Internationales Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr vom 14. Oktober 1890
Springer Berlin (Verlag)
978-3-642-47128-5 (ISBN)
Dr. jur. Ernst Blume war zum Zeitpunkt der Herausgabe der Eisenbahn-Verkehrsordnung im Jahre 1909 Regierungsassessor in Breslau.
Erster Teil. Einleitung.- I. Überblick über die Geschichte des Internationalen Übereinkommens.- II. Rechtliche Natur des IÜ.- III. Verhältnis zu den Bestimmungen des VDEV und ITK.- Zweiter Teil. Internationales Übereinkommen.- Eingang.- Vorbemerkung zu Art. 1-4.- Art. 1. Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens.- (1) Anwendung des Internationalen Übereinkommens..- (2) Rechtliche Wirkung der Ausführungsbestimmungen.- Protokoll, 1., 3., 4.- Zusatzerklärung betreffend die Aufnahme neuer Staaten vgl. Anmerkung I.- Art. 2. Ausschluß der Anwendung der Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens auf bestimmte Gegenstände.- Art. 3. Von der Beförderung ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zugelassene Gegenstände.- Ausführungsbestimmungen,
1.- Art. 4. Geltung der Tarifbedingungen.- Vorbemerkung zu Art. 5-14.- Art. 5. Beförderungspflicht der Eisenbahnen.- (1) Verpflichtung zur Annahme von Gütern zur Beförderung..- (2) Beschränkung der Verpflichtung; vorläufige Verwahrung..- (3) Reihenfolge der Beförderung..- (4) Schadenersatzpflicht bei Zuwiderhandlungen..- (5) Gesetzliche und reglementarische Bestimmungen, welche für die Auflieferung und die Verladung der Güter zu beobachten sind..- Art. 6. Inhalt und Form des Frachtbriefes.- (1) Angaben, welche der Frachtbrief enthalten soll..- (2) Vorbehalt näherer Festsetzungen in den Ausführungsbestimmungen..- (3) Ausschließlichkeit des vorgeschriebenen Frachtbriefes..- (4) Besondere Urkunden für die Eisenbahnverwaltung..- (5) Stammheft für den inneren Dienst der Eisenbahnverwaltung..- Ausführungsbestimmungen,
2.- Frachtbriefformular, Anlage 2.- Art. 7. Haftung für die Angaben und Erklärungen im Frachtbriefe Bahnseitige Ermittelungen. Frachtzuschläge.- (1) Haftung des Absenders..- (2) Prüfung des Inhalts der Sendungen; Feststellung..- (3) Ermittlung des Gewichts und der Stückzahl der Güter..- (4) Frachtzuschläge bei unrichtigen Angaben und Überlastung..- (5) Ausschluß der Frachtzuschläge..- (6) Verjährung des Anspruches auf Zahlung oder Rückzahlung von Frachtzuschlägen..- Ausführungsbestimmungen,
3.- Art. 8. Abschluß des Frachtvertrages. Frachtbriefduplikate.- (1) Zeitpunkt des Abschlusses..- (2) Abstempelung des Frachtbriefes..- (3) Beweiskraft des Frachtbriefes..- (4) Beweis bezüglich des Gewichts und der Anzahl der Stücke..- (5) Frachtbriefduplikat als Empfangsbescheinigung..- (6) Begrenzung der Bedeutung des Frachtbriefduplikates..- Art. 9. Verpackung der Güter.- (1) Verpflichtung des Absenders zur Verpackung..- (2) Fehlen oder Mängel der Verpackung..- (3) Haftung des Absenders für mangelhafte Verpackung..- Ausführungsbestimmungen,
