Organuntreue (§ 266 StGB) und Business Judgment
Die strafrechtliche Bewertung unternehmerischen Handelns unter Berücksichtigung von Verfahrensregeln
2010
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-59656-2 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-59656-2 (ISBN)
Unter welchen Voraussetzungen sich Organe juristischer Personen im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen (Eingehen von Vermögensrisiken, Vergütungsentscheidungen etc.) wegen Untreue strafbar machen können, ist eine zentrale Frage des Wirtschaftsstrafrechts. Unternehmerische Entscheidungen erfolgen stets unter Unsicherheit. Wer im Wirtschaftsleben erfolgreich agieren will, ist gezwungen, Risiken einzugehen. Gleichwohl wird nicht selten der Vorwurf der Untreue erhoben, wenn Entscheidungen sich im Nachhinein als verlustbringend erweisen oder sie wegen ihres Inhalts (z. B. Vergütungsentscheidungen) öffentlich kritisiert werden. Der Verfasser legt dar, dass es die im Gesellschaftsrecht bereits anerkannten "sicheren Häfen" für unternehmerisches Handeln auch im Strafrecht gibt. Die Elemente der Business Judgment Rule und ihre Übertragung auf das Strafrecht, insbesondere auf das in
266 StGB genannte Merkmal der Pflichtverletzung, bilden die Eckpunkte. Der Verfasser zeigt, dass die Einhaltung von Verfahrensregeln (Entscheidungszuständigkeiten, Transparenzvorgaben, Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten etc.) die Rechtmäßigkeit unternehmerischen Handelns indizieren und eine Orientierung an den Kriterien der Business Judgment Rule das Risiko strafrechtlicher Vorwürfe verringern oder ausschließen kann.
266 StGB genannte Merkmal der Pflichtverletzung, bilden die Eckpunkte. Der Verfasser zeigt, dass die Einhaltung von Verfahrensregeln (Entscheidungszuständigkeiten, Transparenzvorgaben, Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten etc.) die Rechtmäßigkeit unternehmerischen Handelns indizieren und eine Orientierung an den Kriterien der Business Judgment Rule das Risiko strafrechtlicher Vorwürfe verringern oder ausschließen kann.
Der Autor: Markus Adick, geboren 1979; 1998-2004 Studium der Rechtswissenschaft mit betriebswirtschaftlicher Zusatzausbildung und dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht an den Universitäten Passau, Freiburg im Breisgau und Osnabrück; 2007 Zulassung als Rechtsanwalt; Beratung und Verteidigung im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
lt;i>Aus dem Inhalt: Grundlegendes zu
266 StGB - Spezifika der Organuntreue - Kredituntreue - Unternehmerisches Ermessen - Risikomanagement - Elemente der Business Judgment Rule - Compliance und Corporate Governance - Interessenkonflikte - Bedeutung von Verfahrensregeln.
Erscheint lt. Verlag | 17.5.2010 |
---|---|
Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 5025 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 210 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Besonderes Verwaltungsrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht | |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management | |
Schlagworte | Adick • Berücksichtigung • Bewertung • business • Business Judgement Rule • Compliance and Corporate Governance • handelns • Hardcover, Softcover / Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht • judgment • Kredituntreue • Markus • Organuntreue • Risikomanagement • StGB • Strafrechtliche • Unter • unternehmerischen • Verfahrensregeln |
ISBN-10 | 3-631-59656-1 / 3631596561 |
ISBN-13 | 978-3-631-59656-2 / 9783631596562 |
Zustand | Neuware |
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