First Responder-Dienste bei Freiwilligen Feuerwehren in Bayern. Entwicklung, Konzepte, Leistungsfähigkeit (eBook)
96 Seiten
Diplomica Verlag GmbH
978-3-96146-095-3 (ISBN)
Benjamin Bastl ist seit 2010 in den Bereichen Rettungsdienst und Krankentransport - derzeit als Rettungsassistent - tätig. Im Jahr 2016 schloss er das Studium 'Sanitäts- und Rettungsmedizin' B.Sc. an der Hochschule für Gesundheit und Sport, Technik und Kunst ab. Weiterhin ist er seit 2017 als Berufsfachschullehrer an einer Berufsfachschule für Notfallsanitäter tätig.
Textprobe: Kapitel 3.4. Derzeitige Vorgaben für den FR-Dienst Die derzeit geltenden Vorgaben zur Durchführung des FR-Dienstes in Bayern sind größtenteils im 'Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) in Bayern' des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.02.2013 festgelegt. Daher sind alle Angaben, sofern nicht anders gekennzeichnet, aus diesem Leitfaden entnommen. Weitere Rechtsgrundlagen werden an entsprechender Stelle genannt. Im Folgenden werden Eckpunkte der zur Durchführung des FR-Dienstes einzuhaltenden Vorgaben und Rechtsnormen dargestellt. 3.4.1. Allgemeine Vorgaben Wie bereits in Kapitel 1.4. beschrieben ist die 'Organisierte Erste Hilfe' in Art. 2 Abs. 17 BayRDG definiert. Für die Aufnahme des FR-Dienstes bedarf es der Zustimmung des jeweiligen ZRF, da dieser im Vorfeld entscheiden muss, ob die Alarmierung der Gruppen Organisierter Erster Hilfe von der jeweiligen Integrierten Leitstelle übernommen werden kann oder ob diese zusätzliche Aufgabe zu Defiziten bei der Erledigung ihrer originären Aufgaben führt (Art. 3 Abs. 6 ILSG). Dies ist notwendig, da die Alarmierung von Einsatzkräften und -mitteln gemäß Art. 2 Abs. 1 ILSG nur durch die Intergierte Leitstelle (bzw. von Feuerwehreinsatzzentralen gemäß Art. 10 Abs. 10 ILSG) erfolgen darf. Für Feuerwehren gilt zusätzlich, dass die Aufnahme des FR-Dienstes nur zulässig ist, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft nicht eingeschränkt wird (Art. 4 Abs. 3 BayFwG). Die Entscheidung über die Aufnahme liegt bei den jeweiligen Kommunen als Träger der Feuerwehren. 3.4.2. Ausbildung Die Ausbildung von FR-Einsatzkräften ist hauptsächlich auf die festgelegten Tätigkeitsbereiche und genannten Einsatzindikationen ausgerichtet. Die Tätigkeitsbereiche umfassen das Erfassen und Beurteilen der Vitalfunktionen, die Behandlung von Störungen der Vitalfunktionen und sonstige Maßnahmen Erster Hilfe. Weiterhin ist die Übernahme von organisatorischen Maßnahmen, die im Rahmen von FR-Einsätzen anfallen können (z.B. qualifizierte Rückmeldung, Absicherung der Einsatzstelle) durch die FR-Einsatzkräfte möglich. Als Einsatzindikationen sind im oben erwähnten Leitfaden, der sich diesbezüglich sich am bayerischen Notarztindikationskatalog (gültig seit 01.10.2002) orientiert, genannt: - Bewusstlosigkeit, - ausgeprägte oder akute zunehmende Atemnot, Zyanose, Atemstillstand, - Kreislaufstillstand, Verdacht auf Kammerflimmern, Vernichtungsschmerz, - Sturz aus großer Höhe, - Polytrauma, - schwere äußere Blutung Im Einzelnen sind die verpflichtenden Ausbildungsinhalte die Feststellung und Beurteilung der Vitalfunktionen, Maßnahmen der Blutstillung, Lagerung des Patienten und das Immobilisieren der Halswirbelsäule. Ein