Die Selbstanzeige (eBook)

Ratgeber Steuerstrafrecht

(Autor)

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2010 | 2010
159 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-8909-3 (ISBN)

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Die Selbstanzeige - Thomas Wenzler
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Wer erfolgreich eine Selbstanzeige erstattet, kann nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung begangen hat. Dieser Ratgeber beschreibt die Voraussetzungen und gibt Handlungsempfehlungen.

Rechtsanwalt Thomas Wenzler ist Fachanwalt für Steuerrecht und langjährig erfahrener Steuerstrafverteidiger sowie Fachbuchautor.

Rechtsanwalt Thomas Wenzler ist Fachanwalt für Steuerrecht und langjährig erfahrener Steuerstrafverteidiger sowie Fachbuchautor.

Vorwort 5
Inhaltsübersicht 6
§ 1 Überblick 11
A. Selbstanzeigenberatung als Berateraufgabe 11
B. Sinn und Zweck der Selbstanzeige 11
C. Pro und contra Selbstanzeige 12
D. Die Verfassungsmäßigkeit der Selbstanzeigemöglichkeit 14
E. Die Rechtsnatur der Selbstanzeige und ihre Folgen 14
I. Strafaufhebungs- oder Strafausschließungsgrund? 14
II. Rechtsfolgen 14
1. Gesonderte Prüfung für jeden Täter oder Teilnehmer 14
2. Keine Berücksichtigung subjektiver Umstände 14
3. Analogieverbot und „in dubio pro reo“ 15
4. Reichweite der Selbstanzeige 15
5. Einstellung mangels Tatverdachts, Freispruch 15
F. Verhältnis zum Versuchsrücktritt nach §§ 24 StGB 16
G. Übersicht über die Wirksamkeitsvoraussetzungen 17
§ 2 Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, § 371 AO 18
A. Anwendungsbereich 18
B. Die Berichtigungserklärung 18
I. Berichtigung durch wen? 18
1. Grundsätzliches 18
2. Selbstanzeige durch Vertreter 19
a) Beauftragte 19
b) Verdeckte Stellvertretung 20
c) Sonderfall: Steuerberater 22
d) Gesellschaften 23
e) Koordinierte Selbstanzeige 24
II. Form 25
III. Die Berichtigungserklärung 26
1. Inhalt 26
a) Herausforderung für den Berater: Es liegen keine oder nur unvollständige Unterlagen vor 30
b) Diagnose: Die Beschaff ung von Unterlagen ist noch möglich, Therapie: Die „gestufte Selbstanzeige“ 31
2. Bankenfälle 34
3. Teilselbstanzeige, unrichtige oder unvollständige Selbstanzeige 39
C. Der Adressat der Selbstanzeige 40
D. Zahlung 41
I. Grundsätzliches 41
II. Wer muss zahlen? 42
III. Beraterproblem: „Mangelfall“ oder Insolvenz des Betroffenen 44
1. Mangelfall 44
2. Insolvenzfall 45
IV. Zahlung und Kompensationsverbot 46
V. Die Zahlungsfrist 47
E. Die negativen Wirksamkeitsvoraussetzungen 49
I. Grundsätzliches zu Sperrgründen 49
1. Verbot der Mehrfachverteidigung 49
II. Der Steuerberater als Verteidiger 50
III. Sperrwirkung erst ab Versuchsstadium 50
IV. Der Beweis des Vorliegens eines Sperrgrundes, „in dubio pro reo“ 51
V. Sperrgrund Nr. 1: Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO 51
1. Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung 51
a) Amtsträger, § 7 AO 51
b) Erscheinen 52
c) Die Relevanz der Prüfungsanordnung, persönliche und sachliche Reichweite der Sperrwirkung 54
aa) Persönliche Reichweite der Sperrwirkung 55
bb) Sachliche Reichweite der Sperrwirkung 56
d) Form und Wirksamkeit der Prüfungsanordnung 57
e) Sonstige Arten der Prüfung 58
aa) Die Umsatzsteuersonderprüfung nach § 27 b UStG 58
bb) Die Nachschau nach § 210 AO 59
cc) Die betriebsnahe Veranlagung 59
dd) Vorfeldermittlungen, § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO 59
f) Der Ort der Prüfung 60
aa) Erscheinen in den Geschäftsräumen oder am Wohnsitz des Steuerpflichtigen 60
bb) Prüfung an Amtsstelle oder beim (Steuer-)Berater 60
cc) Mehrere Betriebe 61
