Den deutschen Parteien (eBook)
108 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7578-2707-6 (ISBN)
Laufbahn des Buchautors: Raiffeisebank, Relius Coatings Memmingen-Steinheim, Books on Demand Hamburg ca. 100 Bücher hat Bernd Schubert im Bestand.
Wiederinkraftsetzung der Lebensversicherung Nur gut, dass es zu dieser Verlängerung gekommen war, weil ich den Betreuer nun für eine Sache ganz dringend brauchte. Während meiner Selbstständigkeit löste ich meine Lebensversicherung wegen finanzieller Schwierigkeiten auf. Mir kam in den Sinn, dass ich das ja unter Krankheitseinfluss getan hatte. Also rief ich den Betreuer an. Ich erzählte ihm von der Auflösung und teilte ihm mit, dass ich damals ja krank war. Mein Betreuer sagte gleich, na gut, dann muss der Psychiater nur der Versicherungsgesellschaft die Krankheit bestätigen, dann wird ihre Lebensversicherung wieder in Kraft gesetzt. Darüber freute ich mich riesig. Es bestand also Hoffnung. Leider bekam ich schon bald von der Rechtsanwältin, die der Betreuer beauftragt hatte, die Nachricht, dass ein Vorgehen gegen die Versicherung nicht erfolgreich sein wird. Daraufhin war ich erschüttert. Ich bekam von der Versicherung zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 450,- Euro monatlich, die nun für immer verloren war. Ich recherchierte im Internet, indem ich in einem speziellen Forum fragte, ob es möglich ist, eine aufgelöste Lebensversicherung wieder in Kraft zu setzen, auch wenn man nicht so richtig beweisen kann, dass man zur Zeit der Auflösung krank war. Ich ging zu der Zeit zu keinem Psychiater, also konnte niemand meine Krankheit bestätigen.
Die Antworten in diesem Forum waren teilweise hilfreich. Ein Unbekannter Schreiber meinte, ich müsse irgendwie beweisen, dass zu der damaligen Zeit eine Krankheit vorlag. Ich mailte ihm, ob es nicht reiche, wenn der Psychiater Entsprechendes der Versicherung mitteilen würde, ohne mich in der Zeit behandelt zu haben. Ich bekam zur Antwort, ich könnte es probieren, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. So dachte ich weiter. Eine Bestätigung mei-nes Psychiaters, der mich zu der Zeit der Auflösung nicht behandelte, würde nicht viel bringen. Was aber vorhanden war, war die Antwort meines Widerspruchs beim Landgericht wegen der Betreuungserteilung. In dieser Antwort bestätigten mir drei Richter vom Landgericht, dass einige Handlungen damals von mir als krank anzusehen waren. Auch, dass ich die Bundeskanzlerin mit dem Zurückgehen der Aufträge meines Unternehmens durch mein Schreiben an sie beschäftigte. Das Schreiben an die Bundeskanzlerin hatte ich zum Glück aufgehoben. Mit diesen beiden Schriftstücken ging ich zu der Rechtsanwältin, die mein Betreuer für mich ausgesucht hatte.
Sie sagte mir zwar, andere würden der Bundeskanzlerin auch schreiben, aber versuchen können wir es. Die Aktion war von Erfolg gekrönt. Nachfolgend die Schreiben, die nötig waren, um meine Lebensversicherung wieder in Kraft zu setzen.
Schubert / Versicherungsgesellschaft Sehr geehrter Betreuer, in vorbezeichneter Angelegenheit haben wir die von Ihnen hereingereichten Gutachten von Frau Dr. ... gesichtet. In dem für uns maßgeblichen Zeitpunkt 18./19.08.2007, zu dem die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgesprochen wurde, wurde Herr Schubert mehrfach von Frau Dr. ... begutachtet, so unter anderem am 10.08.2007 und 16.08.2007.Wie dem uns vorliegenden Gutachten vom 18.10.2007 entnommen werden kann, war Herr Schubert zu diesen Zeitpunkten nach dem psychopathologischen Befund wach, bewusstseinsklar, allseits orientiert. Das formale Denken war geordnet, die mnestischen Funktionen, Konzentration waren unauffällig (Seite 36). Insgesamt kam Frau Dr. ... für den betreffend die Beurteilung des Vorliegens von Geschäftsunfähigkeit relevanten Zeitraum imAugust 2007 zu dem Ergebnis, es sei zwar aufgrund der aktuellen Befunde wie auch der Vorgeschichte aus gutachterlicher Sicht eine psychiatrische Behandlung indiziert, allerdings seien die medizinischen Voraussetzungen nicht bzw. noch nicht gegeben, um eine Betreuung gegen denWillen des Betroffenen zu errichten (Seite 40). Da für das Vorliegen von Geschäftsunfähigkeit hohe Anforderungen gestellt werden, wir hierfür beweisbelastet sind, sehen wir aufgrund dieses eindeutigen Gutachtens keine Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass Herr Schubert tatsächlich im August 2007 bei Kündigung des Versicherungsvertrages geschäftsunfähig war.
Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens würde auf das Gutachten von Frau Dr. ... zurückgegriffen werden, welches eindeutig klarstellt, dass Geschäftsunfähigkeit nicht gegeben war.Weitere ärztliche Gutachten liegen uns nach unseren Informationen ebenso wenig vor wie Stellungnahmen anderer behandelnder Ärzte für den relevanten Zeitraum. Aufgrund des eindeutigen gutachterlichen Befundes kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich ein Gericht durch Aussagen beispielsweise des Vaters von Herrn Schubert oder Herr ... von der Stadt Memmingen in Abweichung von dem Gutachten von Frau Dr. ... von einer vorliegenden Geschäftsunfähigkeit überzeugen lassen würde. Mangels Erfolgsaussichten raten wir daher von einem weiteren Vorgehen gegen die Versicherungsgesellschaft ab. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Für eine Abrechnung unserer Tätigkeit dürfen wir noch um Beibringung eines Beratungshilfescheines sowie um Einzahlung von€10,00 Beratungshilfegebühr bitten.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin Schubert Bernd / Versicherungsgesellschaft Lebensversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeigen wir an, dass wir Herrn Bernd Schubert, Erfurter Str. 81, 87700 Memmingen, vertreten durch den Betreuer anwaltschaftlich vertreten. Eine Kopie einer auf uns lautenden Vollmacht sowie eine Kopie des Betreuerausweises werden diesem Schreiben in der Anlage beigefügt. 1. Unser Mandant ist Versicherungsnehmer und versicherte Person des Versicherungsscheins Nr. ..., einer Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall und BerufsunfähigkeitsZusatz-versicherung. 2. Unser Mandant leidet seit dem Jahr 1996 an einer schizoaffektiven Psychose, welche psychiatrischpharmakologisch behandlungsbedürftig ist, was unser Mandant selbst aber krankheitsbedingt nicht in der Lage ist einzusehen. Unser Mandant ist nicht in der Lage, seinen Willen frei von Krankheitseinflüssen zu bilden.
Aufgrund der bestehenden Psychose und der damit einhergehenden fehlenden Behandlungseinsicht wurde unser Mandant mit Beschluss des Amtsgerichts Memmingen vom 30.01.2008 unter Betreuung gestellt. Unser Mandant ist nicht in der Lage, seine Angelegenheiten in den Bereichen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Entscheidung über die Unterbringung sowie die Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen selbst wahrzunehmen, insbesondere beeinflussen die ohne medikamentöse Behandlung eintretenden wahnhaften Symptomatiken und die damit einhergehenden Beziehungsund Beeinträchtigungsideen auch sein wirtschaftliches Handeln nachteilig. Er leidet krankheitsbedingt ferner unter Verfolgungsideen wie auch einer Rückzugstendenz. Zum Nachweis der Erkrankung unseres Mandanten fügen wir den Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 20.02.2008, mit dem die Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung des Betreuers zurückgewiesen wird, anbei. Ebenfalls legen wir beispielhaft vor das Schreiben unseres Mandanten an das Bundeskanzleramt, zu Händen Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel, mit welchem er die Bundeskanzlerin betreffend seiner zurückgehenden Aufträge im Rahmen des von ihm betriebenen Taxiunternehmens zu befassen trachtete. Vor dem Hintergrund der bereits im Jahr 1996 erstmals aufgetretenen und diagnostizierten schizoaffektiven Psychose ist davon auszugehen, dass unser Mandant insbesondere auch bei Ausspruch der Kündigung des Versicherungsvertrages im August 2007 geschäftsunfähig gemäß § 104 Nr. 2 BGB, da in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindlich, war. 3. Nach den uns vorliegenden Unterlagen wurde unserem Mandanten aus der vorbezeichneten Versicherung bereits im Jahr 1996/1997 Leistungen aufgrund bestehender Berufsunfähigkeit gewährt. 4. Namens und auftrags unseres Mandanten fordern wir Sie auf, ab sofort unserem Mandanten Leistungen aus der vorbezeichneten Lebensversicherung mit BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung zu gewähren.Wie bereits aus den vorliegenden Unterlagen hervorgeht, ist unser Mandant zu 100% berufsunfähig. Zeitgleich wurde vom Betreuer unseres Mandanten auch die Gewährung der gesetzlichen Rente aufgrund Berufsunfähigkeit beantragt. So uns ein entsprechender Bescheid vorliegt, werden wir diesen an Sie weiterleiten. Als Frist für eine Stellungnahme haben wir uns den 15.05.2009 notiert. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung und verbleiben, mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin Betr.: Fachärztliche Stellungnahme Herrn Bernd Schubert, geb. 16.04.1977 Herr S. befindet sich seit Februar 2002 in meiner ambulanten fachärztlichen Behandlung. Die Therapie erfolgte zunächst sehr regelmäßig bis August 2006. Am 11.08.06 fand der letzte Untersuchungstermin statt, in der Folge wurden keine weiteren Termine von Herrn S. wahrgenommen, am 27.10.06 erfolgte lediglich nochmals die Rezeptierung der Dauermedikation in einer für maximal 2 Monate ausreichenden Menge. Im Jahr 2007 suchte Herr S. mich nicht auf. Im Juni 2007 teilte der Vater mit, dass...
Erscheint lt. Verlag | 27.1.2023 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Literatur ► Romane / Erzählungen |
ISBN-10 | 3-7578-2707-4 / 3757827074 |
ISBN-13 | 978-3-7578-2707-6 / 9783757827076 |
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