Musterberufsordnung für die Psychotherapeuten (eBook)
390 Seiten
Psychotherapeutenverlag
978-3-86224-028-9 (ISBN)
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin H. Stellpflug, M.A. (Lond.) ist Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht und Partner der auf das Gesundheitsrecht spezialisierten Kanzlei D+B in Berlin. Seit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes bildet die Beratung und Interessenvertretung der Psychotherapeuten einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Als Justitiar der Bundespsychotherapeutenkammer hat er die Entstehung der Musterberufsordnung dicht begleitet, als Professor für Gesundheitsrecht und Ethik lehrt er seit vielen Jahren u.a. Berufsrecht an der Psychologischen Hochschule in Berlin. Er ist Autor zahlreicher medizinrechtlicher Veröffentlichungen.
Inge Berns ist im Ruhestand – zuvor arbeitete sie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in einer Gemeinschaftspraxis in Hannover. Sie ist Autorin mehrerer Fachpublikationen, darunter einige zu berufsethischen Themen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin H. Stellpflug, M.A. (Lond.) ist Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht und Partner der auf das Gesundheitsrecht spezialisierten Kanzlei D+B in Berlin. Seit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes bildet die Beratung und Interessenvertretung der Psychotherapeuten einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Als Justitiar der Bundespsychotherapeutenkammer hat er die Entstehung der Musterberufsordnung dicht begleitet, als Professor für Gesundheitsrecht und Ethik lehrt er seit vielen Jahren u.a. Berufsrecht an der Psychologischen Hochschule in Berlin. Er ist Autor zahlreicher medizinrechtlicher Veröffentlichungen.
Kapitel II Kommentar
Präambel
Die auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze beschlossene Berufsordnung regelt die Berufsausübung der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie sieht sich im Einklang mit berufsethischen Traditionen von akademischen Heilberufen auf nationaler und internationaler Ebene und bezieht sich auf die ethischen Wertentscheidungen, wie sie in den Grundrechten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert sind. Die Berufsordnung stellt die Überzeugung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu berufswürdigem Verhalten gegenüber Patientinnen und Patienten2, Kolleginnen und Kollegen, anderen Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Die Berufsordnung dient dem Ziel,
- – das Vertrauen zwischen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und ihren Patientinnen oder Patienten zu fördern,
- – den Schutz der Patientinnen und Patienten zu sichern,
- – die Qualität der psychotherapeutischen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen,
- – die freie Berufsausübung zu sichern,
- – das Ansehen des Berufs zu wahren und zu fördern und
- – auf berufswürdiges Verhalten hinzuwirken und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.
Abweichende Regelungen der Landeskammern
Bayern:
- – Zusätzliches Ziel: auf kollegiales Verhalten hinzuwirken.
Hamburg:
- – Präambel mit folgendem Wortlaut:
Die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten geben sich die folgende Berufsordnung.
Diese Berufsordnung enthält Regelungen für berufsrechtliches und ethisches Verhalten und vermittelt Vorgaben für eine angemessene psychotherapeutische Berufsausübung. Es wird von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein besonders verantwortungsvoller Umgang mit der psychotherapeutischen Aufgabe und jenen Menschen gefordert, mit denen sie durch die Psychotherapie in eine Beziehung eintreten. Sorgfalt ist auch im Umgang mit sich selbst gefordert.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind sich ihrer vielfältigen Einflussmöglichkeiten bewusst und achten die Würde und Integrität des Menschen. Ihr Verhalten soll darauf abzielen, Schaden von den Menschen, die sich ihnen anvertrauen, abzuwenden. Sie tragen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit oder zur Reifung und Entwicklung leidender Menschen bei.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben auch eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Sie setzen sich für die Erhaltung und Verbesserung der psychosozialen Grundlagen im Hinblick auf die psychische Gesundheit ein und sind gleichermaßen um die Förderung und Wahrung des Ansehens des psychotherapeutischen Berufsstandes bemüht.
Hessen:
- – Präambel weitestgehend wortgleich, aber mit Einbezug von Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, soweit diese durch hessisches HeilBG Kammermitglieder sind.
Nordrhein-Westfalen:
- – Präambel mit folgendem Wortlaut:
Diese Berufsordnung regelt auf der Grundlage des Heilberufsgesetzes in der Fassung vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2007 (GV. NRW. S. 572), die Berufsausübung der Psychologischen Psychotherapeutin und des Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) im Land Nordrhein-Westfalen. Sie informiert über die Besonderheiten psychotherapeutischer Berufsausübung in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern und institutionellen Zusammenhängen, in denen psychologische Heilkunde zur Anwendung kommt.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten handeln auf der Grundlage der ethischen Grundsätze, wie sie sich aus den allgemeinen Menschenrechten gemäß der Charta der Vereinten Nationen ergeben.
Die in der Berufsordnung enthaltenen Regelungen fördern die kritische Auseinandersetzung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit der eigenen ethischen Haltung. Insbesondere dient die Berufsordnung dazu,- – das Vertrauen zwischen Patientinnen oder Patienten und Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten zu fördern,
- – die Qualität der psychotherapeutischen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicher zu stellen,
- – die Freiheit und das Ansehen des Berufs der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Öffentlichkeit zu wahren und zu befördern.
