WEG-Recht

Grundsatzurteile, Kommentierung, Praxistipps

(Autor)

Buch | Hardcover
357 Seiten
2013 | 1., Auflage 2013
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-03165-0 (ISBN)
39,95 inkl. MwSt
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Aktuelles WEG-Recht kompakt in einem Band.

Der Wohnungseigentümer befindet sich in einem rechtlichen Spannungsfeld zwischen Eigentümern, Rechtsanwalt und Gericht. Aktuelles Fachwissen und permanente Weiterbildung über die Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters sind deshalb unverzichtbar. dieses Buch dient als zuverlässiges nachschlagewerk und unterstützt Sie dabei, sich mit der ständig ändernden Rechtslage vertraut zu machen.
Bleiben Sie als Verwalter auf dem Laufenden zum sich ständig verändernden WEG-Recht. Informieren Sie sich über aktuelle Urteile, um teure juristische Fehler zu vermeiden und Konflikte mit Eigentümern ohne gerichtliche Hilfe lösen zu können.
Der Fachmann Oliver Elzer fasst in diesem Buch alle wichtigen Urteile der vergangenen zwei Jahre zum WEG-Recht zusammen und kommentiert sie. Als aktuelles Nachschlagewerk für die tägliche Verwaltungsarbeit ist dieser Band ein verlässlicher Begleiter.
  • Zusammenfassung aller wichtigen WEG-Urteile der vergangenen zwei Jahre im Überblick und vom Fachexperten kommentiert
  • Mit den amtlichen Fundstellen und sofort einsetzbaren, bewährten Praxis-Tipps eines erfahrenen WEG-Spezialisten
  • Zahlreiche Praxisfälle, die die Umsetzung der Rechtslage aufzeigen
  • Rechtssicherheit für die Verwalterpraxis

Oliver Elzer, geboren 1967 in Hamburg, ist Leiter des Dezernates Aus- und Fortbildung am Kammergericht Berlin. Ab 1997 verfasste er zahlreiche Veröffentlichungen zum Zivilprozess- und Wohnungseigentumsrecht und kam einer ständigen Mitarbeit bei den juristischen Fachzeitschriften IMR, Info M, ZMR und WE nach. Diverse Vorträge zum WEG und Leiter von Seminaren für Richter, Rechtsanwälte, Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer.

Aus dem Inhalt:
- Zusammenfassung aller wichtigen WEG-Urteile der vergangenen zwei Jahre im Überblick und vom Fachexperten kommentiert- Mit den amtlichen Fundstellen und sofort einsetzbaren, bewährten Praxis-Tipps eines erfahrenen WEG-Spezialisten- Zahlreiche Praxisfälle, die die Umsetzung der Rechtslage aufzeigen- Rechtssicherheit für die Verwalterpraxis

WIRTSCHAFTSPLAN (§ 28 ABS. 1, ABS. 2, ABS. 5WEG)SACHVERHALT:Wohnungseigentümer streiten über die Wirksamkeit von Beschlussfassungen über den Wirtschaftsplan 2010. Das Amtsgericht ist der Auffassung, dass der Genehmigungsbeschluss zum Wirtschaftsplan trotz mutmaßlichen Ansatzes zu niedriger Kosten (Heizkosten), falscher Kostenverteilungsschlüssel (Müllgrundgebühren, Rechts-und Beratungskosten) den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung genüge. Ein Wirtschaftsplan mit zu geringen Ansätzen sei besser als gar kein Wirtschaftsplan.ENTSCHEIDUNG:Zu Unrecht! Der angegriffene Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, weil er zu niedrige Ansätze enthält. Zum einen wurden bei den Müllgebühren sowie beim Kostenansatz für Rechts- und Beratungskosten unzutreffende Kostenverteilungsschlüssel verwendet; bei den Heizkosten wurde ein Betrag angesetzt, der die durchschnittlich angefallenen Kosten der Vorjahre erheblich unterschreitet.Die Ansicht des Amtsgerichts, dass der Beschluss über die Genehmigung eines Wirtschaftsplans nicht wegen zu niedriger Ansätze für ungültig erklärt werden kann, weil dann -gegen die Interessen der Wohnungseigentümer -die Anspruchsgrundlage für die Zahlung der Beitragsvorschüsse ersatzlos entfiele, ist falsch.Der Beschluss ist in nur im angegriffenen Umfang für ungültig zu erklären. Im Übrigen gibt es in der Teilungserklärung eine Fortgeltungsklausel für den "alten" Wirtschaftsplan, bis der Verwalter für ein neues Rechnungsjahr einen abweichenden Plan vorgelegt hat. Diese Regelung gelte auch hier. Nach Sinn und Zweck der Regelung soll die Fortgeltung des alten Wirtschaftsplans erst mit der Genehmigung des neuen Wirtschaftsplans durch die Eigentümerversammlung enden. Wird aber der Beschluss über den Wirtschaftsplan ganz oder teilweise für ungültig erklärt, führt dies dazu, dass der alte Wirtschaftsplan insoweit wieder auflebt und fortgilt, da der neue Beschluss als von Anfang an ungültig anzusehen ist und damit dieselbe Situation besteht, wie wenn kein neuer Wirtschaftsplan beschlossen worden wäre.

