Persönliche Assistenz: Kompendium von der Praxis für die Praxis -  Conny Müller

Persönliche Assistenz: Kompendium von der Praxis für die Praxis (eBook)

eBook Download: PDF | EPUB
2011 | 1. Auflage
219 Seiten
Diplomica Verlag GmbH
978-3-8428-1655-8 (ISBN)
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"Selbstbestimmt Leben mit Behinderung? Selbstbestimmt Leben trotz Behinderung?
Dieses Fachbuch gibt einen Überblick über das Konzept der Persönlichen Assistenz, die es Menschen mit Behinderung ermöglicht, wie dies für jeden nicht behinderten Menschen selbstverständlich ist, am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Das Konzept der Persönlichen Assistenz wurde in der Behindertenhilfe im Kontext der ""Selbstbestimmt-Leben-Bewegung"" (""Independent Living""-Bewegung) entwickelt und wird in diesem Fachbuch als Dienstleistung definiert, die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion ermöglicht. Persönliche Assistenz in der Behindertenhilfe ist ein Unterstützungskonzept, in der Mensch mit Behinderung als Arbeitgeber fungieren und bestimmen können, was die assistierende Person wie tun soll. Letztere nehmen somit die Rolle eines ""Gehilfen"" ein. Persönliche Assistenz soll in diesem Handlungsfeld zu einem Mehr an Selbstbestimmung und zur Kompetenzerweiterung verhelfen.
Persönliche Assistenz ist, so das zentrale Profilmerkmal, selbst organisierte Hilfe, die sich der Assistenznehmer erschließt und bei der er Personal-, Anleitungs-, Organisations-, Finanzierungskompetenzen wahrnimmt. Dieses Fachbuch repräsentiert in besonderem Maße den Paradigmenwechsel in der Behindertenarbeit und -politik. Schlüsselbegriffe dieses Buches sind Persönliche Assistenz, Menschen mit Behinderung, Paradigmenwechsel, Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion."

Conny Andrea Müller, 1983 in Chemnitz geboren, Stattlich anerkannte Ergotherapeutin, Diplom Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin (FH).

Persönliche Assistenz 1
Inhaltsverzeichnis 4
Abkürzungsverzeichnis 7
Abbildungsverzeichnis 9
Tabellenverzeichnis 10
1 Einleitung 11
1.1 Die Relevanz der Studie 11
1.2 Ziel- und Fragestellung der Studie 13
1.3 Methodik 13
1.4 Aufbau der Studie 15
2 Relevante Definitionen der Persönlichen Assistenz 17
2.1 Persönliche Assistenz 17
2.2 Selbstbestimmung und Teilhabe 18
2.3 Dienstleistung 20
3 Datenauswertung von Menschen mit Behinderung in Deutschland und Thüringen 23
3.1 Schwerbehinderte Menschen in Deutschland (1993–2007) 23
3.2 Der Zusammenhang zwischen Männern und Frauen in den Jahren 1993–2007 25
3.3 Vergleich der schwerbehinderten Menschen in Deutschland und Thüringen nach Altersgruppen (2007) 27
3.4 Vergleich der schwerbehinderten Menschen in Deutschland und in Thüringen nach dem Grad der Behinderung (GdB) 2007 29
3.5 Vergleich der Behinderungsursachen in Deutschland und in Thüringen (2007) 31
3.6 Vergleich der Behinderungsarten in Deutschland und Thüringen (2007) 32
3.7 Inanspruchnahme von Persönlicher Assistenz in Deutschland 34
3.8 Zusammenfassung der statistischen Daten für Deutschland und Thüringen 35
4 Verpflichtungen, Richtlinien und Gesetze, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung verhindern oder beseitigen, Teilhabe gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen 37
4.1 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention BRK) 38
4.2 Vier Richtlinien der Europäischen Union (EU-Richtlinien) 39
4.3 Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland 40
4.4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 41
4.5 Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 43
4.6 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen / Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 44
4.7 Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) 45
5 Persönliche Assistenz aus anderen Gesichtspunkten 47
5.1 Persönliche Assistenz aus ökonomischer Sicht 47
5.2 Persönliche Assistenz aus Sicht der Profession Soziale Arbeit zur Förderung und Implementierung des Konzeptes der Persönlichen Assistenz in Deutschland 49
6 Methodik zur Erstellung der Handreichung 53
6.1 Darstellung des Arbeitsprozesses 53
6.2 Aufbau und thematische Aspekte der Handreichung 58
6.3 Ziel und angesprochener Personenkreis der Handreichung 58
7 Kritische Auseinandersetzung und Überprüfung der Praxisrelevanz mit Hilfe von Expertengesprächen 59
7.1 Ziel und Methodik der kritischen Auseinandersetzung und Überprüfung 59
7.2 Interviewleitfaden zu den Gesprächen 62
8 Die Handreichung 67
8.1 Einleitung 67
8.2 Definition im Kontext der Persönlichen Assistenz 68
8.3 Persönliche Assistenz 83
8.4 Organisationsformen der Persönlichen Assistenz 89
8.5 Rechte und Pflichten der Assistenznehmer im Arbeitgebermodell 101
8.6 Leistungen der Persönlichen Assistenz 113
8.7 Finanzierungsmöglichkeiten der Persönlichen Assistenz 118
8.8 Bundesweite Beratungsstellen und Ansprechpartner zur Persönlichen Assistenz 145
9 Diskussion und Ausblick (Fazit) 153
9.1 Stärken und Schwächen der Handreichung 153
9.2 Grenzen der Persönlichen Assistenz 154
9.3 Die Hinterfragung der verwendeten Quellen 155
9.4 Offene Forschungsfragen 156
9.5 Conclusio / Beantwortung der Forschungsfragen 156
Literaturquellen 159
Anhangsverzeichnis 183

