Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-04730-9 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Inhalte:
- Wer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, welche Fristen zu beachten sind und welche formalen Anforderungen es gibt.
- 112 Musterzeugnisse zu den verschiedensten Berufen, Branchen und Funktionen.
- Über 100 Textbausteine zu Kernkompetenzen und Führung.
- Mit Europass-Zeugniserläuterung.
- Neu: Kapitel zur Unternehmensbeschreibung im Arbeitszeugnis.
Arbeitshilfen online:
- Alle Musterzeugnisse und Textbausteine.
- Aktuelle BAG-Urteile.
- Checklisten.
Dr. Günter Huber ist seit 1982 als Rechtsanwalt in Freiburg tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Arbeits- und Erbrecht. Er ist Verfasser vieler Publikationen und Artikel in seinem Fachgebiet.
Waltraud Müller ist als Rechtsanwältin und als Spezialistin für Arbeitsrecht in der Erwachsenenbildung tätig.
Vorwort EinführungZeugnisrechtRechtsgrundlagenAnspruchberechtigterZeitpunkt der ZeugniserteilungGrundsätzlich keine ÜbersendungspflichtAntidiskriminierungsgebotForm des ZeugnissesVerjährung, Verwirkung, Verzicht und AusschlussfristenGerichtliche Geltendmachung des ZeugnisanspruchsSchadensersatz und EntschädigungDas gefälschte Zeugnis ZeugnisinhaltArten des ZeugnissesWahrheit und wohlwollende BeurteilungEinzelfälle zum Zeugnisinhalt Zeugnisformulierung: Erläuterungen und TextbausteineHäufige FehlerquellenAufbau des ArbeitszeugnissesDie einzelnen ZeugnisbestandteileBesonderheiten beim ZwischenzeugnisBesonderheiten beim AusbildungszeugnisBesonderheiten beim Zeugnis für Praktikanten Zeugnisformular mit TextbausteinenZeugnismusterAngestellteFührungskräfteGewerbliche ArbeitnehmerZeugnisse für Auszubildende, Trainees und PraktikantenZwischenzeugnisse ZeugnisanalyseBeurteilung von ArbeitszeugnissenGeheimcode Die "Europass Zeugniserläuterung"LiteraturverzeichnisAbkürzungsverzeichnisStichwortverzeichnisDie Autoren
Arten des ZeugnissesEinfaches ZeugnisBeim einfachen Zeugnis wird lediglich die Art des Dienstverhältnisses und dessen Dauer bestätigt. Aussagen über die Leistung und die Führung sind im einfachen Zeugnis nicht enthalten.Aufgenommen werden muss die Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers aufzunehmen. Die Art der Beschäftigung ist so vollständig und genau anzugeben, dass sich ein Dritter hierüber ein Bild machen kann. Allgemeine Angaben sind dann nicht ausreichend, wenn der Arbeitnehmer mit Sonderaufgaben befasst war.Als Dauer der Beschäftigung ist die rechtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam bzw. das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird. Kürzere Unterbrechungen wie Urlaub, Krankheit usw. sind nicht anzugeben.
Erscheint lt. Verlag | 26.5.2014 |
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Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 460 g |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
Schlagworte | Arbeitszeugnis • Arbeitszeugnis / Berufszeugnis / Dienstzeugnis • BAG-Urteile • Beurteikung • Beurteilung • Musterzeugnisse • Recht • Zeugnis • Zeugnisanalyse |
ISBN-10 | 3-648-04730-2 / 3648047302 |
ISBN-13 | 978-3-648-04730-9 / 9783648047309 |
Zustand | Neuware |
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