Das Elektroauto im Umsatzsteuerrecht

(Autor)

Buch | Softcover
92 Seiten
2022
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0805-0 (ISBN)
13,20 inkl. MwSt
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Welche Fahrzeuge profitieren vom neu eingeführten Vorsteuerabzugsrecht bei Elektro-Kfz, bei welchen Fahrzeugen bleibt es bei dem schon bestehenden Recht, wo liegen die Grenzen der Begünstigung? Die kompakte Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen zum neu eingeführten Vorsteuerabzugsrecht bei Elektro-Kfz und alles Weitere zum Thema E-Auto.
Zielgruppe: Unternehmer, jeder Steuerzahler
Diese Broschüre zeigt auf, welche Fahrzeuge vom neu eingeführten Vorsteuerabzugsrecht bei Elektro-Kfz profitieren, bei welchen Fahrzeugen es bei dem schon bestehenden Recht bleibt, aber auch, wo die Grenzen der Begünstigung liegen. Die einzelnen Aspekte werden anhand von zahlreichen Geschäftsfällen im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug beleuchtet. Dies beginnt bei der

- Anschaffung,
- den laufenden Betriebskosten, insbesondere Stromkosten,
- der Anschaffung von Stromtankstellen
- bis hin zum Verkauf der Fahrzeuge.

Natürlich werden auch so wichtige Punkte wie

- das Leasing von Elektrokraftfahrzeugen,
- die Überlassung des Kfz an Mitarbeiter oder
- die Überlassung an (wesentlich) beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer besprochen.

Zudem werden Hinweise darauf gegeben, wo es einen „unverhofften“ zusätzlichen Vorsteuerabzug geben könnte.

Vorwort
Einleitung

Kap 1Von der Regelung betroffene Kraftfahrzeuge

1.1Gesetzliche Bestimmungen
1.1.1Begünstigende Vorschrift
1.1.2Vorsteuerausschluss
1.1.3(Aufwands-)Eigenverbrauchsbesteuerung
1.2Betroffene Fahrzeuge
1.2.1Von der Neuregelung betroffene Fahrzeuge
1.2.2Hybridfahrzeuge - begünstigt oder nicht?
1.2.3Schon bisher begünstigte Fahrzeuge
1.3Einschränkungen der Begünstigung
1.3.1Elektroautos mit einer ertragsteuerlichen Luxuskomponente bis zu 50%
1.3.2Einschränkung Luxus-Elektroautos

Kap 2Der Kauf eines Elektroautos

2.1Verschiedene Gruppen von Elektrokraftfahrzeugen - umsatzsteuerliche Konsequenzen beim Kauf
2.1.1Verwendungszweck führt (schon) zur Begünstigung
2.1.2Bauart führt (schon) zur Begünstigung
2.1.3(Elektrische) Antriebsart führt zur Begünstigung
2.1.4Exkurs: kein Aufwandseigenverbrauch bei elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen der Gruppen 1) und 2)
2.1.5Exkurs: kein Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen der Gruppen 1) und 2)
2.2Sonderfälle
2.2.1Anschaffungen von ab dem Jahr 2016 begünstigten Fahrzeugen vor dem 1.1.2016
2.2.2Einlage von privat angeschafften Elektrofahrzeugen
2.3Förderungen für den Kauf von Elektrofahrzeugen
2.3.1Investitionsprämie
2.3.2Förderungen des Händlers oder des Generalimporteurs
2.3.3Ökoförderungen von öffentlichen Stellen
2.4Kauf eines gebrauchten Elektrokraftfahrzeugs
2.4.1Fehlende Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
2.4.2Kauf eines luxuriösen Gebrauchtwagens
2.5Leasing eines Elektroautos
2.5.1Zurechnung des Kfz zum Leasinggeber
2.5.2Zurechnung des Kfz zum Leasingnehmer
2.5.3Leasing eines "alten" E-Kfz
2.5.4Mietvoraus- und Depotzahlungen
2.5.5Operatingleasing