Textprobe: Kapitel 8.2.4, Paradigmenwechsel: Im Bereich der Behindertenpolitik wird in den letzten Jahren über einen Paradigmenwechsel gesprochen, der folgende Perspektiven verändert hat: - Mit Schaffung des SGB IX wurden nicht nur die Begrifflichkeiten, sondern auch das Verständnis verändert. Statt Versorgung, Betreuung und Fürsorge stehen jetzt Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt; - Vom einrichtungs- zum personenzentrierten Ansatz oder; - Vom angebots- zum bedarfsorientierten Ansatz: Die Individualität des Menschen mit Behinderung mit seinen Wünschen und Bedarfen steht im Vordergrund. Die Einrichtungen, die die Teilhabe und die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sollen ihre Leistungen danach ausrichten bzw. reflektieren, ob diese Angebote nach den Bedarfen der Klientel ausgerichtet sind. In diesem Kontext werden auch verstärkt ambulante Angebote/Versorgungsmöglichkeiten in den Blickpunkt genommen. Der personenzentrierte Ansatz wird häufig im Zusammenhang von individueller Hilfeplanung angeführt. Individuelle Hilfeplanungen sind standardisierte Verfahren zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs eines Klienten. Nach Antragstellung des Menschen mit Behinderung auf Leistung wird in einem Hilfeplangespräch / einer Hilfeplankonferenz oder/und mittels eines standardisierten Verfahrens (z. B. IBRP, Metzler-Verfahren, ITP) der individuelle Hilfebedarf des Menschen ermittelt. Von Fremd- zu Selbstbestimmung (im Kontext der Persönlichen Assistenz bezieht sich Selbstbestimmung auf die Kompetenzen der Assistenznehmer): - Das Leben von Menschen mit Behinderung soll nicht mehr von außen, durch 'gesunde Menschen' bestimmt werden, sondern sie sollen als 'Experten in eigener Sache' angesehen werden und ihr Leben in allen Bereichen selbst bestimmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst organisieren. Von Typologie und Klassifizierung zu Individualisierung: Der Mensch mit Behinderung soll nicht mehr in Kategorien und Diagnosen 'gesteckt werden', die allgemeingültig für sein Leben sind, sondern die Individualität seiner Person soll Beachtung finden. Inklusion statt Integration: Inklusion kann mit folgenden Punkten kurz beschrieben werden: Inklusion ist die Einbeziehung und unbedingte Dazugehörigkeit Sie geht von einer heterogenen Gesellschaftsstruktur aus (alle Menschen unterscheiden sich durch Geschlecht, Herkunft, Ethnie, körperliche Verfassung, Intelligenz). Inklusion zielt darauf ab, dass alle Menschen in einer Gesellschaft gleichberechtigt miteinander leben Integration grenzt sich zur Inklusion ab und kann mit folgenden Punkten kurz dargestellt werden: Integration ist die Wiedereinbeziehung / die Eingliederung in ein Ganzes In der Sonderpädagogik umfasst Integration eine gemeinsame Bildung und Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Menschen Sie ist die weitgehende Eingliederung von Menschen mit Behinderung(en) in die Gesellschaft Die öffentliche und fachliche Diskussion in Deutschland war um die Integration von Menschen mit Behinderung in bestehende gesellschaftliche Strukturen bemüht. Das Konzept der Inklusion setzt auf die Umgestaltung der sozialen Umwelt, um Menschen mit Behinderung die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Inklusion meint auch den 'Verzicht jeglicher institutioneller Sonderbehandlungen oder -verfahren'. Peer Counseling: Unter Peer Counseling wird eine 'unabhängige Beratungsmethode von Betroffenen für Betroffene' verstanden. Während nach Böhm Beratung als eine Hilfeleistung beschrieben wird, die hauptsächlich von Sozialpädagogen und Psychologen erbracht wird, steht beim Peer Counseling eine Beratung durch Menschen im Vordergrund, die gleichfalls betroffen sind. Die wesentliche Grundannahme dieser Methode ist es, dass alle Menschen ihre Probleme und Schwierigkeiten selbst lösen können. Die Dauer und Organisationsform des Peer Counselings bestimmen die betroffenen Menschen selbst. Vom Betreuer zum Begleiter oder von Unterstützung zur Assistenz: Alle Paradigmen, anhand derer man erkennen kann, ob die Verantwortung für den eigenen Lebensentwurf dem Menschen mit Behinderung obliegt oder nicht, haben einen Grundsatz