Das Baustellenhandbuch Aufmaß und Mengenermittlung (eBook)

7. Auflage

Ralf Schöwer (Herausgeber)

eBook Download: EPUB
2019 | 7. Auflage
474 Seiten
Forum Verlag Herkert
978-3-96314-241-3 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Das Baustellenhandbuch Aufmaß und Mengenermittlung -
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Für das Aufmaß, die Mengenermittlung und die Abrechnung von Bauleistungen enthalten die aktuellen ATV-DIN-Normen sehr genaue Vorgaben. Auf der Baustelle kommt es deshalb oftmals zu Streitigkeiten, welche Maße und Einheiten zu nehmen sind, was übermessen oder abgezogen werden muss... Das Baustellenhandbuch Aufmaß und Mengenermittlung enthält alle Regeln nach den aktuellen ATV-DIN-Normen, wie z. B. 18299, 18300 oder 18340, und hilft beim genauen Aufmaß und der korrekten Abrechnung. Dieses bietet folgende Vorteile: Formeln und Regeln für Aufmaß und Mengenermittlung, praktisch sortiert nach Gewerken von A-Z Checklisten zu gängigen Abrechnungseinheiten nach den aktuellen ATV-DIN-Normen der VOB/C 2019 Praktische Tabellen und Schemazeichnungen mit Maßlinien für ein normgerechtes Aufmessen und Abrechnen Für die Arbeit am PC oder unterwegs unterstützt das E-Book mit komfortablen Suchfunktionen und praktischen Verlinkungen Dieses Buch ist genau das Richtige für: Architekten, Bauingenieure, Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bausachverständige, Bauherren, Facility Manager, Haus- und Gebäudeverwaltung Inhaltskurzübersicht: Grundregeln für Aufmaß und Mengenermittlung Aufmaß und Mengenermittlung von... - Abbrucharbeiten nach DIN 18459 - Abdichtungsarbeiten nach DIN 18336 - Betonarbeiten nach DIN 18331 - Betonerhaltungsarbeiten nach DIN 18349 - Betonwerksteinarbeiten nach DIN 18333 - Bodenbelagarbeiten nach DIN 18365 - Bohrarbeiten nach DIN 18301 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten nach DIN 18338 - Dämm- und Brandschutzarbeiten nach DIN 18421 - Drän- und Versickerarbeiten nach DIN 18308 - Entwässerungskanalarbeiten nach DIN 18306 - Erdarbeiten nach DIN 18300 - Estricharbeiten nach DIN 18353 - Fliesen- und Plattenarbeiten nach DIN 18352 - Gussasphaltarbeiten nach DIN 18354 - Klempnerarbeiten nach DIN 18339 - Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320 - Maler- und Lackierarbeiten nach DIN 18363 - Mauerarbeiten nach DIN 18330 - Metallbauarbeiten nach DIN 18360 - Naturwerksteinarbeiten nach DIN 18332 - Parkett - und Holzpflasterarbeiten nach DIN 18356 - Putz- und Stuckarbeiten nach DIN 18350 - Stahlbauarbeiten nach DIN 18335 - Tapezierarbeiten nach DIN 18366 - Tischlerarbeiten nach DIN 18355 - Trockenbauarbeiten nach DIN 18340 - Verbauarbeiten nach DIN 18303 - Verglasungsarbeiten nach DIN 18361 - Verkehrswegebauarbeiten nach DIN 18315, DIN 18316, DIN 18317 und DIN 18318 - Vorgehängte hinterlüftete Fassaden nach DIN 18351 - Wärmedämm-Verbundsysteme nach DIN 18345 - Zimmer- und Holzbauarbeiten nach DIN 18334 Jeweils mit Erläuterungen, Checklisten, anschaulichen Schemazeichnungen und Tabellen Anhang mit Tabellen und Formelsammlung

Inhaltskurzübersicht:

