Die Vergütung des Sachverständigen - Andreas Weglage, Iris Pawliczek

Die Vergütung des Sachverständigen

Grundlagen - JVEG - ZSEG - Beispiele
Buch | Softcover
XX, 212 Seiten
2006 | 1. Aufl. 2005
Vieweg & Teubner (Verlag)
978-3-322-99805-7 (ISBN)
49,99 inkl. MwSt
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Mit diesem Buch ausschliefSlich uber die Vergutung von Sachverstandigen wollen wir den Sachverstandigen bei der Erstellung der Vergutungsabrechnung fur ihre (gerichtlichen) gutachterlichen Tatigkeiten, Mitarbeitem/Kostenbeamten der Anweisungsstellen/Geschaftsstellen der Gerichte und Richtem in Festset zungsverfahren bei der Bearbeitung und Entscheidung uber solche Vergutungs anspruche eine Hilfestellung ermoglichen. Dabei haben wir uns bei der Kommentierung des neuen Justizvergutungs- und -entschadigungsgesetztes - JVEG, auch fur eine kurze inhaltliche Darstellung des noch bis zum 30.06.2004 gultigen alten Gesetzes uber die Entschadigung von Zeugen und Sachverstandigen - ZSEG entschieden, urn so dem zukunftigen Alltag mit der Anwendung des neuen JVEG in Abgrenzung zum alten ZSEG fur aIle Beteiligten transparenter zu machen. Bei der Kommentierung zur Anwendung des JVEG gibt es viel neues, aber man ches ist (wenn auch haufig nun unter einem anderen Paragrafen des JVEG zu finden) im Wesentlichen gleich geblieben. Daher basiert dieses Buch auf der Basis der (bisherigen) Rechtsprechung und ganzlich inhaltlich neue Regelungen der JVEG sind bei der Kommentierung durch uns moglichst unter Beriicksichti gung dieser alten Rechtsprechung auch fur diese neuen Regelungen entspre chend ausgelegt worden.

Rechtsanwalt Andreas Weglage, geschäftsführender Direktor der Deutschen Akademie für das Sachverständigenwesen
Rechtsanwältin Iris Pawliczek, Dozentin an der Deutschen Akademie für das Sachverständigenwesen

