Einnahme-Überschussrechnung 2012/2013 -mit Arbeitshilfen online -  Iris Thomsen

Einnahme-Überschussrechnung 2012/2013 -mit Arbeitshilfen online (eBook)

für Freiberufler und Selbstständige

(Autor)

eBook Download: PDF | EPUB
2013 | 9. Auflage
238 Seiten
Haufe Verlag
978-3-648-03639-6 (ISBN)
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Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis. In jedem Jahr müssen Freiberufler und Selbstständige ihren Gewinn ermitteln und so die EÜR für die Steuererklärung neu erstellen. Das Buch zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie das geht. Mit der korrekten EÜR sparen Sie Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.INHALTE:- Grundregeln der EÜR.- Umsatzsteuer leicht gemacht.- Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben rechtssicher ansetzen.- Belege erfassen, buchen und in die richtigen Felder der Anlage EÜR eintragen.- Optimale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.- NEU IN DER 9. AUFLAGE:alle aktuellen steuerlichen und rechtlichen Änderungen.MIT ARBEITSHILFEN ONLINE:- Formulare: EÜR 2012, Umsatzsteuererklärung 2012, Voranmeldung und Dauerfristverlängerung 2013.- Tabellen: Vorsteuerpauschalierung, Auslandsreisekosten, AfA-Tabelle.- Übersichten, Arbeitshilfen und Rechner.

Iris Thomsen ist Betriebswirtin mit jahrelanger Erfahrung in Steuerberaterkanzleien und Industriebetrieben. Seit mehreren Jahren ist sie Referentin für Buchführung und Steuerrecht sowie Fachautorin zahlreicher Publikationen der Haufe Mediengruppe.

