Steuerlexikon 2011 (eBook)

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2010 | 1. Auflage
278 Seiten
Haufe Verlag
978-3-648-01291-8 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Steuerlexikon 2011 -  Willi Dittmann,  Dieter Haderer,  Rüdiger Happe
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Das elektronische Nachschlagewerk mit allen Begriffen zur Steuererklärung von A wie Abfindung bis Z wie Zusatzeinkünfte. Plus: Schnell-Check, damit Sie keine Steuersparmöglichkeit übersehen.

Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.

Willi Dittmann Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe. Dieter Haderer Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), war langjährig Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe. Rüdiger Happe Rüdiger Happe, Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater.

Schnell-Check - damit Sie keine Steuerspar-Möglichkeit übersehen


Abschlagsteuer ?A?R?U*

Wollen Sie die Veranlagungsoption oder die Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuererklärung nutzen?

In diesem Fall müssen Sie dies unbedingt durch ein Kreuz in der Anlage KAP beantragen. Nur dann führt das Finanzamt die Prüfung durch! Außerdem sollten Sie Ihren Steuerbescheid daraufhin besonders kontrollieren!

Haben Sie Ihr Depot gewechselt und später Wertpapiere verkauft?

Kontrollieren Sie die Abrechnung Ihrer Bank genau. Hat die übergebende Bank den Erwerbszeitpunkt und die Anschaffungskosten nicht korrekt mitgeteilt, kann es dazu kommen, dass zu viel Abgaben einbehalten werden. Sie können solche Fehler in der Steuererklärung korrigieren!

Haben Sie Ihre Freistellungsaufträge für 2011 überprüft?

Die bisher eingereichten Freistellungsaufträge bleiben gültig.

Seit 2009 ist es noch wichtiger als bisher, dass Sie den Freistellungsauftrag richtig platzieren!

Nutzen Sie den Höchstbetrag nicht in voller Höhe aus, obwohl Ihre Einkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, höher sind, verlieren Sie Geld!

Abschreibungen/Anschaffungs- und Herstellungskosten ?A?R?U

Planen Sie den Kauf eines Wohnhauses?

Häufig wird neben dem Grundstück und dem Gebäude auch vorhandenes Inventar (Küche, …) übernommen. Wenn Sie im Kaufvertrag festhalten, welcher Teil des Gesamtkaufpreises darauf entfällt, sparen Sie Grunderwerbsteuer.

Abschreibungen/Arbeitsmittel ?A?R?U

Haben Sie Arbeitsmittel angeschafft, die weniger als 487,90 EUR gekostet haben?

Die 410 EUR-Grenze (brutto 487,90 EUR) kann auch im betrieblichen Bereich wieder genutzt werden!

Altersentlastungsbetrag ?A?R?U

Sind beide Ehegatten vor dem 2.1.1946 geboren?

Dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Altersentlastungsbetrag. Sofern einer von Ihnen Einkünfte (außer Renten und Versorgungsbezüge) von mehr als 4.750 EUR hat, während der andere weniger als diesen Betrag bezogen hat, sollten Sie über eine Umverteilung der Einnahmen nachdenken.

Arbeitskleidung ?A?U

Wird Ihre Arbeitskleidung steuerlich anerkannt?

Wenn Sie „typische Berufskleidung“ tragen, deren Anschaffung steuerlich abzugsfähig ist, können Sie auch die Reinigungskosten geltend machen. In der Regel wird ein pauschaler Betrag von 100e nicht beanstandet.

Arbeitslosigkeit ?A

Sind Sie zurzeit arbeitslos, hatten aber Werbungskosten?

Sie sollten diese Werbungskosten geltend machen. Selbst wenn die Einkünfte dadurch negativ werden, wirken sich diese über den Verlustausgleich im Vorjahr oder in späteren Jahren aus.

Arbeitszimmer ?A?U

Haben Sie schon einmal über eine Anmietung nachgedacht?

Wenn Sie ein Arbeitszimmer außerhalb Ihrer Wohnung haben, gelten die gesetzlichen Beschränkungen nicht. Sie können das Arbeitszimmer auch von Angehörigen mieten. Eine direkte Nachbarschaft (z.B. Wohnung im selben Haus) ist aber schädlich.

Außergewöhnliche Belastungen ?A?R?U

Erwarten Sie Erstattungen von Versicherungen?

Auch wenn diese erst im nächsten Jahr kommen, müssen Sie die Kosten um die Erstattung mindern.

Baumaßnahmen (Reparaturen) ?A?R?U

Hat Ihre Baumaßnahme für ein vermietetes Gebäude oder eine vermietete Wohnung weniger als 4.000 EUR netto (4.760 EUR brutto) gekostet?

Diese können Sie aus Vereinfachungsgründen immer als Reparatur behandeln.

Behinderte Menschen ?A?R?U

Sind Sie oder ein von Ihnen betreuter Mensch in der Pflegestation eines Altenheims untergebracht?

Die Aufwendungen können wie Krankenhauskosten als außergewöhnliche Belastung ohne Anrechnung der Haushaltsersparnis berücksichtigt werden.

Haben Sie Ihr Fahrzeug behindertengerecht umgerüstet?

Die Kosten sind neben dem Behinderten-Pauschbetrag in voller Höhe abziehbar.

Sind Sie behindert, haben aber keinen Schwerbehindertenausweis beantragt?

Holen Sie dies schleunigst nach! Der amtliche Ausweis ist maßgeblich für den Steuerfreibetrag. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Versorgungsamt.

