Mein großer Rechtsberater -  Marita Hofer,  Eva Hopf,  Christina-Maria Loibl,  Monika Stork,  Michael Bitriol,  Thomas Schuster,  Ulrik

Mein großer Rechtsberater (eBook)

Antworten auf alle juristischen Fragen im Alltag. Von Anwaltssuche bis Zahlungsverzug (Ausgabe Österreich)
eBook Download: PDF
2014 | 5. Auflage
1008 Seiten
Linde Verlag Wien Gesellschaft m.b.H.
978-3-7094-0523-9 (ISBN)
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Wesentlich aktualisiert in der 5. Auflage

”Mein großer Rechtsberater“ ist schon lange die erste Hilfe in vielen Rechtsfällen. Ohne juristisches Fachchinesisch geben die Autoren Schützenhilfe sowohl bei traditionellen Rechtsproblemen als auch bei Streitsachen des modernen Lebens wie Online-Shopping und medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Die völlig aktualisierte fünfte Auflage beleuchtet sämtliche Neuerungen – unter anderem in den Bereichen Einkaufen, Telekommunikation und Internet, Reisen, Wohnen und Energie, Arbeit, Ehe und Scheidung oder Mietrecht.

U.a. neu in der 5. Auflage:
  • Änderungen im Namensrecht
  • Änderungen beim Obsorge- und Kontaktrecht
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu
  • Roamingverordnung – Änderungen beim Telefonieren im Ausland
  • Eisenbahnbeförderungs- und Fahrgastrechtegesetz
  • EU-Verordnungen zu Schiffs- und Busreisen
  • Umstellung auf Pensionskonto
  • Rehabilitationsmaßnahmen statt Berufsunfähigkeitspension
  • ELGA

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Mag. Monika Stork, Sprach- und Jusstudium in Wien. Nach zweijähriger Gerichtspraxis und Berufserfahrung im Anwaltsbereich seit 1995 Wohnrechtsberaterin im Verein für Konsumenteninformation. Seit 2004 Mitglied des Ombudsmann-Teams der Niederösterreichischen Nachrichten mit Schwerpunkt Mieterfragen. Mitautorin des 2003 im Linde-Verlag erschienenen Ratgebers

Einleitung


Recht haben – Recht bekommen


Wer kennt solche Situationen nicht? Man hat ein Elektrogerät gekauft, und nach wenigen Tagen muss man feststellen, dass bei bestimmten Funktio­nen Störungen auftreten. Man hat sich auf den Traumurlaub gefreut, aber man sitzt im falschen Hotel mit Aussicht auf eine Müllhalde. Man be­kommt von der Bank wieder einmal die Mitteilung, dass die Gebühren er­höht werden, und fragt sich, wofür.

Unser Alltag ist voll von Konflikten, im Arbeitsleben, beim Einkaufen, in der Familie. Und häufig fühlt man sich im Recht und stellt sich die Frage: Wie kann ich mein Recht durchsetzen?

Der erste Schritt zur Rechtsdurchsetzung ist sicherlich, dass man – ohne Juristerei zu studieren – in etwa Bescheid weiß, welche Rechte man hat und wie man diese im Fall der Fälle durchsetzen kann. Unser „Rechts-Be­rater“ will Ihnen diesen Überblick über Ihr Recht im Alltag und die Chan­cen der Durchsetzung vermitteln. Ob Sie in einem Kapitel schmökern oder über das ausführliche Stichwortverzeichnis rasch zu einem bestimmten Problem nachlesen: Sie finden die Grundzüge der rechtlichen Regelungen, viele Beispiele, die diese trockenen Regeln illustrieren, und Tipps zur Selbsthilfe bzw. zur weiteren Recherche – insbesondere auch im Internet.

Doch auch unsere Warnung: Wenn es um viel geht – wenn Sie eine Woh­nung kaufen, wenn Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen ist, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt wurden oder in einen komplizierten Erbschaftsstreit verwickelt werden –, dann müssen Profis ran. Wir empfehlen Ihnen, sich in solchen Situationen von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern oder von kostenlosen Rechtsberatungsstellen (VKI, Arbeiterkammer, …) Rat einzuholen. Unser „Rechts-Be­rater“ wird Ihnen dennoch nützlich sein, weil Sie leichter verstehen werden, worüber die Berater sprechen, und weil Sie besser wissen, was an Infor­mationen für Letztere wichtig ist, um die Sache umfassend einzuschätzen.

