Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-03644-0 (ISBN)
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Schwierige Sachverhalte werden leicht verständlich erklärt. Mit nützlichen Arbeitshilfen online.
Bei den laufenden Buchungen ist es wichtig, auch die Auswirkungen auf Jahresabschluss und Bilanz im Blick zu haben. Anhand zahlreicher Beispiele erklärt das Buch Schritt für Schritt, wie Sie bereits unterjährig mit Blick auf den Jahresabschluss buchen und, falls nötig, umbuchen. Denn Fehler in der Bilanz oder in der Einnahmen-Überschussrechnung können negative steuerliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben.
- Buchungen mit bildlichen Darstellungen zeigen die konkreten Auswirkungen auf Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz
- Typische Fehlbuchungen und Möglichkeiten von Umbuchungen
- Alle steuerlichen Änderungen zu latente Steuern, Ausland und Gelangensbescheinigung, dauerhafte Wertminderung außerplanmäßiger Abschreibungen
- ABC der Rückstellungen und Betriebsvorrichtungen
- Reisekostenpauschalen
- Umsatzsteuerformulare
- AfATabelle
- Übungsaufgaben mit Lösungen
Iris Thomsen ist Betriebswirtin. Sie hat langjährige Praxiserfahrung in der Computerindustrie und in Steuerberaterkanzleien. Seit mehreren Jahren arbeitet Sie als Referentin in den Bereichen Betriebswirtschaft und Steuerrecht an der Steuerakademie und der IHK.
INHALTSVERZEICHNISVORWORTSO ARBEITEN SIE MIT DEM BUCHVON DER BUCHFÜHRUNG BIS ZUM JAHRESABSCHLUSS- Grundregeln der doppelten Buchführung- Die Gewinnermittlungsarten- Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht- Eröffnungsbuchungen- Laufende Buchführung- Jahresabschlussbuchungen und Bewertung- Gewinnsteuerung und ihre steuerlichen Auswirkungen- Wie kommen Unternehmer/-innen an die Gewinne des Unternehmens?UMSATZSTEUERPFLICHT - JA ODER NEIN?- Umsatzsteuerpflichtige Umsätze- Umsatzsteuerfreie Umsätze- Geschäfte mit dem Ausland- Bestimmte Umsätze im Inland gemäß
13b UStG- Gemischte Umsätze - Vorsteuerabzug anteilig- Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug- Die Abrechnung mit dem FinanzamtDAS ANLAGEVERMÖGEN- Was ist beim Anlagevermögen zu beachten?- Wer darf das Anlagegut aktivieren und gegebenenfalls abschreiben?- Was wird aktiviert und gegebenenfalls abgeschrieben?- Plan-und außerplanmäßige Abschreibung- Immaterielles Vermögen- Sachanlagen - Gebäude- Sachanlagen - unbeweglich, außer Gebäude- Sachanlagen - beweglich- Finanzanlagen- Verkauf AnlagevermögenDAS UMLAUFVERMÖGEN- Überblick- Vorräte, Material und Waren- Vorräte - fertige und unfertige Erzeugnisse- Geleistete Anzahlungen- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen- Zweifelhafte Forderungen- Sonstige Vermögensgegenstände- Wertpapiere- Flüssige MittelRECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten- Passive RechnungsabgrenzungspostenGEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG BETRIEBSEINNAHMEN- Überblick Betriebseinnahmen- Sachbezüge Arbeitnehmer- Privatnutzung durch Unternehmer (Personenfirma)- Gewinn- und Verlust-Rechnung Betriebsausgaben- Überblick Betriebsausgaben- Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben- Bewirtungskosten- Geschenke- Reisekosten- Schuldzinsen- Sonstige SteuernKAPITAL- Kapital von Einzelfirmen- Kapital bei Personengesellschaften- Gewinnthesaurierung bei Personenfirmen- Kapital von Kapitalgesellschaften- Gewinnausschüttung an Gesellschafter- Verdeckte Gewinnausschüttung bei KapitalgesellschaftenSONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL- Überblick- Steuerfreie Rücklagen und Zuschüsse- InvestitionsabzugsbetragRÜCKSTELLUNGEN- Überblick- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen- Steuerrückstellungen- Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten- RückstellungsspiegelVERBINDLICHKEITEN- Überblick- Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten, Darlehen- Erhaltene Anzahlungen- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen- Sonstige Verbindlichkeiten- Umsatzsteuer laufendes JahrLATENTE STEUERN- Permanente Differenzen - keine latenten Steuern- Zeitlich begrenzte Differenzen- Latente Steuern erfassenBILANZEN EINREICHEN UND VERÖFFENTLICHEN- Handelsbilanzen einreichen - der elektronische Bundesanzeiger- Steuerbilanzen einreichen - die E-BilanzSTICHWORTVERZEICHNIS
Der Titel gibt einen Überblick über Gewinnermittlungsarten, erläutert die Gewinnsteuerung und ihre steuerliche Auswirkungen, behandelt das Thema Umsatzsteuerpflicht und führt in die Grundregeln der doppelten Buchführung ein. Selbst schwierige Sachverhalte werden verständlich erklärt.