Kap 3Die laufenden Kosten aus dem Betrieb

3.1Kosten für den Betrieb des Elektroautos
3.1.1Allgemeine Voraussetzungen
3.1.2Aufwendungen bei E-Pkws mit "Luxustangente"
3.1.3Aufwendungen bei E-Pkws mit Anschaffungskosten über € 80.000,--
3.1.4Exkurs: Ertragsteuerliche Nicht-Abzugsfähigkeit und die umsatzsteuerlichen Folgen
3.2Stromkosten als Treibstoffkosten
3.3Kauf und Betrieb einer Ladestation
3.4Zusammenfassung zur Vorsteuerabzugsberechtigung aus dem Kauf und dem Betrieb von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen
3.5Kurzfristiges Anmieten eines Elektroautos (bis 21 Tage)
3.6Langfristiges Anmieten eines Elektroautos (mehr als 21 Tage)

Kap 4Privatnutzung des Elektrokraftfahrzeugs

4.1Voraussetzung Vorsteuerabzug
4.2Verwendungseigenverbrauch
4.3Verwendungseigenverbrauch neben Aufwandseigenverbrauch
4.4Verwendungseigenverbrauch bei E-Autos mit Anschaffungskosten > € 80.000,--

Kap 5Überlassung an Mitarbeiter

5.1Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes
5.2Voraussetzung Vorsteuerabzug
5.3Bemessungsgrundlage
5.3.1Allgemeines
5.3.2Überlassung eines gebrauchten Elektro-Kfz
5.4Überlassung eines "Luxus-Elektrokleinbusses" an Dienstnehmer
5.5Sonderfall: Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer
5.5.1Nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung bis zu 25%)
5.5.2Wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer (über 25% Beteiligung)
5.6Exkurs: Überlassung eines Fahrrads oder eines Kraftrads mit CO2-Emissionswert Null
5.7Stromkostenersatz an Mitarbeiter
5.7.1Fahrzeuge des Mitarbeiters
5.7.2Fahrzeuge des Arbeitgebers

Kap 6Verkauf des Fahrzeugs

6.1Steuerpflicht des Erlöses
6.1.1 Gegenstand des Betriebsvermögens
6.1.2Verzicht auf die Vorsteuer und die Folgen
6.2Aufwandseigenverbrauch beim Kauf
6.2.1Grundsätzlich gegebene Konsequenzen
6.2.2Vorgehensweise bei Elektroautos
6.3Verkauf eines Luxus-Elektrokraftfahrzeugs
6.4Ertragsteuerliche Luxustangente und die Umsatzsteuer
6.4.1Ertragsteuerliche Beurteilung

