Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG). -  Torsten Lenz

Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG). (eBook)

Eine dogmatische Strukturierung der jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

(Autor)

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2010 | 1. Auflage
260 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52349-8 (ISBN)
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Torsten Lenz widmet sich einem zwar seit langem bekannten, jedoch bislang - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - nur punktuell behandelten Grundproblem des deutschen Jugendstrafrechts. Er geht der Frage nach, ob das Kernstück des Jugendgerichtsgesetzes - sein Sanktionsinstrumentarium - dogmatisch überzeugend und systematisch widerspruchsfrei geordnet werden kann, oder ob es einer Reform der entsprechenden gesetzlichen Regelungen bedarf, wie es sowohl von Teilen der Literatur als auch von am Gesetzgebungsprozess beteiligten Verfassungsorganen bis hin in die jüngste Vergangenheit immer wieder gefordert wird. Der Autor sieht im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das entscheidende Prinzip, bei dessen Berücksichtigung sich die formellen und informellen Reaktionsmöglichkeiten, die das Jugendgerichtsgesetz bereithält, nahezu von selbst in ein einheitliches Gesamtsystem fügen. Dessen Teilgebot der Geeignetheit begründet die grundlegende Weichenstellung in Richtung erzieherisch oder aber ahndend ausgerichteter Maßnahme. Sein Teilgebot der Erforderlichkeit sorgt für eine am Maßstab der Belastungsintensität ausgerichtete Reihung der Maßnahmen auf der jeweiligen Schiene, während das Teilgebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne schließlich die Tatschuld als Sanktionsobergrenze festlegt und zugleich Tatschuldunterschreitende Reaktionen im Jugendstrafrecht legitimiert. Unter Heranziehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelt Lenz eine Rangordnung, in der - nahezu - jede der gegenwärtig vorhandenen Reaktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes ihren Platz findet. Diese Hierarchie bietet Staatsanwaltschaft und Gericht eine gedanklich-rationale Anleitung bei der Maßnahmenwahl und steht zugleich dem Ruf nach der Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Tätigwerdens entgegen.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
A. Einleitung 16
B. Problemstellung 19
I. Die zentrale Bedeutung des Rechtsfolgensystems im JGG 19
II. Kritik wegen fehlender Vorgabe von Auswahlkriterien 20
III. Die fehlende Regelungswirkung der §§ 5, 13 I, 17 II JGG als Basisnormen des Sanktionsbereichs 21
IV. Auswirkungen auf die Sanktionierungspraxis 22
V. Von den gegenwärtigen Reformvorschlägen konstatierter Reformbedarf im Bereich des Rechtsfolgensystems 22
VI. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit strukturierter Auswahlkriterien und die dies anstrebenden Reformkonzepte der letzten Jahre 24
1. Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit 24
a) Das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot 24
aa) Art. 103 II GG als Verankerung für das Erwachsenenstrafrecht 24
bb) Inhalt des Bestimmtheitsgebots für den Rechtsfolgenbereich 25
cc) Verankerung für das Jugendstrafrecht 26
b) Überprüfung der Anforderungserfüllung und Konsequenzen einer etwaigen Nichterfüllung 27
2. Die Reformkonzepte der letzten Jahre 27
a) Das Konzept der AWO (1993) 27
b) Das Konzept der 1. DVJJ-Reformkommission (1992) 28
c) Das Konzept Albrechts (2002) 29
d) Kritik an den Reformkonzepten 30
VII. Untersuchungsgegenstand 32
C. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als entscheidendes Strukturierungsprinzip 34
I. Geschichtliche Entwicklung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu einem Grundsatz mit Verfassungsrang 34
II. Intention und Ausgestaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 35
III. Anwendbarkeit im Bereich des Jugendstrafrechts 37