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer:
- – Präambel im Wesentlichen gleich.
- – Zusätzliche Ziele:
- – den Schutz der Klientinnen und Klienten sicher zu stellen, bei denen psychotherapeutische Verfahren, Methoden oder Techniken zwar angewandt werden, die aber keine heilkundliche Tätigkeit darstellen (bspw. Beratungen, Supervisionen, Intervisionen, Coaching)
- – die Rehabilitation und die Prävention zu fördern
Schleswig-Holstein:
- – Unterschiedliche Formulierungen, im Kern wesensgleich.
Kommentierung
I. Gültigkeit der Vorschriften
II. Grundlagen der Vorschriften
Allgemeine Literatur:
Beauchamp, T. L./Childress, J. F.: Principles of Biomedical Ethics. Oxford 2013; Behnsen, E. et al. (Hrsg.): Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis (Stand: 88. AL 5/2020). Heidelberg 2020; Bonvie, H.: Aktuelle Fragen des ärztlichen Berufsrechts. In: MedR 2002, S. 338–345; Deutsch, E.: Medizinrecht, Arztrecht, Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht. 4. Aufl. Berlin 1999; Gründel, M.: Psychotherapeutisches Haftungsrecht. Berlin 2000; Haage, H.: Problemfelder der akademischen Heilberufsgesetze. In: MedR 2002, S. 11–14; Heberer, J.: Das ärztliche Berufs- und Standesrecht. Landsberg/Lech 2001; Höffe, O.: Medizin ohne Ethik? Frankfurt 2002; Horn, T.: Psychotherapie auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes. In: MedR 2002, S. 388–390; Jerouschek, G.: PsychThG. Kommentar. München 2004; Laufs, A./Kern, B.-R./Rehborn, M. (Hrsg.): Handbuch des Arztrechts. 5. Aufl. München 2019; Maio, G.: Mittelpunkt Mensch. Ethik in der Medizin. Stuttgart 2012; Narr, H.: Ärztliches Berufsrecht. 2. Aufl. Köln 1994; Nilges, H.: Grundriss des Psychotherapeutenrechts. Bonn 2003; Plagemann, H./Kies, F.: Approbation und Zulassung von Psychotherapeuten nach neuem Recht. In: MedR 1999, S. 413–416; Pulverich, G.: Musterverträge für die Psychologische und Psychotherapeutische Praxis. Bonn 1999; ders.: Psychotherapeutengesetz. Kommentar. Bonn 1998; Quaas, R./Zuck, M.: Medizinrecht. München 2005; Ratzel, R./Lippert, H.-D.: Kommentar zur Musterberufsordnung der Deutschen Ärzte. 4. Aufl. Berlin 2006; Rauprich, O./Steger, F. (Hrsg.): Prinzipienethik in der Biomedizin: Moralphilosophie und medizinische Praxis, Frankfurt/New York 2005; Rieger, H.-J. (Hrsg.): Lexikon des Arztrechts (Stand: 9. AL 2005). Heidelberg 2005; Ries, H. P. et al.: Arztrecht – Praxishandbuch für Mediziner. Heidelberg 2004; Schirmer, H. D.: Eingliederung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in das System der vertragsärztlichen Versorgung. In: MedR 1998, S. 435–454; Schöne-Seifert, B.: Grundlagen der Medizinethik. Stuttgart 2007; Schwarz, H.-J.: Das Psychotherapeutengesetz aus Sicht der Psychologischen Psychotherapeuten. In: VSSR 2000, S. 291–315; Seiters, M./Ströhm, W.: Rechtsfragen Psychologischer Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. In: Strauß, B./Hohagen, F./Caspar, F. (Hrsg.): Lehrbuch Psychotherapie (Teilband 2). Göttingen 2007; Spellbrink, W.: Die Rechtsstellung des Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz – zugleich eine Einführung in das Psychotherapeutengesetz. In: NZS 1999, S. 1–9; Spickhoff, A.: Die Entwicklung des Arztrechts 2005/2006. In: NJW 2006, S. 1630; Stellpflug, M./Meier, S./Tadayon, A. (Hrsg.): Handbuch Medizinrecht. Heidelberg 2006; Stellpflug, M.: Psychotherapeutenrecht. Heidelberg 2013; ders.: Vertragsarztrecht/Vertragszahnarztrecht. Heidelberg 2005; ders.: Arzt und Praxisrecht. Landsberg/Lech 2002; ders.: Grundlagen des Vertragsarztrechts und des ärztlichen Berufsrechts. In: Hellmann, W. (Hrsg.): Management von Gesundheitsnetzen....
Erscheint lt. Verlag | 25.9.2020 |
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Verlagsort | Heidelberg |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Allgemeines / Lexika |
Schlagworte | Berufsordnung • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten • Musterberufsordnung • psychologische Psychotherapeuten |
ISBN-10 | 3-86224-028-2 / 3862240282 |
ISBN-13 | 978-3-86224-028-9 / 9783862240289 |
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Größe: 817 KB
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