Willensbestimmung zwischen Recht und Psychiatrie (eBook)
VIII, 156 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-28050-7 (ISBN)
Wann verlieren Verträge und Testamente infolge psychischer Beeinträchtigung des Verfassers ihre Verbindlichkeit? Binden in gesunden Zeiten erstellte Patiententestamente Ärzte und Betreuer in kranken Zeiten? Wann wird eine psychische Krankheit versicherungswirksam?
Hochkarätige Autoren bereiten zivilrechtliche Fragen aus der Sicht von Psychiatern, erkennenden Vormundschaftsrichtern und Berufsbetreuern wissenschaftlich und praxisnah auf.
Vorwort 6
Inhalt 8
Ethische Fragen bei der Begutachtung 10
Inhaltsverzeichnis 10
1 Der Arzt als Sachverständiger 11
2 Eine Kasuistik 12
3 Das ethische Spannungsfeld 13
4 Das Spannungsfeld zwischen Fürsorge und Sicherheit 14
5 Die geschichtlichen Grundlagen 15
6 Die heutigen ethischen Prinzipien 18
7 Zusammenfassung 21
8 Literatur 23
Zwischen Freiheitsrecht und Fürsorglichkeit: Psychiatrie- und Unterbringungsgesetze der deutschen Länder 24
Inhaltsverzeichnis 24
1 Das Problem der Unterbringung 25
2 Psychiatrie- und Unterbringungsgesetze in Deutschland 26
3 Besondere Aspekte der Psychiatriegesetze 29
4 Literatur 29
Vom BayUnterbrG zum BayStrUBG: Rückfallprävention zwischen staatlichem Sicherheitsanspruch, Selbstverständnis psychiatrischer Kliniken und individuellen Freiheitsrechten 30
Inhaltsverzeichnis 30
1 Wie kann man künftige Opfer vor zumindest potentiell gefährlichen Straftätern nach der Haftentlassung schützen? 31
2 Straftäterunterbringung mit dem BayUnterbrG? - Der Verstoß des Ministeriums mit den „Vollzugshinweisen“ 32
3 Das Bayerische Gesetz zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern (BayStrUBG) 36
4 Kasuistiken zu den Voraussetzungen des BayUnterbrG im Rahmen einer Unterbringung nach dem BayStrUBG 38
5 Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, der Auftrag an die Bundespolitik und der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung 41
6 Resümee 43
7 Literatur 43
Die Begutachtung der „freien Willensbestimmung“ im deutschen Zivilrecht: Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Prozessfähigkeit, Suizid bei Lebensversicherung 46
Inhaltsverzeichnis 46
1 Einführung 47
2 Rechtliche Grundlagen 48
3 Von der Rechtsprechung entwickelte Beurteilungskriterien 51
4 Psychopathologische Beurteilungskriterien 53
5 Anknüpfungstatsachen 56
6 Zeitliche Zuordnung 57
7 Schlussbemerkung 58
8 Literatur 58
Patientenbriefe und Patientenautonomie am Ende des Lebens 60
Inhaltsverzeichnis 60
1 Einleitung 61
2 Grenzen der Patientenautonomie: Strafbarkeit der Sterbehilfe 61
3 Die Fähigkeit zur Selbstbestimmung: Einwilligungsfähigkeit 66
4 Arten der Patientenverfügungen 71
5 Mögliche Inhalte von Patientenverfügungen 72
6 Wirkung und Bindungsdauer der Patientenverfügungen 73
7 Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 75
8 Schluss 76
Vormundschaftsgerichtliches Verfahren im Betreuungsrecht 78
Inhaltsverzeichnis 78
1 Einleitung 80
2 Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Betreuerbestellung 80
3 Einstweilige Anordnung für eine vorläufige Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen (Bettgitter, Bauchgurt etc.) 87
4 Für Ärzte wichtige Genehmigungspflichten 89
Anwendung und Entwicklung des Betreuungsrechts aus forensisch-psychiatrischer Sicht 92
Inhaltsverzeichnis 92
1 Die Einführung des Betreuungsrechts 93
2 Statistische Entwicklung 93
3 Begutachtung im Betreuungsverfahren 94
4 Die Rolle des Sachverständigen im Betreuungsverfahren 95
5 Altersstruktur und Gesundheitsprobleme der Probanden in Betreuungsverfahren 96
6 Unterbringung und Betreuung 98
7 Anwendungsprobleme 98
8 Ausblick 99
9 Literatur 100
Praxis einer Betreuung 102
Inhaltsverzeichnis 102
1 Einleitung 103
2 Aufgabenkreise und ihre Wahrnehmung durch den Betreuer 105
3 Mögliche Tätigkeiten für den Betreuer 107
4 Aufenthaltsbestimmung 108
5 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen 108
6 Wohnungsangelegenheiten 108
7 Vermögenssorge, Sorge für das Vermögen, Vermögensverwaltung 110
8 Mögliche praktische Tätigkeiten für den Betreuer 112
9 Entscheidung über den Fernmeldeverkehr bzw. Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post 113