11.1.2 ABZINSUNG VON VERBINDLICHKEITEN, RÜCKSTELLUNGENHANDELSBILANZIn der neuen Handelsbilanz sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen, und zwar zum durchschnittlichen Marktzinsder letzten sieben Jahre. Dieser Zinssatz wird regelmäßig von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Diesen Zinssatz können Sie aus einer Tabelle ablesen unter www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen.php. Wählen Sie links den Bilanzstichtag und oben die Laufzeit der Rückstellung. Zum 30.11.2011 beträgt der Zinssatz für eine Laufzeit von fünf Jahren 4,37 %.Zusätzlich sind die Erträge aus der Abzinsung und die Aufwendungen aus der Aufzinsung im Rückstellungsspiegel zu erfassen, d. h. die Tabelle erhält zwei zusätzliche Spalten, § 253 HGB. Verbindlichkeiten werden in der Handelsbilanz weiterhin mit dem Nennwert ausgewiesen.STEUERBILANZNicht verzinste Verbindlichkeiten (außer erhaltene Anzahlungen) und Rückstellungen, die länger als zwölf Monate bestehen, müssen laut Steuerrecht mit 5,5 % abgezinst werden, § 6 (1) Nr.3 EStG.Bei der Laufzeit von Rückstellungen macht das steuerrecht Unterschiede. Handelt es sich um Geldleistungen endet die Laufzeit bei der endgültigen Erfüllung. Bei Sachleistungen endet die Laufzeit sowie Sie mit der Erfüllung beginnen.Hier geht es also um langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die fest vereinbart wurden, wie Abbruchverpflichtung im Pachtvertrag, Abfindungen, zinslose Darlehen. Mithilfe einer Abzinsungstabelle ist der Barwert zu ermitteln. Für Pensionsrückstellungen sind finanzmathematische Gutachten erforderlich, die in der Regel von Versicherungen erstellt werden.
11.1.2 ABZINSUNG VON VERBINDLICHKEITEN, RÜCKSTELLUNGENHANDELSBILANZIn der neuen Handelsbilanz sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen, und zwar zum durchschnittlichen Marktzinsder letzten sieben Jahre. Dieser Zinssatz wird regelmäßig von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Diesen Zinssatz können Sie aus einer Tabelle ablesen unter www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen.php. Wählen Sie links den Bilanzstichtag und oben die Laufzeit der Rückstellung. Zum 30.11.2011 beträgt der Zinssatz für eine Laufzeit von fünf Jahren 4,37 %.Zusätzlich sind die Erträge aus der Abzinsung und die Aufwendungen aus der Aufzinsung im Rückstellungsspiegel zu erfassen, d. h. die Tabelle erhält zwei zusätzliche Spalten, 253 HGB. Verbindlichkeiten werden in der Handelsbilanz weiterhin mit dem Nennwert ausgewiesen.STEUERBILANZNicht verzinste Verbindlichkeiten (außer erhaltene Anzahlungen) und Rückstellungen, die länger als zwölf Monate bestehen, müssen laut Steuerrecht mit 5,5 % abgezinst werden, 6 (1) Nr.3 EStG.Bei der Laufzeit von Rückstellungen macht das steuerrecht Unterschiede. Handelt es sich um Geldleistungen endet die Laufzeit bei der endgültigen Erfüllung. Bei Sachleistungen endet die Laufzeit sowie Sie mit der Erfüllung beginnen.Hier geht es also um langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die fest vereinbart wurden, wie Abbruchverpflichtung im Pachtvertrag, Abfindungen, zinslose Darlehen. Mithilfe einer Abzinsungstabelle ist der Barwert zu ermitteln. Für Pensionsrückstellungen sind finanzmathematische Gutachten erforderlich, die in der Regel von Versicherungen erstellt werden.
Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 552 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
Schlagworte | Bilanz • Buchführung • Buchführung; Handbuch/Lehrbuch • Geschäftsvorfälle • Jahresabschluss • Steuern |
ISBN-10 | 3-648-03644-0 / 3648036440 |
ISBN-13 | 978-3-648-03644-0 / 9783648036440 |
Zustand | Neuware |
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