Umsatzsteuer in der Praxis

Mehrwertsteuerpaket 2010 - Rechnung und Vorsteuerabzug - neue Erklärungspflichten Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung
Buch
616 Seiten
2010 | 8., Auflage 2010
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-10143-0 (ISBN)
58,00 inkl. MwSt
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Das komplexe Umsatzsteuerrecht für den Anwender nach Fragen und Fällen aufbereitet. Mit den amtlichen Umsatzsteuer-Formularen und vielen Arbeitshilfen auf CD-ROM. Bereits mit den topaktuellen Neuerungen: UStVA und ZM - neue Erklärungspflichten ab 1.7.2010! Die Umsatzsteuer beträgt zurzeit im Schnitt fast ein Sechstel der steuerbelasteten Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens. Abrechnungsfehler haben damit ein großes Gewicht. Das Buch zeigt Ihnen anhand von Fallbeispielen, Checklisten, Musterschreiben, Übersichten und Praxistipps, wie Sie alles richtig machen und Wahlrechte zum eigenen Vorteil ausüben.

NEU UND AKTUELL IN DER 8. AUFLAGE:
- MwSt-Paket 2010: Neuregelung der Dienstleistungen und der Vorsteuer-Vergütung
- Rechnung und Vorsteuerabzug: Erfahrungen, Praxistipps und Prüffelder der Finanzverwaltung
- Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und Zusammenfassende Meldung (ZM): neue Erklärungspflichten zum 1.7.2010 - von Ihnen ab sofort umzusetzen!
- Besteuerung der Auslandsgeschäfte: Kontakte, Anlaufstellen, Online-Hilfen
- Debitorenbuchhaltung: Was gehört in Ausgangsrechnungen?
- Kreditorenprüfung: Notwendiges und Überflüssiges

NEU AUF DER CD-ROM
- alle amtlichen neuen Formulare: Voranmeldung und Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuererklärung, Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Rechner: Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Verprobung
- Gesetzestexte: Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuerrichtlinien, Umsatzsteuerdurchführungsverordnung
- Arbeitshilfen: Rechtsvorschriften, BMF-Schreiben, OFD-Verfügungen

- Einführung
- Wenn der (Zweit-)Name zum Programm wird: die Umsatzsteuer als „Mehrwert"steuer
- Umsatzsteuer-Richtlinien
- Überlegungen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
- Es darf wieder vertraut werden! Der neue „gute Glaube" im Umsatzsteuerrecht
- Steuertatbestände und Besteuerungsgrundlagen im Überblick - Entscheidungsmatrix zur Prüfung in Grundfällen
- Wer die Steuer bezahlen muss: der Unternehmer und das Unternehmen (Steuerpflichtiger/Besteuerungssubjekt)
- Nichtumsatz/nicht steuerbarer Umsatz/steuerfreier Umsatz - Nicht alles, was dem Unternehmer Geld bringt, führt auch zur USt!
- Steuerbefreiungen/Option zur Steuerpflicht
- Lieferung/Sonstige Leistung/Einheitlichkeit der Leistung
- Unentgeltliche Wertabgaben
- Innergemeinschaftlicher Erwerb/Innergemeinschaftliches Verbringen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Die Basics im Überblick
- Das EU-Warengeschäft
- Das Drittlands-Warengeschäft - (Non-EU-Geschäft/ Ausfuhrlieferungen)
- Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
- Konsignations-)Lager
- (Handels-)Lager bei der Einfuhr
- Umsatzsteuerlager und Lieferungen vor Einfuhr/Warengeschäfte mit Ausländern vorteilhaft gestalten!
- Ort der Lieferung in besonderen Fällen - „Versandhandel"
- Sonderfragen des Anlagenbaus
- Differenzbesteuerung
- Fahrzeuglieferungen
- Vorsicht vor einer „Fahrt im Umsatzsteuerkarussell"
- Schnellübersicht: Was galt bis zum 31.12.2009? Was gilt ab 2010? Was ist zu tun?
- Das EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 (Gesamtdarstellung)
- „Eckpfeiler" der Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen bis zum 31.12.2009: Insellösungen und Regelungsvielfalt erschweren die Rechtsanwendung!
- „Eckpfeiler" der Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen ab dem 1.1.2010: Vereinfachung des Tagesgeschäfts durch europaweite Vereinheitlichungen!
- B2C-Leistungen": Auffangtatbestand für Leistungen eines Unternehmers an Privat (§ 3a Abs. 1 UStG 2010)
- „B2B-Leistungen": Auffangtatbestand für Leistungen eines Unternehmers an andere Unternehmer (§ 3a Abs. 2 UStG 2010)
- Grundstücksleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG 2010)
- Beförderungsmittel - kurz und langfristige Vermietung (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG 2010)
- Leistungen am Tätigkeitsort (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG 2010)
- Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG 2010)
- Katalogleistungen (§ 3a Abs. 4 UStG 2010)
- Besonderheiten der Einschaltung von Erfüllungsgehilfen
- Sonderfälle (§ 3a Abs. 6 u. Abs. 7 UStG 2010)
- Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen (§ 3b UStG 2010)
- Restaurationsleistungen während Transfers (§ 3e UStG 2010)
- Besteuerungsverfahren
- Anwendungszeitpunkt der neuen Ortsregelungen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010: Neue Meldepflichten
- Zusammenfassende Meldung ab 2010: Neue Meldepflichten
- Dienstleistungskommission
- Überblick: Wer will was wissen?
- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010
- Zusammenfassende Meldung
- Umsatzsteuer(-Jahres)erklärung 2009
- Intrastat-Meldung
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Bemessungsgrundlage
- Steuersatz - Wie sich die Umsatzsteuer berechnet
- Hotelübernachtungen und andere Beherbergungen
- Rechnungsstellung/Vorsteuerabzug/Übergang der Steuerschuld
- Rechnungen - Erfahrungen, Praxistipps und Prüffelder der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
- Elektronische Rechnungen
- Vorsteuerabzug
- Vorsteuervergütung an deutsche Unternehmer - Vorsteuern aus dem EU-Ausland (§ 18g UStG 2010) und aus Drittländern
- Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- Besteuerung von (sonstigen) Leistungen deutscher Unternehmer im EU-Ausland
- Geschäftsveräußerung im Ganzen
- Sonderprobleme der Gesellschaften/ Gemeinschaften und des Haltens von Beteiligungen
- Verfahrensrecht/Steuerstrafrecht/Zivilrecht etc.
- Besteuerungsverfahren nach dem UStG
- Allgemeines Verfahrensrecht/ Steuerstrafrecht/Zivilrecht/Berufsrecht (ABC)
- Internationales Umsatzsteuerrecht
- Internationales Umsatzsteuerrecht
- Hilfen auf der CD-ROM und im Internet
- Hilfen auf der CD-ROM und aus dem Internet
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichnis

