GmbH-Jahresabschluß leicht gemacht
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-09064-2 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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INHALTE
- Wie Sie richtig bewerten und bilanzieren.
- Wie Sie Ihren Gestaltungsspielraum optimal nutzen.
- Welche Informationen in den Lagebericht aufgenommen werden sollen.
- Was Sie offen legen müssen und was nicht.
- Mit Arbeitsablaufplänen und Checklisten für die Abschlusserstellung.
- Dazu Formulierungshilfen für den Lagebericht und den Anhang.
- Mit den Neuerungen durch die GmbH-Reform.
AUF DER CD-ROM
- Checklisten zu Anhang, Lagebericht und Betriebsprüfung
- Rechner zu Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Rückstellung und AfA
- Steuerformulare
Dipl.Kfm. Elmar Goldstein ist Unternehmensberater für Buchhaltungssoftware und Existenzgründungen. Der Autor hat zahlreiche Beiträge zu Buchführung und Bilanzierung veröffentlicht. Er greift dabei auf eine mehrjährige Erfahrung bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen kleiner und mittlerer Unternehmen zurück.
EINLEITUNG
1 VORBEREITUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
2 VORTRAGEN DER ERÖFFNUNGSBILANZ
2.1 Eigenkapital und Umsatzsteuer in der Eröffnungsbilanz
2.2 Bilanzberichtigungen bei Eröffnung
3 ABSTIMMEN DER BUCHHALTUNG
3.1 Einsortieren der Kontenblätter
3.2 Allgemeine Prüfungspunkte
4 ABSTIMMEN DER AKTIVA
4.1 Abstimmen des Anlagevermögens
4.2 Abstimmen des Umlaufvermögens
5 ABSTIMMEN DER PASSIVA
5.1 Eigenkapitalkonten
5.2 Steuerliche Rücklagen
5.3 Rückstellungen
5.4 Darlehen und erhaltene Anzahlungen
5.5 Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
5.6 Sonstige Verbindlichkeiten
5.7 Umsatzsteuerverbindlichkeiten
6 ABSTIMMEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
6.1 Abstimmen der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge
6.2 Betriebsausgaben
6.3 Debitoren und Kreditoren
6.4 Verträge
6.5 Checkliste zu den Abschlussvorarbeiten
7 JAHRESINVENTUR
7.1 Methoden der Vorratsinventur
7.2 Vorbereitung und Ablauf der Inventur
8 ABSCHLUSSBUCHUNGEN UND AUFSTELLEN DER BILANZ
8.1 Vorbereitungen
8.2 Größenklassen und Bilanzschema
8.3 Gesellschafter und Geschäftsführer
8.4 Zusätzliche Angaben im Jahresabschluss (Davon-Vermerke)
9 ANLAGEVERMÖGEN UND ABSCHREIBUNGEN
9.1 Abschreibungen von Anlagevermögen
9.2 Anlagenverzeichnis
9.3 Positionen des Anlagevermögens
10 UMLAUFVERMÖGEN
10.1 Bewertung der Vorräte
10.2 Buchen von Bestandsveränderungen bei Vorräten
10.3 Teilwertabschreibung
10.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
10.5 Wertpapiere
10.6 Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben
10.7 Rechnungsabgrenzungsposten
11 PASSIVA
11.1 Eigenkapital
11.2 Rückstellungen
11.3 Verbindlichkeiten
11.4 Rechnungsabgrenzungsposten
12 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
12.1 Positionen der GuV
12.2 Lohnkosten
12.3 Bewirtungskosten
12.4 Dividenden- und Zinserträge
12.5 Spenden
12.6 Weitere Erlöse und Aufwendungen
13 STEUERERKLÄRUNGEN
13.1 Umsatzsteuererklärung
13.2 Gewerbesteuererklärung
13.3 Körperschaftsteuererklärung
13.4 Gewinnausschüttung und Kapitalsteuererklärung
14 FERTIGE BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
14.1 Bilanz
14.2 Gewinn- und Verlustrechnung
15 ANHANG UND ANLAGESPIEGEL
15.1 Anhang zum Jahresabschluss
15.2 Entwicklung des Anlagevermögens
16 FESTSTELLUNG UND OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
16.1 Gesellschafterbeschluss zum Jahresabschluss
16.2 Offenlegung
STICHWORTVERZEICHNIS