Cover 1
Inhaltsverzeichnis 6
Einleitung 12
1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 16
1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung 17
1.1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 17
1.1.2 Was verlangt das Finanzamt von Einnahme-Überschussrechnern? 18
1.2 Was ist die Besonderheit der Einnahme-Überschussrechnung? 19
1.2.1 Behandlung von Anlagevermögen 20
1.2.2 Ausnahmen bei regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben 21
1.3 Was ist bei den Betriebseinnahmen zu beachten? 23
1.3.1 Die eingenommene Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuererstattungen des Finanzamts erhöhen den Gewinn 24
1.3.2 Weitere Betriebseinnahmen 25
1.4 Was ist bei den Betriebsausgaben zu beachten? 25
1.4.1 Die gezahlte Vorsteuer sowie Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt mindern den Gewinn 26
1.4.2 Umgang mit Gutschriften und Nachlässen 27
1.5 Gewinnsteuerungsmöglichkeiten 28
1.6 Was gilt für die freiberufliche Tätigkeit? 29
1.7 Was gilt für gemeinnützige Vereine? 31
1.8 Welche Gründe sprechen für den Wechsel der Gewinnermittlungsart? 32
2 Umsatzsteuerpflicht ja oder nein? 36
2.1 Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer? 37
2.2 Umsatzsteuerpflicht ja oder nein? 39
2.2.1 Umsatzsteuerpflicht 40
2.2.2 Umsatzsteuerfreiheit 41
2.2.3 Umsatzsteuerfreiheit und Vorsteuerabzug 42
2.2.4 Weniger Arbeit bei umsatzsteuerfreien Umsätzen 42
2.3 Welchen Steuersatz müssen Sie berechnen? 43
2.3.1 Der Umsatzsteuersatz 19 % 44
2.3.2 Der ermäßigte Umsatzsteuersatz 7 % 44
2.3.3 Die Durchschnittssteuersätze 5,5 % und 10,7 % 46
2.3.4 Welche Unternehmer können sich von der Umsatzsteuer befreien? 46
3 Umsatzsteuer und Vorsteuer mit dem Finanzamt abrechnen 50
3.1 Umsatzsteuer abführen und Vorsteuer abziehen 51
3.1.1 Umsatzsteuer abführen beim Verkauf 51
3.1.2 Vorsteuer abziehen beim Einkauf 52
3.2 Wie oft im Jahr müssen Sie mit dem Finanzamt abrechnen? 54
3.2.1 Die Umsatzsteuer-Voranmeldung 54
3.2.2 Umsatzsteuererklärung 55
3.2.3 Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung 57
3.3 Mögliche Fristverlängerungen 58
3.3.1 Fristverlängerung bei monatlicher Abgabe 58
3.3.2 Fristverlängerung bei vierteljährlicher Abgabe 59
4 Belege sortieren bei der Einnahme-Überschussrechnung 62
4.1 Ihre Belege richtig sortieren 63
4.1.1 Welcher Beleg wurde wie gezahlt? 63
4.1.2 Belege auf verschiedene Stapel sortieren 64
4.2 Wie sind die Barbelege vorzubereiten? 65
4.2.1 Wann ist ein Kassenbericht erforderlich? 65
4.2.2 Belege nach Datum sortieren und ablegen? 66
4.3 Bankbelege sortieren 67
4.3.1 Kontoauszüge ablegen pro Bankkonto 68
4.3.2 Rechnungen hinter die Kontoauszüge heften 68
4.4 Belege, die jetzt noch übrig sind 69
4.4.1 Rechnungen, die über ein privates Konto gezahlt wurden 70
4.4.2 Barbelege, die nachträglich auftauchen 70
5 Die Einnahme-Überschussrechnung mit einem Buchführungsprogramm 72
5.1 Einnahme-Überschussrechnungen und Buchführung? 73
5.1.1 Wie arbeiten Buchführungsprogramme? 73
5.1.2 Welche Daten müssen Sie eingeben? 74
5.2 Belegerfassung mit zwei Kontonummern 75
5.2.1 Konten für Einnahmebelege und Geldeingänge 75
5.2.2 Konten für Ausgabebelege und Zahlungen 76
5.2.3 Hinweis zur Kontenauswahl 77
5.3 Die richtige Reihenfolge der Kontonummern 78
5.3.1 Einnahmebelege und Geldeingänge erfassen 79
5.3.2 Ausgabebelege und Zahlungen erfassen 80
5.4 Ihre Berichte sind immer abrufbereit 81
5.4.1 Die Umsatzsteuer-Voranmeldung drucken oder übermitteln 82
5.4.2 Die Einnahme-Überschussrechnung mit oder ohne Formular 83
5.4.3 Hinweis zu den Konten Kasse und Bank 84
6 Betriebseinnahmen richtig erfassen 86
6.1 Einnahmen von A – Z 87
6.2 Erträge, Kundenrechnungen 89
6.2.1 Ihre Kundenrechnungen 89
6.2.2 Hinweis zur Umsatzsteuer bei Geschäften mit dem Ausland 92
6.2.3 Bestimmte Umsätze im Inland nach § 13b UStG, Reverse-Charge-Verfahren 93
6.2.4 Erteilte Gutschriften 94
6.3 Verkauf Anlagevermögen 96
6.3.1 Verkaufspreis erfassen 96
6.3.2 Abschreibung und Restbuchwert erfassen 98
6.4 Privatnutzung Kfz 101
6.4.1 Vergleich Unternehmer und Arbeitnehmer 101
6.4.2 Privatnutzung Kfz Unternehmer 101
6.4.3 Ermittlung nach der 1-%-Regelung Unternehmer 106
6.4.4 Hinweis zur Kostendeckelung bei der 1-%-Regelung für Unternehmer 109
6.4.5 Ermittlung tatsächliche Privatnutzung Unternehmer laut sonstigen Aufzeichnungen 110
6.4.6 Ermittlung tatsächliche Privatnutzung Unternehmer laut Fahrtenbuch 111
6.4.7 Kfz-Privatnutzung durch Arbeitnehmer – Sachbezug Kfz 115
6.4.8 Pauschale 1-%-Regelung für Arbeitnehmer 117
6.4.9 Fahrtenbuchmethode Arbeitnehmer 120
6.5 Private Warenentnahme 122
6.5.1 Vergleich Unternehmer und Arbeitnehmer 123
6.5.2 Ermittlung der privaten Warenentnahme 123
6.5.3 Abrechnung der tatsächlichen Privatentnahmen 124
6.5.4 Ansatz der Pauschalen laut Richtsatzsammlung 124
6.5.5 Private Warenentnahmen durch Unternehmer 125
6.5.6 Private Warenentnahmen durch Arbeitnehmer: Sachbezüge 127
6.6 Privatnutzung Telefon 131
6.7 Vereinnahmte Umsatzsteuer 134
6.8 Steuererstattungen 136
6.8.1 Umsatzsteuer: Erstattung oder Zahlung? 136
6.8.2 Steuern betrieblich oder privat? 138
6.8.3 Betriebliche Steuern 139
6.8.4 Private Steuern 142
6.9 Sonstige Betriebseinnahmen 143
6.9.1 Betriebseinnahmen 144
6.9.2 Keine Betriebseinnahmen 146
6.10 Betriebseinnahmen abgrenzen 147
7 Betriebsausgaben richtig erfassen 150
7.1 Ausgaben von A–Z 151
7.2 Betriebsausgabenpauschalen 154
7.2.1 Hauptberuflich selbstständig 154
7.2.2 Nebenberuflich selbstständig 155
7.3 Waren-/Materialeinkauf, Fremdleistungen 155
7.3.1 Waren-/Materialeinkauf 156
7.3.2 Fremdleistungen 159
7.3.3 Geschäfte mit dem Ausland 159
7.3.4 Bestimmte Umsätze im Inland nach § 13b UStG, Reverse-Charge-Verfahren 161
7.3.5 Erhaltene Gutschriften 162
7.4 Anlagevermögen – Anschaffung und Abschreibung 163
7.4.1 Abschreibungsarten – unbewegliche Anlagegüter 164
7.4.2 Abschreibungsarten – bewegliche Anlagegüter 165
7.4.3 Abschreibungsarten – immaterielle Anlagegüter 171
7.4.4 Abschreibung im Jahr der Anschaffung 172
7.4.5 Erstellen der Abschreibungsliste 172
7.4.6 Abschreibung im Jahr des Anlagenabgangs 174
7.4.7 Anschaffung Anlagevermögen 174
7.4.8 Abschreibung Anlagevermögen 176
7.5 Sonderabschreibung, Investitionsabzugsbetrag und sonstige Rücklagen 179
7.5.1 Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter 179
7.5.2 Investitionsabzugsbetrag 180
7.5.3 Sonstige Rücklagen in besonderen Fällen 186
7.6 Kosten aus dem Privatbereich für Ihr Unternehmen 188
7.6.1 Kosten für Fahrten mit dem privaten Fahrzeug 188
7.6.2 Telefonkosten vom Privatanschluss 191
7.6.3 Häusliches Arbeitszimmer 192
7.7 Begrenzte Betriebsausgaben 195
7.7.1 Bewirtungskosten 195
7.7.2 Geschenke 199
7.7.3 Reisekosten 203
7.7.4 Zinsen 211
7.8 Gezahlte Vorsteuer, nicht abziehbare Vorsteuer 215
7.9 Sonstige Betriebsausgaben 219
7.9.1 Personalkosten 220
7.9.2 Raumkosten 221
7.9.3 Kfz-Kosten 221
7.9.4 Versicherungen und sonstige Abgaben 222
7.9.5 Kinderbetreuungskosten 224
7.9.6 Weitere Betriebsausgaben 226
7.9.7 Keine Betriebsausgaben 227
7.9.8 Rentenversicherungspflicht von Selbstständigen 228
7.10 Betriebsausgaben abgrenzen 231
8 Umsatzsteuer abführen – Unterliegen Sie der Soll- oder Istversteuerung? 234
8.1 Zu welchem Zeitpunkt müssen Sie die Umsatzsteuer in die Formulare eintragen? 235
8.1.1 Bei Bargeschäften zum Zeitpunkt des Geldeingangs 235
8.1.2 Bei erhaltenen Anzahlungen bei Geldeingang 236
8.1.3 Bei offenen Schlussrechnungen – bei Geldeingang oder später 236
8.2 Die Sollversteuerung und die Istversteuerung 237
8.3 Wer kann die Istversteuerung in Anspruch nehmen? 238
8.4 Einnahme-Überschussrechnung und die Umsatzsteuer 239
8.4.1 Einnahme-Überschussrechnung und Sollversteuerung 239
8.4.2 Einnahme-Überschussrechnung und Istversteuerung 241
9 Der Vorsteuerabzug und die einwandfreie Eingangsrechnung 244
9.1 Der Vorsteuerabzug und die Voraussetzungen 245
9.2 Einnahme-Überschussrechnung und der Vorsteuerabzug 246
9.2.1 Vorsteuerabzug aus offenen Rechnungen am Jahresende 246
9.2.2 Was ist bei der Zahlung im Folgejahr zu beachten? 247
9.3 Die einwandfreie Eingangsrechnung 248
9.3.1 Rechnungen über 150 Euro inkl. Umsatzsteuer 249
9.3.2 Rechnungen bis 150 Euro inkl. Umsatzsteuer 252
9.3.3 Eine Rechnung oder Gutschrift für geleistete Anzahlungen 253
9.4 Fehlerhafte Rechnungen korrigieren 254
9.4.1 Rechnungskorrektur 256
9.4.2 Nachträgliche Vereinbarung? 257
9.5 Pauschale Vorsteuer für bestimmte Berufsgruppen 257
Übersicht: Betriebseinnahmen- und -ausgaben erfassen 260
Stichwortverzeichnis 264

