Baurechtsberater Bauherren - Jürgen Rilling

Baurechtsberater Bauherren

Gerichtsurteile, die sparen helfen

(Autor)

Buch | Softcover
XXII, 380 Seiten
2012 | 1. Softcover reprint of the original 1st ed. 1998
Vieweg & Teubner (Verlag)
978-3-322-87218-0 (ISBN)
64,99 inkl. MwSt
Gerichtsurteile, die dem Bauherren sparen helfen
This account of the development of science communication in China, India, Korea, South Africa, and Spain includes special chapters on the teaching of science communication in universities as well as on measuring the public impact of the culture of science.

Bauherren werden bei ihrem Bauvorhaben mit einer Vielzahl von Rechtsvorschriften konfrontiert, die sich auf die Ordnung der Bebauung und auf die Rechtsverhältnisse aller Beteiligten beziehen.
Um Streitigkeiten zu vermeiden oder mit dem nötigen rechtlichen Hintergrundwissen zu lösen, ist die Beachtung von vielen ergangenen Urteilen wichtig. Der Baurechtsberater Bauherren gibt einen umfangreichen Überblick über wesentliche Rechtsgrundsätze aus dem Bereich des privaten Baurechts und macht die Urteile durch einfache Fallbeispiele leicht verständlich und auch für den Baulaien anwendbar. Die Kennzeichnung der für den Bauherren positiven und negativen Entscheidungen durch (+) und (-) Symbole in der Kopfzeile macht ein Einordnen des Falls möglich.
Der Zugang kann je nach Erfordernis über das Indexverzeichnis, Urteilsregister, Gesetzesregister oder aufgelistete Fragestellungen erfolgen.

Jürgen Rilling ist Vorstandvorsitzender einer international tätigen Bauaktiengesellschaft und Geschäftsführer eines national tätigen Bauregieunternehmens. Er war langjähriger Präsident eines Baurechtsverbandes und im Vorstand eines Interessenverbandes für Immobilien-Anleger.

