Reisekosten 2014
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-03991-5 (ISBN)
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- Alle Änderungen zur Reisekostenreform 2014
- So nutzen Sie Ihren Gestaltungsspielraum optimal
- Mit Beispielen, Tipps und Arbeitshilfen
Das topaktuelle Praxishandbuch bietet Ihnen alle Änderungen durch die Reisekostenreform. So setzen Sie die neuen Vorschriften zum Reisekostenrecht sicher um und nutzen Ihren steuerlichen Gestaltungsspielraum optimal.
„Erste Tätigkeitsstätte" ist der zentrale Begriff der Reisekostenreform. Was sich dahinter verbirgt und welche Auswirkungen er auf die betriebliche Praxis hat, zeigt Ihnen diese topaktuelle Neuauflage. Aber auch bei den Verpflegungspauschalen, bei Mahlzeitengewährung auf Dienstreisen, bei den Übernachtungskosten und bei der doppelten Haushaltsführung müssen Sie einschneidende Änderungen beachten.
Außerdem sind ab 2014 neue Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten zu erfüllen.
Inhalte:
- Alles zur Reisekostenreform 2014
- Steuerfreie Erstattungen durch Arbeitgeber
- Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Doppelte Haushaltführung bei Arbeitnehmern
- Vorsteuerabzug bei Reisekosten und Firmenwagenüberlassung
- Übersicht der aktuellen Auslandsreisekostensätze
mit Arbeitshilfeln online:
- Praktische Arbeitshilfen, wie z. B. Auslandsreisekostentabelle, Dienstreisegenehmigung oder Reisekostenabrechnung
- Checklisten, Mustertexte und Rechner
- Formulare zum direkten Bearbeiten und Ausdrucken
inkl. eBook!
Rainer Hartmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Oberamtsrat beim Finanzamt Freiburg und Leiter einer Zentralstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung von Großbetrieben. Zudem ist er Autor zahlreicher Fachbücher und Aufsätze auf dem Gebiet der Lohnsteuer.
Andreas Sprenger ist Diplom-Finanzwirt, Steuerberater und veröffentlichte zahlreiche Fachpublikationen.
Tabellenteil
Tabelle 1: Inlandsreisepauschalen 2014
Tabelle 2: Auslandsreisepauschalen 2014
Tabelle 3: Kürzung der Verpflegungspauschalen
Tabelle 4: Abzugsfähige Reisekosten
Tabelle 5: Steuerfreier
Tabelle 6: Pauschale Kilometersätze
Tabelle 7: Vorsteuerabzug aus Reisekosten
Tabelle 8: Geldwerte Vorteile aus der Firmenwagenüberlassung
Tabelle 9: Firmenwagen: Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung
Tabelle 10: Doppelte Haushaltsführung: Abzugsfähige Aufwendungen
Tabelle 11: Doppelte Haushaltsführung: Steuerfreier Arbeitgeberersatz
Erläuterungsteil
- Einführung
- Die Neuregelungen im Überblick
- Erste Tätigkeitsstätte ersetzt regelmäßige Arbeitsstätte
- Gesetzliche Regelung der ersten Tätigkeitsstätte
- Entfernungspauschale für Fahrten zu Sammel- bzw. Treffpunkt
- Änderungen bei den Verpflegungspauschalen
- Änderungen bei der doppelten Haushaltsführung
- Übersicht: Altes- neues Reisekostenrecht
Reisekostenrecht 2014
Die erste Tätigkeitsstätte
- Die Fallgruppen der beruflichen Auswärtstätigkeit
- Voraussetzungen der beruflichen Auswärtstätigkeit
- Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen
- Tätigkeit auf Fahrzeugen
- Abzugsfähige Reisekosten
- Mehraufwand für Verpflegung
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten
- Reisekosten bei Aus- und Fortbildung
- Geschäftsreisen bei Selbstständigen
Steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber
- Umfang der Steuerfreiheit
- Zusammengefasste Erstattung
- Zulässige Pauschalbesteuerung
- Kürzung der Werbungskosten
- Nachweis der Reisekosten
- Reisekostenabrechnung (Muster)
Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
- Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Entfernungspauschale 2014
- Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen
- Fahrtkostenersatz und sonstige Arbeitgeberleistungen
- Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bei Selbstständigen
Doppelte Haushaltsführung
- Anwendungsbereich
- Gesetzliche Grundlagen
- Abzugsfähige Werbungskosten
- Steuerfreie Arbeitgebererstattung
- Doppelte Haushaltsführung im Ausland
- Bescheinigung der steuerfreien Arbeitgebererstattungen
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Firmenwagenbesteuerung im Überblick
- Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil
- Begrenzung auf 2 Berechnungsverfahren
- 1-%-Regelung (Methode 1)
- Einzelnachweis der Fahrten und Gesamtkosten (Methode 2)
- Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
- Sammelbeförderung
- Fahrergestellung
- Nutzungsentgelte des Arbeitnehmers
- Autotelefon
- Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte: Pauschalbesteuerung oder Werbungskostenabzug
Umsatzsteuer
- Vorsteuerabzug bei Reisekosten und ähnlichen Aufwendungen
- Gesetzeslage
- Vorsteuerabzug aus Übernachtungskosten
- Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten
- Kein Vorsteuerabzug bei arbeitnehmereigenen Fahrzeugen
- Vorsteuerabzug bei Benutzung anderer VerkehrsmittelBewirtungskosten
- Abzug als Betriebsausgabe
- Geschäftliche Bewirtung
- Umsatzsteuer
- Bewirtungskosten beim Arbeitnehmer
Stichwortverzeichnis
Firmenwagenbesteuerung im Überblick Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), stellt dieser (geldwerte) Vorteil steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenüberlassung stehen weiterhin die beiden bisherigen Berechnungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung: * die pauschale Nutzungswertermittlung in Form der 1-%-Methode sowie* der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode.Diese Bewertungsmethoden stellen auch 2014 die Grundlage für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar - durch die Reisekostenreform 2014 ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen. Die gesetzliche Neudefinition der ersten Tätigkeitsstätte wurde auch für die Firmenwagenbesteuerung nachvollzogen. Der Gesetzeswortlaut wurde an den neuen Arbeitsortbegriff „erste Tätigkeitsstätte" angepasst. Sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode ist ab 2014 ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu berechnen, wenn der Firmenwagen dem Arbeitnehmer auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird. Nach den neuen Reisekostenbestimmungen ist die Zuschlagsberechnung an die Wegstrecke Wohnung - erste Tätigkeitsstätte geknüpft. Als Folge des inhaltlich völlig neuen Begriffs der ersten Tätigkeitsstätte dürfte der Ort der bisherigen regelmäßigen Arbeitsstätte und der Ort der ersten Tätigkeitsstätte nicht selten voneinander abweichen. Wie für die lohnsteuerliche Behandlung der Fahrtkostenzuschüsse (vgl. Kap. 5.1) hat das Lohnbüro für die Durchführung der Firmenwagenbesteuerung zunächst zu prüfen, wo der Arbeitnehmer ab 1.1.2014 seine erste Tätigkeitsstätte hat und ob diese noch mit der - bisherigen - regelmäßigen Arbeitsstätte übereinstimmt. Für denselben Dienstwagen kann sich 2014 infolge des rechtlich bedingten Ortswechsels ein vom Vorjahr betragsmäßig abweichender Sachbezug Firmenwagen ergeben. Allerdings dürfte dies kaum Nachteile bringen, da der Gesetzgeber hinsichtlich des neu bestimmten Tätigkeitsstättenbegriffs weitreichende arbeitsrechtliche Möglichkeiten des Arbeitgebers für die Zuordnung seiner Arbeitnehmer zu einer ersten Tätigkeitsstätte vorsieht.
