450 Euro Mini-Jobs
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-03757-7 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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- Alle Fakten zur aktuellen Mini-Job-Reform
- Gleitzonenregelung und Leistungsrecht
- Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Die Neuregelungen bei den Mini-Jobs schafft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neue Fakten. Dieser TaschenGuide beantwortet alle Fragen zum Thema geringfügige Beschäftigung und Sozialversicherung und geht auch auf die neue Gleitzonenregelung ein.
Die Mini-Jobgrenze steigt von € 400 auf € 450. Das ist nur eine von vielen Änderungen der Mini-Job-Reform. Die Autoren erklären einfach und verständlich alle Bestimmungen und die Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So können sie Fehler bei der Versicherungspflicht oder steuerliche Nachteile vermeiden.
Themen sind insbesondere:
- Die Fakten zu kurzfristigen Beschäftigungen und besonderen Personengruppen
- Wahlmöglichkeiten zur Rentenversicherungspflicht
- Wenn der Mini-Job größer wird: die Gleitzonenregelung und das Leistungsrecht
- Extra: alle Fakten zur aktuellen Mini-Job-Reform.
Uwe Thiemann ist langjähriger Referent bei einem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und war maßgeblich an der Ausgestaltung des Rechts zu den Mini-Jobs beteiligt. In seiner beruflichen Praxis beschäftigt er sich intensiv mit allen Fragen zum Versicherungs- und Finanzierungsrecht in der Sozialversicherung.
Harald Janas ist Referent beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. In seiner beruflichen Praxis beschäftigt er sich intensiv in allen Fragen zum Versicherungs- und Finanzierungsrecht in der Sozialversicherung.
Das Wichtigste im Überblick
Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung?
Was geschieht, wenn die 450 Euro-Grenze überschritten wird?
Wenn mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt werden
Besondere Personengruppen
Wann tritt die Versicherungspflicht ein?
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Gibt es ab 2013 Besonderheiten bei Übergangsfällen?
Beiträge, Steuern und Umlagen
Beiträge zur Rentenversicherung bei Rentenversicherungspflicht
Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung
Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung
Beiträge für Beschäftigte im Privathaushalt
Pauschale Steuern
Umlagen
Zahlung und Nachweis der Beiträge und Pauschsteuern sowie der Umlagen
Kurzfristige Beschäftigungen
Wann liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor?
Werden mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet?
Bei Verlängerung der Beschäftigung
Was ist Berufsmäßigkeit?
Besondere Personengruppen
Keine Beiträge und Pauschsteuern, aber Umlagen
Wie Sie geringfügig Beschäftigte melden
Was müssen Sie beachten?
Der Beitragsgruppenschlüssel
Der Personengruppenschlüssel
Wer nimmt die Meldungen an?
Meldeverfahren und Beitragseinzug im Privathaushalt
Wenn der Mini-Job ein wenig größer wird
Die Gleitzonenregelung
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie werden die Beiträge berechnet?
Was gilt für Beschäftigungen, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben?
Besonderheit in der Rentenversicherung
Wie erfolgen die Meldungen?
U1- und U2-Umlagen und Insolvenzgeldumlage
Stichwortverzeichnis
DIE WICHTIGSTEN RAHMENBEDINGUNGENTeilzeitjobs und Aushilfsbeschäftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken. Mini-Jobs sind flexibel und bieten deshalb für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile.Der Begriff "geringfügige Beschäftigung" beinhaltet im Detail zwei Beschäftigungsvarianten, nämlich- die geringfügig entlohnte Beschäftigung (450 Euro-Job) und- die kurzfristige Beschäftigung.Hier die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:- Geringfügige Beschäftigungen - ganz gleich, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder eine kurzfristige Beschäftigung handelt - sind in der Sozialversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Mit einer Ausnahme: In der Rentenversicherung sind 450 Euro-Jobber versicherungspflichtig und werden an der Beitragszahlung beteiligt. Die Rentenversicherungspflicht kann vom Arbeitnehmer aber abgewählt werden.- Durch eine geringfügige Beschäftigung wird keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse begründet.- Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen gilt eine feste monatliche Entgeltgrenze von 450 EUR.
Reihe/Serie | Haufe TaschenGuide ; 84 |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 83 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Bewerbung / Karriere |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Personalwesen | |
Schlagworte | geringfügig Beschäftigte • Geringfügige Beschäftigung • Geringfügige Beschäftigung / Ein-Euro-Job; Ratgeber • Geringfügige Beschäftigung; Ratgeber • Gleitzonenregelung • Minijob • Mini-Job |
ISBN-10 | 3-648-03757-9 / 3648037579 |
ISBN-13 | 978-3-648-03757-7 / 9783648037577 |
Zustand | Neuware |
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