Praktische Buchführung für Vereine (eBook)

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2005 | 2. Auflage
307 Seiten
WRS Verlag
978-3-8092-1804-3 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Praktische Buchführung für Vereine -  Elmar Goldstein,  Horst Lienig
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Buchführung VEREIN-facht!



Die Grundlagen zum Thema Buchführung und Rechnungswesen werden leicht verständlich und praxisorientiert dargestellt. Fallbeispiele mit Lösungen - speziell für Vereine! Durch neue steuerrechtliche Verordnungen und Verfügungen durch den Gesetzgeber wie z.B. das neue Spendenrecht, Sponsoringerlass, umsatzsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus Vermietungen von Vereinsanlagen etc. werden die Buchungsvorgänge immer komplexer und schwieriger.



"Praktische Buchführung für Vereine" zeigt Ihnen an konkreten Beispielen wie Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben eines durchschnittlichen Vereinsjahres korrekt verbuchen. So bekommen Sie konkrete Lösungen, die Sie direkt umsetzten können.

Inhaltsverzeichnis 5
Vorwort 12
Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 14
Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 14
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 22
Vermögensverwaltung 30
Steuerbegünstigter Zweckbetrieb 32
Sonderfall "Sportliche Veranstaltungen" 35
Rücklagen – das Finanzpolster des Vereins 41
Formen der Rücklagen 41
Umsatzsteuer - die wichtigste Steuerart auch für Vereine 45
Überblick 45
Wann ist ein Verein Unternehmer? 47
Vorsteuerabzug 52
Besteuerungsverfahren 58
Spenden in der steuerlichen Behandlung – was ist bei der Buchführung zu beachten? 59
Steuerbegünstigte Zwecke 59
Spendennachweis 59
Risiken für Mehrspartenvereine 60
Spendenarten 61
Haftung des Spendenempfängers 67
Spendenhöchstbetrag 69
Übersicht Zuwendungen an Sportvereine 71
Sponsoringeinnahmen: Wie werden sie ertragsteuerlich behandelt? 72
Begriff des Sponsorings 72
Steuerliche Behandlung beim Sponsor 72
Gegenleistung für den Sponsor 77
Höhe der Betriebsausgaben 78
Besteuerung beim Empfänger 79
Vermögensverwaltung 80
Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen 83
Allgemeines § 51 AO 83
Selbstlosigkeit § 55 AO 83
Steuerlich unschädliche Betätigungen § 58 AO 84
Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung § 63 AO 84
Zweckbetrieb § 65 AO 85
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb § 14 AO 85
Vermietung von Sportanlagen 86
Sportliche Veranstaltungen § 67 a AO 87
Bezahlte/unbezahlte Sportler 95
Reingewinnschätzung – Sonder regelung für Werbeeinnahmen 101
Wann lässt der Gesetzgeber eine Reingewinnschätzung zu? 101
Grundwissen Rechnungswesen – von Aufzeichnungspflichten, Kontenrahmen und Buchungssätzen 107
Aufzeichnungspflichten 107
Prüfung durch Finanzbehörden 111
Rechtsbehelfsverfahren 111
Haftung des Vorstands 112
Grundwissen Rechnungswesen 112
Glossar 123
Abgrenzung 123
Abgrenzung, sachlich 123
Abgrenzung, zeitlich 123
Abschreibung 124
Abschreibung, degressiv 124
Abschreibung, lineare 125
Aktiva 125
Aktivseite der Bilanz 125
Anlagenbuchhaltung 125
Anschaffungswertprinzip 126
Aufbewahrungspflicht 126
Aufwandskonten 126
Ausgabe 126
Auszahlung 127
Automatische Buchungen 127
Beleg 127
Bestandskonto 128
Bestandskonto, aktiv 128
Bestandskonto, passiv 128
Betriebsergebnis 129
Bilanz 129
Bücher der doppelten Buchführung 129
Buchführung 130
Buchführungspflicht 130
Buchung ohne Beleg 131
Buchung, einfache 131
Buchung, zusammengesetzte 131
Buchungssatz 131
Doppelte Buchführung 132
Durchlaufende Posten 132
Durchschreibebuchhaltung 132
Eigenkapital 133
Einfache Buchführung 133
Eingangsrechnungen 133
Einnahmen 133
Einnahmen Überschuss Rechnung 134
Einzahlung 134
Erfolgsrechnung 134
Ertragskonten 135
Fakturierung 135
Finanzbuchhaltung 135
Geldvermögen 136
Geschäftsvorfall 136
Gewinn und Verlustkonto 137
Grundbuch (Journal) 137
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ( GoB) 137