wichtiger Bestandteil ist die Ausbildung im Bereich der BLS-Maßnahmen inklusive dem Einsatz eines AED sowie Maßnahmen der Sauerstoffapplikation und Beatmungstechniken mit Hilfsmitteln (nicht näher genannt). Der Fokus liegt dabei auf der praktischen Ausbildung. Es existieren zwei Ausbildungsmodelle mit unterschiedlicher Dauer. Beide Ausbildungskonzepte beinhalten einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs bzw. setzen diesen voraus. (Anmerkung: Bei Freiwilligen Feuerwehren ist dieser 16-stündige Erste-Hilfe-Kurs Bestandteil der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung bei FF), siehe FwDV 2). Das erste Ausbildungsmodell umfasst 48 Stunden und wird als Grundqualifikation bezeichnet. Dieses Modell sieht in ihrem Curriculum eine 12-stündige theoretische Ausbildung, eine 12-stündige praktische Ausbildung sowie 8 Stunden Training anhand von Fallbeispielen vor. Das Verhältnis Theorie und Praxis liegt (ohne Einrechnung des Erste-Hilfe-Kurses) bei 12:20 Stunden (37:63%). Das zweite Ausbildungsmodell umfasst 80 Stunden, die sich wie folgt aufteilen: 26 Stunden entfallen auf die theoretische Ausbildung, 24 Stunden auf die praktische Ausbildung sowie 14 Stunden auf das Training anhand von Fallbeispielen. Das Verhältnis der Dauer der theoretischen zur praktischen Ausbildung liegt, ohne die Dauer des Erste-Hilfe-Kurses (16 Stunden) einzurechnen, bei 26:38 Stunden (41:59%). Die einzelnen Ausbildungsinhalte der beiden Konzepte sind in Anhang 2 und 3 aufgeführt. 3.4.3. Ausrüstung Die Mindestausstattung von FR-Fahrzeugen ist ebenfalls im Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr festgelegt. Diese umfasst einen AED, Schienungsmaterial zur Immobilisation der Halswirbelsäule sowie für den Bereich des Atemwegsmanagements Material zur Gabe von Sauerstoff, Beatmungshilfen und eine Absaugpumpe. Die Ausstattung des Notfallkoffers bzw. -rucksacks soll den Vorgaben des Notfall-Sanitätskoffers (DIN 13511) entsprechen, wobei an dieser Stelle weder näher ausgeführt wird, ob es sich dabei um eine Mindestanforderung der Ausstattung des Notfallkoffers handelt, noch in wie weit die Ausstattung des Notfallkoffers um weitere (und welche) Ausrüstungsgegenstände ergänzt werden darf. Bei Freiwilligen Feuerwehren gelten zusätzlich zu den eben genannten Vorgaben die Normen und Beladungsvorschriften der jeweiligen Feuerwehrfahrzeuge, die für den FR-Dienst eingesetzt werden, sofern dieses Fahrzeug nicht ausschließlich im FR-Dienst eingesetzt wird. Häufig verwendete FW-Fahrzeuge, für die diese Mehrfachnutzung zutrifft, sind z.B. Kommandowagen (KdoW), Einsatzleitwagen (ELW), Mehrzweckfahrzeuge (MZF) und Mannschaftstransportwagen (MTW). 4. Derzeitige Struktur des First Responder - Dienstes in Bayern 4.1. Methodik Das Ziel dieser Datenerhebung ist es einen Gesamtüberblick über die aktuelle Aufstellung des FR-Dienstes in Bayern zu erhalten. Dabei wurde erfasst, wie viele Freiwillige Feuerwehren sowie Hilfsorganisationen in Bayern den FR-Dienst durchführen und an welchen Standorten der Dienst angesiedelt ist. Die Daten zur Auswertung wurden auf drei verschiedene Weisen erhoben bzw. zusammengetragen. Zunächst hat der Verfasser dieser Arbeit an 25 der 26 Integrierten Leitstellen in Bayern eine schriftliche Anfrage