Lohn- und Gehaltsabrechnung 2014 - inkl. Arbeitshilfen online

Buch
540 Seiten
2014 | 16., 16. Auflage 2014
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-04103-1 (ISBN)
44,95 inkl. MwSt
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Das Standardwerk für die fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung in der 16. Auflage! Es zeigt Ihnen in über 45 Beispielrechnungen, wie Sie Löhne, Gehälter und Abgaben richtig berechnen - auch bei wichtigen Sonderfällen wie Einmalzahlung oder Arbeitsunterbrechung. Damit sparen Sie Zeit und gewinnen Sicherheit.
Inhalte:
* Alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen 2014.* Änderungen bei Sozialversicherungsmeldungen und der Lohnsteuerbescheinigung.* Übergreifende Aktualisierungen zu den ELStAM.* Änderungen für die Entgeltabrechnung aus dem neuen Reisekostenrecht 2014.* Änderungen im Entgeltnachweis und bei Hybrid Firmenwagen.Arbeitshilfen online:
* Gehaltsrechner Brutto-Netto.* Gleitzonenrechner.* Abfindungsrechner.* Reisekostenrechner und -sätze.* Checklisten zu Entgeltabrechnung, Eintritt/Austritt sowie Sachbezugswerte zur Verpflegung

Claus-Jürgen Conrad ist Wirtschaftsinformatiker und Volkswirtschaftler. Er war für die Siemens AG tätig, als Fachredakteur bei Lexware und ist seit 1999 Leiter für Personalsysteme bei der Firmengruppe Endress + Hauser.

Die wichtigsten Änderungen in 2014
Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung
Abrechnungsunterlagen zusammenstellen
* Abrechnungsrelevante Firmendaten * Unterlagen für Meldungen an die Krankenkassen * Unterlagen für Meldungen an das Finanzamt * Unterlagen für Meldungen an die Bundesagentur für Arbeit * Unterlagen für Meldungen an die Berufsgenossenschaft Ein Arbeitnehmer wird neu eingestellt
* Was ist bei Eintritt eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers zu tun? * Was ist bei Eintritt einer geringfügig beschäftigten Aushilfe zu tun? * Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun? * Sozialversicherungsmeldungen für besondere Personengruppen * Sonderregelung für Übergangsfälle von geringfügig Beschäftigten Vom Bruttolohn zur Nettoauszahlung
* Ermittlung des Arbeitslohns/Arbeitsentgelts * Steuerliche Abzüge * Sozialversicherungsbeiträge * Gesamtabrechnung Die Lohnabrechnung
* Wie wird das Entgelt einer Aushilfe abgerechnet? * Liegt das Arbeitsentgelt zwischen 450 und 850 EUR? * Ist der Arbeitnehmer Auszubildender? * Erhält der Arbeitnehmer VwL oder Fahrgeld? * Hat der Arbeitnehmer Kinder? * Erhält der Arbeitnehmer Erstattungen für Dienstreisen? * Hat der Arbeitnehmer nicht zum Ersten eines Monats angefangen? * Arbeitet der Mitarbeiter nachts, an Sonn- und Feiertagen? * Hat der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge? * Hat der Arbeitnehmer eine Beihilfe oder einen Vorschuss erhalten? * Hat der Arbeitnehmer eine Sachleistung erhalten? * Hat der Arbeitnehmer einen Firmenwagen? * Ist für den Arbeitnehmer ein Lohnsteuerfreibetrag zu berücksichtigen? * Hat der Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit erhalten? * Hat der Arbeitnehmer eine Nettolohnzahlung erhalten? * Hat der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse? Einmalzahlungen
* Was sind Einmalzahlungen? * Wie sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Tantiemen abzurechnen? * Wie ist eine Abfindung abzurechnen? * Wie ist Arbeitslohn für mehrere Jahre abzurechnen? Bruttolohnbestandteile
Wer erhält welche Lohnabzüge und wie sind diese zu melden?
* Was erhält das Finanzamt? * Was ist der Krankenkasse zu melden? Wo werden die Bezüge/Abzüge dokumentiert?
* Entgeltbescheinigung mit dem Entgeltnachweis * Übersicht der Bezüge und Abzüge im Lohnkonto * Übersicht der sozialversicherungsrechtlichen Angaben im Lohnkonto * Die Jahresübersicht im Lohnjournal * Checkliste Entgeltabrechnung Arbeitnehmer scheidet aus oder wechselt den Status
* Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermitteln * Abmeldung bei der Krankenkasse * Was ist bei Abmeldung von teilzeitbeschäftigten Aushilfen zu tun? Arbeitsunterbrechung wegen Krankheit oder Mutterschutz
* Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) * Mutterschutz/Elternzeit * Einmalzahlung während einer Arbeitsunterbrechung * Elektronische Entgeltersatzleistung - EEL * Geringfügige Beschäftigung/kurzfristige Beschäftigung während einer Arbeitsunterbrechung Welche Aktivitäten gehören zum Jahresabschluss?
* Checkliste Jahresabschluss * Lohnsteuerjahresausgleich * Erstellen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung * Jahresmeldung an die Krankenkasse * Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft * Jahresmeldung an das Integrationsamt Stichwortverzeichnis

