Landesbauordnung für Baden-Württemberg -  Helmut Sauter,  Angelika Vàmos,  Wolfgang Stein

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (eBook)

Kurzkommentar mit weiteren für das Bauen wichtigen Vorschriften
eBook Download: EPUB
2024 | 21. Auflage
440 Seiten
Kohlhammer Verlag
978-3-17-040930-9 (ISBN)
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Das Werk bietet allen am Bau Beteiligten und Interessierten Hilfe zum Verständnis und zur Anwendung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Es fasst in Kurzform das für das Bauen in Baden-Württemberg erforderliche baurechtliche 'Handwerkszeug' zusammen. Die Landesbauordnung wird mit einer Vielzahl von Erläuterungen, Definitionen und Querverweisen sowie Hinweisen auf andere beim Bauen zu beachtende Vorschriften stichwortartig kommentiert. Daneben finden sich weitere praktisch relevante Rechtsverordnungen sowie wichtigste Verwaltungsvorschriften, Bekanntmachungen und Hinweise zum Bauordnungsrecht Baden-Württembergs. Das Werk berücksichtigt auch die letzte Änderung der Landesbauordnung von November 2023.

Wolfgang Stein, Ministerialrat im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

ILandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)


Inhaltsübersicht§§


Erster TeilAllgemeine Vorschriften

Anwendungsbereich1

Begriffe2

Allgemeine Anforderungen3

Zweiter TeilDas Grundstück und seine Bebauung

Bebauung der Grundstücke4

Abstandsflächen5

Abstandsflächen in Sonderfällen6

Übernahme von Abständen und Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke7

Teilung von Grundstücken8

Nichtüberbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze9

Höhenlage des Grundstücks10

Dritter TeilAllgemeine Anforderungen an die Bauausführung

Gestaltung11

Baustelle12

Standsicherheit13

Schutz baulicher Anlagen14

Brandschutz15

Verkehrssicherheit16

Bauarten16a

Vierter TeilBauprodukte

Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten16b

Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten16c

Verwendbarkeitsnachweise17

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung18

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis19

Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall20

Übereinstimmungsbestätigung21

Übereinstimmungserklärung des Herstellers22

Zertifizierung23

Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen24

Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen25

Fünfter TeilDer Bau und seine Teile

Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen26

Anforderungen an tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile27

Anforderungen an Bauteile in Rettungswegen28

Aufzugsanlagen29

Lüftungsanlagen30

Leitungsanlagen31

Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmerzeugung, Brennstoffversorgung32

Wasserversorgungs- und Wasserentsorgungsanlagen, Anlagen für Abfallstoffe und Reststoffe33

