Personalvergütung rechtssicher gestalten
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-06645-4 (ISBN)
Lese- und Medienproben
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Inhalte:
- Der Weg zu rechtlich verbindlichen Vergütungsstrukturen
- Mit allen Informationen zum Tarifautomiestärkungsgesetz (Mindestlohnreform)
- Besondere Regelungen: Teilzeit, variable Vergütungen, Sozialleistungen
- Pflichten des Arbeitgebers: Aufzeichnungspflichten und behördliche Prüfungen
Dietmar Heise ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Vorwort Die rechtlichen Grundlagen zur Personalvergütung Vergütungsregelung im ArbeitsvertragVergütungsregelung im GesetzVergütungsregelung im TarifvertragBetriebsvereinbarung und MitbestimmungVergütungsansprüche aufgrund einer betrieblichen Übung oder GesamtzusageDer Gleichbehandlungsgrundsatz in der PersonalvergütungArten der Vergütung, Vergütungshöhe und Bemessung Geldvergütung als Personalvergütung (Barzahlung)Naturalvergütung als PersonalvergütungPersonalvergütung ohne ArbeitsleistungFormen der Entgeltsicherung Schutz gegen PfändungSchutz gegen AbtretungSchutz gegen AufrechnungSchutz gegen InsolvenzDer Autor Stichwortverzeichnis
Die Neuregelungen zum MindestlohnDie Höhe der Vergütung bleibt grundsätzlich der Vereinbarung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber überlassen. Eine Lohnuntergrenze und damit einen zu zahlenden Mindestlohn gab es bisher nicht. Von der theoretisch bestehenden Ermächtigung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11.1.1952 wurde in den 62 Jahren bis zur Abschaffung des Gesetzes kein Gebrauch gemacht. Nach langjähriger Diskussion wurde 2014 ein allgemeiner, flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn zum Schutz der Arbeitnehmer durch Schaffung des Mindestlohngesetzes geschaffen. Daneben existieren weiter die bisherigen Gesetze über Mindestarbeitsbedingungen, nämlich das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, für Zeitarbeitnehmer § 3a AÜG, für den Randbereich der Heimarbeiter das Heimarbeitergesetz (HAG) sowie zumindest theoretisch die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge nach § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG). Zu den einzelnen Vorschriften: 1.2.2.1 Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG)Ab dem 1.1.2015 wird ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt (§ 1 Abs. 2 MiLoG). Dieses Gesetz ist Teil des „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie", das nach Verkündung am 15.8.2014 im Bundesgesetzblatt in Kraft trat. Vorgeblich wird damit die Tarifautonomie aller Tarifvertragsparteien mit dem Ziel gestärkt, angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher zu stellen.Nach dem MiLoG hat jeder, der unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, einen unabdingbaren Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
Erscheint lt. Verlag | 26.1.2015 |
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Reihe/Serie | Haufe Fachbuch ; 04507 |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 485 g |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
Schlagworte | eBook • E-Book • e-pdf • epdf • E-Pub • EPUB • Gehalt • Gehalt (Arbeitsentgelt) • Lohn • Lohngestaltung • Mindestlohn • Mindestlohn / Mindesteinkommen • Personalvergütung • Sozialleistungen • Tarifautomiestärkungsgesetz • Vergütung |
ISBN-10 | 3-648-06645-5 / 3648066455 |
ISBN-13 | 978-3-648-06645-4 / 9783648066454 |
Zustand | Neuware |
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