Was tun beim Todesfall? (eBook)

Schnelle Hilfe beim Tod eines Angehörigen
eBook Download: EPUB
2022 | 2. Auflage
200 Seiten
Wolters Kluwer Steuertipps GmbH (Verlag)
978-3-96533-107-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Was tun beim Todesfall? -  Otto N. Bretzinger
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Wenn ein Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Viele Menschen fühlen sich deshalb bei einem Todesfall in der Familie zunächst überfordert, vor allem, wenn dieser unerwartet eintritt. Während die Trauer den Angehörigen wenig Raum lässt, um die erforderlichen Formalitäten zu erledigen, sind gerade in dieser Situation unter Umständen wichtige Entscheidungen zu treffen. Diese müssen teilweise unmittelbar nach Eintritt des Todes und in den nachfolgenden Tagen getroffen werden, andere wichtige Entscheidungen stehen in den nächsten Wochen und Monaten an. Dieser Ratgeber will Angehörigen in einer schwierigen Zeit zur Seite stehen und ihnen Rat und Unterstützung bei einem Todesfall bieten. Sie erfahren u.a., - welche Formalitäten bei der Bestattung zu beachten sind, - welche Bestattungskosten entstehen und wer diese zu tragen hat, - welche erbrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Todesfall hat, - was aus dem Mietvertrag und den Versicherungen des Verstorbenen wird, - welche Bankgeschäfte wie abgewickelt werden müssen, - was bei Verträgen (z. B. Telefonverträge, Abos) und Mitgliedschaften (z. B. Vereinsmitgliedschaften) des Verstorbenen zu beachten ist, - wie man an die digitalen Daten des Verstorbenen kommt, - was man über die Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) wissen muss.In erster Linie will der Ratgeber dabei helfen, einen klaren Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen. Checklisten und Formulierungshilfen helfen, keine Fehler zu machen und die mit dem Todesfall zusammenhängenden Fragen rechtssicher abzuwickeln.

Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Beim WDR Köln war er bei der Redaktion ARD-Ratgeber Recht verantwortlich für den Rechtsinformationsdienst und den Newsletter 'recht aktuell'. Im Fernsehen (z. B. 'ARD Buffet', ARD Ratgeber Recht') und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er  schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den AVV steuertipps Verbauchercontent.

Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Beim WDR Köln war er bei der Redaktion ARD-Ratgeber Recht verantwortlich für den Rechtsinformationsdienst und den Newsletter "recht aktuell". Im Fernsehen (z. B. "ARD Buffet", ARD Ratgeber Recht") und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er  schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den AVV steuertipps Verbauchercontent.

Was tun beim Todesfall? - Schnelle Hilfe beim Tod eines Angehörigen

1   Vorwort

Wenn ein Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Viele Menschen fühlen sich deshalb bei einem Todesfall in der Familie zunächst überfordert, vor allem, wenn dieser unerwartet eintritt. Während die Trauer den Angehörigen wenig Raum lässt, um die erforderlichen Formalitäten zu erledigen, sind gerade in dieser Situation unter Umständen wichtige Entscheidungen zu treffen. Diese müssen teilweise – wie beispielsweise die Bestattung und alle damit zusammenhängenden Fragen – unmittelbar nach Eintritt des Todes und in den nachfolgenden Tagen getroffen werden; andere wichtige Entscheidungen – wie etwa die Abwicklung des Mietverhältnisses und der Bankgeschäfte – stehen in den nächsten Wochen und Monaten an.

Dieser Ratgeber will Angehörigen in einer schwierigen Zeit zur Seite stehen und ihnen Rat und Unterstützung bei einem Todesfall bieten. Sie erfahren, welche Formalitäten im Zusammenhang mit der Bestattung erledigt werden müssen, wem die Bestattungspflicht obliegt, welche Bestattungskosten entstehen und wer diese Kosten zu tragen hat. Dargelegt werden auch die erb- und mietrechtlichen sowie die steuerlichen Auswirkungen des Todesfalls, ebenso die Konsequenzen für Versicherungen, Bankgeschäfte, Alltagsgeschäfte und Mitgliedschaften des Verstorbenen. Auf die Hinterbliebenenversorgung wird ebenso eingegangen wie auf die Frage, wie man Zugriff auf die digitalen Daten des Verstorbenen bekommt.

