IDW Bestätigungsvermerk-Generator (BVG)

IDW Bestätigungsvermerk-Generator (BVG)

Datenbank

IDW Verlag
225-200002025-2 (EAN)
13,33 inkl. MwSt
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IDW Bestätigungsvermerk-Generator (BVG)

Der IDW Bestätigungsvermerk-Generator unterstützt Sie bei der Erstellung eines individuellen Bestätigungsvermerks entsprechend der Anforderungen der IDW PS 400er Reihe.

Präzise Steuerungsfragen leiten Sie durch die komplexe Materie, um Ihnen den passenden Bestätigungsvermerk zu dem jeweiligen Auftrag in Form einer bearbeitbaren Worddatei zur Verfügung zu stellen. Berücksichtigt werden dabei neben den in den Mustern der IDW PS 400er-Reihe vorgesehenen Fallkonstellationen weitere Prüfungen, wie z.B. die Prüfung von Abschlüssen, die nach den Vorschriften des Publizitätsgesetzes aufgestellt sind, oder die Prüfung von Abschlüssen mit einem zusammengefassten Lagebericht. Zusätzlich sind die Vorgaben bei einer Prüfung unter ergänzender Beachtung der ISA berücksichtigt. Die Inhalte werden von der zuständigen Redaktion des IDW ständig auf dem aktuellen Stand gehalten.

Der IDW Bestätigungsvermerk-Generator erleichtert Ihre Arbeit bei der Erteilung von Bestätigungsvermerken erheblich!

Die Leistungen im Überblick:

•Individueller Bestätigungsvermerk durch zielgerichtete Steuerungsfragen
•Ausgabe in bearbeitbarer Worddatei
•Umfangreiche zusätzliche Erläuterungen und Beispiele
•Speichern der eigenen, auf die Steuerungsfragen gemachten Angaben, z.B. für eine spätere Kontrolle und Dokumentation
•Abbildung gängiger Fallkonstellationen und Varianten (außer branchenspezifische Besonderheiten)
•Unterstützung bei der Qualitätssicherung

Zudem haben Sie nun die Möglichkeit im IDW Bestätigungsvermerk-Generator Ihre Kanzlei Vorlage zu hinterlegen, so dass die generierten Bestätigungsvermerke direkt entsprechend Ihrer Word-Formatvorlage ausgegeben werden. Damit entfällt für Sie die manuelle Übernahme der Ergebnisse in Ihr Corporate Design. Sie haben Interesse? Der Kundenservice erklärt Ihnen gerne das Prozedere und teilt Ihnen die Kosten mit.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Berufsangehörige nach IDW QS 1, Tz. 12 Buchstabe e.) (Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer). Die Höhe der Jahresnutzungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der tätigen Berufsangehörigen in der Kanzlei bzw. Gesellschaft
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