht auffindbaren → Datenschutzerklärung zu informieren. Bei der Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten kann dazu die Verpflichtung hinzukommen, eine Einwilligung des jeweils betroffenen Nutzers einzuholen. Ob neben der Datenschutzerklärung eine zusätzliche Einwilligung erforderlich ist, hängt davon ab, ob und wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder an Dritte weitergegeben werden. Ob besondere Funktionen in den Sozialen Medien, wie z. B. der Facebook Like Button, eine solche Einwilligung erfordern und wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann, wird in diesem Kapitel dargestellt. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung erfordert in der Regel eine aktive Zustimmungserklärung des Betroffenen (→ Opt-in). Häufig wird dies so realisiert: Der Nutzer muss der Erklärung des Anbieters zur Datenerhebung und -verarbeitung durch das Setzen eines Häkchens in einer Checkbox zustimmen. Dieses Verfahren genügt den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Ist eine Einwilligung nötig, muss der Diensteanbieter auch sicherstellen: - dass die Einwilligung protokolliert wird (§ 13 Nr. 2 TMG), - der Inhalt der Einwilligung für den Nutzer jederzeit abrufbar ist (Nr. 3) und - er seine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen kann (Nr. 4). Über diese Widerrufsmöglichkeit muss der Nutzer in der → Datenschutzerklärung informiert werden.

Erscheint lt. Verlag 29.10.2013
Reihe/Serie Haufe Fachbuch ; 07932
Sprache deutsch
Gewicht 407 g
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
Schlagworte Datenschutz • Internet • Marketing • Social Media • SocialMedia • Urheberrecht
ISBN-10 3-648-03690-4 / 3648036904
ISBN-13 978-3-648-03690-7 / 9783648036907
Zustand Neuware
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