Kann der Unternehmer die Arbeiten bis zur Begleichung der Zwischenrechnung einstellen, wenn Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart sind?.- Ist eine Vereinbarung nach AGB, wonach der Warenwert gelieferter Ware nach Anlieferung, also vor Montage, bezahlt werden muß, wirksam?.- Kann die Kaufsumme für ein Fertighaus sowie zusätzliche Lieferungen und Leistungen anteilig zu verschiedenen Zeitpunkten fällig werden?.- Kann die Gewährleistungsfrist des
638 BGB durch die isolierte Vereinbarung der Gewährleistungsregeln der VOB/B von 5 auf 2 Jahre verkürzt werden?.- Kann bei Dauerschuldverhältnissen eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren vereinbart werden?.- Kann der Fertighaushersteller einen Anspruch auf 18% der Gesamtsumme bei Nichtabruf eines Hauses in Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen?.- Ist eine AGB-Klausel, wonach Leistungsverweigerungsrechte dem Erwerber nur dann zustehen sollen, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind, wirksam?.- Kann der Bauherr ihm etwa zustehende Schadensersatzansprüche gegen den Unternehmer pauschalieren?.- Kann der Bauherr versuchen, einen Mangel selbst aufzuspüren, ohne die Aufrechnungsmöglichkeit nach
479 BGB zu verlieren?.- Kann die gem.
479 BGB zulässige Aufrechnung mit einem verjährten Schadenersatzanspruch des Bauherrn durch AGB-Klausel ausgeschlossen werden?.- Ist der Bauherr berechtigt, einen Dritten vor der Entziehung des Auftrages zu beauftragen, daß dieser die Arbeiten vollendet?.- Ist der Bauherr immer an die Einhaltung der VOB/A gebunden?.- Hat der Bieter einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen Ausschreiber?.- Ist der Bauherr schadenersatzpflichtig, wenn ein Bauunternehmer ein Angebot ausarbeitet, obwohl der Bauauftrag bereits vergeben ist?.- Kann der Bieter eine Vergütungverlangen, wenn er vom Besteller zur Vorlage eines spezifizierten Angebotes aufgefordert worden ist?.- Ist die Bauaufsichtsbehörde schadenersatzpflichtig, weil sie für ein fehlerhaft geplantes Bauvorhaben eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt hat?.- Kann der Bauhandwerker auch dann eine Bauhandwerkersicherungshypothek verlangen, wenn der Besteller noch nicht als Eigentümer eingetragen ist?.- Besteht im Konkursfalle der Anspruch auf Übertragung der Auflassungsvormerkung?.- Sind Grundstückserwerbsvertrag und Bauvertrag untrennbar miteinander verbunden?.- Gilt der Festpreis auch bei Massenänderungen?.- Kann der Besteller vom Werkvertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Herstellungsfrist überschritten wird oder wenn deren Überschreitung droht?.- Kann der Bauherr vom Bauunternehmer Schadenersatz verlangen, wenn der Bauunternehmer mit der Erbringung seiner Bauleistung in Verzug ist?.- Setzt ein Schadenersatzanspruch nach
6 Nr. 6 VOB/B voraus, daß die Behinderung der Arbeiten vom Auftraggeber verschuldet ist?.- Hat es der Bauherr zu vertreten, wenn es zu einer Bauverzögerung kommt, weil die Vorunternehmer säumig sind?.- Können anfallende Finanzierungskosten für ein Mietshaus bei Verzug des Auftragnehmers Inhalt eines Schadenersatzanspruches sein?.- Kann vom Erben des Bruders Schadenersatz verlangt werden, wenn vereinbart war, daß jeder dem anderen beim Hausbau hilft und dieser stirbt?.- Besteht ein vermuteter Zusammenhang, wenn an einem Grundstück Schäden auftreten und am Nachbargrundstück bei der Aushebung und Sicherung der Baugrube DIN-Normen nicht beachtet werden?.- Kann der Bauherr Schadenersatz für einen mangelhaften Deckenbeton auch dann verlangen, wenn er selbst die Bauleitung übernommen hat?.- Kann im Beweissicherungsverfahren Antrag aufErscheinen des Sachverständigen im Termin mit Erfolg gestellt werden?.- Muß der potentielle Haftungsnachfolger ein durchgeführtes Beweissicherungsverfahren gegen sich gelten lassen?.- Die Kosten des Beweissicherungsverfahrens sind stark erhöht. Kann der Auftraggeber die Kosten trotzdem voll als Schadenersatz geltend machen?.- Wann kann der Antragsteller eines Beweissicherungsverfahrens keinen Anspruch auf Erstattung der dort entstandenen Gerichtskosten geltend machen?.- Kann der in einem Beweissicherungsverfahren angerufene Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit auch noch im Hauptprozeß abgelehnt werden?.- Wie ist der Streitwert eines Beweissicherungsverfahrens zu ermitteln?.- Eine Bank hat eine Gewährleistungsbürgschaft übernommen. Sie ersetzt eine Sicherheitsleistung, die für ein Jahr einbehalten werden durfte. Das Jahr ist vorüber. Muß die Bank auf Verlangen zahlen?.- Bankbürgschaft; muß sich die Bank verteidigen, wenn der Garantiefall ihrer Meinung nach nicht eingetreten ist?.- Kann eine Bürgschaft auch eine Vertragsstrafe umfassen?.- Genügt eine Bürgschaftserklärung durch Telefax der Schriftform durch