Haben 138
Hauptbuch 138
Höchstwertprinzip 138
Ideeller Bereich 138
Imparitätsprinzip 139
Inventar 139
Jahresabschluss 140
Journal 140
Kassenbericht 140
Kassenbestand 141
Klarheit 141
Kontenarten 141
Kontenrahmen 141
Konto 142
Konto, Buchung 142
Kontoform 142
Lohn und Gehaltsbuchhaltung 143
Nebenbücher 143
Nebenbuchhaltung 143
Nettovermögen 143
Niederstwertprinzip 144
Niederstwertprinzip, gemildert 144
Niederstwertprinzip, streng 144
Passiva 144
Passivseite der Bilanz 145
Primanota 145
Rechnungssystem 145
Rechnungswesen 145
Rechnungswesen, externes 146
Reinvermögen 146
Richtigkeit und Willkürfreiheit 146
Schlussbilanzkonto ( SBK) 146
Schulden 147
Spendenkonten 147
Splittingbuchungen 147
Sportliche Veranstaltungen 148
Staffelform 148
Stapelbuchungen 148
Stetigkeit 148
Stichprobeninventur 149
Stichtagsinventur 149
Stornobuchung 149
Umlaufvermögen 149
Umsatzsteuerkonto 150
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 150
Verlust 150
Vermögen 151
Vermögensübersicht 151
Vermögensverwaltung 151
Vollständigkeit 152
Vorsichtsprinzip 152
Vorsteuer 152
Vorsteuerkonto 152
Vorsteuerpauschalierung 153
Wareneinkaufskonto 153
Warenverkaufskonto 153
Werberechte 153
Wirtschaftsjahr 154
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe 154
Zahlungsmittelbestand 154
Zweckbetriebe 155
Die Rahmenbedingungen der SKV Insolvenza stellt sich vor 156
Die Kernaussagen der Satzung 156
Rechnungslegung 160
Fallbeispiele und Musterlösungen 161
Ansichtskartenverkauf 161
Altherren Turnier 161
Altmaterialsammlung 163
Arbeitnehmerüberlassung 164
Aufnahmegebühr 165
Aufwandsersatzspende von Übungsleitern 165
Aufwendungen, ersparte 166
Ausbildungsentschädigung 168
Ausgaben, diverse 168
Auslagenersatz 170
Ausländische Künstler 171
Bandenwerbung 172
Basarveranstaltung 174
Baukosten Tennishalle 175
Beerdigung 177
Beherbergung und Beköstigung, Familienfreizeit 178
Beiträge 179
Bezahlter Sport 180
Clubabend 182
Computer, Anschaffung 183
Druckkosten 184
Energiekosten, Betrieb Tennisplätze 185
Erbschaften 186
Fernsehgelder 186
Gewerbesteuer 187
Hallennutzungsgebühren 187
Hektolitervergütung 188
Helferessen 189
Herbstball einer Festgemeinschaft 190
Instandhaltung Freiplätze Tennis 191
Kuchen und Getränkespenden 192
Kursgebühren 194
Musikabteilung, öffentliche Auftritte 195
Oldie Night 196
Pferdepension 198
Pokale, Medaillen, Urkunden 199
Pokalspiel 200
Reitpferd, Verkauf 202
Reitunterricht 203
Schwimmbad 204
Schlachtenbummler 206
Showauftritt der Tanzsportabteilung 207
Skatturnier 208
Skihütte 209
Sponsoring, Namenswerbung durch Sponsor 210
Sponsoring, Vermögensverwaltung 211
Sponsoring, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 212
Sportanlagen, Vermietung 214
Sportbetrieb, allgemeine Kosten 215
Sportgeräte, Verleih 215
Sporthalle, Vermietung 216
Sportkleidung, Kauf und Reinigung 217
Sportlerball 218
Sportreise 219
Standgebühr, Schießanlage 220
Standgebühr Vereinsjubiläum 221
Steuerberatungskosten 221
Tennishalle, Nutzung 223
Tombola 225
Trainingslager 226
Trikotwerbung 227
Übungsleiter, Beitragsfreistellung 228
Vereinsausflug 229
Vereinsgaststätte 230
Vergütung an Ehrenamtliche 233
Verpachtung der Werberechte 234
Unechter Zuschuss 235
Auflösung der Buchungsbeispiele 237
Sportliche Veranstaltungen 237
Berechnung der Steuerlast 239
Reingewinnschätzung 240
Rücklagen 242
Praktische Buchführung mit Vereinsverwaltung professionell 280
Bevor Sie die Arbeit mit der Vereinsverwaltung professionell beginnen 281
Vereinsdaten 281
Kontenrahmen auswählen 282
FiBu Konten zuweisen 283
Vorbereitung der Buchhaltung 285
Bank und Kassenpflege 286
Schritt 2: Beispielhafte Buchungsvorgänge 287
Die Buchungsmaske Bank und Kasse 287
Mitgliedsbeiträge 287
Spenden 289
Veranstaltungen/Turniere 290
Buchen im Stapel 296
Sponsoring wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 296
Buchungen bearbeiten 299
Buchungen aktualisieren 299
FiBu/ Auswertungen 300
Stichwortverzeichnis 302