1. Die Auffassung des öffentlich-rechtlichen Schrifttums 37
2. Die Auffassung des straf- und jugendstrafrechtlichen Schrifttums 37
a) Die Ansicht von Grunewald 37
b) Die Ansicht von Schmidt 38
c) Die Ansicht von Weinschenk 39
d) Die Ansicht von Wolf 40
e) Stellungnahme 41
IV. Problematik der Bestimmung des genauen Strukturierungspotentials 43
1. Einfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf die Rechtsfolgenentscheidung im Erwachsenenstrafrecht 43
2. Die Unübertragbarkeit dieses Ergebnisses auf das Jugendstrafrecht 45
3. Das mangelnde verfassungssystematisches Verständnis der (Jugend-)Strafrechtswissenschaft 45
a) Ausprägungen 46
b) Ursache 46
D. Die Konsequenzen der Teilgebote des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für das jugendstrafrechtliche Rechtsfolgensystem 48
I. Der mit der Maßnahme verfolgte Zweck als zentraler Bezugspunkt der Teilgebote des Verhältnismäßigkeitsprinzips 49
1. Die (hier sog.) „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ 50
2. Die (hier sog.) „Theorie vom Sanktionsziel der gesamten Formung des Menschen“ 50
3. Stellungnahme 52
a) Die Befürchtungen der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ 52
b) Die Vermischung von Sanktionsziel und Sanktionsmittel durch die „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ 53
c) Die Strukturierung der Argumentation der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ durch Entmischung von Sanktionsziel und Sanktionsmittel 53
d) Inhalt und Ausmaß des Sanktionsmittels der Wertevermittlung 54
e) Versuch einer Harmonisierung der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ mit der „Theorie vom Sanktionsziel der gesamten Formung des Menschen“ 56
4. Ergebnis 58
5. Die Frage der Delegitimation des eigenständigen Jugendstrafrechts durch den Sanktionszweck „Legalbewährung“ 58
a) Inhaltliche Konkretisierung des „Erziehungsgedankens“ 59
b) Ergebnis 61
II. Das Teilgebot der Geeignetheit 62
1. Der Inhalt des Teilgebotes der Geeignetheit in allgemeiner Hinsicht 62
2. Der Inhalt des Teilgebotes der Geeignetheit in spezifisch jugendstrafrechtlicher Hinsicht 62
3. Die Zahlen zur Legalbewährung als Indikator für die Beurteilung der Sanktionsgeeignetheit 63
a) Definitorische Unterschiede der einzelnen Rückfalluntersuchungen 63
b) Rückfallquoten 64
4. Zwischenergebnis: „Ungeeignetheit“ jugendstrafrechtlicher Sanktionen unter Berücksichtigung von „nothing works“ und Austauschbarkeitsthese 65
5. Relativierung des Zwischenergebnisses durch Anlegung des generell-abstrakt ausgerichteten verfassungsrechtlichen Maßstabs 65
6. Restriktion der Anforderungen des Teilgebots der „Geeignetheit“ im Bereich des Jugendstrafrechts durch Individualisierung 67
a) Eingeschränkte Geeignetheit jugendstrafrechtlicher Sanktionen hinsichtlich des verfolgten Sanktionsziels „Legalbewährung“ 68
b) Die Individualisierung der Sanktionierung als entscheidender Ansatz zur Stärkung des Begrenzungs- und Strukturierungspotentials des Teilgebots der Geeignetheit 69
7. Herausarbeitung der spezifischen Geeignetheit der verschiedenen Sanktionskategorien für bestimmte Täter bzw. „Tätertypen“ 73
a) „Jugendarrest“ (§§ 13 II Nr. 3, 16 JGG) als exemplarisches Zuchtmittel 74
aa) „Arrestgeeignete“ und „Arrestungeeignete“ 74
bb) Rückfalluntersuchungen unter Verwendung der Differenzierung zwischen „Arrestgeeigneten“ und „Arrestungeeigneten“ 75
cc) Kritik an den Ergebnissen der Rückfalluntersuchungen und Stellungnahme 76
dd) Jugendarrest als spezifisch geeignete Sanktion für den „Tätertyp“ des „Arrestgeeigneten“ 78
b) Die Sanktionskategorie der Zuchtmittel im Allgemeinen 79
aa) Wirkungsweise 80
(1) Die unterschiedlichen Verständnismöglichkeiten von „Sühne“ 81
(2) Zugrunde liegende Straftheorie bzw. Gesellschaftsphilosophie 82
bb) Passender „Tätertyp“ 85
cc) Herrschendes theoretisches Grundkonzept zu Wirkungsweise und passendem Tätertyp in Schrifttum und Judikatur 86
