Sozialversicherungsrecht in der Praxis (eBook)
271 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-8223-0 (ISBN)
Prof. Dr. Joachim Berndt ist als Rechtsanwalt und Referent zum Sozialversicherungsrecht ein ausgewiesener Experte mit langjähriger Praxiserfahrung. Er lehrt die Fächer Wirtschaftsrecht sowie Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Fachhochschule Oldenburg / Ostfriesland / Wilhelmshaven.
Prof. Dr. Joachim Berndt ist als Rechtsanwalt und Referent zum Sozialversicherungsrecht ein ausgewiesener Experte mit langjähriger Praxiserfahrung. Er lehrt die Fächer Wirtschaftsrecht sowie Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Fachhochschule Oldenburg / Ostfriesland / Wilhelmshaven.
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 6
Abkürzungsverzeichnis 17
Literaturverzeichnis 22
§ 1 Abhängige Beschäftigung und Selbstständige Tätigkeit 24
A. Abhängige Beschäftigung – Selbstständige Tätigkeit 24
B. Vor- und Nachteile des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses 25
C. Alternativen zum Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis 27
D. Einschränkung der Gestaltungsfreiheit – Rechtsformzwang 31
E. Rechtsprechung 31
F. Scheinselbstständigkeit 37
G. Versicherungsrechtliche Beurteilung von Handelsvertretern 45
H. Berufsgruppenkatalog 49
I. Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater,Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- undFernsehproduktionen tätige Personen 62
J. Versicherungsrechtliche Beurteilung von Synchronsprechern 65
K. Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vonOrganisten, die zugleich auch Chorleiterdiensteausüben 67
§ 2 Vorstände, GmbH – Geschäftsführer und Gesellschafter von Personengesellschaften 69
A. Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft 69
B. Organmitglieder öffentlich-rechtlicher Körperschaften 72
C. Vereinsmitglieder 73
D. GmbH-Geschäftsführer 73
E. Gesellschafter von Personengesellschaften 101
§ 3 Ehegatten und Familienangehörige 102
A. Überblick 102
B. Beschäftigungsverhältnis zwischen Familienangehörige 104
C. Beschäftigungsverhältnis zwischen Ehegatten und Lebenspartner 107
§ 4 Statusfeststellungsverfahren 112
A. Statusanfrageverfahren 112
B. Leistungsrechtliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit 118
C. Bestandsfälle 118
§ 5 Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung 120
A. Versicherungspflicht – § 2 S. 1 SGBVI 120
B. Versicherungsfreiheit 140
C. Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag 142
D. Versicherungspflicht auf Antrag – § 4 Absatz 2 SGB VI 143
E. Freiwillige Versicherung – § 7 SGBVI 143
F. Beitragsrecht 144
§ 6 Geringfügige Beschäftigungen 151
A. Überblick 151
B. Versicherungsrecht 155
§ 7 Schüler, Studenten und Praktikanten 191
A. Schüler 191
B. Beschäftigte Studenten 193
C. Praktikanten 209
D. Diplomanden 221
E. Doktoranden 223
F. Stipendiaten 223
G. Hospitanten 223
§ 8 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze 224
A. Überblick 224
B. Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 224
C. Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze 225
D. Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze 225
§ 9 Unständige Beschäftigungen 237
A. Unständig Beschäftigte 237
B. Versicherungspflicht 240
C. Beitragsbemessung 242
D. Meldepflichten der unständig Beschäftigten 244
E. Meldungen 244
F. Beitragszuschüsse 245
§ 10 Aufwendungsausgleichsgesetz – Umlage U1 und U2 246
A. Arbeitsunfähigkeit – U1 246
B. Mutterschaftsleistungen – U2 249
C. Erhebung der Umlage U1 251
D. Erhebung der Umlage U2 253
§ 11 Insolvenzgeldumlage 254
A. Überblick 254
B. Umlageverfahren 255
C. Änderung im DEÜV-Meldeverfahren 265
D. Wegfall des Lohnnachweises 266
§ 12 Weiteres Wissenswertes 267
Stichwortverzeichnis 269
§ 7 Schüler, Studenten und Praktikanten , (S. 192-193)
In der Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger wirft die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Schülern, Studenten und Praktikanten vielfach Probleme auf. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben ihre Sicht der Dinge letztmals in dem Rundschreiben vom 27.07.20041 verlautbart. Inzwischen haben sich verschiedene Änderungen durch gesetzliche Neuregelungen und Rechtsprechung ergeben. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick und erörtert, problematische Fallgestaltungen.