Dieses Kapitel befasst sich mit der (Waren-)Inventur. Sie lernen die unterschiedlichen Arten der Inventur kennen: die Stichtagsinventur und die verlegte Inventur sowie die permanente Inventur, bei der der Bestand nach Art und Menge sich aus einer Lagerbuchhaltung ergibt. Außerdem werden die zulässigen Verfahren zur Inventurerleichterung vorgestellt. Lesen Sie anschließend, welche organisatorischen Vorbereitungen bei einer Inventur zu treffen sind. Nach der körperlichen Aufnahme der Vorräte folgt deren Bewertung. Nähere Informationen zur Bewertung der Vorräte, zum Buchen von Bestandsveränderungen und zur Teilwertabschreibung finden Sie im Kapitel 10. 7.1 METHODEN DER VORRATSINVENTUR Jeder Kaufmann hat gemäß § 240 Abs. 1 HGB zum Jahresende seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines Bargelds sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände im sogenannten Inventar aufzunehmen. Freiberufler und sämtliche Unternehmer, die ihren Gewinn aufgrund einer Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln (dürfen), sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Die Bestandsaufnahme selbst bezeichnet man als Inventur. Die jährlich durchzuführende Inventur dient neben der Feststellung des richtigen Jahresergebnisses auch der Überprüfung und eventuell notwendigen Richtigstellung der buchhalterischen Bestände. Was vielleicht als eine beiläufige Bestätigung der Zahlen aus der Buchhaltung erscheint, ist tatsächlich eine gesetzliche Verpflichtung, bei der Formvorschriften peinlich genau eingehalten werden sollten. BEACHTEN SIEEine nicht ordnungsmäßige Inventur führt dazu, dass selbst die ansonsten nicht zu beanstandende Buchführung des Inventur- und des Folgejahres verworfen werden kann. Es droht dann die Schätzung des Jahresgewinns durch den Steuerprüfer. Körperlich aufgenommen werden bei der Inventur Sachgegenstände, in erster Linie die Vorräte, aber auch das materielle Anlagevermögen. Unter "Gegenstände des Vorratsvermögens" fallen alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Handelsware. Eine körperliche Bestandsaufnahme zu einem Stichtag ist nur dann nicht erforderlich, wenn eine zuverlässige Bestandsbuchführung existiert. Als zuverlässig gilt hierbei, wenn einmal im Jahr die Übereinstimmung der Sollbestände mit den körperlich aufgenommenen Istbeständen festgestellt wird. Dies kann z. B. für jede Warengruppe zu verschiedenen Zeitpunkten zum jeweiligen Minimalbestand geschehen. Forderungen, immaterielle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind stattdessen durch entsprechende Dokumente nachzuweisen (Grundbuchauszüge, Hypotheken- und Grundschuldbriefe, Depotbestätigungen, Vertragsunterlagen, Saldenlisten und Saldenbestätigungen, Bankauszüge, Depotauszüge, Kopien aus dem Schuldwechselbuch). Gezählt werden Bargeld, Besitzwechsel, Schecks etc. STICHTAGSINVENTUR Bei der Stichtagsinventur werden sämtliche Wirtschaftsgüter zum Bilanzstichtag erfasst. Da die Erfassung am 31.12. oft zu einer unzumutbaren Belastung führt, erkennt das Finanzamt auch eine Bestandsaufnahme innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen vor und zehn Tagen nach diesem Stichtag als ordnungsmäßig an. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sämtliche Bestandsveränderungen zwischen Aufnahme- und Bilanzstichtag genau belegt und berücksichtigt werden. Körperlich erfasst werden die vorhandenen Mengen nach handelsüblicher Stückzahl, Längen-, Flächen- und Raummaßen sowie nach dem Gewicht. Verwenden Sie zur eindeutigen Identifizierung die entsprechende Kennung der Gegenstände (Serien-, Chargen-, Fahrgestellnummer). Sofern Sie dies vertreten können, ist auch die Erfassung in handelsunüblichen Größen zulässig: - Kleinteile brauchen nicht gezählt, sondern dürfen abgewogen werden, wenn das Gewicht von beispielsweise zehn Stück genau ermittelt wurde. - Der Bestand an gleichartig gestapelten Vorräten - wie z. B. Bleche, Rohre und Papier - in Stückmenge lässt sich durch Erfahrungswerte und Stichproben nach Gewicht und Volumen feststellen. - Das Gewicht der Halden eines Schrotthändlers durfte anhand der bedeckten Lagerfläche und der Höhe der Schrotthaufen geschätzt werden, weil das Verwiegen in diesem Einzelfall nur erschwert möglich war (FG Münster R IV/37 vom 12.05.1960).
Reihe/Serie | Haufe Praxis-Ratgeber |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 620 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
Schlagworte | Bilanz • Bilanzierung • GmbH • GmbH-Jahresabschluss • GmbH-Recht • Hardcover, Softcover / Recht/Steuern • HC/Recht/Steuern • Jahresabschluss |
ISBN-10 | 3-448-09064-6 / 3448090646 |
ISBN-13 | 978-3-448-09064-2 / 9783448090642 |
Zustand | Neuware |
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