4.- Erklärungen wegen fehlender oder mangelhafter Verpackung, Anlage 3 und 3a.- Art. 10. Zoll-, Steuer- und Polizeivorschriften.- (1) Verpflichtung des Absenders zur Beigabe der Begleitpapiere..- (2) Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Begleitpapiere..- (3) Erfüllung der Vorschriften auf dem Wege..- (4) Befugnisse des Verfügungsberechtigten bei der Zollbehandlung..- (5) Zoll- und steueramtliche Behandlung am Bestimmungsorte..- Art. 11. Grundsätze für die Frachtberechnung.- (1) Berechnung der Fracht; verbotene und erlaubte Preisermäßigungen..- (2) Bare Auslagen..- Protokoll, 2, 3.- Art. 12. Zahlung der Fracht.- (1) Frankierung oder Anweisung..- (2) Anspruch der Bahn auf Vorausbezahlung..- (3) Hinterlegung des ungefähren Frachtbetrages..- (4) Unrichtige Frachtberechnung; Rechnungsfehler; Verjährung des Anspruches auf Rückzahlung oder Nachzahlung..- Ausführungsbestimmungen,
5.- Art. 13. Nachnahme.- (1) Belastung des Gutes mit Nachnahme..- (2) Nachnahmenprovision..- (3) Auszahlung der Nachnahme durch die Eisenbahn..- (4) Haftung der Eisenbahn für die Einziehung der Nachnahme..- (5) Bedingungen für die Zulassung von Barvorschüssen..- Art. 14. Lieferfristen.- (1) Vorbehalt der Ausführungsbestimmungen bezüglich der Maximallieferfristen usw..- (2) Spezialtarife mit verlängerten Lieferfristen..- (3) Geltung der Tarifbestimmungen..- Ausführungsbestimmungen,
6.- Vorbemerkung zu Art. 15-25.- Art. 15. Nachträgliche Verfügungen oder Anweisungen.- (1) Verfügungsrecht des Absenders..- (2) Bedingung der Vorweisung des Frachtbriefduplikates..- (3) Vermittlung der Versandstation..- (4) Übergang des Verfügungsrechts an den Empfänger..- (5) Verweigerung oder Verzögerung der Ausführung der Verfügung..- (6), (7) Formular der Verfügung..- (8) Ersatz der entstandenen Kosten..- Ausführungsbestimmungen,
7.- Formular der nachträglichen Anweisung, Anlage 4.- Art. 16. Auslieferung der Güter am Bestimmungsort.- (1) Aushändigung an den Empfänger..- (2) Rechte des Empfängers..- (3) Ort der Ablieferung..- Art. 17. Pflichten des Empfängers bei der Annahme der Güter.- Art. 18. Beförderungshindernisse.- (1) Begriff des Beförderungshindernisses; Dispositionsrecht des Absenders..- (2) Recht des Absenders zum Rücktritt vom Vertrag..- (3) Wahlrecht der Eisenbahn hinsichtlich der Fortsetzung der Be förderung..- (4) Beschränktes Dispositionsrecht des Absenders..- Art. 19. Verfahren bei Ablieferung der Güter.- Art. 20. Rechte und Pflichten der Empfangsbahn.- Art. 21. Pfandrecht der Eisenbahn.- Art. 22. Wirkungen des Pfandrechts.- Art. 23. Beförderungsgemeinschaft der Eisenbahnen.- (1) Bezahlung der Frachtanteile..- (2) Verantwortlichkeit der Ablieferungsbahn für die Einziehung der Fracht..- (3) Gutschrift und Belastung der Frachtanteile unter den Eisenbahnen.- Verbot des Arrestes und der Pfändung:.- (4) von Forderungen der Eisenbahnen untereinander..- (5) von rollendem Material..- Art. 24. Ablieferungshindernisse.- (1) Pflichten der Ablieferungsstation..- (2) Vorbehalt der lokalen Bestimmungen..- Art 25. Feststellung von Verlust, Minderung und Beschädigung der Güter.- (1) Verpflichtung der Eisenbahnverwaltungen zur Untersuchung in Verlust-, Minderungs- und Beschädigungsfällen.- (2) Protokollarische Feststellung..