Markenrecht in China / Trademark Law in China ? (eBook)

Risikominimierung für Unternehmen und Rechtsberatung | ? Risk Minimization for Companies and Legal Advisors ?
eBook Download: EPUB
2023 | 1. Auflage
270 Seiten
Schäffer-Poeschel Verlag
978-3-7910-5758-3 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Markenrecht in China / Trademark Law in China ? -  Sonja Schäffler
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Deutschland ist der mit Abstand wichtigste Handelspartner Chinas in Europa und China der wirtschaftliche Partner Nummer eins für Deutschland in Asien. Gleichwohl gibt es rechtliche und finanzielle Risiken, mit denen deutsche Unternehmen beim Eintritt in den chinesischen Markt umgehen müssen. Gerade im Hinblick auf ihre Markenrechte in China gehen Unternehmen häufig unnötige rechtliche Risiken ein. Der Guide unterstützt Unternehmen dabei, die richtigen Schritte im Bereich Markenrecht in China zu gehen, mögliche Fehlerquellen zu vermeiden und zeigt auf, wie bereits entstandene Probleme effizient gelöst werden können. Da die Verständigung in der Praxis zumeist in englischer ?Sprache erfolgt, ist das Buch bilingual in deutscher und englischer Sprache verfasst. Es enthält die spezifischen markenrechtlichen Fachausdrücke, die für die englischsprachige Kommunikation übernommen werden können. Für Unternehmer:innen, die im chinesischen Markt erfolgreich sein möchten, und Jurist:innen, die sich fundiert und schnell einen Überblick über die komplexe Materie verschaffen möchten. ?   Germany is by far China's most important trading partner in Europe and, conversely, China is Germany's number one economic partner in Asia. Nevertheless, there are legal and financial risks that German companies have to deal with when entering the Chinese market. With regard to their trademark rights in China, companies often take unnecessary legal risks. This guide supports companies to take the right steps in the field of trademark law in China, to avoid possible sources of error and it shows how problems that have already arisen can be solved efficiently. Since most communication is in English, the book is written bilingually in German and English. It provides the specific trademark law terminology that can be adopted for English-language communication. The book is for entrepreneurs seeking success in the Chinese market or manufacturing in China for other markets (OEM), and for lawyers who are interested in gaining a sound and quick overview of trademark law in China.

Sonja Schäffler ist Patentanwaltsfachangestellte und Rechtsanwältin und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich gewerblicher Rechtsschutz. Sie ist spezialisiert auf Markenrecht und arbeitet auch in benachbarten Gebieten wie Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Zusätzlich zu ihrer weltweiten Tätigkeit hat sie sich in das zunehmend nachgefragte chinesische Markenrecht eingearbeitet, das viele Besonderheiten aufweist.

Sonja Schäffler Sonja Schäffler ist Patentanwaltsfachangestellte und Rechtsanwältin und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich gewerblicher Rechtsschutz. Sie ist spezialisiert auf Markenrecht und arbeitet auch in benachbarten Gebieten wie Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Zusätzlich zu ihrer weltweiten Tätigkeit hat sie sich in das zunehmend nachgefragte chinesische Markenrecht eingearbeitet, das viele Besonderheiten aufweist.

1 Das Wichtigste in Kürze


1.1 Das chinesische Markenrecht im Schnelldurchgang


Auf den folgenden Seiten bekommen Sie im Schnelldurchgang einen Überblick über die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit dem chinesischen Markenrecht. Damit haben Sie schon eine sehr gute Basis.

