Leitfaden Pflichtenmanagement (eBook)

Compliance und Verantwortung in Arbeitsschutz, Umweltschutz & Co

(Autor)

eBook Download: EPUB
2023 | 1. Auflage
180 Seiten
Haufe Verlag
978-3-648-16856-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Leitfaden Pflichtenmanagement -  Kuno Karsten
Systemvoraussetzungen
69,99 inkl. MwSt
  • Download sofort lieferbar
  • Zahlungsarten anzeigen
Welche Regelwerke gelten? Wie leiten sich dauraus Pflichten ab? Und mit welchen Prozessen und Hilfsmitteln lassen diese sich umsetzen, steuern und dokumentieren? Für Führungskräfte ist es ein Muss, die gesetzlichen Pflichten zu kennen und für eine möglichst gerichtsfeste Umsetzung zu sorgen. Denn bei Versäumnissen werden sie haftbar gemacht. Mit diesem Buch erhalten sie fundierte Grundlagen zur Wahrnehmung der elementaren und typischen Pflichten in Betrieben mit großtechnischen Anlagen. Damit sind sie bestens gerüstet, um Schäden von Mensch, Umwelt und Material abzuwenden und sich im Schadensfall ausreichend zu entlasten. Inhalte: - Rechtliche Anforderungen an ein Pflichtenmanagement - Der Pflichtenmanagementprozess im Unternehmen - Pflichten im Betrieb - Pflichtenarten und Instrumente zur effizienten Umsetzung - Interne Fachunterstützung und Einsatz von Fremdfirmen - Regelwerksdatenbanken und SoftwarelösungenDie digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: - E-Book direkt online lesen im Browser - Persönliche Fachbibliothek mit Ihren BüchernJetzt nutzen auf mybookplus.de.  

Dr. Kuno Karsten ist Geschäftsführer der Sigeus CS GmbH - Consulting & Services für technische Führungskräfte. Als externer Berater hat er bereits eine Vielzahl von Unternehmen bei der Einführung eines Pflichtenmanagements als verlässliches Hilfsmittel in der Umsetzung von Betreiberpflichten begleitet.

Kuno Karsten Dr. Kuno Karsten ist Geschäftsführer der Sigeus CS GmbH - Consulting & Services für technische Führungskräfte. Als externer Berater hat er bereits eine Vielzahl von Unternehmen bei der Einführung eines Pflichtenmanagements als verlässliches Hilfsmittel in der Umsetzung von Betreiberpflichten begleitet.

2 Rechtliche Anforderungen an ein Pflichtenmanagement


Um eines gleich klarzustellen: Es gibt keine direkte Anforderung aus den Vorschriften, die Unternehmen dazu verpflichten, Pflichtenmanagementprozesse einzuführen. Dies gilt insbesondere auch für die konkrete Ausprägung eines Pflichtenmanagements, wie es in diesem Buch beschrieben ist. Es ist vielmehr die Fülle von Einzelanforderungen, die Betriebe indirekt dazu zwingen, die Pflichten systematisch zu erfassen und ihre Umsetzung sicherzustellen. Hinzu kommt der Druck, Compliance im Unternehmen umzusetzen. Compliance im Betrieb technischer Anlagen meint jedoch vor allem das Einhalten von Vorschriften in den Bereichen Produktion, Logistik und Instandhaltung. Und das gelingt wiederum nur durch das Umsetzen der aus den Vorschriften resultierenden Pflichten für diese Bereiche.

2.1 Organisationshaftung und Organisationsverschulden


Wenn es aufgrund von Fehlern in der Organisation des Betriebes zu Unfällen kommt, die Personen (natürliche wie juristische) schädigen, kann man von einem Organisationsverschulden sprechen. Es kann dann der für die Organisation Verantwortliche haften oder die Organisation selber – letzteres allerdings nur privatrechtlich, da das Strafrecht nur auf natürliche Personen angewendet werden kann. Natürliche Personen, die Organisationsverantwortung tragen, sind insbesondere Geschäftsführer bei einer GmbH oder Vorstände bei einer Aktiengesellschaft. Schuldhaft handeln können in diesem Sinne nur Personen, die auch die Organisationsgewalt haben, das heißt, sie entscheiden über die Aufbauorganisation (Wer hat welche Funktionen im Betrieb beziehungsweise wer übernimmt welche Aufgaben?) und die Ablauforganisation (In welcher Abfolge wird gearbeitet und an wen werden Aufgaben wie weitergereicht?).

Wenn man von Haftung spricht, muss man zwischen Haftung im privaten Recht und Haftung im öffentlichen Recht unterscheiden (Abbildung 2). Bei der privatrechtlichen Haftung geht es in der Regel um Schadenersatz, der an den Geschädigten zu zahlen ist. Die Haftung im öffentlichen Recht muss man wieder aufteilen in Straftaten und sonstigen sanktionswürdigen Taten wie Ordnungswidrigkeiten oder Taten, die die öffentliche Verwaltung zu Handlungen zwingen.