Studenten Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung 2013 hat - wenn auch nur geringe - Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten. Um die Beitragspflicht feststellen zu können, muss der Arbeitgeber zunächst entscheiden, wann und in welchem Umfang der Studierende beschäftigt werden soll. Abhängig davon, ob der/die Student(in) in den Semesterferien oder während des Semesters, mit mehr oder weniger als 20 Stunden pro Woche und gegen ein geringfügiges oder mehr als geringfügiges Entgelt beschäftigt wird, ergeben sich unterschiedliche Beitragspflichten. Bei Studierenden lassen sich folgende Beschäftigungen unterscheiden: * Geringfügige Beschäftigung (bis 450 EUR Entgelt pro Monat)* Kurzfristige Beschäftigung (bis max. 50 Arbeitstage pro Jahr)* Beschäftigung während der Semesterferien* Beschäftigung während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche* Beschäftigung während des Semesters für mehr als 20 Stunden pro Woche Geringfügig Beschäftigter Wird ein Studierender für ein geringes Arbeitsentgelt (bis 450 EUR durchschnittlich pro Monat) beschäftigt, erfüllt der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung. Wie für alle anderen Arbeitnehmer ist diese Beschäftigung außer in der Rentenversicherung für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber entrichtet die pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung, der Studierende muss die Differenz zum allgemeinen Beitrag (3,9 % des Arbeitsentgelts) als Beitrag leisten. Für Studenten, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, muss der Arbeitgeber neben dem pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung den Pauschalbeitrag von 13 % zur Krankenversicherung leisten. Ist der Studierende privat versichert, entfällt der pauschale Krankenkassenbeitrag. Außerdem kann der Studierende auf die Rentenversicherungspflicht verzichten und dies dem Arbeitgeber schriftlich erklären. Die geringfügige Beschäftigung eines Studenten ist bei der Bundesknappschaft-Bahn-See mit dem Beitragsgruppenschlüssel 6-1-0-0 (0-1-0-0 privat versichert) und dem Personengruppenschlüssel 109 anzumelden. Verzichtet der Student auf die Rentenversicherungspflicht, ist der Studierende mit dem Beitragsgruppenschlüssel 6-5-0-0 bei der Minijob-Zentrale anzumelden (vgl. Kapitel 3.2.3). Kurzfristig beschäftigt Studenten, deren Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage befristet wird, sind in allen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei (kurzfristige Beschäftigung). Es ist jedoch die Grenze der Arbeitstage und die Berufsmäßigkeit zu prüfen. Die kurzfristige Beschäftigung ist bei der Minijob- Zentrale mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0-0-0-0 und der Personengruppe 110 anzumelden (vgl. Kapitel 3.3.2).

Erscheint lt. Verlag 24.2.2014
Reihe/Serie Haufe Fachbuch
Sprache deutsch
Gewicht 900 g
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Entgelt • Gehalt (Arbeitsentgelt) • Gehaltsabrechnung • Lohnabrechnung • Lohnbuchführung; Handbuch/Lehrbuch • Minijob • SEPA
ISBN-10 3-648-04103-7 / 3648041037
ISBN-13 978-3-648-04103-1 / 9783648041031
Zustand Neuware
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