  • Im März 2018 hat China eine umfassende Reform der mit geistigem Eigentum befassten Administrativorgane eingeleitet. Marken, Patente – zu denen nach chinesischem Recht auch Designs gehören (Designpatente) – und geografische Herkunftsangaben liegen jetzt alle im Verantwortungsbereich der China National Intellectual Property Administration (CNIPA) (früher State Intellectual Property Office (SIPO)) unter der State Administration for Market Regulation (SAMR). In der SAMR sind die früheren Administrations for Industry and Commerce (AICs) aufgegangen. Sie ist eine sehr wichtige Marktregulierungs- und Durchsetzungsbehörde. CNIPA und SAMR sind nun im administrativen Bereich verantwortlich für die Erteilung, Verwaltung und Durchsetzung von Patenten, Marken und geografischen Herkunftsangaben. Das China Trademark Office (CTMO) und das Trademark Review and Adjudication Board (TRAB) existieren nicht mehr als separate Behörden, sondern wurden zusammengeführt in die CNIPA.34 Neuerdings soll die CNIPA aber direkt unter das State Council fallen.35
  • Diese Begrifflichkeiten werden in englischsprachigen Texten nicht immer einheitlich verwendet. Meistens wird das frühere CTMO als China Trademark Office der CNIPA und das frühere TRAB als Trademark Review and Adjudication Department (TRAD) der CNIPA bezeichnet. Wenn es nicht konkret um die einzelnen Abteilungen und Instanzen innerhalb der CNIPA geht, werden meistens die Begriffe China National Intellectual Property Administration und CNIPA verwendet. Im vorliegenden Leitfaden wird diese Praxis übernommen.
  • Das wichtigste Gesetz im Zusammenhang mit dem chinesischen Markenrecht ist das Markengesetz Trademark Law of the People’s Republic of China.36 Am 23. April 2019 hat der Ständige Ausschuss des nationalen Volkskongresses (Standing Committee of the National People’s Congress – NPC) Änderungen zum chinesischen Markenrecht erlassen, die am 1. November 2019 in Kraft getreten sind.37 Sie sollen den Umgang mit bösgläubigen Markenanmeldungen und -eintragungen regeln und den Schadensersatz für Markenverletzungen erhöhen. Außerdem wurden auch den Markenagenturen strengere Pflichten auferlegt. Ebenfalls sehr wichtig sind die Durchführungsbestimmungen Regulations for the Implementation of the Trademark Law of the People’s Republic of China38. Des Weiteren gibt es von der SAMR die im Oktober 2019 erlassenen Vorschriften zur Standardisierung von Markenanmeldungen Several Provisions on Regulating Trademark Application and Registration Behavior zur Umsetzung der gesetzlichen Änderungen.39 Diese gelten seit dem 1. Dezember 2019. Die Vorschriften regeln u. a., welche Faktoren die prüfende Behörde CNIPA in die Beurteilung, ob Marken bösgläubig ohne Benutzungsabsicht angemeldet wurden, einfließen lassen soll. Seit dem 1. Januar 2022 gelten auch die neuen Markenrichtlinien der CNIPA (im Folgenden: »Markenrichtlinien«). Für den vorliegenden Leitfaden wurde mit der englischen Übersetzung der Anwälte Haoyu Feng, Haiyu Li, Jia Li, Zhangqing Tang, Wen Peng, Jiao Ren und Tingxi Huo der Kanzlei Chofn IP gearbeitet.40
  • Eine chinesische Marke gewährt keinen Markenschutz in Hongkong und Macau und auch nicht in Taiwan. Wenn Sie dort Markenschutz wünschen, können Sie die Marken dort national anmelden.
  • Melden Sie Ihre Marken (und anderen IP-Rechte) in China an, bevor Sie dort irgendeine andere Handlung vornehmen, z. B. Verhandlungen führen. Klären Sie die richtige Reihenfolge mit Ihren rechtlichen Vertretern ab, da für einige Schutzrechte wie Designs (Designpatente) Neuheit ein Erfordernis ist und eine Vorveröffentlichung beispielsweise als Marke für das Designpatent neuheitsschädlich sein kann.
  • In China entstehen Markenrechte fast ausschließlich durch die registerrechtliche Eintragung bei der CNIPA.
  • Eine Marke anzumelden ist einfach (allerdings brauchen nichtchinesische Anmelder dafür eine chinesische Kanzlei oder Markenagentur) und, wenn es keine Eintragungshindernisse gibt, auch nicht teuer. Fehlender Markenschutz kann dagegen teuer werden.
