Künstlersozialversicherungsrecht (eBook)

Versicherungspflicht, Künstlersozialabgabe, Betriebsprüfung

(Autor)

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2009 | 2008
XXI, 171 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-9906-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Künstlersozialversicherungsrecht - Joachim Berndt
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Das vorliegende Buch gibt einen Überblick über die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten, die Künstlersozialabgabe der Verwerter und damit einhergehender Rechtsfragen. Es ermöglicht dem (Steuer-) Berater die rasche Einarbeitung in ein neues Rechtsgebiet und schützt so Unternehmer und Mandanten.


Prof. Dr. Joachim Berndt ist als Rechtsanwalt und Referent zum Sozialversicherungsrecht ein ausgewiesener Experte mit langjähriger Erfahrung. Er lehrt Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven.

Prof. Dr. Joachim Berndt ist als Rechtsanwalt und Referent zum Sozialversicherungsrecht ein ausgewiesener Experte mit langjähriger Erfahrung. Er lehrt Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven.

Vorwort 5
Inhaltsübersicht 6
Abkürzungsverzeichnis 14
Literaturverzeichnis 19
§ 1 Grundlagen der Künstlersozialversicherung 20
A. Soziale Absicherung für Künstler und Publizisten 20
B. Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit 20
C. Versicherungsumfang 21
D. Leistungen 23
E. Die Rolle der Künstlersozialkasse 23
§ 2 Entwicklung des Künstlersozialversicherungsgesetzes 24
A. Erstes und Zweites Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung 24
B. Drittes Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung 24
§ 3 Versicherungspflicht selbständiger Künstler und Publizisten 26
A. Künstler 27
B. Rechtsprechung – Überblick 30
C. Rechtsprechung – Fallgruppen 31
D. Publizistik ( Wort) 42
E. Lehrtätigkeit 44
F. Gemischte Berufsbilder – Schwerpunkt der Tätigkeit 45
G. Selbständige Tätigkeit 46
H. Erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend 52
I. Beschäftigung von nicht mehr als einem Arbeitnehmer 52
§ 4 Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes 53
A. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung 53
B. Versicherungsfreiheit – Rentenversicherung 55
C. Versicherungsfreiheit – Krankenversicherung 57
§ 5 Versicherungsfreiheit auf Antrag 59
A. Berufsanfänger 59
B. Höherverdienende 60
§ 6 Versicherungspflicht und weitere Erwerbstätigkeit 61
A. Geringfügige Beschäftigung oder geringfügige selbständige Tätigkeit 61
B. Abhängige Beschäftigung 61
C. Sonderfall: Unständige Beschäftigung 62
D. Selbständige Tätigkeit 63
E. Vorübergehende Aufgabe der selbständigen künstlerischen Tätigkeit 63
§ 7 Versicherungspflicht und Rentenbezug 64
A. Fortführung der selbständigen künstlerischen/ publizistischen Tätigkeit 64
B. Beendigung der selbständigen künstlerischen/ publizistischen Tätigkeit 64
§ 8 Wahl einer gesetzlichen Kranken-/Pflegekasse 65
A. Wahlrecht 65
B. Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung 66
C. Übergang von freiwillige gesetzlichen Krankenversicherung zur gesetzliche Pfl ichtversicherung 66
D. Wechsel der Krankenkasse 67
§ 9 Beiträge – Beitragsverfahren 68
A. Beiträge 68
B. Beitragsverfahren 72
§ 10 Leistungen 74
A. Krankengeld 74
B. Mutterschaftsgeld – Erziehungsgeld – Elterngeld 74
C. Leistungen der Agentur für Arbeit 76
§ 11 Internationales Künstlersozialversicherungsrecht 79
A. Territorialprinzip – Tätigkeitsortprinzip 79
B. Über- und zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht 79
C. Sozialversicherungsabkommen 82
D. Drittländer 83
§ 12 GmbH- Geschäftsführer 84
A. Versicherungspflicht – GmbH- Geschäftsführer 84