Abschnitt 1— Allgemeine Vorschriften.- § 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigung.- 1 Vergütung bei Heranziehung als Sachverständiger.- 1.1 Heranziehende Stelle.- 1.1.1 Gericht.- 1.1.2 Staatsanwaltschaft.- 1.1.3 Finanzbehörde.- 1.1.4 Verwaltungsbehörde.- 1.1.5 Gerichtsvollzieher.- 1.2 Heranziehung als Sachverständiger.- 1.2.1 Auskunft.- 1.2.2 Gutachtenerstattung.- 1.2.3 Sachverständiger Zeuge/Zeuge.- 1.2.4 Sequester.- 1.2.5 Wirtschaftsreferent bei der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen.- 1.3 Keine Heranziehung als Sachverständiger.- 1.3.1 Betreuer.- 1.3.2 Dritter, der von beauftragter Behörde herangezogen wird.- 1.3.3 Rechtsanwaltskammer.- 1.3.4 Pfleger und Vormund.- 1.3.5 Zwangsverwalter.- 1.4 Gleichgestellte Fälle.- 1.5 Keine Leistungserbringung trotz Heranziehung.- 1.5.1 Verspätung.- 1.5.2 Verweigerung.- 1.5.3 Abbestellung.- 1.5.4 Beauftragung eines anderen Sachverständigen.- 2 Vergütung bei Heranziehung als Sachverständiger für Unternehmungen und ihre Mitarbeiter.- 3 Vergütung bei Heranziehung von Behörden zu Sachverständigenleistungen.- 4 Heranziehung von Sachverständigen durch die Polizei als Hilfsorgan.- 5 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZVEG.- 6 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 6.1 Anwendbarkeit.- 6.2 Beauftragung von Behörden.- 6.3 Heranziehung durch die Polizei etc.- § 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung.- 1 Geltendmachung des Vergütungsanspruchs.- 2 Zuständige Stellen für die Geltendmachung.- 3 Fristbeginn für den Antrag.- 4 Fristverlängerung.- 5 Folgen der Ablehnung einer Fristverlängerung.- 6 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.- 6.1 Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Fristversäumnis.- 6.2 Inhalt des Antrags auf Wiedereinsetzung.- 6.3 Ausschlussfrist für die Wiedereinsetzung.- 6.4 Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung.- 7 Verjährung des Anspruchs.- 8 Dauer der Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch.- 9 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 10 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 10.1 Formfreies Verlangen auf Entschädigung.- 10.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.- 10.3 Verjährung des Anspruchs.- 10.4 Verjährung der Erstattung zuviel gezahlter Entschädigungen.- § 3 Vorschuss.- 1 Voraussetzungen für einen Vorschuss.- 2 Adressat für einen Antrag auf Vorschuss.- 3 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 4 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- § 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde.- 1 Voraussetzungen für die gerichtliche Festsetzung.- 1.1 Abgrenzung zum Anweisungsverfahren.- 1.2 Heranziehung durch Gerichte/Rechtspfleger.- 1.3 Antrag der Berechtigten.- 1.4 Festsetzung wegen Bejahung der Angemessenheit.- 1.5 Umfang und Rechtsfolge der Festsetzung.- 1.6 Verfahren.- 1.7 Zuständigkeit für die Festsetzung.- 2 Gerichtliche Entscheidung gegen die Festsetzung durch die Verwaltungsbehörde.- 3 Voraussetzungen für die Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung.- 3.1 Zulassungsgrund.- 3.2 Beschwerdeberechtigte.- 4 Rechtsfolge der Beschwerde.- 5 Die weitere Beschwerde.- 6 Form der Beschwerde.- 7 Verfahren vor dem Beschwerdegericht.- 8 Kosten des Beschwerdeverfahrens.- 9 Kollision der Entscheidungen nach § 4 JVEG und § 104 ZPO.- 10 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 11 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 11.1 Gerichtliche Festsetzung auf Antrag.- 11.2 Beschwerde bei Heranziehung durch die Verwaltungsbehörde.- 11.3 Beschwerdegrund.- 11.4 Zuständiges Gericht für die Beschwerde.- 11.5 Die weitere Beschwerde.- 11.6 Form der Beschwerde.- 11.7 Verfahren vor dem Beschwerdegericht.- 11.8 Kosten des Beschwerdeverfahrens.- Abschnitt 2 — gemeinsame Vorschriften.- § 5 Fahrtkostenersatz.- 1 Fahrtkostenersatz bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.- 2 Fahrtkosten bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges.- 3 Ersatz höherer Kosten.- 4 Ersatz für Fahrtkosten während der Terminsdauer.- 5 Fahrtkosten für Terminsreisen von einem anderen Ort.- 6 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 7 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 7.1 Fahrtkostenersatz bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.- 7.2 Fahrtkostenersatz bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges.- 7.3 Ersatz höherer Fahrtkosten wegen besonderer Umstände.- 7.4 Ersatz für Fahrtkosten während der Terminsdauer.- 7.5 Fahrtkosten für Terminsreisen von einem anderen Ort.- § 6 Entschädigung für Aufwand.- 1 Abwesenheitsgelder.- 2 Übernachtungsgeld.- 3 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 4 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 4.1 Abwesenheitsgelder.- 4.2 Übernachtungsgeld.- § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen.- 1 Barauslagen und Kosten der Vertretung und der Begleitpersonen.- 1.1 sonstige Barauslagen.- 1.2 Vertretungskosten.- 1.3 Begleitperson.- 1.4 Vorbereitungskosten.- 1.5 Sonstige Kosten.- 2 Ersatz für Kopien.- 3 Ersatz für gespeicherte Dateien.- 4 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 5 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 5.1 Barauslagen und Kosten der Vertretung und der Begleitpersonen.- 5.2 Ersatz für Kopien.- 5.3 Ersatz für gespeicherte Dateien.- Abschnitt 3 — Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern.