Mords-geschichten in und um Korneuburg (eBook)
Buchschmiede von Dataform Media GmbH (Verlag)
978-3-99152-041-2 (ISBN)
Zu den Verbrechensbüchern: Er wollte Bekannte davon überzeugen, dass es früher im allgemeinen weniger Verbrechen als es heutzutage gab. Dazu musste er in alten Zeitungen in der Vergangenheit recherchieren. Und das Ergebnis war für ihn sehr enttäuschend. Die Größe, Anzahl und Schwere der Verbrechen war damals um keinen Deut besser als in der Gegenwart. Zu den Märchenbüchern: Bei einem Massagetermin kam das Gespräch auf die Entstehung der Bücher über alte Verbrechen. Die Masseurin meinte warum wird immer über negatives wie Verbrechen und nie über positives wie Märchen geschrieben. Daher wurde nachgeforscht und alles (oder fast alles) über alte Märchen in den Büchern "Märchen rund um die Welt Teil 1 und Teil 2" aus historichen österreichischen Zeitungsberichten zusammengetragen.
Mord Wudernitz
Heute findet beim Kreisgerichte Korneuburg eine Schlußverhandlung wegen Mordes statt. Den Vorsitz bei dieser Schlußverhandlung führt Kreisgerichtspräsident Exeli; als öffentlicher Ankläger fungirt Staatsanwalt Derleth, als Vertheidiger Dr. Karl Willfort aus Wien. Angeklagt erscheint Anton Wudernitz, 46 Jahre alt, katholisch, verheiratet, Hausbesitzer in Nieder-Kreuzstetten, des Verbrechens des Mordes nach § 136 St. G.; dann der Übertretung gegen die körperliche Sicherheit nach § 411 und der Uebertretung des § 36 des Waffenpatentes.
Als Zeugen sind vorgeladen: Johann Diwald, Hausbesitzer in NiederKreuzstetten; Johann Kanß, Gastwirth daselbst; Mathias Parger, Hausbesitzer; Therese Strobl, Hausbesitzersgattin; Nikolaus Schilling, Viertellehner; Johann Dersch, Bauer; Leopold Schmit, Ganzlehner; Lorenz Oehler, Hausbesitzer, alle in NiederKreuzstetten; Leopold Strobl, Hausbesitzer; Therese Spannswagner, Halblehnerswittwe; Franz Neidhart, Kleinhäuslerssohn ebendaselbst.
Der Anklage entnehmen wir Folgendes:
Anton Wudernitz und Joseph Spannswagner befanden sich am 23. April d. J. abends nebst mehreren anderen Gästen im Wirthshause des Johann Kauß in Nieder-Kreuzstetten. Wudernitz, der allgemein als roh, rachsüchtig und verwegen geschildert wird, während Spannswagner als ruhiger und gelassener Mann bekannt war, saß an einem anderen Tische als Spannswagner. Wudernitz raisonnirte und schimpfte über den Ankauf des Gemeindestiers, der kurz zuvor stattgefunden hatte, so daß dem Spannswagner und Oehler, welche bei diesem Ankaufe thätig waren, endlich die Geduld riß. Beide sprangen auf und Spannswagner versetzte dem Wudernitz einen Schlag ins Gesicht. Der Letztere zahlte sodann und ging nach Hause. Als am anderen Morgen Spannswagner nach Hause ging, begegnete er um ungefähr 5 Uhr dem Wudernitz in der Nähe des dem Letzteren gehörigen Hauses. Wudernitz zog gerade einen Handwagen.
Kaum hatte er den Spannswagner erblickt, so ließ er den Handwagen stehen, lief in die Einfahrt seines Hauses und kam mit einem dicken, ziemlich langen Prügel wieder zurück. Den Prügel mit beiden Händen schwingend, schlug er den Spannswagner auf den Kopf und wiederholte so die Hiebe. Spannswagner rief ihm zu: <Aber Toni, was thust denn?> und machte sich endlich Luft, Wudernitz ging wieder in die Einfahrt seines Hauses; Spannswagner lief seinem Hause zu, kehrte jedoch alsbald zu der Stelle, wo der Handwagen stand, zurück. Daselbst hob er seine Kappe vom Boden und zog dann den Handwagen des Wudernitz in die Zufahrt, die zu den Häusern des Lorenz Strobl und Johann Brückl führt, um eine Art Zeugniß über den Empfang der Schläge sich zu verschaffen.
