Verträge über Forschung und Entwicklung

Verträge über Forschung und Entwicklung

Datenbank

Carl Heymanns (Verlag)
225-200001553-1 (EAN)
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Das als "Rosenberger" bekannte Standardwerk zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen wird in 3. Auflage von Prof. Dr. Sebastian Wündisch zusammen mit einem Team namhafter Praktiker aus Forschungseinrichtungen und Kanzleien weitergeführt.
Die umfassend überarbeite und aktualisierte Neuauflage stellt berücksichtigt unter anderem

• die Novellierung des Europäischen Beihilfenrechts für Forschungseinrichtungen
• die Neufassung der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für F&E Verträge
• die Regelungen zu Horizon 2020 und den Einfluss von Förderbedingungen auf die Vertragsgestaltung
• Systematische Einbindung der F+E Verträge in das System des BGB
• Vertiefung praxisrelevanter Konstellationen

Aus den Besprechungen:
»Fazit: Ungeachtet der partiellen und nur punktuellen Monita bleibt festzustellen, dass der Rosenberger/Wün-disch - soweit ersichtlich - die einzige Publikation ist, die den Bereich der Forschungskooperationen derartig dogmatisch systematisch und systematisch umfassend ausleuchtet und daher in der Handbibliothek jedes(r) mit der Materie befassten Juristen(in) unverzichtbar ist.«
Professor Dr. Max Emanuel Geis, Direktor der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Ordnung der Wissenschaft 3 (2019)
»Im Ergebnis kann an Relevanz und Nutzen des Werks für die Praxis kein Zweifel sein und wird seine Anschaffung entsprechend dringend jedem empfohlen, der mit F&E-Verträgen umgeht oder diese entwirft; in Anwaltschaft, Industrie, Verwaltungen, öffentlichen Forschungseinrichtungen und nicht zuletzt auch in (technischen) Hochschulen und besonders natürlich allen technischen Universitäten, die aus den bekannten Gründen besonders forschungsstark sind.«
Prof. Dr. jur. Christoph Ann, LL.M. (Duke Univ.), Technische Universität München in Mitt. 10/18
»Rosenberger/Wündisch gehört wohl in die Hand jedes auf diesem Gebiet Tätigen, seien es Patentanwälte, Rechtsanwälte, Technologietransferspezialisten.«
LES Infobrief 01/18

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