Viele Menschen haben eine gewisse Scheu, mit Behörden in Kontakt zu treten, haben ein mulmiges Gefühl beim Gang zum Finanzamt oder stecken den „Kopf in den Sand“, wenn ein blauer Brief vom Gericht zugestellt wird. Unser „Rechts-Berater“ soll Ihnen den Rücken stärken. Die staat­lichen Behörden werden von unseren Steuergeldern bezahlt. In einem Zi­vilprozess vor Gericht zu streiten ist keine Schande, sondern manchmal unvermeidlich. Wird man zu Unrecht bestraft, muss man sich dagegen zur Wehr setzen.

Dabei ist es wichtig unterscheiden zu können: Welches Recht kommt zur Anwendung? Wer ist wofür zuständig? Woher bekommt man Hilfe und weitere Informationen?

Zivilrecht – Verwaltungsrecht – Strafrecht


Wenn Sie ein Auto kaufen, falsch parken und danach das Pech haben, eine Stopptafel zu übersehen und einen Unfall zu verursachen, dann bekommen Sie es mit ganz verschiedenen Rechtsbereichen rund um ein Auto zu tun:

Der Kaufvertrag über das Auto fällt in das Zivilrecht. Hier regelt der Ge­setzgeber die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten. Das kann auch der multinationale Autokonzern oder der kleine Verbraucher sein. Es gibt all­gemeine Regelungen – beispielsweise im Allgemeinen bürgerlichen Ge­setzbuch (ABGB), das im Kern immerhin aus 1811 stammt. Und es gibt Sonderregelungen; beispielsweise für Verbraucher (Konsumentenschutzgesetz), für Mieter (Mietrechtsgesetz) oder für Handelsgeschäfte (Unterneh­mensgesetzbuch).

Falsch parken kann zu einer Verwaltungsstrafe führen. Man hat Verwal­tungsrecht übertreten und muss zahlen. Verwaltungsrecht regelt Rechts­beziehungen zwischen Privaten und dem Staat. Wenn man ein Haus baut, muss man Vorschriften einhalten – zum Wohl der Allgemeinheit. Daher re­gelt der Staat das Bauen von Häusern in den Bauordnungen. Wenn man Auto fährt, muss man – ebenfalls zum Wohl der Allgemeinheit – Regeln einhalten, sonst geht nichts mehr. Viele Bereiche des alltäglichen Lebens sind von Verwaltungsvorschriften erfasst, bis hin zur Einhaltung von „Ruhezeiten“ in so manchen Gemeindeordnungen.

Wenn man einen Autounfall mit Personenschaden verursacht, kann man wegen Körperverletzung mit dem Strafrichter Be­kanntschaft machen. Man verletzt eine staatliche Vorschrift und wird da­für mit Geld oder sogar Freiheitsentzug bestraft. Das Strafrecht will das geordnete Zusammenleben schützen. Das gilt auch für das Falschparken. Doch diese geringere Verletzung der Ordnung ist nur mit Verwaltungsstrafe bedroht. Gerichtlich strafbar sind dagegen Verletzungen absoluter Rechts­güter wie Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit oder Eigentum. Die­se Delikte werden von den Strafgerichten verfolgt; es droht auch eine Vor­merkung im Strafregister.

Schließlich muss man noch die Grundlage unseres Rechtssystems erwäh­nen: Das Verfassungsrecht regelt das Funktionieren des Staates, die Grund­rechte der Bürger und die demokratische Willensbildung durch Wahlen oder Volksabstimmungen. Gesetze werden – je nachdem, ob Bundes- oder Landesgesetze – im Na­tional- und Bundesrat oder im Landtag beschlossen und im Bundes- oder Landesgesetzblatt kundgemacht. Die Gesetze müssen der Verfassung ent­sprechen. Gibt es Bedenken, dann kann der Verfassungsgerichtshof Ge­setze überprüfen und allenfalls aufheben. Verordnungen werden von der Regierung – genauer von Bundesministern – erlassen und regeln die kon­krete Durchführung von Gesetzen. Es muss also eine gesetzliche Grundla­ge geben; fehlt diese, ist wieder der Verfassungsgerichtshof am Zug.

