Sozialrecht und Vergaberecht

Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf Sozialleistungsträger bei der sozialrechtlichen Leistungserbringung durch Dritte

(Autor)

Buch | Softcover
239 Seiten
2011
Nomos (Verlag)
978-3-8329-6515-0 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Sozialrecht und Vergaberecht - Hartmut Lange
54,00 inkl. MwSt
Angesichts der immensen Bedeutung sozialrechtlicher Leistungserbringungen kommt der Klärung der Frage, ob und ggf. in welchem Ausmaß die Sozialleistungsträger an das europäisch geprägte Kartellvergaberecht gebunden sind, erhebliche Relevanz zu. Der Autor führt den Nachweis, dass das Kartellvergaberecht keine Anwendung auf Sozialleistungsträger findet.
Das Werk nimmt eine Gesamtbetrachtung der Leistungserbringung durch Dritte im Sozialrecht vor und zeigt auf, dass Sozialleistungsträger als "öffentliche Auftraggeber" i.S.d. Par. 98 GWB und alle potentiellen sozialrechtlichen Leistungserbringer als "Unternehmen" i.S.d. Par. 99 Abs. 1 GWB anzusehen sind, dass (koordinationsrechtliche) öffentlich-rechtliche Verträge und Verwaltungsakte gleichermaßen dem Vertragsbegriff des Par. 99 Abs. 1 GWB unterfallen und dass auch eine Beschaffungstätigkeit der Träger vorliegt. Der Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts ist letztlich mangels Entgeltlichkeit der Beschaffungsverträge nicht eröffnet, wobei die Entgeltlichkeit nicht schon mit dem Hinweis darauf verneint werden kann, dass in den Verträgen zwischen Sozialleistungsträgern und Sozialleistungserbringern Konzessionsverträge zu sehen seien.
Angesichts der immensen Bedeutung sozialrechtlicher Leistungserbringungen kommt der Klärung der Frage, ob und ggf. in welchem Ausmaß die Sozialleistungsträger an das europäisch geprägte Kartellvergaberecht gebunden sind, erhebliche Relevanz zu. Der Autor führt den Nachweis, dass das Kartellvergaberecht keine Anwendung auf Sozialleistungsträger findet.
Das Werk nimmt eine Gesamtbetrachtung der Leistungserbringung durch Dritte im Sozialrecht vor und zeigt auf, dass Sozialleistungsträger als "öffentliche Auftraggeber" i.S.d.
98 GWB und alle potentiellen sozialrechtlichen Leistungserbringer als "Unternehmen" i.S.d.
99 Abs. 1 GWB anzusehen sind, dass (koordinationsrechtliche) öffentlich-rechtliche Verträge und Verwaltungsakte gleichermaßen dem Vertragsbegriff des
99 Abs. 1 GWB unterfallen und dass auch eine Beschaffungstätigkeit der Träger vorliegt. Der Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts ist letztlich mangels Entgeltlichkeit der Beschaffungsverträge nicht eröffnet, wobei die Entgeltlichkeit nicht schon mit dem Hinweis darauf verneint werden kann, dass in den Verträgen zwischen Sozialleistungsträgern und Sozialleistungserbringern Konzessionsverträge zu sehen seien.
Erscheint lt. Verlag 21.3.2011
Reihe/Serie Schriften zum Sozialrecht ; 19
Sprache deutsch
Maße 153 x 227 mm
Gewicht 370 g
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Sozialrecht
Schlagworte Kartellrecht • Kartellrecht (KartellR) • Sozialleistungen • Sozialrecht • Sozialrecht: Grundlagen • Sozialrecht und Medizinrecht • Vergaberecht • Vergaberecht (VgR)
ISBN-10 3-8329-6515-7 / 3832965157
ISBN-13 978-3-8329-6515-0 / 9783832965150
Zustand Neuware
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