Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-02711-0 (ISBN)
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Dr. Günter Huber ist seit 1982 als Rechtsanwalt in Freiburg tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Arbeits- und Erbrecht. Er ist Verfasser vieler Publikationen und Artikel in seinem Fachgebiet.
Waltraud Müller ist als Rechtsanwältin und als Spezialistin für Arbeitsrecht in der Erwachsenenbildung tätig.
Vorwort
A Einführung
B Zeugnisrecht
1 Rechtsgrundlagen
2 Arten des Zeugnisses
2.1 Einfaches Zeugnis
2.2 Qualifiziertes Zeugnis
2.3 Zwischenzeugnis
2.4 Arbeitsbescheinigung
2.5 Stationszeugnisse für Referendare
3 Anspruchsberechtigter
4 Zeitpunkt der Zeugniserteilung
5 Grundsätzlich keine Übersendungspflicht
6 Zeugnisinhalt
7 Wahrheit und wohlwollende Beurteilung
8 Antidiskriminierungsgebot
9 Einzelfälle zum Zeugnisinhalt
10 Form des Zeugnisses
11 Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen
11.1 Verjährung
11.2 Verwirkung
11.3 Ausschlussfristen
11.4 Verzicht
12 Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruchs
13 Schadensersatz und Entschädigung
14 Das gefälschte Zeugnis
C Zeugnisformulierung
1 Häufige Fehlerquellen
2 Aufbau des Arbeitszeugnisses
3 Die Zeugnisbestandteile - mit Textbausteinen
3.1 Einleitung
3.2 Tätigkeitsbeschreibung
3.3 Leistungsbeurteilung
3.4 Persönliche Führung (Sozialverhalten)
3.5 Schlussformulierung
4 Besonderheiten beim Zwischenzeugnis
5 Besonderheiten beim Ausbildungszeugnis
6 Besonderheiten beim Zeugnis für Praktikanten
D Zeugnisformular mit Textbausteinen
E Zeugnismuster
1 Angestellte
1.1 Administrator (IT-Bereich)
1.2 Altenbetreuerin
1.3 Anlageberaterin
1.4 Architekt
1.5 Arzthelferin
1.6 Assistentin der Geschäftsführung
1.7 Assistenzärztin
1.8 Auftragssachbearbeiter
1.9 Bankkaufmann/Anlageberatung
1.10 Bauführer
1.11 Bilanzbuchhalter
1.12 Buchhalter
1.13 Bürogehilfin
1.14 Consultant
1.15 Controller
1.16 Datentypistin
1.17 Einkaufssachbearbeiter
1.18 Elektroingenieur
1.19 Ergotherapeutin
1.20 Erzieherin
1.21 Fremdsprachenkorrespondentin
1.22 Geschäftsführungssekretärin
1.23 Grafik-Designerin
1.24 Kaufmännische Angestellte in der Betriebsverwaltung eines technischen Büros
1.25 Kaufmännischer Angestellter in der Einkaufsabteilung
1.26 Kaufmännische Angestellte im Handwerksbetrieb
1.27 Key-Account-Manager
1.28 Kosmetikerin
1.29 Kraftfahrzeugingenieur
1.30 Krankenpfleger Geriatrie
1.31 Krankenpfleger Kardiologie
1.32 Lehrer an einer Privatschule
1.33 Marketing-Mitarbeiterin
1.34 Marketing-Sachbearbeiterin
1.35 Marketing-Sachbearbeiter
1.36 Masseur
1.37 Operation Managerin
1.38 Organisator
1.39 Produktmanager
1.40 Programmierer
1.41 Prüfplaner
1.42 Regelungstechniker
1.43 Reisebüro-Fachkraft
1.44 Rettungssanitäter
1.45 Röntgenfacharzt
1.46 Sachbearbeiterin/Auftragsabwicklung
1.47 Sachbearbeiter/Versicherung
1.48 Schreibkraft
1.49 Sekretärin
1.50 Senior-Developer (IT-Bereich)
1.51 Stahlbauingenieur
1.52 Stellvertretender Verwaltungsleiter
1.53 Steuerberater
1.54 Steuerfachgehilfin
1.55 Systemprogrammierer
1.56 Systemtechniker
1.57 Technischer Angestellter
1.58 Telefonistin
1.59 Vertriebsbeauftragter
1.60 Verkäuferin
1.61 Vorstandsassistent
1.62 Web-Designerin
1.63 Werbegrafiker
1.64 Werkstattmeister
1.65 Zahnarzthelferin
1.66 Zahntechnikerin
2 Führungskräfte
2.1 Bereichsleiter
2.2 Einkaufsleiter
2.3 Filialleiter
2.4 Gesamtvertriebsleiter
2.5 Geschäftsführer
2.6 Geschäftsführer
