Die Wölfe (eBook)

Drama

(Autor)

eBook Download: EPUB
2024 | 1. Auflage
142 Seiten
Michael Wagner Verlag
978-3-7107-6810-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Die Wölfe -  Luis Zagler
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Die Wölfe - ein spannendes, historisches Schauspiel zur aktuellen Thematik der 'Wolfsansiedlung'. Mit wissenschaftlichen Texten von Benedikt Terzer vom Südtiroler Jagdverband und dem Schweizer Wolfsexperten Marcel Züger, dazu ein Bericht von Betroffenen. Die Handlung spielt im Tirol der Jahre 1814-1817. Extreme Wetterverhältnisse sorgten für Missernten und Hunger. Es herrschte Armut im Land. Hinzu kamen die Folgen des Tiroler Aufstandes von 1809. 1816 verschärfte sich die Not der Bergbauern und Kriegswitwen. In den Wäldern und auf den Almen trieben Wölfe ihr Unwesen. Vor diesem Hintergrund erzählt das Schauspiel Die Wölfe die Geschichte eines 17-jährigen Mädchens, das von ihrem Stiefvater gezwungen wird, sich mit dem Sohn eines Grafen zu treffen, um ihn dazu zu bringen, sich im Kampf gegen die Wölfe auf die Seite der Bauern zu schlagen.

LUIS ZAGLER, geb. in Tirol, studierte Komposition sowie Vergleichende Weltliteratur und feierte mit Theaterstücken wie 'Brot' und 'Die Karrner' bereits früh große Erfolge als Dramatiker, u. a. bei den Tiroler Volksschauspielen Telfs. Viele seiner Stücke wurden von BR, ORF und RAI aufgezeichnet oder verfilmt. 2017 gründete Luis Zagler die 'Schlossfestspiele', wo es zur Uraufführung des historischen Dramas 'Die Verfolgten' kam. 2018 gründete er die 'Meraner Festspiele', wo sein Stück 'Die Erbinnen' uraufgeführt wurde. 2019 erfolgte anlässlich des Gedenkjahres '100 Jahre Pariser Friedensverträge - 100 Jahre Teilung Tirols' die Uraufführung des Schauspiels 'Die Präsidenten' auf dem neuen Festspielareal oberhalb der Gärten von Schloss Trauttmansdorff.

LUIS ZAGLER, geb. in Tirol, studierte Komposition sowie Vergleichende Weltliteratur und feierte mit Theaterstücken wie "Brot" und "Die Karrner" bereits früh große Erfolge als Dramatiker, u. a. bei den Tiroler Volksschauspielen Telfs. Viele seiner Stücke wurden von BR, ORF und der RAI aufgezeichnet oder verfilmt. 2017 gründete Luis Zagler die "Schlossfestspiele", wo es zur Uraufführung des historischen Dramas "Die Verfolgten" kam. 2018 gründete er die "Meraner Festspiele", wo sein Stück "Die Erbinnen" uraufgeführt wurde. 2019 erfolgte anlässlich des Gedenkjahres "100 Jahre Pariser Friedensverträge – 100 Jahre Teilung Tirols" die Uraufführung des Schauspiels "Die Präsidenten" auf dem neuen Festspielareal oberhalb der Gärten von Schloss Trauttmansdorff.

Europa und der Wolf im 21. Jahrhundert


Der Wolf war einst das am weitesten verbreitete Säugetier auf unserem Planeten. Wölfe besiedelten bis vor gut 120 Jahren nahezu die gesamte Nordhalbkugel. Das Zusammenleben zwischen Menschen und Wölfen war allerdings nie wirklich harmonisch.

Wo Wölfe die Ansprüche der siedelnden Menschen störten, wurden sie verfolgt. Schriftliche Aufzeichnungen über Konflikte mit Wölfen in Mitteleuropa finden sich ab dem Jahr 800 nach Christi Geburt. Bereits damals wurde den Gutsverwaltern vorgeschrieben, den „Grauhunden“ nachzustellen. Die Verfolgung der Wölfe war schlichtweg ein existentielles Anliegen, das damals noch die gesamte Bevölkerung einte. Wurde auf einem Bauernhof die einzige Kuh gerissen, so bestand für die Familie die Gefahr, dass das Kleinkind nicht über den Winter kam.

Auch die Tiroler Landesordnung von 1526 erlaubte das Fangen von Bären und Wölfen. Dennoch wuchs die Zahl der Wölfe weiter. Die Landesherrschaft ordnete daraufhin das Anlegen von Wolfsgruben an und die Durchführung von Treibjagden, bei denen die örtliche Bevölkerung als Treiber erscheinen musste. Außerdem wurden Prämien ausgelobt, um zusätzliche Anreize zu schaffen, dem Wolf nachzustellen. Diese Maßnahmen zeigten in Verbindung mit dem Aufkommen wirksamerer Feuerwaffen bald ihre Wirkung, sodass die Wölfe gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus dem Alpenraum verschwanden. In vielen Teilen Europas sollten sie erst nach mehr als 100 Jahren wieder zurückkehren.