  • China hat ein »First-to-File«-Markensystem. Das bedeutet, dass in der Regel derjenige, der eine Marke zuerst bei der CNIPA anmeldet, die Marke bekommt. Eine vorherige Benutzung durch Dritte wird dabei nur in wenigen Ausnahmefällen berücksichtigt. Das Gegenteil ist ein »First-to-Use«-Markensystem, wie es z. B. in den USA gilt. In einem »First-to-Use«-Markensystem bekommt derjenige die Marke, der sie zuerst benutzt hat. In Deutschland und in der Europäischen Union gilt grundsätzlich das »First-to-File«-Markensystem, allerdings mit einigen Ausnahmen, die vor allem dem fairen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten dienen.
  • Es gibt aber eine Art Vorbenutzungsrecht in China: Ein Markeninhaber hat nicht das Recht, einem Dritten die weitere Benutzung der gleichen oder einer ähnlichen Marke im bisherigen Umfang zu untersagen, wenn der Dritte die Marke schon vor Anmeldung und Benutzung der Marke des Markeninhabers benutzt hat und wenn diese Marke bereits vor Anmeldung und Benutzung der Marke des Markeninhabers einen gewissen Einfluss erworben hat.41 Der Inhaber der eingetragenen Marke kann in diesem Fall allerdings verlangen, dass der Dritte seiner Marke einen unterscheidungskräftigen Zusatz beifügt. Einfacher ausgedrückt: Wer eine Marke eintragen lässt, kann jemandem, der diese oder eine ähnliche Marke bereits vorher ohne Eintragung benutzt hat, diese Benutzung nicht verbieten, wenn die Marke durch die Vorbenutzung schon einen gewissen Einfluss bei den chinesischen Verkehrskreisen erworben hat. In einem solchen Fall kann der Inhaber der eingetragenen Marke aber vom Vorbenutzer verlangen, seiner benutzten Version einen Zusatz beizufügen, sodass es nicht zu Verwechslungen kommt.
  • Als Marken können Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Organisation von denen anderer zu unterscheiden. Als Marken können grundsätzlich nicht nur Wörter in chinesischen Schriftzeichen und/oder in lateinischen Buchstaben sowie Bilder, sondern auch Buchstaben, Zahlen, dreidimensionale Gestaltungen, Farbkombinationen, Klänge sowie Kombinationen davon eingetragen werden, sofern sie unterscheidungskräftig sind.
  • Melden Sie Ihre Marke auch in chinesischen Schriftzeichen an.
  • Melden Sie Ihre Marke ggf. auch in Pinyin (offizielle phonetische Umschrift des Hochchinesischen auf der Basis des lateinischen Alphabets) an – in welchen Fällen dies empfehlenswert ist, sollten Sie im Einzelfall mit Ihren markenrechtlichen Vertretern besprechen.
  • Melden Sie Ihre Marke nicht nur für die Waren und Dienstleistungen an, für die Sie sie tatsächlich benutzen, sondern auch für die Waren und Dienstleistungen, für die eine Benutzung in absehbarer Zeit beabsichtigt ist, und auch für Waren und Dienstleistungen, für die Sie eine Benutzung zwar nicht beabsichtigen, die Sie aber auch nicht von Dritten mit Ihrer Marke gekennzeichnet sehen möchten (Defensivmarken). Besprechen Sie mit Ihren markenrechtlichen Vertretern in jedem Einzelfall, ob die von Ihnen geplanten Marken von der CNIPA voraussichtlich als Defensivmarken akzeptiert werden und damit nicht als bösgläubige Anmeldungen ohne Benutzungsabsicht angesehen werden.
  • Bekannte Marken können auch ohne Eintragung Schutz in China genießen. Der Schutz bezieht sich dann aber ausschließlich auf identische und ähnliche Waren/Dienstleistungen.
  • Es gibt mehrere Definitionen für »bekannte Marke« (siehe 3.4); in den aktuellen Markenrichtlinien steht: »Eine bekannte Marke ist eine Marke, die den maßgeblichen Verkehrskreisen in China bekannt ist.« Bekannte Marken genießen einen umfangreicheren Schutz als normale, nicht bekannte Marken.
  • Es gibt keine klaren gesetzlichen Vorgaben, ob Parallelimporte in China zulässig sind oder nicht. Unter Parallelimporten versteht man Waren, die zwar mit Zustimmung der Rechteinhaber hergestellt wurden, die also keine Fälschungen sind, die aber auf nicht von den Rechteinhabern autorisierten Vertriebswegen in Märkte gebracht werden, für die sie von den Rechteinhabern nicht gedacht waren. Die wohl vorherrschende...

Erscheint lt. Verlag 17.5.2023
Verlagsort Freiburg
Sprache deutsch
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte China • Due Diligence • Geistiges Eigentum • Gewerblicher Rechtsschutz • Intellectual Property • IP-Recht • Markenrecht • Patentrecht • Schutzrechte • Trademark Law • Urheberrecht • Vertragsrecht
ISBN-10 3-7910-5758-8 / 3791057588
ISBN-13 978-3-7910-5758-3 / 9783791057583
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