Elternunterhalt

Wenn Kinder zahlen sollen

(Autor)

Buch
128 Seiten
2008 | 3., Auflage 2008
Haufe, Rudolf (Verlag)
978-3-448-09232-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Elternunterhalt - Michael Baczko
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Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen. INHALTE
- Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
- Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen
- Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen
- Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben
- Aktuell: Mit der Pflegereform

INHALT

DIE UNTERHALTSPFLICHT
Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht
Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen?

MEINE ELTERN SIND PFLEGEBEDÜRFTIG - WAS NUN?
Das kann alles auf Sie zukommen
Zunächst in der Pflicht: die Pflegeversicherung
Welche Kosten übernimmt die Sozialhilfe?
Was kann das Sozialamt geltend machen?
Wenn das Sozialamt auf Sie zukommt

WIE HOCH IST DER UNTERHALT?
Unterhaltsrelevantes Einkommen - was ist das?
Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen
So wird der zu zahlende Unterhalt berechnet
Welches Vermögen muss herangezogen werden?

WIE KANN ICH MICH GEGEN FORDERUNGEN WEHREN?
Wann und wie Sie Widerspruch und Klage erheben können
Rechtsmittel bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Rechtsmittel gegen den Übergang sonstiger Ansprüche
Wer trägt die Kosten?
Anhang
Wichtige Adressen
Stichwortverzeichnis

WER IST WEM ZUM UNTERHALT VERPFLICHTET? Gemäß § 1601 BGB sind Verwandte in gerader in auf und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unter halt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach § 1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.

Reihe/Serie Taschenguide ; 134
Sprache deutsch
Einbandart Kunststoff
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Familienrecht
Schlagworte Eltern • Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Familienrecht • Heimkosten • Kinder • Pflegefall • Pflegeheim • Rente • Sozialamt • TB/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Familienrecht • Unterhalt • Unterhaltsrecht
ISBN-10 3-448-09232-0 / 3448092320
ISBN-13 978-3-448-09232-5 / 9783448092325
Zustand Neuware
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