dd) Diskrepanz zwischen theoretischem Grundkonzept und praktischer Umsetzung 87
ee) Folgerungen und Ergebnis 87
c) Die Sanktionskategorie der Erziehungsmaßregeln 89
aa) Wirkungsweise 89
(1) Veranschaulichung der Wirkungsweise durch Heranziehung des von Itzel entwickelten Wirkmodells 90
(2) Das Vergeltungs- bzw. Repressionskonzept von Hellmer 92
(3) Harmonisierungslösung durch Differenzierung zwischen (finaler) Ahndungsfunktion und (faktischer) Ahndungswirkung 93
(4) Zugrunde liegende Straftheorie bzw. Gesellschaftsphilosophie 95
bb) Passender „Tätertyp“ 98
cc) Die Fehlzuordnung der Erbringung einer Arbeitsleistung nach § 10 I 3 Nr. 4 JGG und des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 10 I 3 Nr. 7 JGG in die Sanktionskategorie der Erziehungsmaßregeln 99
(1) Die Erbringung einer Arbeitsleistung nach § 10 I 3 Nr. 4 JGG 99
(a) Historische Entwicklung 99
(aa) Erstmalige Erwähnung durch Foerster (1912) 100
(bb) JGG1923 100
(cc) RJGG1943 100
(dd) Übergangszeit vom Ende des 2. Weltkrieges bis zum Inkrafttreten des JGG1953 101
(ee) JGG1953 102
(ff) Entzündung der Diskussion nach Inkrafttreten des JGG1953 104
(gg) 1. JGGÄndG (1990) 106
(b) Die aktuelle Diskussion um die Unterscheidbarkeit von Arbeitsweisung (§ 15 I 1 Nr. 3 JGG) und Arbeitsauflage (§ 10 I 3 Nr. 4 JGG) 107
(aa) Differenzierung seitens des Richters bei der Sanktionsentscheidung 108
(bb) Differenzierung seitens der Jugendämter bzw. freien Träger bei der Durchführung 110
(cc) Differenzierung seitens der Sanktionierten hinsichtlich der empfundenen Wirkung 111
(c) Stellungnahme 112
(2) Der Täter-Opfer-Ausgleich nach § 10 I 3 Nr. 7 JGG 114
(a) Wirkungsweise 114
(b) Stellungnahme 115
d) Die Sanktionskategorie der Jugendstrafe 116
aa) Wirkungsweise 116
(1) Gesetzliche Grundlage 116
(2) Rechtsprechung 117
(3) Literatur 119
(4) Stellungnahme 119
bb) Passender „Tätertyp“ 126
8. Das Verhältnis der Ergebnisse hinsichtlich der spezifischen Geeignetheit verschiedener Sanktionskategorien für bestimmte Täter bzw. „Tätertypen“ zu den empirischen Erkenntnissen über Jugendkriminalität 127
a) Quantitative empirische Erkenntnisse zur Jugendkriminalität 127
aa) Einfachtäter 127
(1) „normal“ 127
(2) „ubiquitär“ 128
(3) „episodisch“ 128
(4) „passager“ 130
bb) Mehrfachtäter 130
b) Qualitative empirische Erkenntnisse zur Jugendkriminalität 133
aa) Einfachtäter 134
bb) Mehrfachtäter 135
c) Fazit 136
d) Mangelnde Umsetzung der Kongruenz zwischen dogmatischem Ansatz und kriminologisch-empirischen Erkenntnissen in der forensischen Praxis 137
aa) Fehlendes Diagnose- und Prognoseinstrumentarium zur Tätercharakterisierung als Erklärungsansatz 139
bb) Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse als taugliches Diagnose- und Prognoseinstrument 141
9. Fazit zum Teilgebot der Geeignetheit 144
10. Annexprobleme 146
a) Problematik der Beibehaltung der Kombinationsmöglichkeit von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln nach § 8 I 1 Var. 1 JGG 147
b) Problematik der Beibehaltung der kategorialen Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln 152
c) Problematik der Definition des jugendstrafrechtlichen Erziehungsbegriffs 157
aa) Das Verhältnis von „Erziehung“ und „Strafe“ 158
(1) Entwicklungspsychologisch-pädagogisches Erziehungsverständnis 158
(a) Definition von „Erziehung“ und Abgrenzung zur „Sozialisation“ 159
(b) Konzeptionelle Umsetzung der „Erziehung“ im Jugendstrafrecht 160
(c) Unvereinbarkeit von „Erziehung“ und „Strafe“ 161
(2) Zulässigkeit der Implementierung des entwicklungspsychologisch-pädagogischen Erziehungsverständnisses ins Jugendstrafrecht 161
(3) „Rechtliches“ Erziehungsverständnis 163
(a) Erziehungsdefinition 163
(b) Individuelle Spezifizierung 164
(c) Generelle Spezifizierung 164
bb) Die Auflösung der konträren Dichotomie zwischen „Erziehung statt Strafe“ und „Erziehung durch Strafe“ 165
III. Das Teilgebot der Erforderlichkeit 168
1. Terminologie und Definition 168