766 Satz 1 BGB?.- Kann der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft zurückhalten, obwohl die Gewährleistungsansprüche verjährt sind?.- Kann eine Gewährleistungsbürgschaft auch einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses für die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten umfassen?.- Ist bei der Deckung von Firsten und Graten nach der doppelten oder nach der einfachen Menge des Firstes oder Grates abzurechnen?.- Bedeutet die Vereinbarung Schallschutz nach DIN, daß die Mindestanforderungen nach DIN 41 09 genügen?.- Kann der Eigentümer eine Eigentumsverletzung geltend machen, wenn ihm durch die Verletzung keinezusätzlichen Kosten entstanden sind?.- Wie ist das Volumen eines Bauaushubs zu berechnen, wenn vereinbart ist, den Erdaushub nach Planmaß und Kubikmetern abzurechnen?.- Ist der Vorunternehmer im Verhältnis zum Nachfolgeunternehmer Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers?.- Wann wird ein Werklohnanspruch fällig?.- Wann wird der Werklohn fällig, wenn ein VOB-Bauvertrag vorzeitig beendigt wird?.- Kann der Fertighaushersteller durch AGB-Klausel den individuell vereinbarten Liefertermin um bis zu 6 Wochen verschieben?.- Ist eine AGB-Klausel wirksam, aus der der Besteller bei Vertragsschluß nicht erkennen kann, in welchem Umfang Preiserhöhungen auf ihn zukommen?.- Kann der Bauherr Zahlungen an seine finanzierende Bank verweigern, wenn die Baufirma ihrer Leistungspflicht wegen Konkurs nicht nachkommt?.- Ist eine AGB-Klausel wirksam, wonach 70% des Preises bei Anlieferung vor der Montage fällig werden?.- Kann die Nichterteilung der Baugenehmigung ein Rücktrittsgrund für den Rücktritt vom Generalübernehmervertrag sein?.- Hat der Handwerker Maßnahmen zu ergreifen, um Verschmutzungen zu vermeiden?.- Bedarf ein Fertighausvertrag der notariellen Beurkundung, wenn das Baugrundstück erst noch erworben werden muß?.- Hat der Unternehmer einen Schadenersatzanspruch, wenn ihm fehlerhafte Angebotsunterlagen überlassen wurden?.- Kann ein Preisvorbehält eine Festpreisvereinbarung verdrängen?.- Wonach bemißt sich der materielle Kostenerstattungsanspruch des Bauherrn für Mängelbeseitigungskosten?.- Kann die Montage von WC und Dusche an der Trennwand einer Doppelhaushälfte ein Fehler im Sinne von
459 BGB sein?.- Wann verjähren Schäden, die ein Baubetreuer durch eine zu nahe Anpflanzung eines Ahornbaumes an einer Abwasserleitung verursacht hat?.- Muß derjenige, der einenGartenteich anlegt, die Fließrichtung des Oberflächenwassers auf dem Grundstück beachten?.- Muß der Estrich-Hersteller prüfen, ob der Aufbau der Balkonfläche die erforderliche Abdichtung gegen Niederschläge hat?.- Liegt ein Fehler vor, wenn ein schalldämmender Trockenestrich geschuldet wird, jedoch im Ergebnis keine Trittschalldämmung erzielt wird?.- Kann eine Werkleistung auch dann mangelhaft sein, wenn die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt ist?.- Wann muß kein Werklohn bezahlt werden?.- Sind prozeßbegleitende Privatgutachten erstattungsfähig?.- Muß der Besteller die Kosten eines Privatgutachters, der im Werklohnpro-zeß mit dem Unternehmer für den Besteller ein Gegenaufmaß erstellt, übernehmen?.- Wann verletzt ein Malermeister die ihm obliegende Hinweis- und Aufklärungspflicht?.- Besteht eine Prüfpflicht des Unternehmers, der beauftragt ist, eine Wand mit einem Außenanstrich zu versehen?.- Kann der Geschädigte die Kosten für ein von ihm eingeholtes Privatgutachten auch dann vom Schädiger verlangen, wenn dieses Gutachten falsch ist?.- Begeht ein Sachverständiger eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, wenn er Angaben nach Gefühl macht?.- Hat ein Beklagter die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs, wenn ihm erst in der mündlichen Verhandlung neues umfangreiches Prozeßmaterial vorgelegt wird, zu dem eine sofortige Äußerung nicht zumutbar ist?.- Wann ist eine Schlußzahlung vorbehaltlos angenommen?.- Wann ist eine Zahlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr rechtzeitig?.