10 Vertretung vor Behörden und Gerichten 113
11 Allgemeine Erfordernisse 114
12 Literatur 114
Begutachtung für Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, privaten Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung 116
Inhaltsverzeichnis 116
1 Stellung des Gutachters 117
2 Voraussetzungen 117
3 Ablauf 118
4 Befunderhebung 119
5 Beurteilung 120
6 Bewertung der Schädigungsfolgen 122
7 Literatur 123
Erfahrungen mit Betreuungsgutachten – Ergebnisse einer Expertenbefragung – 124
Inhaltsverzeichnis 124
1 Einleitung 125
2 Methodik 125
3 Ergebnisse 126
4 Zusammenfassung 128
5 Literatur 129
Kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit in Zusammenhang mit Alter und Selbsteinschätzung – Eine Untersuchung im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik 130
Inhaltsverzeichnis 130
1 Einleitung 131
2 Methodik 131
3 Ergebnisse 132
4 Schlussfolgerungen 132
5 Literatur 133
Delinquenzanalyse und Delinquenzbearbeitung in der Maßregelvollzugsbehandlung 134
Inhaltsverzeichnis 134
1 Einleitung 135
2 Die Delinquenzanalyse 135
3 Die Delinquenzgruppe – ein Beitrag zur angemessenen Straftäterbehandlung 136
4 Die Delinquenzbearbeitung 138
5 Zusammenfassung 139
Scanner in the court: Was leistet neurobiologische Forschung zu forensischen Fragestellungen? 140
Aspekte zur Schuldfähigkeit psychopathischer Persönlichkeiten bei der strafrechtlichen Begutachtung 144
Inhaltsverzeichnis 144
1 Einleitung 145
2 Schuldfähigkeit und psychopathische Persönlichkeitsstörung 145
3 Neurobiologische Grundlagen 147
4 Literatur 149
Neurobiologische Grundlagen der emotionalen Informationsverarbeitung bei Patienten mit pädosexueller Störung 152
Inhaltsverzeichnis 152
1 Einleitung 153
2 Empirische Befunde zur Neurobiologie der 154
Pädosexualität 154
3 Diskussion 159
4 Literatur 160
Autoren 162
Patientenbriefe und Patientenautonomie am Ende des Lebens (S. 51-52)
Andreas Spickhoff
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht
der Universität Regensburg
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
1 Einleitung
Die Sicherung der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde ist das zentrale Anliegen jeder freiheitlichen Rechtsordnung. Nicht nur, aber auch bei einem sich abzeichnenden Ende des Lebens wirft die Konkretisierung dieses Anliegens besondere Probleme auf. Es geht dann um die Sicherung der sog. Patientenautonomie, insbesondere gegenüber ärztlichem oder sonst fremdbestimmendem Verhalten. Zunehmend wird der Wille der Patienten irgendwann, mehr oder weniger ausführlich, niedergelegt oder geäußert. Und es stellt sich dann die Frage, wie weit die Bindungswirkung solcher Anweisungen reicht. Bezeichnet werden sie – juristisch eher irreführend, aber üblich geworden – als sog. Patientenverfügungen, zum Teil auch Patiententestamente oder Patientenbriefe mit den weiteren Varianten der Betreuungsverfügung und der Vorsorgevollmacht.
Natürlich müssen solche Anordnungen nicht erst zu einer Zeit erstellt werden, zu welcher der oder die Betroffene als Patient(in) in ärztlicher Behandlung stehen. Die Patientenverfügung ist darauf gerichtet, vor einer Erkrankung bzw. dem Sterbeprozess den Willen des Patienten so verbindlich zum Ausdruck zu bringen, dass die entsprechenden Weisungen so weit wie möglich auch, ja gerade dann befolgt werden, wenn es zu einer Ausschaltung des Bewusstseins oder zu einer durchgreifenden Bewusstseinsstörung gekommen ist, die einer entsprechenden – wirksamen – Artikulation entgegensteht. Das damit angesprochene Thema war aufgrund vieler Zweifel gerade auf juristischem Gebiet Gegenstand des Deutschen Juristentages 2000 in Leipzig. In der Diskussion ist dabei deutlich geworden, dass nicht nur diejenigen um eine Lösung ringen, die als Patienten potentiell betroffen sind. Oft wird eine strikte und weitestgehende Bindung an solche Anordnungen bis hin zur sog. aktiven Sterbehilfe propagiert. Auch die Ärzteschaft ist besorgt um das Patientenwohl, steht daneben aber ebenso in der Sorge vor überraschend drohenden rechtlichen Sanktionen; als Stichworte seien nur genannt: standesrechtliche und ggf. disziplinarrechtliche Konsequenzen, Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, und nicht zuletzt die Strafbarkeit.