Grundregeln für Aufmaß und Mengenermittlung

Aufmaß und Mengenermittlung von…

- Abbrucharbeiten nach DIN 18459
- Abdichtungsarbeiten nach DIN 18336
- Betonarbeiten nach DIN 18331
- Betonerhaltungsarbeiten nach DIN 18349
- Betonwerksteinarbeiten nach DIN 18333
- Bodenbelagarbeiten nach DIN 18365
- Bohrarbeiten nach DIN 18301
- Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten nach DIN 18338
- Dämm- und Brandschutzarbeiten nach DIN 18421
- Drän- und Versickerarbeiten nach DIN 18308
- Entwässerungskanalarbeiten nach DIN 18306
- Erdarbeiten nach DIN 18300
- Estricharbeiten nach DIN 18353
- Fliesen- und Plattenarbeiten nach DIN 18352
- Gussasphaltarbeiten nach DIN 18354
- Klempnerarbeiten nach DIN 18339
- Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320
- Maler- und Lackierarbeiten nach DIN 18363
- Mauerarbeiten nach DIN 18330
- Metallbauarbeiten nach DIN 18360
- Naturwerksteinarbeiten nach DIN 18332
- Parkett - und Holzpflasterarbeiten nach DIN 18356
- Putz- und Stuckarbeiten nach DIN 18350
- Stahlbauarbeiten nach DIN 18335
- Tapezierarbeiten nach DIN 18366
- Tischlerarbeiten nach DIN 18355
- Trockenbauarbeiten nach DIN 18340
- Verbauarbeiten nach DIN 18303
- Verglasungsarbeiten nach DIN 18361
- Verkehrswegebauarbeiten nach DIN 18315, DIN 18316, DIN 18317 und DIN 18318
- Vorgehängte hinterlüftete Fassaden nach DIN 18351
- Wärmedämm-Verbundsysteme nach DIN 18345
- Zimmer- und Holzbauarbeiten nach DIN 18334

Jeweils mit Erläuterungen, Checklisten, anschaulichen Schemazeichnungen und Tabellen

Anhang mit Tabellen und Formelsammlung

Einleitung

Vertrag – Abrechnung – Vergütung

Bauvertrag

Für die Abrechnung von Bauleistungen sind im Regelfall die ­entsprechenden Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in einem Bauvertrag festgeschrieben. Zur Definition der Abrechnungsmodalitäten hat sich in der Praxis die Übernahme der Inhalte der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) in privatrechtliche Verträge bewährt. Für öffentliche Auftraggeber ist die Anwendung der VOB haushaltsrechtlich verpflichtend.

Die VOB bildet mit dem Teil B „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ und dem Teil C ­„Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ für beide Vertragspartner eine gesicherte und gleichberechtigte Grundlage für einen „VOB-Vertrag“. Werden Bauverträge nach VOB Teil B geschlossen, sind nach § 1 „Art und Umfang der Leistung“ Ziffer 1 automatisch die Vorschriften der VOB/C eingeschlossen.

Die VOB Teil C ist wegen der darin enthaltenen technischen ­Bestimmungen zur Ausführung als ein Bestandteil der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ anzusehen. Dadurch sind zur Sicherung eines Vergütungsanspruchs und vorgeschalteter Beurteilung der Mangelfreiheit einer Bauleistung (§ 13 VOB/B) auch die Inhalte der VOB/C direkt mit VOB-Verträgen verbunden.

Durch die Rechtsprechung werden die ATV darüber hinaus auch als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) eingestuft. Dies bedeutet, dass bei AGB-Verträgen nach §§ 305–310 BGB außer den Inhalten der AGB auch die Texte der VOB/C dem Auftraggeber zugänglich gemacht bzw. ausgehändigt werden müssen. Dies trifft im Besonderen dann zu, wenn der Auftraggeber nicht zu den im Baurecht bewanderten Personen gehört.

Abrechnungs- und Vergütungsgrundlagen

In der VOB Teil C ist in der DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ in Ziffer 5 die Nutzung von Bauzeichnungen als Abrechnungsgrundlage vorgesehen. Dies gilt immer dann, wenn die tatsächlich ausgeführte Bauleistung auch den Zeichnungen entspricht. In allen anderen Fällen ist die Leistung örtlich am Bauwerk aufzumessen.

Diese Vorgabe gilt außer für die Gewerke, zu denen auch „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen“ (ATV) gefasst sind, auch für solche, für die keine ATV bestehen. Die Inhalte der gewerkespezifischen ATV sind jedoch stets mit Vorrang gegenüber der ATV DIN 18299 anzuwenden.

Die ATV beinhalten im Abschnitt 0 „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ unter Ziffer 0.5 Richtlinien für die Wahl der Abrechnungseinheiten verschiedenster Bauleistungen oder Bauteile. Diese Regeln wenden sich an die Aufsteller von Leistungsbeschreibungen und werden bei „VOB-Verträgen“ nicht automatisch zum Vertragsbestandteil.

Die ATV beinhalten in Abschnitt 4 „Nebenleistungen, Besondere Leistungen“ Angaben über Einzelleistungen. Soweit es sich um Nebenleistungen handelt, sind diese dem „Bau-Soll“ zuzurechnen und bedürfen keiner zusätzlichen Vergütung. Eine besondere Einzelerwähnung ist bei vertraglicher Vereinbarung der VOB Teil C nicht erforderlich.

Soweit zur Fertigstellung einer Bauaufgabe Besondere Leistungen notwendig und diese im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, wird deren gesonderte Vergütung durch den Bauvertrag erfasst.