In erster Linie will der Ratgeber den Angehörigen dabei helfen, einen klaren Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen. Checklisten und Formulierungshilfen helfen, keine Fehler zu machen und die mit dem Todesfall zusammenhängenden Fragen rechtssicher abzuwickeln.

Dr. iur. Otto N. Bretzinger

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Tipp: Alle Muster, die Sie im Anhang dieses Ratgebers finden, finden Sie auch zum Download im Internet.

Der Link zur Download-Seite befindet sich am Ende des Anhangs des Ratgebers.

2   Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Wenn ein Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Um bestimmte Formalitäten, die zeitnah erledigt werden müssen, kommt man jedoch nicht herum. Wichtig ist es vor allem, alle zuständigen Behörden, Institutionen und Stellen rechtzeitig über den Todesfall zu informieren. Andernfalls drohen unter Umständen rechtliche Nachteile.

2.1   Totenfürsorge

Die Frage der Bestattungspflicht mit dem Recht und der Pflicht zur Totenfürsorge ist von der Frage zu trennen, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat. Das Recht der Totenfürsorge umfasst das Entscheidungsrecht über den Leichnam des Verstorbenen und über den Ort und die Art der Bestattung.

2.1.1   Was die Totenfürsorge umfasst

Die Totenfürsorge umfasst insbesondere das Recht, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern und für dessen Beerdigung zu sorgen. Der Inhaber der Totenfürsorge darf also insbesondere die Bestattungsart und den Ort der letzten Ruhestätte bestimmen, die ärztliche Leichenschau veranlassen und Rechte nach dem Strafrecht (z.B. Störung der Totenruhe, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) wahrnehmen. Auch Umbettungen während der Ruhefrist werden von der Totenfürsorge erfasst, ebenso wie Anordnungen zur Obduktion und Exhumierung des Toten.

Aus dem Recht der Totenfürsorge folgt die Bestattungspflicht. Diese umfasst die Verpflichtung, im Todesfall für die ordnungsgemäße Bestattung des Leichnams zu sorgen. Dazu gehört auch die Pflicht, die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt zu veranlassen.

2.1.2   Wem die Totenfürsorge obliegt

Das Recht der Totenfürsorge steht nicht automatisch den Erben des Verstorbenen zu. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten bestimmen, wem die Totenfürsorge obliegt. Dabei kann er auch die Reihenfolge der Totenfürsorgeberechtigten festlegen. Er kann auch ohne Weiteres einem Angehörigen das Totenfürsorgerecht entziehen. Regelungen über die Totenfürsorge sind grundsätzlich formlos gültig. Sie können zu Lebzeiten auch in einer Vorsorgevollmacht, einer Generalvollmacht, in einem Bestattungsvorsorgevertrag oder in einer eigenständigen Erklärung getroffen werden. Die Feuerbestattungsgesetze der Länder sehen allerdings teilweise vor, dass die gewünschte Einäscherung in einem Testament oder in einer unter Angabe des Orts oder Tages eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Erklärung erfolgen muss.

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Tipp: Hat der Verstorbene Anordnung getroffenen, wer den Ort seiner letzten Ruhestätte bestimmen und wer für die Bestattung sorgen soll (z.B. der Lebensgefährte oder Freund), so ist die betreffende Person totenfürsorgeberechtigt, auch wenn sie nicht zu den nahen Angehörigen oder Erben gehört.

Hat der Verstorbene die Totenfürsorge nicht geregelt, ist sein mutmaßlicher Wille maßgebend. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, auch solche, die erst nach der Bestattung auftreten.

