Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-01919-1 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Mit diesem Ratgeber haben Sie das notwendige Rüstzeug an der Hand, um die vielfältigen Aufgaben eines Debitoren- und Kreditorenbuchhalters souverän zu meistern.
Dieses Buch führt Sie Schritt für Schritt durch die Kontokorrentbuchhaltung - beginnend bei den täglich anfallenden Aufgaben über die Vorbereitung des Jahresabschlusses bis hin zum Forderungs- und Liquiditätsmanagement.
So vermeiden Sie Fehler, erfüllen alle Vorschriften und verhindern finanzielle Einbußen. Sie erfahren, welche Kennzahlen und Auswertungen es in der Offene-Posten-Buchhaltung gibt und welche Bedeutung diese für ein gutes Rating oder gar zur Vermeidung einer Insolvenz haben.
- Kontokorrentbuchhaltung zielsicher planen und organisieren
- Mit Sonderkapitel zur E-Bilanz
- Interne Kontrollsysteme aufbauen und den Jahresabschluss effizient vorbereiten
- Kennzahlen und Auswertungen der Offene-Posten-Buchhaltung (OPOS-Buchhaltung)
- Unterstützung bei Einrichtung eines Liquiditäts- und Forderungsmanagments
- Checklisten und Mustervorlagen
- Gesetze und Verordnungen
- BMF-Schreiben, Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Bernd Urban ist Steuerberater, vereidigter Buchprüfer und Sachverständiger auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens mit eigener Kanzlei. Daneben ist er als Dozent und Autor tätig.
Aus dem Inhalt:
- Einziger Titel zu den rechtlichen Aspekten der Kontokorrentbuchhaltung auf dem Markt.
- So vermeiden Sie Forderungsverluste.
- Kennzahlen und Auswertungen der Offene-Posten-Buchhaltung.
1.3 Die verschiedenen Buchführungssysteme und -verfahrenEs gibt folgende Buchführungssysteme, wobei das Gesetz nicht vorschreibt, welches der Kaufmann für seine Handelsbücher zu verwenden hat:- kameralistische Buchführung,- einfache Buchführung,- doppelte Buchführung.Die KAMERALISTISCHEBuchführung wird in der Praxis von öffentlichen Haushalten und öffentlichen Betrieben angewandt. Allerdings wird sie aufgrund der Bestrebungen zur Umstellung der Rechnungslegung öffentlicher Haushalte auf die doppelte Buchführung zunehmend verdrängt (Doppik).Die EINFACHEBuchführung ermittelt die Bestände auf den Bilanzkonten durch Inventur und den Periodenerfolg über den Weg des Vermögensvergleichs; eine GuV-Rechnung entsteht dabei nicht. Eine solche Buchführung verschafft nur einen sehr eingeschränkten Überblick über die Lage des Unternehmens. Da das Gesetz dem Kaufmann kein Buchführungssystem vorschreibt und er in seiner Wahl frei ist, orientiert man sich bei der Wahl des Buchführungssystems an Rechtsprechung und Schrifttum. Danach ist die einfache Buchführung lediglich bei Handwerkern und Kleinstunternehmen zulässig und genügt nur dort den Erfordernissen für steuerliche Zwecke.Die DOPPELTEBuchführung ist das vorherrschende Buchführungssystem. Im diesem System wird jeder Geschäftsvorfall doppelt gebucht, d. h. auf zwei Kontenseiten: auf einem Konto oder auf mehreren Konten jeweils auf der Sollseite und auf einem anderen Konto oder auf mehreren anderen Konten auf der Habenseite. Bei einem Geschäftsvorfall sind die Summe der Sollbuchungen und die Summe der Habenbuchungen jeweils betragsgleich.Da sämtliche Geschäftsvorfälle sowohl im Soll als auch im Haben erfasst werden, entsteht ein geschlossenes Buchführungssystem, das systemimmanent rechnerische und buchungstechnische Kontrollen enthält. Man spricht in diesem Zusammenhang von Doppik. Bei kaufmännischen EDV-Buchführungsprogrammen ist die doppelte Buchführung vorgegeben und praktisch alternativlos. Die Handelsgeschäfte des Kaufmanns werden in der laufenden kaufmännischen Buchführung aufgezeichnet. Es ist Ziel der Buchführung, die Lage des Vermögens darzustellen und den Geschäftserfolg zu ermitteln. Daher wird die Buchführung nach Ablauf der Rechnungsperiode abgeschlossen. Der Jahresabschluss ist somit notwendiger Teil der Buchführung. Auch er ist daher nach den GoB aufzustellen (§ 243 Abs. 1 HGB).