Kaum war Spannswagner bei den Häusern angelangt, so kam Wudernitz im schnellsten Lauf daher, in der linken Hand sein Gewehr tragend. Die Zufahrt zu den Häusern des Strobl und Brückl ist etwa 31 Klaftern lang. Spannswagner ließ ungefähr in der Mitte der Einfahrt den Handwagen stehen und ging dann zum Strobl'schen Hausthor, um den dort anwesenden Personen von der Mißhandlung zu erzählen. Als nun Wudernitz mit dem Gewehr kam, packte er den Wagen und rief: <Der Wagen gehört mein>. Spannswagner dagegen schrie: <Der Wagen bleibt da> und ging auf Wudernitz los. Als Wudernitz dies sah, nahm er das Gewehr aus der linken in die rechte Hand, legte das Gewehr an die Lenden und machte sich so schußfertig. Spannswagner rief: <Aber Tonl, du wirst doch nicht schießen> und <Nit nit Halt aus> Wudernitz schrie: <Stehen bleiben, sonst schieß ich dich nieder>, wiederholte diese Drohung drei Mal und als Spannswagner noch einige Schritte vorwärts machte, krachte ein Schuß
und Spannswagner stürzte zusammen. Spannswagner erlitt zahlreiche Verletzungen und zwar an der linken Hand 30, am linken Schenkel 16, Am 3. Mai d. J. starb er. Die ärztliche Untersuchung constatirte, daß die Knochen der Hand zersplittert und die Sehnen zerrissen waren; im Oberschenkel zeigte sich eine Höhlung, die mit dickflüssigem schwarzem Blut gefüllt war. Auch die Schenkelnerven waren verletzt. Spannswagner starb an Eitervergiftung des Blutes, die durch den Schuß herbeigeführt worden war.
Wudernitz gesteht zu, den Schuß abgefeuert zu haben, doch leugnet er die Absicht zu tödten gehabt und behauptet aus Nothwehr geschossen zu haben, da Spannswagner auf ihn zugegangen und er der Ansicht gewesen sei, dieser wolle ihm etwas thun. Er habe den Spannswagner nur am Fuße streifen wollen. Die Anklage folgert jedoch die Absicht zu tödten aus folgenden Umständen:
Wudernitz hatte einige Tage vorher das Gewehr geladen; er kannte also die Ladung. Diese Ladung war sehr stark und bestand nicht bloß aus Schroten, wie Wudernitz behauptet, sondern auch aus gehacktem Blei. Der Schuß wurde in großer Nähe (13 bis 14 Schritte) abgefeuert. Das Ziel des Schusses war offenbar der Mittelkörper. Wudernitz schrie ferner: <Lump, verfluchter, maustodt schieß ich dich> und: <Geh mir nicht zu, sonst schieß ich dich nieder> Als der Schuß gefallen war, drehte sich Wudernitz um und sagte: <Ich habe ihm seine Sache gegeben, die ihm gehört.
Diese Aeußerung wiederholte er auch später und fügte noch hinzu: <Ich werde mir nicht Alles stehlen lassen>. Einige Minuten später sagte er zu Therese Oehler: <Gelt, ich habe meine Sachen gut gemacht, wenn auch zwanzig solche kommen, so mache ich es ihnen auch so>._Wudernitz erscheint daher des Verbrechens des Mordes rechtlich beschuldigt. Da Spannswagner durch die Schläge mit dem Prügel am Kopf verletzt wurde, so erscheint Wudernitz der Uebertretung des § 411 und wegen des
verbotenen Besitzes des Gewehres auch der Uebertretung des §36 des
Waffenpatentes rechtlich beschuldigt.