Urteil

Wem das Recht zur Totenfürsorge zusteht und wer damit über den Ort der Bestattung entscheiden darf, bestimmt sich nach dem Willen des Verstorbenen. Dieser Wille muss zweifelsfrei aus den Äußerungen und Umständen geschlossen werden können. Bestehen jedoch Zweifel am Willen des Verstorbenen, so müssen diese ausgeräumt werden. Beweispflichtig dafür ist derjenige, der sich auf das Totenfürsorgerecht beruft.

BGH, Az. XII ZR 58/91

Ist auch der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht feststellbar, so steht das Recht zur Totenfürsorge den nächsten Angehörigen zu. Die Reihenfolge der berechtigten bzw. verpflichteten Angehörigen bestimmen die Bestattungsgesetze der Länder. Danach sind in erster Linie die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen (nicht die Erben) zur Totenfürsorge berufen, zuerst der Ehegatte und danach die Kinder des Verstorbenen. Danach kommen die weiteren Verwandten in gerader Linie (z.B. Enkel) und sodann die nächsten Seitenverwandten (z.B. Onkel, Tanten). Bei Meinungsverschiedenheiten unter den Angehörigen entscheidet also der Ehegatte. Fehlt ein Ehegatte, entscheiden die Kinder. Der eingetragene Lebenspartner ist dem Ehegatten gleichgestellt. Das Totenfürsorgerecht ist unabhängig davon, wer Erbe des Verstorbenen wird.

Achtung: Ist der Totenfürsorgeberechtigte gleichzeitig Erbe und schlägt er die Erbschaft aus, so bleibt sein Totenfürsorgerecht von der Ausschlagung unberührt.

2.1.3   Wenn die Berechtigten bzw. Verpflichteten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen

Grundsätzlich sind die Wünsche des Verstorbenen für die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen bindend. Setzen die sich über den Willen des Verstorbenen hinweg, weil sie beispielsweise die gewünschte Erdbestattung ablehnen, hat das in der Regel keine Folgen, weil niemand die Umsetzung der Verfügung fordert. Die Wünsche des Verstorbenen dürfen dann nicht umgesetzt werden, wenn dessen Vorgaben gegen das Gesetz verstoßen, wenn also etwa der Verstorbene angeordnet hat, dass seine Asche auf dem Kaminsims im Wohnzimmer zu stehen hat.

Weigern sich die Bestattungspflichtigen, die Bestattung innerhalb der Bestattungsfrist vorzunehmen, oder kann eine Bestattung deshalb nicht erfolgen, weil der Bestattungspflichtige nicht rechtzeitig ausfindig gemacht werden kann, kann das örtliche Ordnungsamt die Bestattung zwangsweise im Wege der Ersatzvornahme veranlassen. In diesem Fall wird die Behörde die Bestattung des Verstorbenen selbst vornehmen oder durch ein Bestattungsunternehmen vornehmen lassen. Die Beerdigungskosten werden dann vorerst von der Behörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen übernommen.

2.2   Was in den ersten Stunden und Tagen nach dem Todesfall geregelt werden muss

Die nachfolgende Checkliste soll eine erste Orientierungshilfe sein, wenn Angehörige mit einem Todesfall konfrontiert werden. Die Übersicht gibt einen groben Fahrplan für die zu erledigenden Aufgaben und die notwendigen Entscheidungen.

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Erscheint lt. Verlag 26.1.2022
Verlagsort Mannheim
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft
Schlagworte Angehörige • Bankgeschäfte • Beerdigung • Bestattung • Bestattungskosten • Checklisten • digitales Erbe • Erbe • Erbschaft • Hinterbliebenenrente • Konto • Mietvertrag • Steuer • Tod • Todesfall • Versicherungen • Waisenrente • Witwenrente
ISBN-10 3-96533-107-8 / 3965331078
ISBN-13 978-3-96533-107-5 / 9783965331075
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