2.7 Geschäftsführer
2.8 Geschäftsgebietsleiter
2.9 Geschäftsstellenleiter
2.10 Gruppenleiter
2.11 Kaufmännischer Leiter
2.12 Industriemeister
2.13 Lagerverwalterin
2.14 Leiter Vertrieb und Marketing
2.15 Leiter Warenannahme
2.16 Marktleiter
2.17 Malermeister
2.18 Medizinisch-wissenschaftlicher Fachreferent
2.19 Personalreferent
2.20 Pflegedienstleiterin
2.21 Produktionsleiter
2.22 Projektleiter
2.23 Restaurant-Managerin
2.24 Stationsleiter
2.25 Technischer Geschäftsführer
2.26 Verkaufsleiter
2.27 Vorstandsmitglied/Vorstandssprecher
3 Gewerbliche Arbeitnehmer
3.1 Auslieferungsfahrer
3.2 Baggerführer
3.3 Betriebswerkerin
3.4 CNC-Dreher
3.5 Dreher
3.6 Elektromonteur
3.7 Fernmeldemonteur
3.8 Gas- und Wasserinstallateur
3.9 Hausmeister
3.10 Kraftfahrzeugelektriker
3.11 Kraftfahrzeugmechaniker
3.12 Kundendienstmonteur
3.13 Schlosser
3.14 Verkaufsfahrerin
4 Zeugnisse für Auszubildende, Trainees und Praktikanten
4.1 Bürogehilfin
4.2 EDV-Praktikant
4.3 Fleischer
4.4 Großhandelskaufmann
4.5 Hauswirtschafts-Trainee
4.6 Marketing-Trainee
4.7 Praktikantin in Anwaltskanzlei
4.8 Rechtsanwaltsfachangestellte
4.9 Speditionskauffrau
4.10 Tierpfleger
5 Zwischenzeugnisse
5.1 Bankkauffrau
5.2 Bauzeichnerin
5.3 Informatiker
5.4 Kaufmännische Mitarbeiterin
5.5 Projektierungsingenieur
5.6 Sachbearbeiterin Vertriebsadministration
5.7 Versicherungskauffrau
F Zeugnisanalyse
1 Beurteilung von Arbeitszeugnissen
2 Geheimcode
G Die Europass Zeugniserläuterung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
12 Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruchs Klagerecht Wenn der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung oder auf Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen. Vom Bundesarbeitsgericht wird der Berichtigungsanspruch als Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines richtigen Zeugnisses angesehen. Ausgehend hiervon wurde dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit des ausgestellten Arbeitszeugnisses auferlegt mit der Begründung: Trotz des bereits ausgestellten Arbeitszeugnisses könne der Arbeitnehmer zunächst einwenden, der Anspruch auf Zeugniserteilung sei nicht ordnungsgemäß erfüllt. Der Arbeitgeber müsse dann nachweisen, dass das bereits ausgestellte Arbeitszeugnis ordnungsgemäß sei. Gegen die dem Arbeitgeber auferlegte Beweislast könne auch die Schwierigkeit der Beweisführung für den Arbeitgeber nicht angeführt werden, da der Arbeitnehmer, wenn er das Nichtvorhandensein der vom Arbeitgeber im Zeugnis behaupteten Tatsachen und Bewertungen beweisen solle, in weitaus größere Beweisnot geraten müsse. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.10.2003 hat der Arbeitgeber jedoch nur dann die seiner Beurteilung zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen, wenn die Benotung im Arbeitszeugnis unterdurchschnittlich ist. Der Arbeitnehmer trägt nach diesem Urteil die Beweislast, wenn er eine bessere Benotung als "zur vollen Zufriedenheit", das bedeutet befriedigend oder durchschnittlich erreichen will.
Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 442 g |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
Schlagworte | Arbeitszeugnis • Arbeitszeugnis / Berufszeugnis / Dienstzeugnis • Geheimcode • Musterzeugnis • Zeugnisanalyse • Zeugnisrecht |
ISBN-10 | 3-648-02711-5 / 3648027115 |
ISBN-13 | 978-3-648-02711-0 / 9783648027110 |
Zustand | Neuware |
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