per E-Mail gestellt mit der Bitte um Auskunft über derzeit bestehende FR-Standorte bzw. -gruppen von Freiwilligen Feuerwehren im jeweiligen Rettungsdienstbereich. Bei einer ILS (ILST München) wurde nicht angefragt, da sich die Informationen über bestehende FR-Standorte bzw. -gruppen aus den Recherchen im Vorfeld der Arbeit ergaben und diese Standorte Bestandteil der näheren Betrachtung des FR-Dienstes in den Landkreisen Ebersberg, München und Rosenheim sind. Von den 25 angeschriebenen Integrierten Leitstellen haben 13 schriftlich geantwortet. Da bei 7 der 13 Antworten ebenso detaillierte Informationen zu FR-Standorten von anderen Hilfsorganisationen enthalten waren, wurde die ursprüngliche Fragestellung dahingehend erweitert, dass neben den FR von Freiwilligen Feuerwehr auch die FR der Hilfsorganisationen mit in die Erfassung aufgenommen wurden, um einen Gesamtüberblick über alle FR-Standorte in Bayern zu erhalten. Im zweiten Schritt zur Datenerhebung wurde eine schriftliche Anfrage/ Drucksache des Bayerischen Landtags (Nr. 17/4705, Publikation am 30.01.2015) herangezogen, deren Inhalt sich mit der Forschungsfrage dieses Teils der Arbeit deckt. In dieser Publikation sind die FR-Standorte in Bayern genannt, die im Jahr 2013 mehr als 10 Einsätze hatten und deren Aktivitäten entsprechend bei den zuständigen Integrierten Leitstellen erfasst wurden. Das Augenmerk lag dabei auf den 12 Rettungsdienstbereichen, von deren Integrierten Leitstellen keine Rückmeldung auf die schriftliche Anfrage kam. Der Inhalt dieser Publikation war nur teilweise verwertbar, da die Angaben der FR-Standorte unvollständig sind. Weiterhin sind für manche Rettungsdienstbereiche Rettungswachen und Standorte von regelmäßig besetzten Sanitätswachen als FR-Standorte angegeben, was die Zahl der Standorte verfälscht. Im dritten Schritt wurden die fehlenden Daten mittels Recherchen über die Internetpräsenzen der Kreisfeuerwehrverbände, der Integrierten Leitstellen sowie der Kreis- und Ortsverbände der durchführenden Hilfsorganisationen (BRK, MHD, JUH, DLRG, THW) eingeholt. Unklare Angaben wurden auf die gleiche Weise überprüft. Die erhobenen Daten der Standorte wurden nach Regierungsbezirken, Rettungsdienstbereichen und Landkreisen geordnet. In der Auswertung wurden die Standorte der Trägerschaft nach in zwei Gruppen eingeteilt: Standorte von FF und Standorte von anderen Hilfsorganisationen. Standorte, die von zwei oder mehr Organisationen in Kooperation betrieben werden, wurden der Gruppe des Hauptträgers zugeordnet. Als Hauptträger wurde diejenige Organisation gewählt, welche das für den Dienst verwendete FR-Fahrzeug stellt und somit die (versicherungs-) rechtliche Verantwortung trägt. 4.2. Ergebnisse In Bayern gibt es derzeit insgesamt 463 FR-Standorte, die mit einem Anteil von 62% (287 Standorte) mehrheitlich von Hilfsorganisationen betrieben werden. An 160 Standorten (35%) wird der Dienst von Freiwilligen Feuerwehren durchgeführt. 16 FR-Standorte (3%) werden von Berufsfeuerwehren betrieben.
Erscheint lt. Verlag | 1.1.2018 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Allgemeines / Lexika |
ISBN-10 | 3-96146-095-7 / 3961460957 |
ISBN-13 | 978-3-96146-095-3 / 9783961460953 |
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