B. Künstlersozialbgabepflicht der GmbH? 86
§ 13 Aktuelle Werte in der Künstlersozialversicherung 2008 88
A. Allgemeine sozialversicherungsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze 88
B. Geringfügigkeitsgrenze für selbständige Künstler und Publizisten 88
C. Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) für selbstständige Künstler und Publizisten 88
D. Beitragsberechnung 88
E. Mindest-, Höchstbeiträge zur Künstlersozialversicherung 89
F. Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als „ Höherverdienender“ 89
§ 14 Künstlersozialabgabe der Verwerter 90
A. Konzeption des Abgabeverfahrens 90
B. Unternehmerbegriff des KSVG 92
C. Geltungsbereich des KSVG – Internationales Recht – Verwerterstatut 93
D. Abgabepflichtige Unternehmen – § 24 KSVG 94
E. Werbung/Öffentlichkeitsarbeit für eigene Zwecke – § 24 Abs. 1 S. 2 KSVG 107
F. Generalklausel – § 24 Abs. 2 S. 1 KSVG 112
§ 15 Abgabesatz und Bemessungsgrundlage 115
A. Bemessungsgrundlage – § 25 Abs. 1 KSVG 115
B. Beteiligung mehrer Unternehmer an der Verwertung 122
C. Verjährung 126
§ 16 Abgabepflicht von Gesang- und Musikvereinen 128
A. Musikvereine als typischer Verwerter – § 24 Abs. 1 S. 1 KSVG 128
B. Ausbildungseinrichtungen für künstlerische Tätigkeiten – § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 KSVG 128
C. Musikvereine als nicht typischer Verwerter ( § 24 Abs. 2 KSVG) 128
§ 17 Abgabepflicht von Veranstaltern 130
A. Beteiligung mehrerer Unternehmen – Wer ist meldepfl ichtig? 130
B. Zahlungen an Künstler durch Dritte 133
C. Verträge mit ausländischen Produktionsgesellschaften 134
D. Zahlungen an Dritte – Ausländersteuer 135
E. Auslandstournee eines deutschen Künstlers 135
F. Nachweis abhängiger Beschäftigung bei ausländischen Künstlern 135
§ 18 Abgabepflicht von Ausstellungs- und Messegesellschaften 137
A. Eigenveranstaltungen 137
B. Fremdveranstaltungen 138
C. Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke des eigenen Unternehmens 138
§ 19 Abgabepflicht von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern 139
§ 20 Abgabepflicht von Industrieunternehmen 141
§ 21 Abgabepflicht im Zusammenhang mit der Verwertung von Design – Leistungen 142
A. Typische Designer-Leistungen 142
B. Selbständig tätige Künstler/Designer 142
C. Abgabepflichtiges Entgelt 143
D. Gelegentliche Auftragserteilung 143
§ 22 Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe 144
A. Meldung der abgabepflichtigen Entgelte 144
B. Vorauszahlungen 145
C. Herabsetzung/Entfall der Vorauszahlungen 145
D. Schätzung 146
§ 23 Aufzeichnungspflichten 147
A. Anforderungen an die Aufzeichnungen 147
B. Anforderungen bei Verwendung technischer Hilfsmittel 147
C. Aufbewahrung der Aufzeichnungen 147
D. Vorlagepflichten 148
E. Ordnungswidrigkeit 148
§ 24 Ausgleichsvereinigungen 149
A. Rechte und Pflichten der Ausgleichsvereinigungen 149
B. Vorteile für die Mitglieder der Ausgleichsvereinigungen 149
C. Verfahren 149
D. Beispiele bestehender Ausgleichsvereinigungen: 150
§ 25 Betriebsprüfungen 152
A. Rentenversicherungsträger 152
B. Künstlersozialkasse 152
C. Art und Umfang der Betriebsprüfungen 152
§ 26 Gesetzliche Grundlagen 157
A. Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten ( Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG) 157
B. Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ( KSVG- Beitragsüberwachungsverordnung) 179
C. Entgeltverordnung 185

§ 2 Entwicklung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (S. 27-28)

Das KSVG vom 27. Juli 1981 1 ist durch eine Reihe von Verordnungen ergänzt, im Übrigen durch zahlreiche Gesetze geändert und modifiziert worden. 2 Eckpunkte markieren die drei Änderungsgesetze zum Künstlersozialversicherungsgesetz.