Im Leistungsverzeichnis nicht erwähnte, aber erforderliche und ausgeführte Leistungen sind sog. zusätzliche Leistungen (Nachträge), deren Vergütung sich aus VOB/B § 2 Ziffer 6 ableitet. Die Ausführung der Leistung muss vor Arbeitsbeginn dem Auftraggeber angekündigt werden.

Abrechnung

In der VOB/C sind in Abschnitt 5 „Abrechnung“ in den verschiedenen ATV Festlegungen zur gewerkespezifischen Mengen­ermittlung aufgeführt. Diese gehen detailliert über die Grund­regeln der DIN 18299 hinaus.

In allen ATV ist die Verwendung der Maße aus Bauzeichnungen vorgesehen. Im Allgemeinen bedeutet dies

für Arbeiten im Innenbereich auf Flächen ohne begrenzende Bauteile eine Beachtung der Maße der behandelten oder hergestellten Flächen;

auf Flächen mit begrenzenden Bauteilen eine Berücksichtigung der Leistungsabmessungen bis zu den begrenzenden, unbehandelten Bauteilen;

[oder] in verschiedenen Gewerken eine Berücksichtigung der Leistungsabmessungen nach den Maßen der hergestellten oder behandelten Flächen;

für Mauerwerk und Beton die Aufnahme deren konkreter Maße;

für Fassaden die Abrechnung nach den Außenmaßen der hergestellten Flächen.

Zur Vereinfachung der Handhabung von Abzugsregeln sind in allen Gewerken die Übermessungsgrößen für Flächenmaße auf 0,1 m² und 2,5 m2 und bei Längenmaßen auf 1,0 m festgelegt.

Die Ermittlung von Massen einzelner Bauleistungen erfolgt mit dem Einsatz von computergestützten Zeichenprogrammen meist über ein integriertes Massenermittlungsmodul. Diese ­Massen können i. d. R. über Schnittstellen an ein Zusatzprogramm zur Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung weitergeleitet werden. Unter der Voraussetzung einer baubegleitenden Fortschreibung der Planung und Übereinstimmung der Zeichnung mit der Bauleistung können diese Massen dann schnell und sicher als Abrechnungsgrundlage dienen.

Für Planer und Handwerker sind die Kenntnisse der anzuwendenden Regeln die wesentlichen Voraussetzungen für den Einsatz und die Nutzung dieser elektronischen Abrechnungshilfen. Ebenso finden die bei der Erstellung von Schal- und Bewehrungsplänen sowie Stahllisten festgestellten Massen direkten Eingang in die Abrechnung.

Problematischer hingegen wird die Massenfeststellung zu Umbau- und Sanierungsarbeiten. Bei fehlenden oder unvollständigen Bestandsplänen und bei Einzelentscheidungen nach Baufortschritt wird, insbesondere bei kleineren und überschaubaren Bauaufgaben, einer Massenermittlung nach Aufmaß oftmals der Vorrang eingeräumt. In diesen Fällen ist die Kenntnis der Abrechnungsregeln für eine zügige und rationelle Abwicklung eines Aufmaßes vor Ort von noch größerer Bedeutung.

Die effektive und regelgerechte Abrechnung von Bauleistungen wird im Wesentlichen bestimmt durch

die Zusammenarbeit von Bauherrschaft und Architekt/Bauträger/Generalübernehmer/Generalunternehmer bereits in der Planungsphase;

eine möglichst umfassende, detaillierte Planung und Leistungsbeschreibung für einzelne Gewerke;

eine ausgewogene Vertragsgestaltung;

eine partnerschaftliche, „teamorientierte“ Zusammenarbeit von Planer/Bauleiter und Handwerker während der Bauausführung.

Darüber hinaus ist die umfassende Kenntnis der wesentlichen Inhalte des Handbuchs zu den allgemeinen Abrechnungsregeln für Bauleistungen auf der Basis von VOB-Vereinbarungen eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Bearbeitung von Mengenermittlungen und Abrechnungen.

Vergütung

Für Bauleistungen nach VOB/B-Verträgen sind die Vergütungsansprüche und Voraussetzungen in § 2 „Vergütung“ geregelt.

Durch die Verknüpfung der abzurechnenden Leistungen mit den Vertragsvereinbarungen nach § 1 „Art und Umfang der Leistung“, Ziffer 2 ergibt sich für die Abrechnung ein abgestuftes Regelwerk.

Vergütungen können geregelt sein in:

Leistungsbeschreibungen

...

Erscheint lt. Verlag 19.12.2019
Reihe/Serie Baustellenhandbücher
Verlagsort Merching
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Recht / Sonstiges
Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Schlagworte Abbrucharbeiten nach DIN 18459 • Abrechnung von Bauleistungen • ATV-DIN-Normen • Aufmaß • Mengenermittlung
ISBN-10 3-96314-241-3 / 3963142413
ISBN-13 978-3-96314-241-3 / 9783963142413
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