Behinderte Menschen/Kinder ?A?R?U

Ist Ihr Kind behindert, aber ohne eigene Einkünfte?

Der Freibetrag kann auf Sie übertragen werden.

Betreuen Sie einen Angehörigen nur zeitweise (z.B. am Wochenende) in Ihrer Wohnung?

Auch dann können Sie den Pauschbetrag beanspruchen.

Belege ?A?R?U

Konnten Sie für bestimmte beruflich oder betrieblich veranlasste Kosten keine Belege erhalten oder haben Sie diese verloren?

Für manche Kosten erhält man keine oder nur sehr umständlich Belege zum Nachweis der Kosten. Erstellen Sie (möglichst zeitnah) „Eigenbelege“. Das heißt, notieren Sie nach der Bezahlung von Parkgebühren, Telefonkarten, Telefongesprächen von der Telefonzelle, Trinkgeldern usw. mindestens Datum, Zeit, Ort, Anlass und Betrag.

Das Finanzamt wird, soweit Ihre Angaben glaubhaft sind, die Kosten als fiWerbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich anerkennen.

Berufsausbildung ?A

Hatten Sie im Jahr 2010 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung?

Dann können Sie diese bis zum Höchstbetrag von 4.000 EUR als Sonderausgaben geltend machen. Im Einzelfall können auch unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, wenn Sie z.B. Ausbildungsbezüge erhalten.

Dienstwagen/Firmenwagen ?A?U

Haben Sie zum Nachweis der privaten Pkw-Nutzung ein Fahrtenbuch geführt?

Kontrollieren Sie die Vollständigkeit und Plausibilität der Eintragungen gründlich.

Der BFH hat die Vorgaben, die ein Fahrtenbuch erfüllen muss, konkretisiert. Lesen Sie dazu unser Stichwort und beachten Sie diese unbedingt.

Müssen Sie Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss bei der Anschaffung des nächsten Firmenwagens zahlen (z.B. für Sonderausstattung)?

Lesen Sie die Einzelheiten in unserem Stichwort!

Sind Sie als Außendienstler mit einem Firmenwagen unterwegs und fahren gelegentlich in die Firma?

Dann müssen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht pauschal mit 0,3% pro Monat, sondern können mit der Anzahl der tatsächlichen Fahrten und 0,002% berechnet werden. Das ist viel günstiger für Sie!

Hat Ihr Arbeitgeber die 1%-Regelung angewandt, obwohl Sie ein Fahrtenbuch geführt haben?

Dann können Sie in der ESt-Erklärung den Bruttoarbeitslohn korrigieren!

Doppelte Haushaltsführung ?A?U

Ist Ihre doppelte Haushaltsführung auf Dauer angelegt?

Überlegen Sie, ob Ihr Ehegatte an Ihrem Arbeitsort eine Wohnung kaufen kann, die Sie dann anschließend anmieten. Hier ergibt sich ein doppelter steuerlicher Vorteil: durch die Werbungskosten aus der doppelten Haushaltsführung und den Verlust aus Vermietung und Verpachtung.

Steht Ihnen am Ort des Lebensmittelpunkts eine abgeschlossene Wohnung zur alleinigen Nutzung unentgeltlich, z.B. im Haus Ihrer Eltern, zur Verfügung?

Dann liegt ein anzuerkennender eigener Hausstand vor.

Haben Sie Ihren Hausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet?

Auch dann liegt eine anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vor.

Wurde bei Ihnen in der Vergangenheit eine doppelte Haushaltsführung abgelehnt?

Prüfen Sie anhand unseres Stichworts, ob der BFH seine Rechtsprechung geändert hat. Dann können Sie diese jetzt für die Zukunft und alle offenen Jahre noch nachträglich beantragen.

Ehegattenveranlagung ?A?R

Sind Sie beide als Arbeitnehmer tätig?

Mit einem Lohnsteuer-Vergleichsrechner können Sie im Internet herausfinden, welche Lohnsteuerklasse für Sie am günstigsten ist.

Neu eingeführt wurde für Doppelverdiener-Ehepaare ein sogenanntes „optionales Faktorverfahren“. Lesen Sie im Stichwort welche Vorteile damit verbunden sind und was Sie dafür tun müssen.

Eingetragene Lebenspartnerschaft ?A?R?U

Leben Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Dann sollten Sie gegen den ESt-Bescheid Einspruch einlegen, da das BVerfG noch entscheiden muss, ob der Splittingtarif auch für Sie gilt.

ELSTER ?A?R?U

Geben Sie Ihre Steuererklärung immer noch in Papierform ab?

Die Vorteile bei einer Abgabe mit ELSTER: Schnellere Bearbeitung, weniger Rückfragen, das Finanzamt verzichtet weitgehend auf Belege.

Entfernungspauschale ?A?U

Fahren Sie von mehreren Wohnungen zu Ihrem Geschäft oder Ihrer Arbeitsstelle?

Die Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sich dort Ihr Lebensmittelpunkt befindet und Sie diese nicht nur...

Erscheint lt. Verlag 7.2.2010
Reihe/Serie Haufe Steuerratgeber
Verlagsort Freiburg
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Geld / Bank / Börse
Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Schlagworte Abfindung • Arbeitnehmer • Beamte • eBook • E-Book • Einkommensteuer • Elster • e-pdf • epdf • E-Pub • EPUB • Lexikon • Pensionär • Rentner • Steuer • Steuerbescheid • Steuererklärung
ISBN-10 3-648-01291-6 / 3648012916
ISBN-13 978-3-648-01291-8 / 9783648012918
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