- 1 Umfang der Vergütung des Sachverständigen.- 2 Honorarhöhe.- 2.1 Grundsatz der durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnisse des Sachverständigen.- 2.2 Literaturstudium.- 2.3 Auftragsüberschreitung.- 2.4 Sonn- und Feiertagsarbeit.- 2.5 Verwertbarkeit des Gutachtens.- 2.6 Überschreitung eines Kostenvorschuss.- 2.7 Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch einer Partei.- 2.8 Vorbereitungszeit.- 2.9 Notwendige Reise- und Wartezeiten.- 2.10 Erstellung des Gutachtens.- 2.11 Erstellung der Honorarrechnung.- 3 Auf- und Abrundung der geleisteten Stunden.- 4 Aufteilung der gleichzeitigen Leistungen nach Anzahl der Angelegenheiten.- 5 Erhöhung der Vergütung für im Ausland lebende Sachverständige.- 6 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 7 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 7.1 Umfang der Entschädigung des Sachverständigen.- 7.2 Honorarhöhe.- 7.3 Rundung der geleisteten Stunden.- 7.4 Aufteilung der gleichzeitigen Leistungen nach Anzahl der Angelegenheiten.- 7.5 Erhöhung der Entschädigung für im Ausland lebende Sachverständige.- § 9 Honorar für die Leistungen der Sachverständigen und Dolmetscher.- 1 Einführung in die neuen Honorargruppen.- 1.1 Problematik der alten Rechtslage und Grundgedanke der neuen Rechtslage.- 1.2 Ziel der Vereinfachung der Sachverständigenvergütung.- 1.3 Konkrete Änderungen.- 2 Die Zuordnung der Leistungen zu den Honorargruppen nach der Anlage 1.- 2.1 Honorargruppe 1 = 50 Euro.- 2.2 Honorargruppe 2 = 55 Euro.- 2.3 Honorargruppe 3 = 60 Euro.- 2.4 Honorargruppe 4 = 65 Euro.- 2.5 Honorargruppe 5 = 70 Euro.- 2.6 Honorargruppe 6 = 75 Euro.- 2.7 Honorargruppe 7 = 80 Euro.- 2.8 Honorargruppe 8 = 85 Euro.- 2.9 Honorargruppe 9 = 90 Euro.- 2.10 Honorargruppe 10 = 95 Euro.- 2.11 Honorargruppen für medizinische und psychologische Gutachten.- 3 Allgemeines zur Höhe der festgesetzten Stundensätze.- 4 Die Eingruppierung der Leistungen in die einzelnen Honorargruppen (Satz 2).- 5 Zuordnung bei Leistungen die keiner Honorargruppe zugeordnet werden können (Satz 3).- 6 Zuordnung bei Leistungen auf mehreren Sachgebieten (Satz 4, 1. HS).- 7 Unbillige Eingruppierung bei Leistungen auf mehreren verschieden eingruppierten Leistungen (Satz 4, 2. HS).- 8 Beschwerde gegen die Eingruppierung.- 9 Honorar des Sachverständigen im Insolvenzverfahren.- 10 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 11 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 11.1 Die Systematik der alten Rahmengebühr.- 11.2 Beschwerde gegen die richterliche Festsetzung der Entschädigung.- 11.3 Honorierung des Sachverständigen im Insolvenzverfahren.- § 10 Honorar für besondere Leistungen.- 1 Leistungen nach Anlage 2.- 1.1 Abschnitt 1: Leichenschau und Obduktion.- 1.2 Abschnitt 2: Befund.- 1.3 Abschnitt 3: Untersuchungen, Blutentnahme.- 1.4 Abschnitt 4: Abstammungsgutachten.- 1.5 Abschnitt 5: Erbbiologische Abstammungsgutachten.- 2 Vergütung von Leistungen nach Abschnitt O der GOÄ.- 3 Vergütung zusätzlicher Zeit.- 4 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 5 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 5.1 Leistungen nach Anlage 2.- 5.2 Vergütung von Leistungen nach Abschnitt O der GOÄ.- 5.3 Vergütung zusätzlicher Zeit.- § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen.- 1 Grundsatz der Abgeltung der Gemeinkosten durch §§ 9-11 JVEG.- 2 Ersatz der besonderen Kosten.- 2.1 Kosten für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens.- 2.2 Aufwendungen für Hilfskräfte.- 2.3 Verbrauchte Stoffe und Werkzeuge.- 3 Ersatz der Kosten für Lichtbilder und Farbausdrucke.- 4 Kosten des schriftlichen Gutachtens.- 5 Umsatzsteuer.- 6 Zuschlag für Hilfskräfte.- 7 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 8 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 8.1 Grundsatz der Abgeltung der Gemeinkosten.- 8.2 Ersatz der besonderen Kosten.- 8.3 Ersatz der Kosten für Lichtbilder.- 8.4 Kosten des schriftlichen Gutachten.- 8.5 Umsatzsteuer.- 8.6 Zuschlag für Hilfskräfte.- § 13 Besondere Vergütung.- 1 Individualvereinbarungen.- 1.1 Vorrang von Individualvereinbarungen und enge Auslegung.- 1.2 Zweck und Anwendbarkeit.- 1.3 Übereinstimmende Erklärungen.- 1.4 Zahlung des Auslagenvorschusses an die Staatskasse.- 2 Einseitige Erklärung und gerichtliche Zustimmung.- 3 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 4 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 4.1 Übereinstimmende Einverständniserklärungen beider Parteien.- 4.2 Einseitige Einverständniserklärung und gerichtliche Zustimmung.- § 14 Vereinbarung der Vergütung.- 1 Vereinbarung zwischen Sachverständigem und zuständiger Behörde.- 2 Konkrete Zuständigkeit der Landesbehörde.- 3 Gerichtliche Überprüfbarkeit im Einzelfall.- 4 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 5 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- § 24 Übergangsvorschriften.- § 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes.- Anhang 1 Abkürzungen.- Anhang 2 Synopse.- Anhang 3 ZSEG.- Anhang 4 JVEG.- Sachwortverzeichnis.

Erscheinungsdatum
Zusatzinfo XX, 212 S. 1 Abb.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Maße 148 x 210 mm
Themenwelt Technik Bauwesen
Weitere Fachgebiete Handwerk
Schlagworte JVEG • Sachverständigenvergütung • Sachverständiger • Weglage • ZSEG
ISBN-10 3-322-99805-3 / 3322998053
ISBN-13 978-3-322-99805-7 / 9783322998057
Zustand Neuware
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