Buchführung Grundlagen

mit Arbeitshilfen online

(Autor)

Buch | Softcover
320 Seiten
2013 | 1., Auflage 2013
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-04588-6 (ISBN)
29,95 inkl. MwSt
zur Neuauflage
  • Titel gebraucht verfügbar
  • Artikel merken
Studibuch Logo

...gebraucht verfügbar!

Zu diesem Artikel existiert eine Nachauflage
Dieses Buch macht Quereinsteiger mit den Grundlagen der Buchführung vertraut – mit leicht verständlichen, überschaubaren Lerneinheiten. Sie erfahren alles zu Grundbegriffen wie Soll und Haben, woraus sich eine Bilanz ableitet und wozu ein Kontenrahmen dient.
So lernen Sie Schritt für Schritt das Prinzip der doppelten Buchführung kennen. Anschauliche Beispiele, praktische Zusammenfassungen, Tipps sowie Aufgaben und Lösungen erleichtern das Lernen.
Zusätzlich machen klare Zeitvorgaben das Lernpensum planbar.
  • Alles beginnt mit Inventur und Inventar
  • Vom Inventar zur Bilanz
  • Buchen auf Konten und die Wahl des richtigen Kontenrahmens
  • Die Umsatzsteuer
  • Ein- und Ausgangsrechnungen prüfen und Belege effektiv verwalten
  • Erste Schritte zum Jahresabschluss
  • ARBEITSHILFEN ONLINE:Trainingsaufgaben und Lösungen

Iris Thomsen ist Betriebswirtin. Sie hat langjährige Praxiserfahrung in der Computerindustrie und in Steuerberaterkanzleien. Seit mehreren Jahren arbeitet Sie als Referentin in den Bereichen Betriebswirtschaft und Steuerrecht an der Steuerakademie und der IHK.

Aus dem Inhalt:
- Alles beginnt mit Inventur und Inventar
- Vom Inventar zur Bilanz
- Buchen auf Konten und die Wahl des richtigen Kontenrahmens
- Die Umsatzsteuer
- Ein- und Ausgangsrechnungen prüfen und Belege effektiv verwalten
- Erste Schritte zum Jahresabschluss
ARBEITSHILFEN ONLINE
- Trainingsaufgaben und Lösungen

Belege, die jetzt noch übrig sind Damit sind Belege gemeint, die entweder von einem privaten Konto gezahlt wurden oder ganz unerwartet wieder auftauchen. Rechnungen, die über ein privates Konto gezahlt wurden Solche Belege können Sie im Kassenbericht erfassen, das Geld dafür entnehmen und dem Inhaber geben. Oder Sie erfassen zunächst eine Geldeinlage im Kassenbericht und dann erst den Beleg. Belege, die nachträglich auftauchen Obwohl das Kassenbuch geschrieben ist, kommt es schon mal vor, dass ein Kassenbeleg ganz unerwartet aus einer Jackentasche oder einem Handschuhfach auftaucht. Solange der Beleg aus dem aktuellen Jahr ist, können Sie ihn so behandeln als sei er vom aktuellen Tag. In diesem Fall erfassen Sie ihn ganz normal im Kassenbericht und legen ihn auf die Belege obenauf, allerdings müssen Sie das Funddatum auf dem Beleg notieren und zum Buchen verwenden. Gleichzeitig vermerken Sie im Buchungstext das tatsächliche Rechnungsdatum. Belegerfassung in einer Buchführungssoftware Möchten Sie die Rechnung trotzdem im richtigen Monat erfassen, weil z. B. der Rechnungsbetrag zu hoch ist oder eine Einnahme zum richtigen Zeitpunkt gebucht werden sollte, erfassen Sie diese Rechnungen im richtigen Monat zunächst über die Konten „Forderungen und Verbindlichkeiten". Genauso, wie Sie sonst auch die Kunden- und Eingangsrechnungen eingeben. Am Tag des Fundes ist dann nur noch der Geldfluss in der Kasse zu erfassen. Dann wird die Forderung oder Verbindlichkeit ausgeglichen. In diesem Fall sollten Sie den Beleg kopieren. Das Original legen Sie im richtigen Monat unter Kunden- oder Lieferantenrechnungen ab und die Kopie legen Sie später beim Geldfluss zu den Kassenbelegen. Achtung Belege über Anlagevermögen sollten Sie immer am richtigen Tag erfassen, so geht keine Abschreibungszeit verloren. Die Ordner mit den Belegen muss das Unternehmen zehn Jahre aufbewahren. Für sonstige Schriftstücke (z. B. Geschäftsbriefe), die für die Besteuerung von Bedeutung sind, besteht eine Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren. Wird die Buchführung mit einem Buchführungsprogramm erstellt, müssen das Programm sowie die Datensicherung ebenfalls zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Unterlagen und Daten sind sicher (vor Diebstahl, Hochwasser und Feuer) aufzubewahren. Sollten keine Nachweise mehr vorliegen ist das Finanzamt berechtigt, Schätzungen vorzunehmen. Die Aufbewahrungsfrist für eine Rechnung beginnt am Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurde. Für die Bilanz beginnt sie am Ende des Jahres, in dem sie erstellt wurde. Im Falle einer Betriebsprüfung sind diese Unterlagen unter anderem vorzulegen.

Erscheint lt. Verlag 27.12.2013
Reihe/Serie Haufe Fachbuch ; 01036
Haufe Fachbuch ; 01036
Sprache deutsch
Gewicht 445 g
Einbandart kartoniert
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Rechnungswesen / Bilanzen
Schlagworte Bilanz • Buchführung • Buchführung; Einführung • Doppelte Buchführung • Inventur • Konten
ISBN-10 3-648-04588-1 / 3648045881
ISBN-13 978-3-648-04588-6 / 9783648045886
Zustand Neuware
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich