Praktische Buchführung für Vereine

Buch | Softcover
262 Seiten
2013 | 6. Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-04351-6 (ISBN)
29,80 inkl. MwSt
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Wie werden Vereinseinnahmen und -ausgaben korrekt gebucht und kontiert? Warum braucht mein Verein Rückstellungen? Wie mit Spenden richtig umgehen? Dieser Ratgeber macht Buchführung für Vereine einfach.
Machen Sie sich die Buchführung für Ihren Verein einfach: Dieser Ratgeber bietet einen Schnelleinstieg, damit Sie Mitgliedsbeiträge sowie Einnahmen und Ausgaben effizient verwalten können.

Ihr übersichtliches Nachschlagewerk in allen Buchführungsfragen. Die praktische Hilfe für alle Buchhaltungsaufgaben in der Vereinsverwaltung eignet sich sowohl als übersichtlicher Einstieg für den Anfänger, als auch als nützliches Nachschlagewerk für Profis.
  • Basis-Wissen zu Rechnungswesen und Vereinssteuerrecht
  • Buchführungs-Glossar mit den wichtigsten Fachbegriffen
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Elmar Goldstein ist Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im Rechnungswesen kleiner und mittlerer Unternehmen und weiß als Praktiker, worauf es bei Buchhaltung und Jahresabschluss ankommt. Er hat zahlreiche Beiträge und Bücher zu Buchführung und Bilanzierung veröffentlicht.

Horst Lienig, Steuerberater, ist Dozent an der Führungsakademie des Deutschen Sportbundes. Im Rahmen der Vereinsmanagerausbildung, u. a. für den Württembergischen Landessportbund, ist er als Referent für Vereinsbesteuerung tätig.

VORWORTVEREINSSTEUERRECHT: WAS SIE ZUM THEMA WISSEN SOLLTEN- Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit?- Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins- Vermögensverwaltung- Steuerbegünstigter Zweckbetrieb- Sonderfall "Sportliche Veranstaltungen"RÜCKLAGEN - DAS FINANZPOLSTER DES VEREINS- Formen der RücklagenUMSATZSTEUER - DIE WICHTIGSTE STEUERART AUCH FÜR VEREINE- Überblick- Wann ist ein Verein Unternehmer?- Vorsteuerabzug- Besteuerungsverfahren

Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Einführung Ohne Kenntnis der vereinssteuerrechtlichen Grundlagen ist eine ordnungsmäßige Buchführung im Verein nicht möglich. Aus diesem Grund wird im Folgenden ein Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht sowie die verschiedenen Tätigkeitsbereiche gegeben, die bei einer korrekten Verbuchung der einzelnen Geschäftsvorfälle des Vereins zu berücksichtigen sind. Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? Die Bedeutung der Gemeinnützigkeit ist für Vereine nicht zu unterschätzen, denn die Steuergesetze enthalten maßgebliche Vergünstigungen für Vereine, die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen. Zum Beispiel * sind der Zweckbetrieb und der ideelle Bereich eines Vereins nicht körperschaftsteuerpflichtig. Steuerpflichtig ist nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Daher sind z. B. auch Spenden und Mitgliedsbeiträge sowie Zuschüsse nicht steuerpflichtig;* sind Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften nicht erbschaftsteuer- bzw. schenkungsteuerpflichtig;* unterliegt der Grundbesitz begünstigter Körperschaften, der unmittelbar den begünstigten Zwecken dient, nicht der Grundsteuer;* ist eine Vielzahl von Umsätzen steuerfrei. Steuerpflichtige Umsätze unterliegen, soweit sie nicht dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind, dem ermäßigten Steuersatz;* ist der sog. wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur dann körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig, wenn die Bruttoumsätze (d. h. einschließlich USt) 35.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen.

VEREINSSTEUERRECHT: WAS SIE ZUM THEMA WISSEN SOLLTENEINFÜHRUNGOhne Kenntnis der vereinssteuerrechtlichen Grundlagen ist eine ordnungsmäßige Buchführung im Verein nicht möglich. Aus diesem Grund wird im Folgenden ein Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht sowie die verschiedenen Tätigkeitsbereiche gegeben, die bei einer korrekten Verbuchung der einzelnen Geschäftsvorfälle des Vereins zu berücksichtigen sind.WELCHE VORTEILE HAT DIE GEMEINNÜTZIGKEIT?Die Bedeutung der Gemeinnützigkeit ist für Vereine nicht zu unterschätzen, denn die Steuergesetze enthalten maßgebliche Vergünstigungen für Vereine, die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen. Zum Beispiel- sind der Zweckbetrieb und der ideelle Bereich eines Vereins nicht körperschaftsteuerpflichtig. Steuerpflichtig ist nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Daher sind z. B. auch Spenden und Mitgliedsbeiträge sowie Zuschüsse nicht steuerpflichtig;- sind Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften nicht erbschaftsteuer- bzw. schenkungsteuerpflichtig;- unterliegt der Grundbesitz begünstigter Körperschaften, der unmittelbar den begünstigten Zwecken dient, nicht der Grundsteuer;- ist eine Vielzahl von Umsätzen steuerfrei. Steuerpflichtige Umsätze unterliegen, soweit sie nicht dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind, dem ermäßigten Steuersatz;- ist der sog. wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur dann körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig, wenn die Bruttoumsätze (d. h. einschließlich USt) 35.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen.

Reihe/Serie redmark verein
Sprache deutsch
Gewicht 396 g
Einbandart kartoniert
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Recht / Sonstiges
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Rechnungswesen / Bilanzen
Schlagworte Buchführung; Einführung • Vereinsverwaltung
ISBN-10 3-648-04351-X / 364804351X
ISBN-13 978-3-648-04351-6 / 9783648043516
Zustand Neuware
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