Kap 7(Hinweis auf) Beispiele zu Elektroautos

7.1Salzburger Steuerdialog 2016
7.2Abschließende Übersicht

Abschließende Gedanken

Kap 1Von der Regelung betroffene Kraftfahrzeuge 1.1Gesetzliche Bestimmungen 1.1.1Begünstigende Vorschrift Die umsatzsteuerliche Sonderregelung betreffend der rein elektrisch angetriebenen Fahrzeuge findet sich in § 12 Abs 2 Z 2a UStG: Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer stehen und für die nicht nach § 12 Abs 2 Z 2 lit. b ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann, berechtigen nach den allgemeinen Vorschriften des § 12 zum Vorsteuerabzug. Z 2 lit. a bleibt unberührt. Somit steht folgendem Kraftfahrzeug aufgrund des CO2-Emissionswertes von 0 Gramm pro Kilometer grundsätzlich der Vorsteuerabzug zu: BEISPIEL: Ein Unternehmer erwirbt einen (steuerlichen) Pkw. Dieser wird rein elektrisch angetrieben und weist somit einen CO2-Emissionswert von 0 Gramm je Kilometer auf. Lösung: Da es sich bei diesem Fahrzeug aus steuerlicher Sicht um einen Personenkraftwagen iSd § 12 Abs 2 Z 2 lit b handelt, ist ein Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Aufgrund der 2016 neu eingeführten Regelung des § 12 Abs 2a ist jedoch wegen des Emissionswertes von 0 Gramm CO2 je km ein Vorsteuerabzug zulässig. 1.1.2Vorsteuerausschluss Zu beachten ist bei der Beurteilung eines möglichen Vorsteuerabzugs die einschränkende Bestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit a: Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, a)deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der § 8 Abs 2 und 12 Abs 1 Z 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sind, … BEISPIEL: Ein Unternehmer erwirbt einen (steuerlichen) Pkw. Dieser wird rein elektrisch angetrieben und weist somit einen CO2-Emissionswert von 0 Gramm je Kilometer auf. Der Kaufpreis dieses Pkw beträgt € 90.000,-- brutto. Lösung: Da es sich bei diesem Fahrzeug aus steuerlicher Sicht um einen Personenkraftwagen iSd § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG handelt, ist ein Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen (es handelt sich um einen „steuerlichen Pkw“). Aufgrund der 2016 neu eingeführten Regelung des § 12 Abs 2 Z 2a „wäre“ jedoch wegen des Emissionswertes von 0 Gramm je km ein Vorsteuerabzug zulässig. Bei Anschaffungskosten von € 90.000,-- brutto ist jedoch der überwiegende Teil dieses Aufwands (€ 50.000,-- von € 90.000,--) nicht abzugsfähig. Wegen dieser zu berücksichtigenden Einschränkung des Vorsteuerabzugs des § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG steht aus den Anschaffungskosten kein Vorsteuerabzug zu. --- Kap 5Überlassung an Mitarbeiter 5.1Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes Für die Leistungsortbestimmung bei Überlassung von Fahrzeugen an Mitarbeiter ist nach Ansicht der Finanzverwaltung immer die Ortsbestimmung relevant, die sich bei einer entgeltlichen Leistungserbringung ergibt (vgl UStR Rz 487). Dazu sind den UStR unter anderem folgende beide Beispiele zu entnehmen: Beispiel aus UStR Rz 487: BEISPIEL: Die deutsche Unternehmerin überlässt ihrer Arbeitnehmerin als Prämie für besondere Arbeitsleistungen Konzertkarten für ein Konzert in Wien. Es liegt eine unentgeltliche sonstige Leistung iSd § 3a Abs 1a Z 2 UStG vor. Der Ort des Eigenverbrauchs liegt gem § 3a Abs 11 lit a UStG am Tätigkeitsort in Österreich. UStR Rz 489: Gewährt der Unternehmer eine Sachzuwendung von eigenständigem wirtschaftlichen Gehalt und erhält er als Gegenleistung dafür vom Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung, liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor. BEISPIEL: Der österreichische Unternehmer stellt seiner in Österreich wohnhaften Arbeitnehmerin als Teil ihrer Entlohnung ein zum Unternehmensbereich gehöriges Kfz für Privatfahrten zur Verfügung. Die Überlassung des Fahrzeuges gegen einen Teil der Arbeitsleistung stellt einen tauschähnlichen Umsatz dar. Der Leistungsort für die langfristige Vermietung des Fahrzeuges durch den Unternehmer ist gem § 3a Abs 12 Z 2 UStG am Empfängerort in Österreich. Im Fall der Überlassung von Fahrzeugen wird sich somit der umsatzsteuerliche Leistungsort aus den Bestimmungen des § 3a Abs 12 UStG ergeben. Dort sind die beiden Fälle der kurz- und langfristigen Vermietung geregelt: Gesetzestext: 1.Die kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels wird an dem Ort ausgeführt, an dem dieses Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Als kurzfristig gilt eine Vermietung während eines ununterbrochenen Zeitraumes a)von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b)von nicht mehr als 30 Tagen bei allen anderen Beförderungsmitteln. Hinweis: Diese Ortsbestimmung für die Fälle der kurzfristigen Vermietung gilt für Unternehmer- und Nichtunternehmerkunden.

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 105 x 210 mm
Gewicht 91 g
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Schlagworte dbv • E-Auto • Elektroauto • Elektrofahrzeug • Elektro-Kfz • Hybridfahrzeug • Ladestation • Leasing • Luxuskomponente • Ökoförderung • Österreich • Steuerrecht • Stromkosten • Stromtankstelle • Überlassung • Umsatzsteuer • Umsatzsteuerrecht • Verwendungseigenverbrauch • Vorsteuerabzug
ISBN-10 3-7041-0805-7 / 3704108057
ISBN-13 978-3-7041-0805-0 / 9783704108050
Zustand Neuware
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