WIRTSCHAFTSPLAN (§ 28 ABS. 1, ABS. 2, ABS. 5WEG)SACHVERHALT:Wohnungseigentümer streiten über die Wirksamkeit von Beschlussfassungen über den Wirtschaftsplan 2010. Das Amtsgericht ist der Auffassung, dass der Genehmigungsbeschluss zum Wirtschaftsplan trotz mutmaßlichen Ansatzes zu niedriger Kosten (Heizkosten), falscher Kostenverteilungsschlüssel (Müllgrundgebühren, Rechts-und Beratungskosten) den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung genüge. Ein Wirtschaftsplan mit zu geringen Ansätzen sei besser als gar kein Wirtschaftsplan.ENTSCHEIDUNG:Zu Unrecht! Der angegriffene Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, weil er zu niedrige Ansätze enthält. Zum einen wurden bei den Müllgebühren sowie beim Kostenansatz für Rechts- und Beratungskosten unzutreffende Kostenverteilungsschlüssel verwendet; bei den Heizkosten wurde ein Betrag angesetzt, der die durchschnittlich angefallenen Kosten der Vorjahre erheblich unterschreitet.Die Ansicht des Amtsgerichts, dass der Beschluss über die Genehmigung eines Wirtschaftsplans nicht wegen zu niedriger Ansätze für ungültig erklärt werden kann, weil dann -gegen die Interessen der Wohnungseigentümer -die Anspruchsgrundlage für die Zahlung der Beitragsvorschüsse ersatzlos entfiele, ist falsch.Der Beschluss ist in nur im angegriffenen Umfang für ungültig zu erklären. Im Übrigen gibt es in der Teilungserklärung eine Fortgeltungsklausel für den "alten" Wirtschaftsplan, bis der Verwalter für ein neues Rechnungsjahr einen abweichenden Plan vorgelegt hat. Diese Regelung gelte auch hier. Nach Sinn und Zweck der Regelung soll die Fortgeltung des alten Wirtschaftsplans erst mit der Genehmigung des neuen Wirtschaftsplans durch die Eigentümerversammlung enden. Wird aber der Beschluss über den Wirtschaftsplan ganz oder teilweise für ungültig erklärt, führt dies dazu, dass der alte Wirtschaftsplan insoweit wieder auflebt und fortgilt, da der neue Beschluss als von Anfang an ungültig anzusehen ist und damit dieselbe Situation besteht, wie wenn kein neuer Wirtschaftsplan beschlossen worden wäre.

Erscheint lt. Verlag 4.4.2013
Reihe/Serie Haufe Fachbuch ; 06729
Sprache deutsch
Gewicht 740 g
Einbandart gebunden
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Immobilien / Grunderwerb
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Sachenrecht
Betriebswirtschaft / Management Spezielle Betriebswirtschaftslehre Immobilienwirtschaft
Schlagworte Hausverwaltung • Verwalterpraxis • Verwaltung • WEG-Recht • WEG-Urteile • Wohnungseigentumsrecht • Wohnungseigentumsrecht (WER)
ISBN-10 3-648-03165-1 / 3648031651
ISBN-13 978-3-648-03165-0 / 9783648031650
Zustand Neuware
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