Die Abbildung von Kunstwerken zur Werbung für deren Ausstellung und Verkauf
Ein Vergleich der Rechtslage zwischen Deutschland, Großbritannien und den USA
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In welchem Rahmen dürfen Museen, Auktionshäuser und Galerien mit der Abbildung der von ihnen ausgestellten bzw. angebotenen Kunstwerke werben? Die Schrankenregelung des
58 Abs. 1 UrhG gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Kunstwerke "zur Werbung, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist". Wie diese Formulierung auszulegen ist und ob sie ein (Höchst-)Maß an Werbung impliziert, ist umstritten. Die Thematik hat große praktische Relevanz: Sofern die Werknutzung nämlich nicht von der Schrankenregelung gedeckt ist, ist sie sowohl genehmigungs- als auch vergütungspflichtig.
Die Arbeit analysiert
58 Abs. 1 UrhG und stellt die Vorschrift den entsprechenden Regelungen des britischen sowie des US-amerikanischen Rechts gegenüber. In diesem Zusammenhang wird auch die Arbeitsweise der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst sowie der betreffenden Verwertungsgesellschaften in Großbritannien und den USA dargestellt.
58 Abs. 1 UrhG gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Kunstwerke "zur Werbung, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist". Wie diese Formulierung auszulegen ist und ob sie ein (Höchst-)Maß an Werbung impliziert, ist umstritten. Die Thematik hat große praktische Relevanz: Sofern die Werknutzung nämlich nicht von der Schrankenregelung gedeckt ist, ist sie sowohl genehmigungs- als auch vergütungspflichtig.
Die Arbeit analysiert
58 Abs. 1 UrhG und stellt die Vorschrift den entsprechenden Regelungen des britischen sowie des US-amerikanischen Rechts gegenüber. In diesem Zusammenhang wird auch die Arbeitsweise der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst sowie der betreffenden Verwertungsgesellschaften in Großbritannien und den USA dargestellt.
Erscheinungsdatum | 01.06.2017 |
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Reihe/Serie | Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht ; 86 |
Sprache | deutsch |
Maße | 153 x 227 mm |
Gewicht | 317 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Urheberrecht |
Schlagworte | 58 UrhG • § 58 UrhG • 58 UrhG • Abbildung von urheberrechtlich geschützten Kunstwe • Abbildung von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken • Großbritannien; Recht • Katalogbildfreiheit • Kunstmarketing • Kunstrecht • Nutzungsrechte • Rechtsvergleich • Urheberrecht • USA; Recht |
ISBN-10 | 3-8487-3547-4 / 3848735474 |
ISBN-13 | 978-3-8487-3547-1 / 9783848735471 |
Zustand | Neuware |
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