- (3) Vorbehalt der Gesetze und Reglemente des Landes..- (4) Gerichtliche Feststellung..- Vorbemerkung zu Art. 26-46.- Art. 26. Aktivlegitimation.- (1) Befugnisse des Verfügungsberechtigten..- (2) Beschränkung dieser Befugnisse..- Art. 27. Haftpflicht der Bahnen in der Beförderungsgemeinschaft Klage.- (1) Haftung der Empfangsbahn..- (2) Haftung der nachfolgenden Bahnen..- (3) Passivlegitimation der Eisenbahnen; Wahlrecht des Klägers..- (4) Gerichtszuständigkeit..- (5) Erlöschen des Wahlrechts des Klägers..- Art. 28. Widerklage oder Einrede.- Art. 29. Haftung der Eisenbahn für ihre Leute.- Art. 30. Haftung der Eisenbahn für Verlust, Minderung oder Be Schädigung.- (1) Umfang der Haftung..- (2) Vorbehalt der lokalen Bestimmungen für die Beförderung über die Empfangsstation hinaus..- Art. 31. Beschränkung der Haftung bei besonderen Gefahren.- (1) 1. bei Beförderung in offen gebauten Wagen.- 2. bei fehlender oder mangelhafter Verpackung..- 3. beim Auf- und Abladen durch Absender und Empfänger..- 4. bei gefährlicher Beschaffenheit der Güter..- 5. bei Tierbeförderung..- 6. bei Beförderung mit vorgeschriebener Begleitung.- (2) Rechtsvermutung..- Art. 32. Beschränkung der Haftung bei Gewichtsverlusten.- (1) Normalsatz des natürlichen Gewichtsverlustes..- (2) Berechnung bei mehreren Stücken auf dem gleichen Frachtbriefe..- (3) Ausschluß der Beschränkung bei Gewichtsverlust wegen anderer Ursachen.- (4) Ausschluß der Beschränkung bei gänzlichem Verlust des Gutes..- Ausführungsbestimmungen,
8.- Art. 33. Vermutung für den Verlust des Gutes.- Art. 34. Schadensersatz bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gutes.- Art. 35. Beschränkung des Schadensersatzes bei Spezialtarifen.- Art. 36. Wiederauffinden verlorener Güter.- (1) Vorbehalt der Benachrichtigung des Absenders..- (2) Auslieferung des wiedergefundenen Gutes..- (3) Verfügungsrecht der Eisenbahn..- Art. 37. Schadensersatz für Beschädigung des Gutes.- Art. 38. Interessedeklaration. Wirkung bei Verlust, Minderung oder Beschädigung.- (1) Höhe des Schadensersatzes bei Deklaration des Interesses an der Lieferung..- (2) Höchstbetrag des Frachtzuschlages..- Ausführungsbestimmungen,
9 und
11.- Art. 39. Haftung für Versäumung der Lieferfrist.- Art. 40. Vergütung im Falle der Versäumung der Lieferfrist.- (1) ohne Nachweis eines Schadens..- (2) beim Nachweis eines Schadens;.- (3) im Falle der Interessedeklaration: ohne Nachweis eines Schadens;.- (4) im Falle der Interessedeklaration: beim Nachweis eines Schadens..- Art. 41. Schadensersatz bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit.- Art. 42. Verzinsung der Entschädigungsbeträge.- Art. 43. Ausschluß der Haftung bei verbotenen oder nur bedingungsweise zugelassener Beförderung.- Art. 44. Erlöschen der Ansprüche gegen die Eisenbahn.- (1) Durch Zahlung der Fracht und Annahme des Gutes..- (2) Ausnahmen wegen:.- 1. Arglist oder grober Fahrlässigkeit der Bahn;.- 2. Verspätung der Ablieferung;.- 3. Mängeln, deren Feststellung die Eisenbahn versäumt hat;.- 4. äußerlich nicht erkennbaren Mängeln..- (3) Verweigerung der Annahme des Gutes seitens des Empfängers..