Abb. 2: Arten der Haftung

In der betrieblichen Praxis bedeutet dies: Nach einem Schadensfall können unterschiedliche Haftungsanforderungen auf die Verantwortlichen zukommen, die in der Regel in unterschiedlichen Gerichtsverfahren entschieden werden. Im Privatrecht sind dies Schadenersatzforderungen der Geschädigten. Im öffentlichen Recht sind es Forderungen von Behörden in Form von Bußgeldern, Betriebseinschränkungen auf Anordnung der Behörde, Ersatzvornahme durch Behörden (zum Beispiel: Die Behörde beseitigt eine Gefahrenquelle auf Kosten des Verursachers) oder Strafen (Staatsanwaltschaft als Behörde).

Für Schadenersatzforderungen gilt in der Regel gilt die Verschuldenshaftung, die sich aus § 823 BGB ergibt (Abbildung 3). Bei der Verschuldenshaftung muss der Geschädigte nachweisen, dass der vermeintliche Verursacher schuldhaft gehandelt hat. Als schuldhaft gilt, wer den Schaden vorsätzlich, fahrlässig oder unter Verletzung einer Schutzvorschrift herbeigeführt hat.

Abb. 3: Verschuldenshaftung

Vorsatz – also wenn jemand bewusst einen Schaden hervorrufen will – werden wir in diesem Buch nur am Rande betrachten. In der betrieblichen Praxis reicht es im Allgemeinen, sich auf die Pflicht zur Vorbeugung von Sabotage diesbezüglich zu beschränken. Natürlich kommt auch Vorsatz in Betrieben vor, ist aber – so dieser denn nachgewiesen kann – in seinen Konsequenzen eindeutig und unterscheidet sich im betrieblichen wenig vom privaten Umfeld.

Fahrlässigkeit hingegen ist in der betrieblichen Praxis nicht immer einfach einzuordnen. Ist es schon fahrlässig, wenn man eine Fachfirma beauftragt, ihre Fachkompetenz aber nicht genau geprüft hat? Wie häufig und wie detailliert muss man denn seine Mitarbeitenden unterweisen, um nicht fahrlässig zu sein? Es wird daher immer Grauzonen geben, die im Zweifel erst vor Gericht geklärt werden. Ein Pflichtenmanagement soll hier auch ein Instrument sein, um es einem Ankläger schwer zu machen, Fahrlässigkeit zu unterstellen. Die Gefährdungsbeurteilung wird hier eine wichtige Rolle spielen (Kapitel 2.4).

Verletzung von Schutzvorschriften bedeutet, dass Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, aber gegebenenfalls auch interne, betriebliche Regelungen nicht eingehalten wurden, deren Einhaltung aber das Schadenereignis verhindert hätte. Dies wiederum heißt, dass man möglichst alle Schutzvorschriften kennen und auch einhalten muss. Da sie sich stetig verändern, ist das je nach Komplexität und Vielfalt der Anlagen und Techniken im Betrieb eine nahezu unlösbare Aufgabe. Auch hier soll das Pflichtenmanagement mit seinem Regelwerksmonitoring aktiv helfen (Kapitel 3.1).

Neben der Verschuldenshaftung spielt in Produktionsbetrieben und in Betrieben mit umweltrelevanten Anlagen zusätzlich die Gefährdungshaftung eine wichtige Rolle, welche die Haftungssituation für entsprechende Betriebe verschärft. Die Gefährdungshaftung für Betriebe ergibt sich unter anderem aus dem Produkthaftungsgesetz und dem Umwelthaftungsgesetz. Denn darin ist von Verschulden nicht mehr die Rede. Im Rahmen dieser Gefährdungshaftung wird von einer besonderen Verantwortung des Produzenten beziehungsweise Anlagenbetreibers ausgegangen, die dazu führt, dass im Schadensfall der Geschädigte lediglich den Kausalzusammenhang nachweisen muss. Ein schuldhaftes Handeln muss dabei nicht vorliegen.

Für den Geschädigten reicht es im Geltungsbereich des Umwelthaftungsgesetzes sogar aus nachzuweisen, dass eine Anlage geeignet ist, den entstandenen Schaden zu verursachen. Dann wird vermutet, dass der Schaden durch diese Anlage verursacht ist (Abbildungen 4 und 5).

Abb. 4: Ursachenvermutung in der Umwelthaftung

Abb. 5: Umwelthaftung (Beispiel)

Der Produzent oder Anlagenbetreiber haftet also unabhängig von einem Verschulden. Dafür hat er aber die Möglichkeit, sich zu entlasten. Das gelingt durch den Nachweis des bestimmungsgemäßen Betriebes (Abbildung 6). Dazu sind die Belege für die Einhaltung der besonderen Betriebspflichten vorzulegen. Ohne eine entsprechende Dokumentation hinsichtlich der Erfüllung der besonderen Betriebspflichten kann dies kaum gelingen. Besondere Betriebspflichten sind Pflichten, die sich aus Rechtsvorschriften, aber auch aus Anordnungen der Behörden sowie Auflagen und Nebenbestimmungen von Genehmigungsbescheiden ergeben.