Spenden in der steuerlichen Behandlung – was ist bei der Buchführung zu beachten? (S. 58-60)

Steuerbegünstigte Zwecke

In einer Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV sind bestimmte gemeinnützige Zwecke allgemein als besonders förderungswürdig zusammengefasst. Maßgebend sind auch hier die Satzungszwecke eines gemeinnützigen Vereins. Ein Sportverein kann neben der Förderung des Sports weitere gemeinnützige Zwecke (z. B. kulturelle Einrichtungen, Jugendhilfe etc.) steuerbegünstigt verwirklichen, wenn diese in die Satzung aufgenommen wurden.

Spendennachweis

Materiell-rechtliche Voraussetzung für den Spendenabzug bleibt nach wie vor eine förmliche Zuwendungsbestätigung. Diese Bestätigung muss nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellt werden. Steuerbegünstigte Vereine müssen die Vereinnahmung der Zuwendung und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzeichnen und ein Doppel der Zuwendungsbestätigung aufbewahren. Der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer müssen auf der Zuwendungsbestätigung aufgedruckt sein. Bei allen Geldspenden muss der steuerbegünstigte Verein immer eine Aussage machen, ob es sich um eine reine Geldspende oder eine Aufwandsspende handelt. Bei Sachzuwendungen und beim Verzicht auf die Erstattung von Aufwand müssen sich aus den Aufzeichnungen des Zuwendungsempfängers auch die Grundlagen für den vom Empfänger bestätigten Wert der Zuwendung ergeben.

Hinweis:

Mangelhafte Aufzeichnungspflichten können zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins führen und eine Haftung des Zuwendungsempfängers nach § 10 b Abs. 4 EStG auslösen. Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 100 Euro gilt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, die aber ebenfalls Hinweise auf die Gemeinnützigkeit des Vereins enthalten muss.

Achtung:
Spenden sind Chefsache! Die Zuwendungsbestätigung muss grundsätzlich vom Vorstand nach § 26 BGB oder einem vom Vorstand entsprechend Bevollmächtigten unterschrieben werden. Es ist dabei zu beachten, wie die Vertretung nach außen in der Satzung geregelt ist. Bei einem mehrköpfigen Vorstand bestehen folgende Vertretungsmöglichkeiten:

• aktive Gesamtvertretung,
• reine Einzelvertretung,
• eingeschränkte Einzelvertretung.

Risiken für Mehrspartenvereine

Achtung:


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In Mehrspartenvereinen sollte das Haftungsrisiko für den Vorstand nach § 26 BGB nicht unterschätzt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Untergliederungen rechtlich unselbstständig sind, sich aber selbst verwalten dürfen; d. h. eigene Kassen und Bankkonten haben. Hier sollte eine eindeutige Regelung im Verein vorgeschrieben werden. Die Kompetenz für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen sollte nur beim BGB-Vorstand liegen. Abteilungsleiter, -kassiere und andere Funktionsträger sind nicht berechtigt, verbindliche auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellende Zuwendungsbestätigungen anzufertigen. Der Vorstand sollte sich über die richtige Verwendung von Spenden innerhalb der Abteilung vergewissern.


Spendenarten

Spenden sind Ausgaben, die

• freiwillig,
• unentgeltlich geleistet werden und beim
• Spender zu einer Vermögensminderung
• Verein zu einer Vermögensmehrung führen.

Diese können neben Geld auch in Form von Wirtschaftsgütern (Sachspenden), nicht aber in Nutzungen und Leistungen bestehen. Ausgaben zur Förderung sportlicher Zwecke sind nur dann für den Spender als Spende abzugsfähig, wenn der Sportverein die Zuwendungen unmittelbar für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke (ideeller Bereich oder steuerbegünstigter Zweckbetrieb), nicht aber im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung verwendet.

Freiwillig ist eine Spende immer dann, wenn sie ohne rechtliche Verpflichtung geleistet wird. Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Bausteine etc. werden dem Sportverein durch Satzung oder Mitgliederbeschluss unmittelbar geschuldet.

Beispiel:

Der Sportverein "Land unter" erweitert sein Freibad um ein weiteres Schwimmbecken. In der Mitgliederversammlung werden sog. Bausteinspenden in Höhe von 100 Euro beschlossen, die jedes Alt und Neumitglied neben dem Mitgliedsbeitrag bezahlen muss.

Erscheint lt. Verlag 1.1.2005
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Recht / Sonstiges
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
ISBN-10 3-8092-1804-9 / 3809218049
ISBN-13 978-3-8092-1804-3 / 9783809218043
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