dd) Konzern 61
g) Zeitlicher Umfang der Sperrwirkung und Wiederaufl eben der Selbstanzeigemöglichkeit 62
2. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit 62
a) Grundsätzliches 62
b) Reichweite der Sperrwirkung 63
VI. Sperrgrund Nr. 2: Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, § 371 Abs. 2 Nr. 1 b 65
1. Einleitung des Strafverfahrens 65
a) Anfangsverdacht 65
b) Zuständigkeit 65
c) Verfahrenseinleitende Maßnahmen 66
2. Einleitung des Bußgeldverfahrens 66
3. Bekanntgabe der Einleitung 66
a) Amtliche Mitteilung 66
b) Form 67
c) Inhalt 67
d) Der Adressat der Mitteilung, persönlicher Umfang der Sperrwirkung 67
e) Sachlicher Umfang der Sperrwirkung 69
VII. Sperrgrund Nr. 3: Die Tatentdeckung, § 371 Abs. 2 Nr. 2 70
1. Wann ist die Tat entdeckt? 71
2. Tatentdeckung und Kenntnis vom Täter 72
3. Einzelfragen zur Tatentdeckung 73
4. Kenntnis von der Tatentdeckung oder mit ihr rechnen 74
F. Die „verunglückte Selbstanzeige“ oder „Was tun, wenn die Voraussetzungen einer Selbstanzeige nicht erfüllt werden können?“ 76
G. Der Rettungsanker: Fremdanzeige nach § 371 Abs. 4 AO 77
§ 3 Die Selbstanzeige bei leichtfertiger Steuerverkürzung, § 378 Abs. 3 AO 82
A. Grundsätzliches 82
B. Anwendungsbereich 82
I. Allgemeines 82
II. Selbstanzeige und § 379 ff . AO 83
III. Leichtfertigkeit 83
C. Nur ein Sperrgrund 84
D. Beteiligter, § 14 OWiG 85
E. Form und Adressat der Nacherklärung 87
F. Inhalt der Nacherklärung, insbesondere: Reicht die bloße Anerkennung eines BP-Ergebnisses? 88
§ 4 § 153 AO, Gibt es eine Pfl icht zur Selbstanzeige? 91
§ 5 Verjährungsfragen 96
A. Grundsätzliches 96
B. Verfolgungsverjährung 97
I. Die Verfolgungsverjährungsfristen im Überblick 97
II. Die Neuregelung der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung durch das JStG 2009 98
III. Insbesondere: Die Steuerhinterziehung in großem Ausmaß, § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO 101
IV. Der Beginn der Verfolgungsverjährung 104
1. Der Beginn der Verjährung bei Veranlagungssteuern 104
2. Der Beginn der Verjährung bei Fälligkeitssteuern 106
3. Unterbrechung und Ruhen der Verjährung 107
C. Festsetzungsverjährung 107
I. Die Festsetzungsfrist 107
II. Verlängerte Festsetzungfrist und Beweisanforderungen 108
III. Beginn der Festsetzungsfrist und Anlaufhemmung, § 170 AO 109
1. § 170 Abs. 2 AO 109
2. § 170 Abs. 5 AO 109
IV. Ablaufhemmung nach § 171 AO 110
1. Grundsätzliches zur Ablaufhemmung 110
2. Einzelne Fälle von Ablaufhemmung 111
a) Einspruch oder Klage, § 171 Abs. 3a AO 111
b) Außenprüfung, § 171 Abs. 4 AO 111
c) Fahndungsprüfung, § 171 Abs. 5 Satz 1 AO 112
d) Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens oder des Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit, § 171 Abs. 5 Satz 2 AO 112
e) Hemmung durch noch laufende Verfolgungsverjährung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten, § 171 Abs. 7 AO 113
f) Vorläufi ge und ausgesetzte Steuerfestsetzung, § 171 Abs. 8 AO 114
g) Nacherklärung oder Selbstanzeige, § 171 Abs. 9 AO 114
§ 6 Selbstanzeigenberatung und Steuergeheimnis 118
A. Die Selbstanzeige von Beamten und Richtern 118
B. Die Selbstanzeige von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern 120
§ 7 Honorarfragen 122
§ 8 Ausblick 123
Checklisten 126
Musterschreiben 129
Anhang 136
Stichwortverzeichnis 154

§ 4 § 153 AO, Gibt es eine Pfl icht zur Selbstanzeige? (S. 93-94)

Sowohl § 153 AO als auch § 371 AO und § 378 Abs. 3 AO haben die Anzeige und Berichtigung einer unrichtigen bzw. unvollständigen Steuererklärung zum Gegenstand. Ihr Anwendungsbereich ist damit (jedenfalls teilweise) deckungsgleich.