LESEPROBE AUS DEM KAPITEL "4 UMSATZSTEUER-RICHTLINIEN 2008" (S. 32-33) UMSATZSTEUER-RICHTLINIEN 2008 4.1 ALLGEMEINES Die Umsatzsteuer-Richtlinien behandeln Zweifels- und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um die EINHEITLICHE ANWENDUNG DES UMSATZSTEUERRECHTS durch die Behörden der Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur VERMEIDUNG UNBILLIGER HÄRTENund zur VERWALTUNGSVEREINFACHUNG in bestimmten Fällen zu verfahren ist (Einführung vor Abschn. 1 UStR 2008). Mit den neuen Richtlinien kehrt die Finanzverwaltung zum - durch die UStR 2005 ja unterbrochenen - vierjährigen Turnus zurück. Die neuen Richtlinien haben am 21.09.2007 den Bundesrat passiert. Der Praxis sind für das erste Vertrautmachen mit den neuen Vorschriften folgende Empfehlungen auszusprechen: - Obwohl die gesamten Richtlinien neu gefasst wurden, sind ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGENgegenüber den UStR 2005 leicht zu erkennen, da diese durch FETTDRUCK HERVORGEHOBENsind (Einführung vor Abschn. 1 UStR 2008, Fußnote). - Das gilt allerdings nicht für AUFGEHOBENE TEXTPASSAGEN; diese zu erkennen wird im Zweifel die Synopse der UStR 2008 mit den UStR 2005 erfordern. - BMF und oberste Finanzbehörden der Länder haben sich weitestgehend darauf beschränkt, durch die UStR 2008 die UStR 2005 insoweit "fortzuschreiben", als dies auf Grund geänderter und bis zum REDAKTIONSSCHLUSS SOMMER 2007veröffentlichter Rechtsprechung von EuGH und BFH sowie Verwaltungsanweisungen sinnvoll erschien. Die UStR 2008 beinhalten insoweit grundsätzlich KEINE MATERIELLEN NEUERUNGENund nehmen bekannte Gedanken auf. Für den Praktiker folgt daraus, dass er vor UNLIEBSAMEN „ÜBERRASCHUNGEN" WEITESTGEHENDGEFEITsein dürfte. - Teilweise finden sich Formulierungen der „alten" UStR 2005 in anderen Absätzen der UStR 2008 wieder. Darauf ist bei Zitaten zu achten; es empfiehlt sich, diesen stets die JAHRESZAHL („UStR 2005" bzw. „UStR 2008") hinzuzufügen. - Die UStR 2008 binden als allgemeine Verwaltungsvorschrift (vgl. Art. 108 Abs. 7 GG) AUSSCHLIEßLICH DIE FINANZBEHÖRDENund nicht den BFH und die Finanzgerichte. Unternehmer und Steuerberater sollten daher ggf. auch abweichende Auffassungen durchzusetzen versuchen! - Die UStR 2008 gelten grundsätzlich nur für Umsätze, die nach dem 31.12.2007 (und damit nach Bekanntgabe der neuen Richtlinien) ausgeführt werden (Abschn. 284 UStR 2008). Die meisten Regelungen erläutern jedoch nur eine bereits vor diesem formellen Anwendungszeitraum bestehende Rechtslage. Der Blick in die UStR 2008 verdeutlicht m. a. W. AUCH DIE VERWALTUNGSAUFFASSUNG FÜR VORHERIGE ZEITRÄUME, weshalb insoweit nach Möglichkeit die Fundstellen der den Änderungen zu Grunde liegenden BMF-Schreiben angegeben werden. - VERTRAUENSSCHUTZbesteht im Hinblick auf verschärfende Neuregelungen. Diese sind erst ab dem Inkrafttreten anzuwenden. Im Streitfall kann sich der Unternehmer hier auf günstigeren Regelungen der UStR 2005 berufen.

Reihe/Serie Haufe Fachpraxis
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Schlagworte Mehrwertsteuerpaket 2010 • MwSt-Paket • Rechnung • Umsatzsteuer • Umsatzsteuerrecht
ISBN-10 3-448-10143-5 / 3448101435
ISBN-13 978-3-448-10143-0 / 9783448101430
Zustand Neuware
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