Seit Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, ist auch das EU-Recht zu beachten. Es gibt Verordnungen, die direkt anwendbares Recht darstel­len, und es gibt Richtlinien zur Harmonisierung des Rechtsbestandes der Mitgliedstaaten, die erst innerstaatlich durch Gesetze umgesetzt werden müssen. Schließlich gibt es auch noch Empfehlungen, die allerdings kei­ne bindende Wirkung haben.

Behörden


Verwaltungsrecht wird von Verwaltungsbehörden vollzogen. Die dort tätigen Beamten sind weisungsgebunden. Eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde kann in der Regel mit einer Beschwerde bei einem Landesverwaltungsgericht oder beim Bundesverwaltungsgericht bekämpft werden. Die Entscheidungen in Verwaltungssachen unterliegen der Kontrolle von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Bei Gericht – sei es Straf- oder Zivilgericht – entscheiden weisungsfreie Richter.

Im Zivilverfahren müssen die Parteien (Kläger und Beklagter) den Fort­gang des Verfahrens betreiben; nur was diese vorbringen, wird zur Grund­lage der Entscheidung.

Im Strafverfahren dagegen betreibt in der Regel der Staatsanwalt den Prozess: Er klagt an, er legt Beweise vor oder stellt das Verfahren ein. Der Rich­ter ist aber nicht an das Vorgebrachte gebunden; er soll erforschen, was sich wirklich zugetragen hat. Er erforscht die „materielle Wahrheit“.

Auch bei Gerichtsverfahren gibt es einen Instanzenzug. Entscheidungen von Gerichten können grundsätzlich mit Rechtsmitteln (z. B. Berufung, Rekurs, Beschwerde) angefochten werden. Grundsätzlich entscheidet über Rechtsmittel das im Instanzenzug übergeordnete Gericht. In Zivilsachen ist gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichtes unter bestimmten Vo­raussetzungen noch ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof vorgesehen. In Strafsachen ist grundsätzlich nur ein zweistufiger Instan­zenzug eingerichtet.

Die österreichische Bundesverfassung sieht neben der Entscheidung durch Berufsrichter auch eine Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung vor. So entscheiden in Strafsachen über Verbrechen, die mit mehr als zehnjäh­riger Freiheitsstrafe bedroht sind (z. B. Mord), und politische Delikte (z. B. strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz durch nationalsozialistische Wiederbetätigung) Geschworenengerichte; bei Strafdrohungen zwischen fünf und zehn Jahren sind Schöffengerichte zuständig. Im Zivilrechtsbe­reich sind Laienrichter in Arbeits- und Sozialrechtssachen sowie in Han­delssachen tätig und entscheiden gemeinsam in Senaten mit Berufsrichtern.

Seit der Mitgliedschaft Österreichs zur Europäischen Union gibt es auch einen Rechtszug zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Zum einen können österreichische Gerichte im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren Auslegungen von EU-Recht beim EuGH erfragen, zum an­ deren kann man innerstaatliche Rechtsnormen auf ihre Übereinstimmung mit EU-Recht überprüfen lassen.

Davon zu unterscheiden ist der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte in Straßburg. Dort kann man sich gegen Maßnahmen von Behörden und Gerichten, die den Menschenrechten zuwiderlaufen, beschweren.

Webtipp

Behördenwegweiser – www.help.gv.at

Gerichtswegweiser – www.bmj.gv.at (Justiz/Die Gerichte)

Behördenwegweiser EU – http://europa.eu/institutions/index_de.htm

Europäischer Gerichtshof – http://curia.europa.eu/de/

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – www.echr.coe.int

Zugang zum Recht


Wenn Gesetze und Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, gelten sie als bekannt. Jeder muss sich daran...

Erscheint lt. Verlag 4.10.2014
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Recht / Sonstiges
ISBN-10 3-7094-0523-8 / 3709405238
ISBN-13 978-3-7094-0523-9 / 9783709405239
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