A. Erstes und Zweites Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung

Das Erste Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherungsgesetz 3 verbessert die Durchführung des Gesetzes und vereinfacht das Beitragsverfahren. Außerdem werden – zwischenzeitlich wieder abgeschaffte – bereichsspezifische Abgabesätze (Wort, Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst) eingeführt. Die Abgabepflicht wird auf weitere Unternehmen ausgedehnt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes 4 führt neben Verbesserungen des Versicherungsschutzes auch zu Einschränkungen bei der Versicherungspflicht.

B. Drittes Gesetz zur Änderung der Künstlersozialversicherung

Seit einigen Jahren nehmen die Zahl der Versicherten in der Künstlersozialversicherung und damit auch der Finanzbedarf stark zu. Dies schlägt sich auch in der Erhöhung der Künstlersozialabgabe nieder. Der Beitragssatz ist von 3,8 % (2002) bis auf 5,8 % (2005) gestiegen. Die zunehmende Zahl der Versicherten lässt sich auf einen Wandel des Arbeitsmarktes zurückführen. Über den engeren Kreis der Künstler und Publizistenhinaus üben immer mehr Angehörige künstlerischer/publizistischer Berufe ihre Arbeit selbständig und nicht mehr in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus. Viele Kultureinrichtungen und -unternehmen verzichten auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern und arbeiten stattdessen – je nach Auftragslage – lieber mit Selbständigen zusammen. Demgegenüber steigen die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe nur langsam.

Dies liegt vor allem daran, dass eine erhebliche Anzahl abgabepflichtiger Unternehmen ihrer Abgabepflicht nicht nachkommt. Zwar sind die klassischen Unternehmen der Kultur- und Medienlandschaft (Verlage, Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, Rundfunk und Fernsehen, Galerien, Kunsthandel, Rundfunk, Werbeagenturen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstleri sche/publizistische Berufe etc.) nahezu flächendeckend erfasst, in anderen Bereichen bestehen jedoch beträchtliche Erfassungslücken. Unternehmen, die ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihrer Konkurrenz und gefährden das System der Künstlersozialversicherung. Auch Versicherte, die eigentlich gar nicht versicherungspflichtig sind – etwa weil sie die vorgeschriebene Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 € jährlich unterschreiten – tragen zur Instabilisierung des Systems bei.

Mit dem Dritten Änderungsgesetz zum Künstlersozialversicherungsgesetz 5 schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine lückenlose Erfassung der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe erfüllt. 6 Bisher wurde diese Aufgabe von der Künstlersozialkasse nur unzureichend wahrgenommen. Die Neuregelung wird in den nächsten Jahren zu einer massiven Einnahmeerhöhung führen. 7 Die Künstlersozialkasse bleibt weiterhin zuständig für die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei Unternehmen ohne Beschäftigte und bei den Ausgleichsvereinbarungen. Sie behält die Funktion der Einzugsstelle für die Künstlersozialabgabe.

Erscheint lt. Verlag 29.11.2009
Zusatzinfo XXI, 171 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Sozialrecht
Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Betriebsprüfung • Künstler • Künstlersozialabgabe • Künstlersozialversicherung • Künstlersozialversicherungsrecht • Sozialversicherung • Sozialversicherungsrecht • Versicherungspflicht
ISBN-10 3-8349-9906-7 / 3834999067
ISBN-13 978-3-8349-9906-1 / 9783834999061
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