Er ist wieder da


Nie ganz verschwunden sind die Wölfe in Italien. Hier erreichte der Wolfsbestand in den 1970er Jahren zwar seinen historischen Tiefstand, doch hielt sich im Apennin eine Restpopulation von gut 100 Wölfen. In den folgenden Jahren führte eins zum anderen und die Zahl der Wölfe nahm wieder zu. Wenige Jahre darauf folgte mit der Berner Konvention aus dem Jahr 1979 ein völkerrechtlicher Vertrag, der eine Vielzahl von europäischen Wildarten, darunter auch den Wolf, unter Schutz stellte. Im Jahr 1992 wurde dann die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union erlassen. Damals war der Wolf in den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entweder ausgestorben oder lediglich in geringer Anzahl vorhanden. Dass er sich jemals wieder so verbreiten würde, damit hatte man wohl nicht gerechnet.

Heute, 32 Jahre später, sieht die Situation völlig anders aus. Infolge der Unterschutzstellung stieg Isegrim wie Phönix aus der Asche und breitete sich wieder so stark aus, dass die Weltnaturschutzunion IUCN den Wolf für Europa seit 2007 wieder als „nicht gefährdet“ einstuft. Allein in Italien gibt es heute mehr als 3.000 Wölfe und damit 7-mal mehr als im vergleichsweise dünn bevölkerten Schweden. Die Autonome Provinz Trient zählt ganze 26 Wolfsrudel und damit gleich viele wie Estland.

Der Wolf ist weiterhin auf dem Vormarsch. Im Unterschied zu den vorigen Jahrhunderten haben heute verhältnismäßig wenige Menschen etwas vom Wolf zu befürchten. Der Großteil der Bevölkerung lebt in städtischen Gebieten, wo der Wolf noch kein Problem darstellt. Wer nicht direkt mit dem Wolf in Berührung kommt, neigt oft dazu, diese Wildart durch die rosarote Brille zu betrachten. Wie alle Wildtiere berührt auch der Wolf die Menschen emotional. Für viele ist er Sinnbild für das Ursprüngliche und Indikator für die herbeigewünschte Rückkehr der Natur. Wer dagegen direkt mit Wolfsattacken konfrontiert ist, würde nur zu gern darauf verzichten. Romantiker und Gegner zerren am Wolf und die Kluft zwischen Befürwortern und Gegenseite wird durch eine ideologisch aufgeladene Debatte vorangetrieben. Pragmatismus, Vernunft und Hausverstand sind also mehr denn je gefragt.

Der rechtliche Rahmen


Wer verstehen will, wie Lösungsansätze im Problemkreis Wolf funktionieren können, muss zunächst den rechtlichen Rahmen betrachten. Der Wolf ist einerseits durch die Berner Konvention aus dem Jahr 1979 auf der Ebene des internationalen Rechts geschützt, andererseits durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 auf EU-Ebene.

Die FFH-Richtlinie regelt den Schutzstatus je nach Mitgliedsstaat in unterschiedlicher Manier. Auf der einen Seite gibt es Mitgliedsstaaten, in denen der Wolf „streng geschützt“ ist, dort wird er in Anhang IV der genannten Richtlinie geführt. Auf der anderen Seite gibt es eine Reihe von Mitgliedsstaaten, in denen der Schutzstatus abgemildert ist, sodass der Wolf dort als „geschützt“ klassifiziert wird und somit nur im Anhang V gelistet ist. Daneben gibt es „unentschlossene“ Mitgliedsstaaten, in denen der Wolf auf einem Teil des Staatsgebietes „streng geschützt“ ist und auf dem restlichen Gebiet „geschützt“.

„Streng geschützt“ ist der Wolf in Italien, Deutschland, Österreich, Frankreich und Schweden. Wandert er etwas weiter östlich, sieht es mit seinem Schutzstatus ein wenig schlechter aus: In Estland, Lettland, Litauen, Polen, Bulgarien und der Slowakei wird er als „geschützt“ geführt. Einen variierenden Schutzstatus je nach Region finden wir in Griechenland, Spanien und in Finnland. In Griechenland ist der Schutzstatus nördlich des 39. Breitengrades abgeschwächt, in Spanien nördlich des Flusses Duero und in Finnland innerhalb des Rentierhaltungsareals. Je nach Aufenthaltsort des Wolfes ändert sich also dessen Schutzstatus.