Sechster TeilEinzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen

Aufenthaltsräume34

Wohnungen35

Toilettenräume und Bäder36

Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen37

Sonderbauten38

Barrierefreie Anlagen39

Gemeinschaftsanlagen40

Siebenter TeilAm Bau Beteiligte, Baurechtsbehörden

Grundsatz41

Bauherr42

Entwurfsverfasser43

Unternehmer44

Bauleiter45

Aufbau und Besetzung der Baurechtsbehörden46

Aufgaben und Befugnisse der Baurechtsbehörden47

Sachliche Zuständigkeit48

Achter TeilVerwaltungsverfahren, Baulasten

Genehmigungspflichtige Vorhaben49

Verfahrensfreie Vorhaben50

Kenntnisgabeverfahren51

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren52

Bauvorlagen und Bauantrag53

Fristen im Genehmigungsverfahren, gemeindliches Einvernehmen54

Benachrichtigung der Nachbarn und Beteiligung der Öffentlichkeit55

Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen56

Bauvorbescheid57

Baugenehmigung58

Baubeginn59

Sicherheitsleistung60

Teilbaugenehmigung61

Geltungsdauer der Baugenehmigung62

Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte63

Einstellung von Arbeiten64

Abbruchsanordnung und Nutzungsuntersagung65

Bauüberwachung66

Bauabnahmen, Inbetriebnahme der Feuerungsanlagen67

Typenprüfung68

Fliegende Bauten69

Zustimmungsverfahren, Vorhaben der Landesverteidigung70

Übernahme von Baulasten71

Baulastenverzeichnis72

Neunter TeilRechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften

Rechtsverordnungen73

Technische Baubestimmungen73a

Örtliche Bauvorschriften74

Ordnungswidrigkeiten75

Bestehende bauliche Anlagen76

Übergangsvorschriften77

Außerkrafttreten bisherigen Rechts78

Inkrafttreten79

Erster TeilAllgemeine Vorschriften


§ 1Anwendungsbereich1

(1) Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen2 und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften auf Grund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden. Es gilt ferner für Anlagen nach Absatz 2, soweit an sie Anforderungen auf Grund von § 74 gestellt werden.3

(2) Dieses Gesetz gilt

1.  bei öffentlichen Verkehrsanlagen4 nur für Gebäude5,

2.  bei den der Aufsicht der Wasserbehörden6 unterliegenden Anlagen nur für Gebäude, Überbrückungen, Abwasseranlagen, Wasserbehälter, Pumpwerke, Schachtbrunnen, ortsfeste Behälter für Treibstoffe, Öle und andere wassergefährdende Stoffe sowie für Abwasserleitungen auf Baugrundstücken,

3.  bei den der Aufsicht der Bergbehörden7 unterliegenden Anlagen nur für oberirdische Gebäude,

4.  bei Leitungen aller Art nur für solche auf Baugrundstücken.

Es gilt nicht für Kräne und Krananlagen mit Ausnahme ihrer Bahnen und Unterstützungen, wenn diese mit einer baulichen Anlage verbunden sind.

Anmerkungen

1  Unabhängig von den verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Baugenehmigung, Kenntnisgabe oder Verfahrensfreiheit sind auf alle baulichen Anlagen sowie auf Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen, an die in der Bauordnung Anforderungen gestellt werden, die materiell-rechtlichen Vorschriften der Bauordnung anzuwenden. Ausgenommen sind lediglich die in Absatz 2 von der Anwendung der LBO ausdrücklich ausgenommenen Gegenstände.

2  Begriffe vgl. § 2.

3  Anforderungen nach § 74 (Örtliche Bauvorschriften) gelten auch für die in Abs. 2 vom Geltungsbereich der LBO ausgenommenen Gegenstände.

4  Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen (nach FStrG, StrG, WaStrG, LuftVG, AEG, LEisenbG usw.) wie z. B. Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Tunnel, Eisenbahn-, Seilbahn- und Luftverkehrsanlagen, nicht jedoch Anlagen für verkehrsfremde Nutzungen auf dem Gelände öffentlicher Verkehrsanlagen (z. B. gewerbliche Mobilfunkantenne auf Bahngelände oder Vorrichtungen zur Außenbewirtung auf öffentlichen Verkehrsflächen) oder private Verkehrsanlagen (z. B. Privatstraße, Parkplatz eines Einkaufzentrums).

5  Für diese dem Gesetz unterliegenden Anlagen gilt ggf. § 38 (Sonderbauten).

6  Vgl. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG).

7  Vgl. Bundesberggesetz (BBergG).

§ 2Begriffe1

(1) Bauliche Anlagen sind unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten2 hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere3 auf dem Boden ruht oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden4. Als bauliche Anlagen gelten auch

1.  Aufschüttungen und Abgrabungen,5

2.  Ausstellungs-, Abstell- und Lagerplätze,6

3.  Camping-, Wochenend- und Zeltplätze,7

4.  Sport- und Spielflächen,

5.  Freizeit- und Vergnügungsparks

6.  Stellplätze.8

(2) Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.9

(3) Wohngebäude sind Gebäude, die überwiegend der Wohnnutzung10 dienen und außer Wohnungen allenfalls Räume für die Berufsausübung freiberuflich oder in ähnlicher Art Tätiger11 sowie die zugehörigen Garagen...

Erscheint lt. Verlag 26.3.2024
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht
ISBN-10 3-17-040930-1 / 3170409301
ISBN-13 978-3-17-040930-9 / 9783170409309
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