Firmenwagenbesteuerung im Überblick Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), stellt dieser (geldwerte) Vorteil steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenüberlassung stehen weiterhin die beiden bisherigen Berechnungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung: * die pauschale Nutzungswertermittlung in Form der 1-%-Methode sowie* der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode.Diese Bewertungsmethoden stellen auch 2014 die Grundlage für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar - durch die Reisekostenreform 2014 ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen. Die gesetzliche Neudefinition der ersten Tätigkeitsstätte wurde auch für die Firmenwagenbesteuerung nachvollzogen. Der Gesetzeswortlaut wurde an den neuen Arbeitsortbegriff „erste Tätigkeitsstätte" angepasst. Sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode ist ab 2014 ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu berechnen, wenn der Firmenwagen dem Arbeitnehmer auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird. Nach den neuen Reisekostenbestimmungen ist die Zuschlagsberechnung an die Wegstrecke Wohnung - erste Tätigkeitsstätte geknüpft. Als Folge des inhaltlich völlig neuen Begriffs der ersten Tätigkeitsstätte dürfte der Ort der bisherigen regelmäßigen Arbeitsstätte und der Ort der ersten Tätigkeitsstätte nicht selten voneinander abweichen. Wie für die lohnsteuerliche Behandlung der Fahrtkostenzuschüsse (vgl. Kap. 5.1) hat das Lohnbüro für die Durchführung der Firmenwagenbesteuerung zunächst zu prüfen, wo der Arbeitnehmer ab 1.1.2014 seine erste Tätigkeitsstätte hat und ob diese noch mit der - bisherigen - regelmäßigen Arbeitsstätte übereinstimmt. Für denselben Dienstwagen kann sich 2014 infolge des rechtlich bedingten Ortswechsels ein vom Vorjahr betragsmäßig abweichender Sachbezug Firmenwagen ergeben. Allerdings dürfte dies kaum Nachteile bringen, da der Gesetzgeber hinsichtlich des neu bestimmten Tätigkeitsstättenbegriffs weitreichende arbeitsrechtliche Möglichkeiten des Arbeitgebers für die Zuordnung seiner Arbeitnehmer zu einer ersten Tätigkeitsstätte vorsieht.
Firmenwagenbesteuerung im Überblick Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), stellt dieser (geldwerte) Vorteil steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenüberlassung stehen weiterhin die beiden bisherigen Berechnungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung: - die pauschale Nutzungswertermittlung in Form der 1-%-Methode sowie - der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode. Diese Bewertungsmethoden stellen auch 2014 die Grundlage für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar - durch die Reisekostenreform 2014 ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen. Die gesetzliche Neudefinition der ersten Tätigkeitsstätte wurde auch für die Firmenwagenbesteuerung nachvollzogen. Der Gesetzeswortlaut wurde an den neuen Arbeitsortbegriff „erste Tätigkeitsstätte" angepasst. Sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode ist ab 2014 ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu berechnen, wenn der Firmenwagen dem Arbeitnehmer auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird. Nach den neuen Reisekostenbestimmungen ist die Zuschlagsberechnung an die Wegstrecke Wohnung - erste Tätigkeitsstätte geknüpft. Als Folge des inhaltlich völlig neuen Begriffs der ersten Tätigkeitsstätte dürfte der Ort der bisherigen regelmäßigen Arbeitsstätte und der Ort der ersten Tätigkeitsstätte nicht selten voneinander abweichen. Wie für die lohnsteuerliche Behandlung der Fahrtkostenzuschüsse (vgl. Kap. 5.1) hat das Lohnbüro für die Durchführung der Firmenwagenbesteuerung zunächst zu prüfen, wo der Arbeitnehmer ab 1.1.2014 seine erste Tätigkeitsstätte hat und ob diese noch mit der - bisherigen - regelmäßigen Arbeitsstätte übereinstimmt. Für denselben Dienstwagen kann sich 2014 infolge des rechtlich bedingten Ortswechsels ein vom Vorjahr betragsmäßig abweichender Sachbezug Firmenwagen ergeben. Allerdings dürfte dies kaum Nachteile bringen, da der Gesetzgeber hinsichtlich des neu bestimmten Tätigkeitsstättenbegriffs weitreichende arbeitsrechtliche Möglichkeiten des Arbeitgebers für die Zuordnung seiner Arbeitnehmer zu einer ersten Tätigkeitsstätte vorsieht.
Erscheint lt. Verlag | 2.1.2014 |
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Reihe/Serie | Haufe Betriebspraxis |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 830 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Einkommensteuer / Lohnsteuer |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Rechnungswesen / Bilanzen | |
Schlagworte | Reisekosten • Reisekostenabrechnung • Reisekostentabelle • Reisen • Spesen |
ISBN-10 | 3-648-03991-1 / 3648039911 |
ISBN-13 | 978-3-648-03991-5 / 9783648039915 |
Zustand | Neuware |
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