Datenschutz von A-Z

Buch
320 Seiten
2012 | 3., 3. Auflage 2012
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-02032-6 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Datenschutz von A-Z
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Was sind besondere Arten personenbezogener Daten? Wie muss eine Zutrittskontrolle aussehen? Was verbirgt sich hinter dem Listenprivileg? Dieses Taschenlexikon enthält die wichtigsten Begriffe zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit. Die aktuellen Diskussionen zeigen einmal mehr: DATENSCHUTZ GEHT JEDEN AN!Kein Unternehmen kann es sich erlauben, durch einen laxen Umgang mit Kundendaten in die Schlagzeilen zu geraten.In diesem kompakten Taschenlexikon können Sie die WICHTIGSTEN FRAGEN ZUM DATENSCHUTZeinfach nachschlagen. Alle Begriffe werden umfassend und verständlich erklärt:Von Auftragsdatenverarbeitung über Datensicherheit, Einwilligung des Betroffenen, Scoring bis hin zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen. Mit zahlreichen Praxishinweisen und Beispielen.AUSZUG AUS DEN INHALTEN:- Adresshandel- Arbeitnehmerdatenschutz- Cloud Computing- Data Mining- Datenschutz & Datensicherheit- Digitale Signatur- E-MailSicherheit- GPS-Ortung- Informationspflicht (§ 42a BDSG)- Soziale Netzwerke- Verfahrensverzeichnis- Videoüberwachung- INKL. umfangreicher CHECKLISTE DATENSCHUTZ+ MUSTERTEXTfür die VERPFLICHTUNG AUF DAS DATENGEHEIMNIS

- Adresshandel- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)- Anonymisierte Daten- App- Arbeitnehmerdatenschutz- Aufbewahrungsfristen- Aufsichtsbehörden- Auftragsdatenverarbeitung- Auftragskontrolle- Auskunftsrecht- Authentisierungsverfahren- Automatisierte Einzelentscheidung- Beschäftigte- Besondere Arten personenbezogener Daten- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM- Betriebssysteme- Betriebsvereinbarungen- Biometrische Verfahren- Browser- Browser-Exploits- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)- Chipkarten- Cloud Computing- Compliance- ...Das vollständige Inhaltsverzeichnis können Sie dem beigefügten PDF entnehmen.

Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Datenschutz zum schnellen Nachschlagen!AUFTRAGSDATENVERARBEITUNGBei einer Auftragsdatenverarbeitung erhält ein Dritter den Auftrag, personenbezogene Daten nach genauen Weisungen zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (etwa in einigen Fällen des Out sourcings). Er muss dabei als "verlängerter Arm" des Auftraggebers handeln. In diesem Fall greifen die speziellen Vorgaben des § 11BDSG. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 11 BDSG (Vorgaben für die Datenverarbeitung im Auftrag), § 3 Abs. 7 BDSG (verantwortliche Stelle), § 9 BDSG (zu treffende technische und organisatorische Maßnahmen), § 43 Abs. 1 Nr. 2b BDSG(Bußgeldvorschriften) Verantwortung für die DatenDie Vorschrift besagt, dass der Auftraggeber während der gesamten Auftragsdauer für den Umgang mit den Daten voll verantwortlich bleibt - auch und gerade, solange sich die Daten beim Dienstleister befinden. Das hat einerseits den Vorteil, dass die Daten ohne weitere Rechtsgrundlage, also vereinfacht zwischen den Auftragsparteien hin und her fließen dürfen. Andererseits sieht der Gesetzgeber darin eine besondere Gefahr und will die Daten gründlicher schützen. Deshalb wurde § 11 BDSG im Rahmen der Gesetzesnovellierungen 2009deutlich klarer gefasst und verschärft. Insbesondere muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, in dem die jeweiligen Befugnisse für den Umgang mit personenbezogenen Daten schriftlich vereinbart sind. Zudem muss der Auftraggeber den Auftragnehmer kontrollieren.Eine Leseprobe finden Sie im beigefügten PDF.

Sprache deutsch
Gewicht 232 g
Themenwelt Wirtschaft
Schlagworte Datamining • Datenschutz • Datenschutzlexikon • Datenschutz von A-Z • Datensicherheit
ISBN-10 3-648-02032-3 / 3648020323
ISBN-13 978-3-648-02032-6 / 9783648020326
Zustand Neuware
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