A. Schüler
Personen, die eine Beschäftigung gegen Entgelt ausüben, unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung. Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch für Schüler, die neben dem Schulbesuch und/oder in den Schulferien eine Beschäftigung gegen Entgelt ausüben. Etwas anderes gilt ausnahmsweise für Schüler, die lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausüben und – in der Arbeitslosenversicherung – für Schüler allgemein bildender Schulen.
I. Geringfügige Beschäftigung ,
Wer als Schüler eine geringfügige Beschäftigung nach §§ 8, 8a SGB IV ausübt, ist in dieser Beschäftigung regelmäßig versicherungsfrei. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 € nicht übersteigt (ge- ringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zweiMonate oder 50 Arbeits- tage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 € im Monat übersteigt (kurzfristige Beschäftigung). Im Falle einer geringfügig entlohnten Beschäftigung führt der Arbeitgeber sogenannte pauschalierte Beträge zur Kranken- und Rentenversicherung ab. Die kurzfristige Beschäftigung ist beitragsfrei. 7 Schüler allgemein bildender Schulen
II. Schüler allgemein bildender Schulen
(Grund-, Haupt-, Realschulen, Gymnasien sowie Aufbauschulen zur Erlangung der Hochschulreife), die neben der Schule und/oder in den Ferien eine abhängige Beschäftigung gegen Entgelt nicht nur geringfügig ausüben unterliegen – entsprechend den allgemeinen Vorschriften – der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, in der Arbeitslosenversicherung besteht Verscherungsfreiheit.7 Nicht zu den allgemein bildenden Schulen gehören Abendschulen, die im Allgemeinen von Arbeitnehmern außerhalb der üblichen Arbeitszeit besucht werden, um einen allgemeinen Abschluss (Hauptschulabschluss, mittlere Reife, Abitur) nachzuholen. Diese Schüler sind – sofern sie eine Beschäftigung gegen Entgelt nicht nur geringfügig ausüben – versicherungspflichtig auch in der Arbeitslosenversicherung.
III. Beschäftigung von Schulentlassenen
Die Schülereigenschaft endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung des Ausbildungsabschnitts, wird ein Prüfungs- oder Abschlusszeugnis erteilt, dann lässt sich der Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung aus dem Datum dieses Zeugnisses herleiten. Im Übrigen endet die Schülereigenschaft stets mit einem etwaigen Abbruch der Schulausbildung. Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses oder 1. einer Dauerbeschäftigung Zeitlich befristete Beschäftigungen, mit denen die Zeit zwischen der Schulentlassung und der Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses oder einer Dauerbeschäftigung überbrückt werden soll, sind als berufsmäßige Beschäftigungen anzusehen.
Versicherungsfreiheit wegen Kurzfristigkeit8 kommt deshalb für die Beschäftigungen zwischen Schulentlassung und Aufnahme einer Berufsausbildung/Dauerbeschäftigung grundsätzlich nicht in Betracht. Die Beschäftigungen bleiben allerdings wegen Geringfügigkeit9 versicherungsfrei, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 € monatlich nicht übersteigt. Gleiches gilt für befristete Beschäftigungen zwischen Schulentlassung und Beginn eines Dienstverhältnisses als Beamter.
Erscheint lt. Verlag | 23.7.2009 |
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Zusatzinfo | 271 S. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht |
Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht | |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht | |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management | |
Wirtschaft ► Volkswirtschaftslehre ► Wirtschaftspolitik | |
Schlagworte | Beratung • Entgeltabrechnung • Insolvenzgeld • Rentenversicherung • Selbständigkeit • Sozialversicherung • Sozialversicherungsrecht • SozVers • Steuern • Versicherungsfreiheit • Versicherungsträger |
ISBN-10 | 3-8349-8223-7 / 3834982237 |
ISBN-13 | 978-3-8349-8223-0 / 9783834982230 |
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