2 Grenzen der Patientenautonomie: Strafbarkeit der Sterbehilfe
2.1 Arten
Damit ist aber zugleich die erste und hauptsächliche Grenze der Patientenautonomie angesprochen. Sie besteht in der möglichen Strafbarkeit der Sterbehilfe. Kein Arzt kann vom Patienten dazu gezwungen werden, eine Straftat zu begehen. Wel che Formen der Sterbehilfe kennen wir? Aktive Sterbehilfe meint das positive Eingreifen mit dem Ziel der Verkürzung des Lebens. Passive Sterbehilfe umfasst den Behandlungsverzicht beim Sterbenden oder die Beendigung von Maßnahmen, die das menschliche Sterben verlängern. Auf der Grenze steht die sog. mittelbare oder indirekte Sterbehilfe. Sie bezieht sich auf Fälle der unbeabsichtigten, aber in Kauf genommenen Nebenwirkung einer therapeutischen Maßnahme, die den Eintritt des Todes beschleunigt, etwa im Zusammenhang mit der Schmerzlinderung. Die Notwendigkeit dieser Fallgruppe wird gelegentlich von Medizinern bestritten.
2.2 Ausländische Rechtsordnungen
In jüngster Zeit haben neue Regelungen im Ausland, insbesondere in den Niederlanden, auch unsere Diskussion zur Sterbehilfe wiederbelebt. Niederländische Gerichte hatten sich schon in den 70er Jahren daran gemacht, die auch dort an sich strafbare Tötung auf Verlangen und die – anders als in Deutschland – gleichfalls strafbare Beihilfe zum Selbstmord zu rechtfertigen. Im Anschluss daran gibt es nun einen entsprechenden ausdrücklichen Strafausschließungsgrund auch für aktive Sterbehilfe im Gesetz. Er greift bei aussichts- und ausweglosem, unerträglichem Leiden eines voll informierten Patienten, der – frei verantwortlich und sorgfältig überlegt – Sterbehilfe verlangt. Außerdem muss ein weiterer unabhängiger Arzt hinzugezogen, gewissermaßen eine second opinion eingeholt werden. Nach dem Tode ist ein Leichenbeschauer zu informieren, der den Fall einer regionalen Prüfungskommission meldet. Diese prüft ihn dann, freilich erst im Nachhinein. Minderjährige können ab dem 16. Geburtstag selbst entscheiden, jüngere bis hin zu 12-Jährigen mit Zustimmung der Eltern.
Eine solche Zulassung der aktiven Sterbehilfe stellt im internationalen Vergleich4 den seltenen Ausnahmefall dar. Japanische Gerichte scheinen sie noch zum Teil zu tolerieren. Und in Australien ist die aktive Sterbehilfe wieder insgesamt verboten worden. Von 1995-1997 war sie in einer Provinz im Norden dieses Kontinents aufgrund eines regionalen Gesetzes erlaubt worden. Nur 4 Personen sollen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht haben.
Erscheint lt. Verlag | 24.9.2005 |
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Reihe/Serie | MedR Schriftenreihe Medizinrecht | MedR Schriftenreihe Medizinrecht |
Zusatzinfo | VIII, 156 S. |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Geisteswissenschaften |
Medizin / Pharmazie ► Medizinische Fachgebiete ► Psychiatrie / Psychotherapie | |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
Sozialwissenschaften ► Pädagogik ► Sozialpädagogik | |
Schlagworte | Ärzte • Autonomie • Begutachtung • Behinderung • Berentung • Betreuung • Emotion • Forensische Psychiatrie • Gesundheitsstrukturgesetz • Psychiatrie • Psychiatrische Begutachtung • Rückfall • Täter • Unterbringung • Wille • Willensbestimmung |
ISBN-10 | 3-540-28050-2 / 3540280502 |
ISBN-13 | 978-3-540-28050-7 / 9783540280507 |
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