Nach Verlesung der Anklage
wurde der Angeklagte, ein schwächlicher, mittelgroßer Mensch verhört; wir geben hievon in Nachstehendem das Wesentliche: Der Angeklagte kennt den von ihm Getöteten seit seiner Kindheit, Er erzählt mit Ruhe und Gelassenheit den Auftritt im Gasthause des Kauß. Dieser Theil seiner Aussage stimmt mit dem darüber in der Anklage enthaltenen überein; nur will der Angeklagte nicht wissen, wie er zu dem Schlage, den ihm Joseph Spannswagner versetzte, gekommen sei. Am Wege nach Hause habe er erst wahrgenommen, daß ihm einige Zähne eingeschlagen worden seien. Auf die Ereignisse des kritischen Tages übergehend, will der Angeklagte von Spannswagner zu dem ersten Acte der Rohheit durch Schimpfreden provocirt worden sein. Der Angeklagte gesteht alle weiteren Umstände der That und behauptet, er habe den Spannswagner nur am linken Fuß anschießen wollen, versichert, er würde nicht geschossen haben, wenn Spannswagner auf seinen Zuruf stehen geblieben und derselbe nicht auf ihn mit dem Messer los gegangen wäre.
Behufs Erprobung der Stärke der Ladung offerirt Dr. Willsort dem Gerichtshofe eine Schrotgarnitur. Der Angeklagte erkennt unter den Schroten die Sorte Nr. 1 als diejenige, deren er sich zur Ladung bedient hat, und sagt, daß die Ladung eine sehr schwache gewesen. Dr. Willfort sucht durch Befragen des Angeklagten darzuthun, daß der Angeklagte im Schießen nicht bewandert sei, daß er die Absicht zu tödten nicht gehabt haben könne, daß es ihm sehr leid gewesen sei, als er den Spannswagner stürzen gesehen, und daß er durch namhafte Unglücksfälle gegen seine Mitmenschen mißtrauisch und unfreundlich geworden sei.
Dem Getödteten stellt der Angeklagte ein sehr günstiges Zeugniß aus. Es wird nun die Aussage des Joseph Spannswagner verlesen, die nur unwesentlich von der Verantwortung des Angeklagten abweicht. Dr. Willfort läßt constatiren, daß dieses Protokoll weder von dem Beschädigten, noch von Gerichtszeugen unterschrieben, daß diese Aussage auch nicht beschworen sei. Der Angeklagte bekämpft die Abweichungen dieser von seiner Aussage. Es werden nun die Gerichts- und die Todesanzeige verlesen und sodann beginnt die Zeugenvernehmung mit dem Wundarzte Johann Artner, der den Spannswagner behandelte. Spannswagner sei vom Blutverlust sehr erschöpft und nicht in der Lage gewesen, viel über den Vorfall mitzutheilen. Die über Auftrag des Gerichtes von Artner abgefaßte Krankengeschichte Spannswagners wird verlesen.
Pr. Was mag nach Ihrer Wahrnehmung die Todesursache gewesen sein? - Z.: In erster Linie der Blutverlust, dann die Vergiftung der Blutmasse durch deren Vereiterung. Artner war bei der Section der Leiche Spannswagners zugegen. Dr. Willfort: Hielten Sie es für hinlänglich, daß dem Kranken lediglich kalte Umschläge applicirt wurden? – Z.: Ja. Dr. Willfort: Hielten Sie den Fall für einen schweren? - Z.: Anfangs nicht, aber dann mußte man allerdings die Lebensgefahr erkennen, wenn auch nicht alle Hoffnung auf Genesung dadurch vernichtet wurde.
Verlesen wird sodann der Obductionsbefund und das gerichtsärztliche Gutachten, nach welchem letzteren die Verletzung Spannswagners eine schwere und lebensgefährliche war. Bei dieser...
Erscheint lt. Verlag | 3.3.2023 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Technik |
ISBN-10 | 3-99152-041-9 / 3991520419 |
ISBN-13 | 978-3-99152-041-2 / 9783991520412 |
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