- (4) Ausschluß fehlender Gegenstände von der Empfangsbescheinigung..- (5) Schriftform für die Entschädigungsansprüche..- Art. 45. Verjährung der Schadensansprüche gegen die Eisenbahn.- (1) und (2) Beginn der Verjährung..- (3) Unterbrechung der Verjährung..- (4) Hemmung der Verjährung..- Art. 46. Unzulässigkeit der Geltendmachung erloschener und verjährter Ansprüche.- Art. 47. Rückgriffsrecht der Bahnen untereinander.- (1) Die verschiedenen Fälle des Rückgriffs..- (2) Zahlungsunfähigkeit einer schadenersatzp flichtigen Eisenbahn..- Art. 48 Rückgriff im Falle der Versäumung der Lieferfrist.- (1) Haftung mehrerer schuldtragenden Verwaltungen..- (2) Verteilung der Lieferfrist unter die Bahnen..- Ausführungsbestimmungen,
10.- Art. 49. Ausschluß der Solidarhaft für den Rückgaiff.- Art. 50. Wirkung der im Entschädigungsprozeß gegen die rückgriffnehmende Bahn ergangenen Entscheidung.- Art. 51. Einheitlichkeit des Verfahrens im Rückgriffsprozeß.- Art. 52. Unzulässigkeit der Verbindung des Rückgriffsverfahrens mit dem Entschädigungsverfahren.- Art. 53. Gerichtszuständigkeit im Rückgriffsprozeß.- (1) Zuständigkeit des Richters des Wohnsitzes der beklagten Bahn..- (2) Wahlrecht der klagenden Bahn..- Art. 54. Befugnis der Eisenbahnen, andere Vereinbarungen für den Rückgriff zu treffen.- Vorbemerkung zu Art. 55-60.- Art. 55. Verbindlichkeit der Gesetze des Prozeßrichters.- Art. 56. Vollstreckbarkeit der Urteile und Sicherstellung der Prozeß- kosten.- (1) Vollstreckbarkeit der Urteile aus dem Bereich des Internationalen Übereinkommens..- (2) Ausschluß der Prozeßkaution..- Art. 57. Errichtung eines Central-Amtes und Zuständigkeit desselben.- (1) Aufgaben des Central-Amtes..- (2) Vorbehalt eines besonderen Reglementes..- Reglement betreffend die Errichtung eines Central-Amtes.- Art. 58. Liste der Eisenbahnen.- (1) Mitteilungen der Vertragsstaaten..- (2) Zeitpunkt des wirklichen Eintritts einer neuen Eisenbahn..- (3) Streichung einer Eisenbahn aus der Liste..- (4) Folgen der Streichung einer Eisenbahn..- Art. 59. Revisionskonferenzen.- (1) Ordentliche Revisionskonferenzen..- (2) Außerordentliche Einberufung..- Art. 60. Verbindlichkeit und Dauer des Internationalen Übereinkommens.- Protokoll, 5.- Liste der Eisenbahnen und Anlagen 1-4.- Liste der Eisenbahnstrecken.- Ersatz für Anlage 1. Alphabetisches Verzeichnis der vom internationalen Transporte ausgeschlossenen oder nur bedingungsweise zugelassenen Gegenstände.- Anlage 2. Frachtbriefformular zwischen Seite 214 und.- Anlage 3. Erklärung über mangelhafte Verpackung.- Anlage 3a Allgemeine Erklärung darüber.- Anlage 4. Nachträgliche Anweisung.
Erscheint lt. Verlag | 1.1.1910 |
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Zusatzinfo | XVI, 236 S. |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 340 g |
Themenwelt | Technik ► Bauwesen |
Technik ► Elektrotechnik / Energietechnik | |
Schlagworte | Eisenbahn • Frachtverkehr • Güterverkehr • Ladung • Zoll |
ISBN-10 | 3-642-47128-5 / 3642471285 |
ISBN-13 | 978-3-642-47128-5 / 9783642471285 |
Zustand | Neuware |
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