Bilanztraining

Mit allen Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Buch
400 Seiten
2010 | 12., Auflage 2010
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-10104-1 (ISBN)
39,90 inkl. MwSt
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Anhand der vielen Übungsfälle können Sie alle wesentlichen Vorgänge bei der Bilanzierung und Bewertung praxisnah üben sowie Ihr Wissen festigen und vertiefen. Mit allen aktuellen Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Das Buch ist sowohl als Trainingsbuch für angehende Steuerberater und Bilanzbuchhalter als auch als Handbuch für die Praxis geeignet.

INHALTE
- Das einzige umfassende Trainingsbuch zu Bilanzen mit Übungsprogramm auf CD-ROM.
- Führt Schritt für Schritt in die Grundlagen und Techniken von Inventur, Jahresabschluss, Bilanzierung und Bewertung ein.
- Jedes Thema wird anhand von praxisorientierten Übungsaufgaben erschlossen und vertieft.
- NEU IN DER 12. AUFLAGE:Mit allen Änderungen durch das BilMoG plus Auswirkungen auf das Steuerrecht.

AUF DER CD-ROM
- Über 100 Übungen mit Lösungen zum Jahresabschluss und zur Bilanzierung von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungspostenund Bewertungen.

Vorwort

1 VORSCHRIFTEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG, PRÜFUNG UND OFFENLEGUNG
1.1 Funktionen der handelsrechtlichen Rechnungslegung
1.2 Rechtliche Grundlagen der Rechnungslegung
1.3 Informationsinstrumente der handelsrechtlichen Rechnungslegung
1.4 Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten
1.5 Aufgaben und Lösungen

2 GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
2.1 Begriffsbestimmungen
2.2 Inventur und Inventar
2.3 Zusammenhang zwischen Finanzbuchhaltung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
2.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
2.5 Aufgaben und Lösungen

3 GRUNDLEGENDE ANSATZVORSCHRIFTEN
3.1 Allgemeine Ansatzregelungen
3.2 Ansatz von Aktiva
3.3 Ansatz von Passiva
3.4 Ansatzwahlrechte im Überblick
3.5 Vergleich von handels- und steuerrechtlichen Ansatzvorschriften
3.6 Aufgaben und Lösungen

4 GRUNDLEGENDE BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN
4.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze im Überblick
4.2 Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen
4.3 Folgebewertung von Vermögensgegenständen
4.4 Bewertung von Schulden zum Erfüllungsbetrag
4.5 Änderungen nach dem BilMoG im Überblick
4.6 Aufgaben und Lösungen

5 BILANZIERUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
5.1 Strukturierung des Anlagevermögens
5.2 Immaterielles Anlagevermögen
5.3 Sachanlagevermögen
5.4 Finanzanlagevermögen
5.5 Bewertung des Anlagevermögens im Überblick
5.6 Ausweis des Anlagevermögens
5.7 Aufgaben und Lösungen

6 BILANZIERUNG DES UMLAUFVERMÖGENS
6.1 Ausweis und Bewertung des Umlaufvermögens
6.2 Vorräte
6.3 Langfristige Fertigungsaufträge
6.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
6.5 Wertpapiere des Umlaufvermögens
6.6 Liquide Mittel
6.7 Ausweis und Bewertung des Umlaufvermögens im Überblick
6.8 Aufgaben und Lösungen

7 BILANZIERUNG DER PASSIVA
7.1 Verbindlichkeiten
7.2 Rückstellungen
7.3 Sonderposten mit Rücklageanteil
7.4 Eigenkapital
7.5 Aufgaben und Lösungen

8 SPEZIELLE SACHVERHALTE DER RECHNUNGSLEGUNG
8.1 Bilanzierungshilfen und Rechnungsabgrenzungen
8.2 Leasing
8.3 Derivative Finanzinstrumente
8.4 Latente Steuern
8.5 Haftungsverhältnisse
8.6 Aufgaben und Lösungen

9 BESTANDTEILE DER RECHNUNGSLEGUNG
9.1 Bilanz
9.2 Gewinn- und Verlustrechnung
9.3 Anhang
9.4 Segmentberichterstattung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel
9.5 Lagebericht
9.6 Aufgaben und Lösungen

