Von Fall zu Fall - Ambulante Pflege im Recht (eBook)

Rechtsfragen in der ambulanten Pflege von A-Z
eBook Download: PDF
2008 | 2008
XI, 310 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-75599-9 (ISBN)

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Von Fall zu Fall - Ambulante Pflege im Recht - Rolf Höfert, Thomas Meißner
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Jetzt erst Recht - für die ambulante Pflege von A bis Z!

Wer haftet bei Sachschäden? Was muss der Pflegevertrag regeln? Wer zahlt bei Unfällen?

Immer wieder gibt es gerade in der ambulanten Pflege Situationen, in denen Pflegende mit arbeits-, straf- und haftungsrechtlichen Fragen konfrontiert werden. Dieser Wegweiser speziell für die Fragen der ambulanten Pflege vermittelt die notwendige Sensibilität für die rechtlichen Fallstricke und gibt Sicherheit im Pflegealltag: Schnell und kompakt findet der Leser wichtige Urteile und Fallbeschreibungen von A wie Abmahnung bis Z wie Zwangsvollstreckung.

Von 'Fall zu Fall' für die ambulante Pflege - denn Vorbeugen ist besser als haften.



Rolf Höfert: Geschäftsführer des DPV (Deutscher Pflegeverband)

Thomas Meißner: Vorstandsmitglied des AnbieterVerbands qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG) e.V. und Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes

Rolf Höfert: Geschäftsführer des DPV (Deutscher Pflegeverband) Thomas Meißner: Vorstandsmitglied des AnbieterVerbands qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG) e.V. und Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes

Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 10
Abmahnung 12
Alkohol im Dienst 15
Altenpflegegesetz 17
Alternative Heil- und Pflegemethoden 20
Arbeitnehmerhaftung 22
Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit 26
Ärztliche Anordnung und Ausführung ärztlicher Anordnungen 28
Aufgabenstellung 34
Aufklärung von Patienten 39
Aufzeigen von Bedenken 42
Bedarfsmedikation 44
Befähigungsnachweis 45
Behandlungspflege 48
Berufsordnung 50
Betäubungsmittel 55
Betreuungsrecht 59
Betriebsordnungen, Anweisungen, Informationspflicht 64
Beurteilung 66
Beweislast 69
Blutzuckerkontrollen 73
Datenschutz 76
Dekubitus 80
Delegation 83
Dienstfahrzeuge 86
Dokumentation 88
Einsichtsrecht 96
Einwilligung 100
Ernährung 102
Fahrlässigkeit 106
Fort- und Weiterbildung 108
Freiheitsentziehende Maßnahmen ( Fixierung) 116
Grundpflege 124
Haftung (Pflegefehler) 125
Hygiene 140
Infusion 144
Injektion 147
Kodex für professionelles Verhalten 153
Kooperation 157
Krankenbeobachtung 163
Krankenpflegegesetz 165
Krankenversicherung 168
Kündigung 172
Laienpflege 175
Leistungen 177
Medikamente 189
Medizinproduktegesetz (MPG) 192
Notfallsituation 194
Patientenrechte 196
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht 202
Personalsituation 204
Pflegerische Betreuungsformen 206
Pflegebedürftigkeit 211
Pflegeüberleitung 213
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) 215
Pflegevertrag 217
Prophylaxen 219
Qualitätssicherung 221
Rahmenvertrag 227
Remonstration 230
Risikomanagement 231
Schmerz 234
Schweigepflicht 236
Selbstbestimmung des Patienten 239
Sorgfaltspflicht 240
Standards 242
Sterbehilfe/Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen 250
Sturz 253
Verantwortung 258
Verjährung 261
Verordnungsrichtlinien 263
Versicherungsschutz 265
Verwahrlosung 267
Wegeunfall 269
Wertsachen 271
Wundmanagement 273
Zeugnis 276
Zwangsvollstreckung bei Mitarbeitern 284
Anhang 285
Betriebsordnung ( Muster) 286
Dienstanweisung – Nutzung der Dienstwagen ( Muster) 291
Fortbildungsvereinbarung ( Muster) 293
Vorsorgevollmacht ( Muster) 295
Infoblatt bei Notfalleinweisungen für Notaufnahmen und Rettungsstellen ( Muster) 299
Pflegevertrag (Muster) 301
Literatur 308
Stichwortverzeichnis 311

Ärztliche Anordnung und Ausführung ärztlicher Anordnungen (S. 17-18)

Ärztliche Anordnungen

Ärztliche Anordnungen sind Hauptbestandteil der Häuslichen Krankenpflege. In der Häuslichen Krankenpflege werden nach SGB V auf der Grundlage der Verordnungsrichtlinien (s.Verordnungsrichtlinie Häusliche Krankenpflege nach § 92 Abs. 7 SGB V) Maßnahmen verordnet, bei der Krankenkasse eingereicht und im Bedarfsfall genehmigt. Schriftlich dargelegt werden sollten die Diagnose, außerdem Grund, Anzahl, Häufigkeit sowie Dosierung der durchzuführenden Maßnahme. Ärztliche Anordnungen müssen in jedem Falle schriftlich fixiert vorliegen und für den Patienten und den durchzuführenden bzw. beauftragten Pflegedienst verständlich und eindeutig sein.

Die Anordnungsverantwortung für medizinisch-diagnostische und therapeutische Maßnahmen trägt grundsätzlich der Arzt. Nach überwiegender Meinung ist die Durchführung von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen grundsätzlich dem Arzt vorbehalten. Er darf diese Tätigkeiten dem Assistenzpersonal übertragen, ist damit aber zur Aufsicht und Kontrolle der für ihn tätig werdenden Personen verpflichtet. Die Pflegeperson führt die verordnete Maßnahme im Sinne des Altenpflegegesetzes § 3,2. oder des Krankenpflegegesetzes § 3 (2) 2.a,b aus. Der Arzt haftet strafrechtlich und zivilrechtlich für die ordnungsgemäße Anordnung, bezogen auf den Patienten und den Adressaten der Anordnung.

Die Durchführungsverantwortung für die verordnete Maßnahme übernimmt die Pflegeperson. Bestehen Bedenken bezüglich der Verordnung, müssen diese umgehend dem Arzt mitgeteilt werden (Remonstrationsrecht, -pflicht). Bleibt der Arzt trotz dieser Bedenken bei seiner Anordnung, so trifft ihn im Schadensfall die alleinige Verantwortung. Das häufige Argument, der Arzt sei nicht verfügbar gewesen, kann nur im äußersten Notfall gelten, denn Anordnungen durch den Hausarzt können auch per Fax oder per E-Mail erfolgen.

Der Arzt darf die Durchführung von intravenösen Injektionen, Infusionen oder Blutentnahmen an den Pflegedienst übertragen. Dieser garantiert dem Arzt die fach- und patientengerechte Durchführung auf Grundlage seiner Kassenzulassung im Sinne des SGB und bestimmt die ausführende Person.

Erscheint lt. Verlag 16.4.2008
Zusatzinfo XI, 310 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Medizin / Pharmazie Pflege Ambulante / Häusliche Pflege
Medizin / Pharmazie Pflege Pflegemanagement / Qualität / Recht
Recht / Steuern
Schlagworte Altenpflegegesetz • ambulant • Ambulante Pflege • Betreuungsrecht • Dekubitus • Delegation • Haftungsrecht • Integrierte Versorgung • Pflege • Pflegefehler • Schmerz • Sterbehilfe • Versorgung
ISBN-10 3-540-75599-3 / 3540755993
ISBN-13 978-3-540-75599-9 / 9783540755999
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