gemeinsam: Sie gehen von Selbstbestimmung und Autonomie aus. Menschen mit Behinderung wollen ihr Leben so normal wie möglich gestalten und unabhängig von anderen führen. Sie wollen ein Leben gestalten und führen, das ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. hat einige Merkmale zusammengefasst, die 'die Verantwortung für den eigenen Lebensentwurf' von Menschen mit Behinderung darstellen: Die Verantwortung nicht wegnehmen ('Wir entscheiden! Wir müssen unsere Entscheidungen selbst treffen') Selbstverantwortlich sein dürfen (Lebensentwürfe selbst gestalten, Verantwortung für die eigenen Angelegenheiten übernehmen) Von der Verantwortung für die Person zur Verantwortung für die Begleitung (Bereitstellung von Beratung, Unterstützung und Angeboten, wenn sie gefordert werden, Begleitung als 'Handlangerdienste') Ein anderer Text der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. differenziert die Begriffe der Unterstützung und Assistenz. Assistenz hat in diesem Zusammenhang einen primär kompensierenden Charakter und ist bedarfsorientiert. Unterstützung hingegen ist häufig notwendig für Menschen mit schweren oder schwersten Beeinträchtigungen und geht über die Assistenz hinaus. Unterstützung kann in praktische und inhaltliche Unterstützung differenziert werden. Praktische Unterstützung ist assistenzähnlich und es geht darum, 'Hände, Füße und Kopf für eine behinderte Person' zu sein. Bei der inhaltlichen Unterstützung übernimmt die Unterstützungsperson die aktive Rolle und stellt ihr Wissen zur Verfügung. Ziel der Unterstützung ist es, Menschen, die mit Anleitung und Assistenz überfordert sind, dazu zu befähigen, Assistenz in Anspruch zu nehmen. Unterstützung soll als Wissensvermittlung dienen und die Grundeinstellung des Menschen mit Behinderung dahingehend beeinflussen, dass er Persönliche Assistenz in Anspruch nimmt. Als deutlicher Unterschied kann herausgestellt werden, dass Betreuer und Unterstützer als professionelle Helfer in medizinischen, pädagogischen und pflegerischen Strukturen tätig sind. In Abgrenzung hierzu ist der Assistent als Laie tätig und wird durch den Menschen mit Behinderung angelernt. Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung: Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) oder Individuelle Schwerbehindertenassistenz (ISA) sind Begriffe, die synonym für Persönliche Assistenz genannt werden. ISB wird auch ganz konkret für den Einsatz von Zivildienstleistenden (ZDL) genannt. Allerdings sollte bei dem Einsatz von ZDL bedacht werden, dass der Mensch mit Behinderung die Personal- und Finanzkompetenz abgeben muss. Empowerment: Unter dem englischen Begriff Empowerment werden Unterstützungsformen zusammengefasst, die nach Theunissen als 'Selbstermächtigung und Selbstbemächtigung (...), Selbstverfügungskräfte, Wiedergewinnung von Stärken, Selbstbefähigung' definiert werden. Der Empowermentansatz sieht Hilfebedürftigkeit als 'Ergebnis eines ungünstig verlaufenden Lernprozesses' an. Sprach man früher von Normalisierung und Integration, so gilt Empowerment heute als Wegweiser für die Heilpädagogik und Behindertenhilfe. Empowerment soll die Menschen ermutigen, ihre eigenen Stärken kennen, zu lernen und Selbstbestimmung und Lebensautonomie zu erhalten. Es sollen Ressourcen freigesetzt werden (ressourcenorientierter Ansatz), mit deren 'Hilfe sie eigene Lebenswege und Lebensräume selbstbestimmt gestalten können'. Die Beratung durch Peer Counseling bezieht sich auf den Empowermentansatz. Peer Counseling soll 'Selbstkräfte' freisetzen, die den Menschen mit Behinderung befähigen, Probleme zu bewältigen. Das Konzept der Persönlichen Assistenz greift auf den Empowermentansatz zurück.

Erscheint lt. Verlag 1.1.2011
Zusatzinfo 37 Abb.
Sprache deutsch
Themenwelt Geisteswissenschaften
Sozialwissenschaften Pädagogik Allgemeines / Lexika
Sozialwissenschaften Pädagogik Bildungstheorie
Sozialwissenschaften Pädagogik Sozialpädagogik
Schlagworte Behindertenhilfe • Behinderung • Dienstleistung • Inklusion • Persönliche Assistenz • Selbstbestimmung • Teilhabe
ISBN-10 3-8428-1655-3 / 3842816553
ISBN-13 978-3-8428-1655-8 / 9783842816558
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