1.3 Die verschiedenen Buchführungssysteme und -verfahrenEs gibt folgende Buchführungssysteme, wobei das Gesetz nicht vorschreibt, welches der Kaufmann für seine Handelsbücher zu verwenden hat:- kameralistische Buchführung,- einfache Buchführung,- doppelte Buchführung.Die KAMERALISTISCHEBuchführung wird in der Praxis von öffentlichen Haushalten und öffentlichen Betrieben angewandt. Allerdings wird sie aufgrund der Bestrebungen zur Umstellung der Rechnungslegung öffentlicher Haushalte auf die doppelte Buchführung zunehmend verdrängt (Doppik).Die EINFACHEBuchführung ermittelt die Bestände auf den Bilanzkonten durch Inventur und den Periodenerfolg über den Weg des Vermögensvergleichs; eine GuV-Rechnung entsteht dabei nicht. Eine solche Buchführung verschafft nur einen sehr eingeschränkten Überblick über die Lage des Unternehmens. Da das Gesetz dem Kaufmann kein Buchführungssystem vorschreibt und er in seiner Wahl frei ist, orientiert man sich bei der Wahl des Buchführungssystems an Rechtsprechung und Schrifttum. Danach ist die einfache Buchführung lediglich bei Handwerkern und Kleinstunternehmen zulässig und genügt nur dort den Erfordernissen für steuerliche Zwecke.Die DOPPELTEBuchführung ist das vorherrschende Buchführungssystem. Im diesem System wird jeder Geschäftsvorfall doppelt gebucht, d. h. auf zwei Kontenseiten: auf einem Konto oder auf mehreren Konten jeweils auf der Sollseite und auf einem anderen Konto oder auf mehreren anderen Konten auf der Habenseite. Bei einem Geschäftsvorfall sind die Summe der Sollbuchungen und die Summe der Habenbuchungen jeweils betragsgleich.Da sämtliche Geschäftsvorfälle sowohl im Soll als auch im Haben erfasst werden, entsteht ein geschlossenes Buchführungssystem, das systemimmanent rechnerische und buchungstechnische Kontrollen enthält. Man spricht in diesem Zusammenhang von Doppik. Bei kaufmännischen EDV-Buchführungsprogrammen ist die doppelte Buchführung vorgegeben und praktisch alternativlos. Die Handelsgeschäfte des Kaufmanns werden in der laufenden kaufmännischen Buchführung aufgezeichnet. Es ist Ziel der Buchführung, die Lage des Vermögens darzustellen und den Geschäftserfolg zu ermitteln. Daher wird die Buchführung nach Ablauf der Rechnungsperiode abgeschlossen. Der Jahresabschluss ist somit notwendiger Teil der Buchführung. Auch er ist daher nach den GoB aufzustellen (§ 243 Abs. 1 HGB).
Erscheint lt. Verlag | 17.4.2012 |
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Reihe/Serie | Haufe Praxisratgeber | Haufe Praxisratgeber |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 435 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Rechnungswesen / Bilanzen |
Schlagworte | Buchführung • Buchführung; Einführung • Buchhaltung • Debitorenbuchhaltung • Kontokorrentbuchhaltung • Kreditorenbuchhaltung |
ISBN-10 | 3-648-01919-8 / 3648019198 |
ISBN-13 | 978-3-648-01919-1 / 9783648019191 |
Zustand | Neuware |
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