1.1 DIE EINNAHME-ÜBERSCHUSSRECHNUNGDie Einnahme-Überschussrechnung ist eine von zwei Gewinnermittlungsarten für Unternehmen, die das Einkommensteuergesetz vorschreibt.1.1.1 WER DARF EINE EINNAHME-ÜBERSCHUSSRECHNUNG ERSTELLEN?Die Einnahme-Überschussrechnung darf von allen Unternehmen und Vereinen angewendet werden, die nach § 141 AO nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Freiberufler sind nie zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Folgende Unternehmen sind nur dann von der doppelten Buchführung befreit, wenn sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Die Umsatzgrenze liegt bei 500.000 Euro und die Gewinngrenze bei 50.000 Euro:- Gewerbliche Unternehmen und Ich-AGs, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sowie Vereine, deren jährlicher Umsatz oder Gewinn nicht über diesen Grenzen liegt.- Im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen, deren Umsatz und Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht über diesen Grenzen liegt.- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren jährlicher Gewinn nicht darüber liegt oder deren Wirtschaftswert von selbst bewirtschafteten Flächen nicht über 25.000 Euro liegt.

Erscheint lt. Verlag 7.3.2013
Sprache deutsch
Themenwelt Wirtschaft
ISBN-10 3-648-03639-4 / 3648036394
ISBN-13 978-3-648-03639-6 / 9783648036396
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