Jahresabschluss in der Praxis
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-03647-1 (ISBN)
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Greifen Sie auf ein aktuelles Nachschlagewerk zurück, um Alternativen und bilanzpolitische Optionen zur Bilanzierung zu erhalten.
Als Praktiker gibt Ihnen der Band einen umfassenden Überblick zur Erstellung des Jahresabschlusses: von der Bilanzierung und Bewertung bis zur Erstellung und Überwachung. Der Autor geht auch auf die Prüfung, Offenlegung und Bilanzberichtigung ein.
Er zeigt mit Praxisbeispielen und Anwendungshinweisen Lösungen für konkrete Problemfälle auf.
- Grundregeln der Bilanzierung und Bewertung
- Bewertung in Handels- und Steuerbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Nebenrechnungen, Anhang und Lagebericht
- Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
- Änderungen durch das MicroBilG
- Gesetze
- BMF-Schreiben
- Urteile
- Einkommensteuerrichtlinien
Prof. Dr. Joachim S. Tanski ist Professor für allgemeine BWL, insbesondere Steuerlehre und Rechnungswesen, an der Fachhochschule Brandenburg. Zuvor war er als Unternehmens- und Steuerberater tätig, sowie als Geschäftsführer eines internationalen Beratungsunternehmens.
Aus dem Inhalt:
- Grundregeln der Bilanzierung und Buchführung
- Umfang der Bilanzierung
- Bewertung in Handels- und Steuerbilanz
- Regelungen zum Aufbau des Jahresabschlusses
- Aktiva: Bilanzierung und Bewertung
- Passiva: Bilanzierung und Bewertung
- Die Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresabschluss: Nebenrechnungen
- Der Anhang
- Der Lagebericht
- Die Erstellung des Einzelabschlusses
- Die Prüfung des Jahresabschlusses
- Die Offenlegung des Jahresabschlusses
- Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
- Verletzungen der Regelungen zum Jahresabschluss und zur Buchführung
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichis
1.2 DIE MAßGEBLICHKEIT DER HANDELSBILANZ FÜR DIE STEUERBILANZ1.2.1 Das Maßgeblichkeitsprinzip1.2.1.1 Generelle MaßgeblichkeitGrundsätzlich gilt, dass für Bilanzierung und Bewertung in der Steuerbilanz die Wertansätze der Handelsbilanz maßgeblich sind (Maßgeblichkeitsprinzip). Dieses Maßgeblichkeitsprinzip ist in § 5Abs. 1 EStG kodifiziert und gilt für Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 238 ff. HGB) verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen. Das Maßgeblichkeitsprinzip besteht nicht bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 3 EStG.Übersehen wird bei dieser Darstellung des Maßgeblichkeitsprinzips fast immer die Bedeutung der Abgabenordnung. Bereits aufgrund des § 140 AO ist der Steuerpflichtige gehalten, die nach anderen Gesetzen ggf. bestehende Buchführungspflicht auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen. Dadurch gewinnen z. B. die § 238 ff. HGB auch für die Besteuerung bereits an Bedeutung, ohne dass es des § 5 Abs. 1 EStG bedarf. Dies gilt auch für den Fall der Buchführungspflicht gem. § 141 AO, da in dieser Vorschrift ausdrücklich auf das HGB Bezug genommen wird. Die besondere Bedeutung des § 5 Abs. 1 EStG liegt deshalb in der Bezugnahme auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.Besteht hinsichtlich der Bilanzierung handelsrechtlich ein Aktivierungs- oder Passivierungsgebot, so besteht wegen des Maßgeblichkeitsprinzips für das Steuerrecht ebenfalls das Gebot, einen entsprechenden Ansatz vorzunehmen. Entsprechendes gilt umgekehrt bei handelsrechtlichen Aktivierungs- oder Passivierungsverboten.
1.2 DIE MAßGEBLICHKEIT DER HANDELSBILANZ FÜR DIE STEUERBILANZ1.2.1 Das Maßgeblichkeitsprinzip1.2.1.1 Generelle MaßgeblichkeitGrundsätzlich gilt, dass für Bilanzierung und Bewertung in der Steuerbilanz die Wertansätze der Handelsbilanz maßgeblich sind (Maßgeblichkeitsprinzip). Dieses Maßgeblichkeitsprinzip ist in § 5Abs. 1 EStG kodifiziert und gilt für Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 238 ff. HGB) verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen. Das Maßgeblichkeitsprinzip besteht nicht bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 3 EStG.Übersehen wird bei dieser Darstellung des Maßgeblichkeitsprinzips fast immer die Bedeutung der Abgabenordnung. Bereits aufgrund des § 140 AO ist der Steuerpflichtige gehalten, die nach anderen Gesetzen ggf. bestehende Buchführungspflicht auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen. Dadurch gewinnen z. B. die § 238 ff. HGB auch für die Besteuerung bereits an Bedeutung, ohne dass es des § 5 Abs. 1 EStG bedarf. Dies gilt auch für den Fall der Buchführungspflicht gem. § 141 AO, da in dieser Vorschrift ausdrücklich auf das HGB Bezug genommen wird. Die besondere Bedeutung des § 5 Abs. 1 EStG liegt deshalb in der Bezugnahme auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.Besteht hinsichtlich der Bilanzierung handelsrechtlich ein Aktivierungs- oder Passivierungsgebot, so besteht wegen des Maßgeblichkeitsprinzips für das Steuerrecht ebenfalls das Gebot, einen entsprechenden Ansatz vorzunehmen. Entsprechendes gilt umgekehrt bei handelsrechtlichen Aktivierungs- oder Passivierungsverboten.
Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 1010 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Bilanzrecht / Bilanzsteuerrecht |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Rechnungswesen / Bilanzen | |
Schlagworte | Bilanz • Bilanzierung • Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz • Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) • Gewinnrechnung • Jahresabschluss • Rechnungswesen • Verlustrechnung |
ISBN-10 | 3-648-03647-5 / 3648036475 |
ISBN-13 | 978-3-648-03647-1 / 9783648036471 |
Zustand | Neuware |
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