E. Sinner/Südtiroler Jagdverband

Dunkelgrau: Anhang IV (streng geschützt), Mittelgrau: Anhang V (geschützt). Doch worin liegen konkret die Unterschiede zwischen Anhang IV und Anhang V?

Anhang V (geschützt)

In jenen Ländern bzw. Regionen, in denen der Wolf als „geschützt“ eingestuft wird, dürfen Entnahmen (Fang, Abschüsse) durchgeführt werden, sofern dadurch der günstige Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet wird. Wissenschaftliche Erhebungen nach festgelegten Standards behalten dabei die Zahl der Wölfe stets im Auge: Die Überlebensfähigkeit der Population darf nicht gefährdet werden. Bei uns sind beispielsweise der Goldschakal, der Steinbock und die Gämse im Anhang V der FFH-Richtlinie gelistet.

Anhang IV (streng geschützt)

Wo der Wolf in Anhang IV und damit „streng geschützt“ ist, können ebenfalls Entnahmen genehmigt werden, jedoch ist dafür eine aufwändigere Prozedur vonnöten.

Zunächst muss eine Reihe von Auflagen erfüllt werden. Gemäß FFHRichtlinie ist ein Abschuss nur dann zulässig, wenn es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt. In der Praxis bedeutet dies, dass der Nachweis zu erbringen ist, dass anderweitige Maßnahmen nicht funktionieren bzw. nicht umsetzbar sind. So können etwa neben Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung auch unverhältnismäßig hohe Kosten und andere objektiv nachweisbare Gründe angeführt werden. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel Herdenschutz durch Zäune auf steilen Almflächen nicht wirksam umsetzbar ist, wenn lokal festgelegte Verbote von Herdenschutzhunden bestehen oder großflächige Zäune nachteilige Auswirkung auf seltene Wildarten haben. Auch bei Arten, die in Anhang IV gelistet sind, darf die Entnahme den günstigen Erhaltungszustand der Population nicht beeinträchtigen.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Fang oder Abschuss von Wölfen aus bestimmten, genau festgelegten Gründen erlaubt werden. Die Entscheidung trifft jeweils das einzelne EU-Mitgliedsland bzw. die zuständige Behörde dieses Staates. Je nach Aufbau des Landes können dies eine zentrale Stelle oder periphere Organe, wie z.B. einzelne Bundesländer in Österreich sein.

In folgenden Fällen kann eine Entnahme gemäß Art. 16 der FFHRichtlinie genehmigt werden:

1.   Zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume;

2.   Zur Verhütung ernster Schäden an der Tierhaltung und sonstigen Formen des Eigentums;

3.   Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Somit sind bei adäquater Begründung auch in Staaten, in denen der Wolf streng geschützt ist, Entnahmen möglich.

Warum nicht alle EU-Staaten gleich sind


Abschließend drängt sich noch die Frage nach dem Grund der unterschiedlichen Behandlung der Mitgliedsstaaten auf. Die Antwort lässt sich am besten mit Blick auf den historischen Kontext geben. Als die FFH-Richtlinie im Jahr 1992 erlassen wurde, kam der Wolf in den meisten der damaligen Mitgliedsstaaten entweder gar nicht oder in geringer Anzahl vor. In Italien gab es damals lediglich 300 Wölfe, in Deutschland und Frankreich gab es gar keine. Heute, mehr als 30 Jahre nach Inkrafttreten der FFH-Richtlinie, ist die Situation eine ganz andere. In Italien gibt es inzwischen mehr als 3.000 Wölfe, in Deutschland mehr als 1.000 und in Frankreich mehr als 500. Es lägen somit gute Gründe vor, um den Schutzstatus in einigen EU-Mitgliedsstaaten zu aktualisieren. Damit der Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zurückgestuft wird, ist allerdings ein einstimmiger Beschluss aller EUStaaten notwendig, was in der Praxis so gut wie unmöglich ist. Also...

Erscheint lt. Verlag 12.2.2024
Verlagsort Innsbruck
Sprache deutsch
Themenwelt Literatur Lyrik / Dramatik Dramatik / Theater
Schlagworte Artenschutz • Belletristische Darstellung • Drama • Familie • Geschichte • Gesellschaft • Gesellschaftskritik • Konflikt Natur • Meraner Festspiele • modernes Drama • Modernes Theater • Politik • Südtirol • Theaterstück • Umweltschutz • Volksstück • Volkstheater • Wolfsproblematik • zeitgenössisches Drama
ISBN-10 3-7107-6810-1 / 3710768101
ISBN-13 978-3-7107-6810-1 / 9783710768101
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