Abb. 6: Entlastung bei bestimmungsgemäßem Betrieb

Ebenso gibt es bei der Produkthaftung Entlastungsmöglichkeiten. Dazu muss der Hersteller darlegen, dass die Produkte fehlerfrei sind, wenn sie in den Verkehr gebracht werden (Abbildung 7). Dies kann nur gelingen, wenn die Ausgangmateriealien, Fertigung und Endprodukte in einen Qualitätssicherungsprozess eingebunden sind, in dem entsprechende Qualitätsüberprüfungen des Produkts erfolgen und dokumentiert werden. Auf diese Weise werden Qualitätssicherungsmaßnahmen, die auf die Erkennung von sicherheitsrelevanten Fehlern abzielen, zu Pflichten, die von den verantwortlichen Führungskräften sichergestellt werden müssen.

Abb. 7: Produkthaftung

Die Entlastungsbelege vorzulegen, kommt einer Beweislastumkehr nahe. Das heißt, der Betreiber beziehungsweise Hersteller muss nachweisen, dass er alles regelwerkskonform betrieben beziehungsweise hergestellt hat. Um dieser Gefährdungshaftung vorzubeugen, muss der bestimmungsgemäße Betrieb beziehungsweise das fehlerfreie Produkt sichergestellt und auf eine möglichst rechtssichere Dokumentation geachtet werden.

Möglichkeiten zur Entlastung von Haftungsforderungen bietet also vor allem der Nachweis des bestimmungsgemäßen Betriebes und der Einhaltung der Vorschriften. Ein solcher Nachweis dürfte ohne ein Pflichtenmanagement, das die Pflichten identifiziert, ihre Umsetzung sicherstellt und dokumentiert, nur schwer zu führen sein.

Es gibt kein Gesetz, in dem das Organisationsverschulden begrifflich enthalten ist. Das Organisationsverschulden wird aus dem Haftungsrecht abgeleitet. Insbesondere kommt es durch § 831 BGB (Abbildung 8) zum Tragen. Darin wird die Verschuldenshaftung aus § 823 BGB auf den Verrichtungsgehilfen ausgeweitet, also auf jemanden, der als Geschäftsherr einen anderen beauftragt, im Interesse und auf Weisung des Geschäftsherrn tätig zu werden. Geschäftsherr...

Erscheint lt. Verlag 18.4.2023
Reihe/Serie Haufe Fachbuch
Verlagsort Freiburg
Sprache deutsch
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Unternehmensführung / Management
Schlagworte Arbeitsschutz • Betreiberpflicht • Compliance • gefährdungsbeurteilung • Instandhaltung • Leitfaden • Organisationshaftung • Pflichtenmanagement • Pflichtenmonitoring • Produkthaftung • Rechtssicherheit • Regelwerk • Regelwerksmonitoring • Risikobeurteilung • Umweltmanagement • Umweltschutz • Verantwortung • Verkehrssicherungspflicht
ISBN-10 3-648-16856-8 / 3648168568
ISBN-13 978-3-648-16856-1 / 9783648168561
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
EPUBEPUB (Wasserzeichen)
Größe: 4,6 MB

DRM: Digitales Wasserzeichen
Dieses eBook enthält ein digitales Wasser­zeichen und ist damit für Sie persona­lisiert. Bei einer missbräuch­lichen Weiter­gabe des eBooks an Dritte ist eine Rück­ver­folgung an die Quelle möglich.

Dateiformat: EPUB (Electronic Publication)
EPUB ist ein offener Standard für eBooks und eignet sich besonders zur Darstellung von Belle­tristik und Sach­büchern. Der Fließ­text wird dynamisch an die Display- und Schrift­größe ange­passt. Auch für mobile Lese­geräte ist EPUB daher gut geeignet.

Systemvoraussetzungen:
PC/Mac: Mit einem PC oder Mac können Sie dieses eBook lesen. Sie benötigen dafür die kostenlose Software Adobe Digital Editions.
eReader: Dieses eBook kann mit (fast) allen eBook-Readern gelesen werden. Mit dem amazon-Kindle ist es aber nicht kompatibel.
Smartphone/Tablet: Egal ob Apple oder Android, dieses eBook können Sie lesen. Sie benötigen dafür eine kostenlose App.
Geräteliste und zusätzliche Hinweise

Buying eBooks from abroad
For tax law reasons we can sell eBooks just within Germany and Switzerland. Regrettably we cannot fulfill eBook-orders from other countries.

Mehr entdecken
aus dem Bereich
Planung und Durchführung von Audits nach ISO 9001:2015

von Gerhard Gietl; Werner Lobinger

eBook Download (2022)
Carl Hanser Fachbuchverlag
69,99
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Bewertungsgesetz …

von Manfred Bornhofen; Martin C. Bornhofen

eBook Download (2023)
Springer Gabler (Verlag)
19,99
Strategien, Geschäftsmodelle und Technologien

von Bernd W. Wirtz

eBook Download (2024)
Springer Gabler (Verlag)
54,99