10 GRUNDSACHVERHALTE DER KONZERNABSCHLUSSERSTELLUNG
10.1 Notwendigkeit der Konzernrechnungslegung
10.2 Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
10.3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises
10.4 Vereinheitlichung von Ansatz, Bewertung, Ausweis und Stichtag
10.5 Währungsumrechnung
10.6 Konsolidierungsbereiche
10.7 Aufgaben und Lösungen

LITERATUR
AUFSTELLUNG DER DEUTSCHEN RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS (DRS)
STICHWORTVERZEICHNIS

Unter den Begriff der Rechnungslegung werden alle verpflichtenden (und ggf. freiwilligen) primär monetären, also mit Geldeinheiten bezifferten Abbildungen von Unternehmen gefasst, die an externe Adressaten - wie Anteilseigner, Fremdkapitalgeber, Steuerbehörden usw. - gerichtet sind. Die Daten stammen aus dem Rechnungswesen, wobei die Rechnungslegung auch als externes Rechnungswesen bezeichnet wird. Dem internen Rechnungswesen werden Instrumente wie die Kosten- und Leistungs-(Erlös-)rechnung zugerechnet, die primär der Unterstützung der Unternehmensführung mit Blick auf Entscheidungen oder Verhaltensbeeinflussungen dienen. Die Abgrenzung verliert an Trennschärfe, weil auch die externen Daten für die zielorientierte Steuerung von Unternehmen relevant sind und das interne Rechnungswesen ebenfalls umfangreiche Daten für die Rechnungslegung liefern muss. In Deutschland ist die pflichtgemäße Rechnungslegung primär im Handelsgesetz geregelt; hinzukommen ergänzend oder mit entsprechenden Verweisen die steuerrechtlichen Vorschriften sowie börsenzugangs-, rechtsform-, größen- oder branchenspezifische Regelungen. Im Zentrum der pflichtgemäßen Rechnungslegung steht der ordentliche Jahresabschluss, der bei Unternehmen, die am regulierten Kapitalmarkt gehandelt werden, um eine ordentliche unterjährige Berichterstattung zu ergänzen ist. Hinzu kommt eine Fülle von Rechnungen, die aufgrund spezieller Anlässe wie z. B. Verschmelzungen oder Erbschaften zu erstellen sind. Das Handelsrecht erklärt an keiner Stelle explizit das Ziel oder das Zielsystem der Jahresabschlusserstellung. Abgeleitet aus den Generalnormen in § 238 Abs. 1 S. 1 und 2 HGB (Generalnorm für die Buchführung), § 243 Abs. 1 HGB (Generalnorm für den Jahresabschluss von Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften) sowie § 264 Abs. 2 S. 1 HGB (Generalnorm für Kapitalgesellschaften) werden traditionell - die Dokumentation der Geschäftsvorfälle, - die Gewinnermittlungsfunktion für die Ausschüttungsbemessung und - die Rechenschaftslegung der Unternehmensleitung gegenüber den am Unternehmen beteiligten Gruppen als Hauptaufgaben des Jahresabschlusses angesehen. Die Dokumentationsfunktion kann aus § 238 Abs. 1 HGB abgeleitet werden. Danach ist jeder Kaufmann1 verpflichtet, „Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen." In diesem Sinne ist unter Dokumentation zum einen die Buchführungspflicht, die ein übersichtliches, vollständiges, richtiges und systematisches Aufschreiben und Festhalten von Geschäftsvorfällen erfordert, zu subsumieren. Zum anderen erfüllt die Dokumentation eine präventive Wirkung als Beweisfunktion, weil Unterschlagungen (dolose Handlungen) durch das Management aufgrund der Nachprüfbarkeit der Aufzeichnungen verhindert oder zumindest erschwert werden. Die Aufzeichnungen können zur Beweissicherung im Streitfall herangezogen werden.2 Insbesondere die strafrechtlichen Vorschriften verdeutlichen die Dokumentationsfunktion des Jahresabschlusses (§§ 283 und 283b StGB).

Reihe/Serie Haufe Praxisratgeber
Sprache deutsch
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Bilanz • Bilanzierung • Bilanzsteuerrecht • Praxisratgeber • Trainingsbuch
ISBN-10 3-448-10104-4 / 3448101044
ISBN-13 978-3-448-10104-1 / 9783448101041
Zustand Neuware
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