Mit Blick auf den im Straf- und auch im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden sog. nemotenetur- Grundsatz1, wonach niemand verpfl ichtet ist, sich selbst zu belasten bzw. sich wegen einer Straft at zu bezichtigen, könnte man nun meinen, dass die Abgrenzung der Vorschrift en voneinander einfach ist: Wer schuldlos, also nur fahrlässig, aber nicht leichtfertig oder vorsätzlich gehandelt hat, der muss Fehler nach § 153 AO korrigieren, derjenige, der leichtfertig oder vorsätzlich gehandelt hat, kann Selbstanzeige nach § 371 AO oder nach § 378 Abs. 3 AO erstatten.

So einfach ist die Abgrenzung aber leider nicht, wenn man sich den aktuellen Beschluss des BGH vom 17.3.20092 ansieht. Bereits vor dieser Rechtsprechung wurde jedenfalls in der Literatur die Auff assung vertreten, dass zwar derjenige, der bewusst und gewollt, also vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich, Steuern verkürzt habe, zu einer Berichtigung nach § 153 AO nicht verpfl ichtet sei. Die Berichtigungspfl icht treff e vielmehr nur denjenigen, der ohne Verschulden oder fahrlässig etwas Unrichtiges erklärt habe.

Da aber eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden könne, bedeute dies für den leichtfertig handelnden Steuerpfl ichtigen praktisch, eine Selbstanzeige erstatten zu müssen3. Andere Stimmen verneinten eine Berichtigungspfl icht in diesen Fällen4. Unter Berücksichtigung des nemo-tenetur-Prinzips ist das in jeder Hinsicht richtig. Mit dem im folgenden mit Blick auf seine Bedeutung ausführlich dargestellten Beschluss vom 17.3.2009 hat der BGH nun entschieden, dass eine steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspfl icht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO auch dann besteht, wenn der Steuerpfl ichtige die Unrichtigkeit seiner Angaben bei Abgabe der Steuererklärung nicht gekannt, aber billigend in Kauf genommen hat und er später zu der sicheren Erkenntnis gelangt, dass die Angaben unrichtig sind.

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO bestehe auch in diesem Fall eine Berichtigungspfl icht, weil „auch derjenige, der zunächst mit der Unrichtigkeit der Angaben nur gerechnet, sie aber nicht sicher gekannt habe, die Unrichtigkeit „nachträglich erkenne”, wenn er später positiv erfahre, dass seine Angaben tatsächlich unrichtig waren“. Auch nach Sinn und Zweck der Vorschrift des § 153 Abs, 1 Nr. 1 AO sollten Steuerpfl ichtige, die bereits bedingt vorsätzlich unrichtige Steuererklärungen abgegeben hätten, von der steuerrechtlichen Anzeige- und Berichtigungspfl icht nicht ausgenommen werden.

Die 4 Norm des § 153 AO ergänze §§ 90, 149, 150 AO und diene der gesetzmäßigen Besteuerung im Sinne von § 85 AO), indem sie die in §§ 90 Abs. 1 Satz 2 , 150 Abs. 2 O und konstituierte Wahrheitspfl icht für Angaben in der Steuererklärung und in anderen Erklärungen auch nach deren Abgabe fortbestehen lasse. Sie trage dem Umstand Rechnung, dass der Steuerpfl ichtige in der Regel über bessere Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich der ihn betreffenden steuerlich erheblichen Tatsachen verfüge als die Finanzverwaltung. Zudem solle sie gewährleisten, dass die Finanzbehörde von Besteuerungsgrundlagen Kenntnis erhalte, die ihr bislang noch nicht bekannt waren.

Erscheint lt. Verlag 2.9.2010
Zusatzinfo 159 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Liechtenstein • Schweiz • Selbstanzeige • Steuerfahndung • Steuerhinterziehung • Steuerstrafrecht • Strafrecht
ISBN-10 3-8349-8909-6 / 3834989096
ISBN-13 978-3-8349-8909-3 / 9783834989093
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