a) Terminologisches 169
aa) Das systematische Verhältnis zwischen „Subsidiarität“ und dem Teilgebot der Erforderlichkeit bzw. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 169
(1) Die klassische Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips im Sinne der katholischen Soziallehre 170
(2) Die allgemeine rechtliche Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips 170
(3) Die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips für den Bereich des Jugendstrafrechts 171
bb) Ergebnis 172
b) Definitorisches 173
aa) Allgemeiner Inhalt des Teilgebotes der Erforderlichkeit 173
bb) Spezifisch jugendstrafrechtlicher Inhalt des Teilgebotes der Erforderlichkeit 173
2. Die Strukturierungswirkung des Teilgebotes der Erforderlichkeit für die jugendstrafrechtliche Sanktionsauswahl 174
a) Grobunterscheidung zwischen ambulanten und stationären Sanktionen 174
b) Feinunterscheidung der Verhältnisse der verschiedenen Rechtsfolgen des Jugendgerichtsgesetzes untereinander 176
aa) Hierarchisierung der Rechtsfolgen unter Anlegung des Kriteriums der Belastungswirkungen anhand der von Rechtsprechung und Literatur im Zusammenhang mit dem Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius) herausgearbeiteten Resultate 176
bb) Synchronisation der Hierarchisierung mit der vorliegend beim Teilgebot der Geeignetheit geforderten Differenzierung 180
cc) Einbeziehung der Regelungen zur informellen Verfahrensbeendigung in ein Gesamtsystem der Reaktionsmöglichkeiten 182
(1) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 I bzw. § 47 I 1 Nr. 1 JGG 185
(a) Vertikale Einordnung 185
(b) Horizontale Einordnung 186
(c) Ergebnis 187
(2) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 II bzw. § 47 I 1 Nr. 2 JGG 188
(a) Vertikale Einordnung 188
(b) Horizontale Einordnung 189
(c) Ergebnis 192
(3) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 III bzw. § 47 I 1 Nr. 3 JGG 193
(a) Horizontale Einordnung 193
(aa) Differenzierende Auffassung 194
(bb) Vereinheitlichende Auffassung von Eisenberg 195
(cc) Stellungnahme 197
(b) Vertikale Einordnung 198
(4) Ergebnis 200
c) Ergebnis 202
IV. Das Teilgebot der „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“ 207
1. Der Inhalt in allgemeiner Hinsicht 208
2. Der Inhalt in allgemeinstrafrechtlicher Hinsicht 210
a) Schuld als Grund und Maß der Strafe 210
b) Die strafmaßbegrenzende Funktion der Schuld als strafrechtsspezifische Ausprägung der „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“? 211
3. Der Inhalt in jugendstrafrechtlicher Hinsicht 214
a) Die (hier sog.) „Lehre von der Ablehnung einer limitierenden Wirkung der Tatschuld für jugendstrafrechtliche Maßnahmen“ 215
b) Die (hier sog.) „Lehre von der limitierenden Wirkung der Tatschuld für jugendstrafrechtliche Maßnahmen“ 215
aa) „Schuldgrundsatz“ oder „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“ als Limitierungsprinzip? 216
bb) Ergebnis 218
c) Diskussion 219
d) Einfluss des Schuldgrundsatzes auf die Sanktionsuntergrenze 223
aa) Die (hier sog.) „Lehre von der Unzulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen“ 224
bb) Die (hier sog.) „Lehre von der Zulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen“ 224
cc) Die (hier sog.) „Lehre von der grundsätzlichen Zulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen mit Ausnahme der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld“ 225
dd) Diskussion 225
4. Ergebnis 227
E. Gesamtergebnis und Ausblick 228
Literaturverzeichnis 230
Personen- und Sachverzeichnis 254

Erscheint lt. Verlag 28.9.2010
Reihe/Serie Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
Zusatzinfo 260 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Strafrecht Jugendstrafrecht
Schlagworte Jugendstrafrecht • Rechtsfolgen • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
ISBN-10 3-428-52349-0 / 3428523490
ISBN-13 978-3-428-52349-8 / 9783428523498
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