- Muß der mit der Tragwerkplanung betraute Statiker, der sich am Entwurf der konstruktiven Verbindung nichttragender mit tragenden Teilen beteiligt, die Auswirkungen der Statik beachten?.- Besteht eine Vergütungspflicht für besondere Leistungen desStatikers, wenn eine schriftliche Vereinbarung hierüber fehlt?.- Muß der Tagelohnzettel die durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar beschreiben?.- Wann ist eine Vertragsstrafenvereinbarung durch AGB noch zulässig?.- Wer hat nach der Abnahme Grund und Höhe der Werklohnforderung zu beweisen? Kann eine Abnahme durch schlüssiges Verhalten auch dann erfolgen, wenn zahlreiche Mängel vorliegen?.- Kann bei wesentlichen Mängeln des hergestellten Werks die Abnahme verweigert werden?.- Wann ist ein Schadenersatz in Höhe von 10% des endgültigen Kaufpreises bei Kündigung durch den Auftraggeber unangemessen?.- Kann durch AGB eine Mängelrügefrist von 10 Tagen nach Erhalt eines Möbelstücks vereinbart werden?.- Darf auf den Inhalt einer schriftlichen und vom Amtsleiter unterzeichneten Mitteilung der unteren Bauaufsichtsbehörde vertraut werden?.- Können Bausatzverträge widerrufen werden?.- Haftet der Verkäufer von Trockenmörtel seinem Abnehmer gegenüber für Schäden, die einem Dritten entstanden sind?.- Wer haftet gegenüber dem Bauherrn, der Bauträger oder der ausführende Handwerker?.- Bedarf die nachträgliche Änderung eines Bauträgervertrages, wonach dem Unternehmer Vollmacht erteilt wird, der notariellen Beurkundung?.- Kann der Bauherr den gesamten Werklohn einbehalten, wenn der Bauunternehmer ihm nicht wie vereinbart die Bescheinigung über die Holzschutzbehandlung übergibt?.- Ist die Einbauküche ein Bauwerk?.- Ist das Haustürwiderrufsgesetz (Widerrufsmöglichkeit) bei Bestellung von Baumaterialien an der Baustelle durch den Bauherrn anwendbar?.- Wer trägt die Beweislast für das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Mängeln?.- Kann die VOB/B durch bloßen Hinweis auf ihre Geltung wirksam in einen Fertighausvertrag einbezogen werden?.- Was ist dieFolge, wenn der Richter bei einer Werklohnklage keinen Hinweis auf einen erforderlichen Sachvortrag zur Aufwendungsersparnis nach
649 Abs. 2 BGB gegeben hat?.- Können maßgefertigte Fensterflügel und Türblätter bei deren Diebstahl der Bauwesenversicherung in Rechnung gestellt werden?.- Können Bauverträge widerrufen werden?.- Was ist die Folge, wenn ein Werkvertrag mangels wirksamer Vergütungsabrede unwirksam ist?.- Ist eine Finanzierungsklausel, wonach der Bauherr eine unwiderrufliche Zahlungsgarantie einer Bank spätestens 4 Wochen vor Baubeginn vorlegen muß, wirksam?.- Was hat das Gericht zu beachten, wenn wegen Mangelbedenken auf Nutzungsausfall geklagt wird und nur ein verhältnismäßig kurzer Zeitraum zur Mängelbeseitigung zugestanden wird?.- Kann die Wirksamkeit von Nachtragsvereinbarungen in einem Schlüsselfer-tig-Bauvertrag von der Schriftform abhängig gemacht werden?.- Muß der Unternehmer, der auf einem unzureichend verdichteten Untergrund Platten zu verlegen hat, seine Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ausführung anmelden?.- Kann der Richter, dem ein in einem anderen Verfahren erstattetes Gutachten für die Klärung einer bestimmten Frage nicht ausreicht, einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen?.- Gehört das selbständige Beweisverfahren schon vor Anhängigkeit der Hauptsache zum Rechtszug?.- Wer trägt nach der Abnahme der Werkleistung die Darlegungs- und Beweislast für den Grund und die Höhe seiner Werklohnforderung?.- Ist eine Vertretung ohne ausdrückliche Bevollmächtigung möglich?.- Was ist die Folge, wenn die einem Generalübernehmer-Vertrag zugrunde liegende Planung nicht genehmigungsfähig ist?.- Ist eine Vorleistungsklausel, die dem Auftraggeber Einwendungen ausGewährleistungsansprüchen verwehrt, in AGB wirksam?.- Was ist die Folge, wenn das erstinstanzliche Gericht einen gebotenen Hinweis auf die fehlende Prüfbarkeit der Abrechnungsweise unterläßt?.- Wer trägt nach erfolgter Abnahme die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Werkleistung?.- Liegt bereits ein Fehler vor, wenn die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten sind?.- Ist eine 2,70 m lange Küchenzeile mangelhaft, wenn die dazugehörige Stellwand 3,08 m lang ist?.- Wann verjähren Mängelansprüche bei einem Werkvertrag?.- Inwieweit sind vorgerichtliche Privatgutachterkosten erstattungsfähig?.- Kann der Bauherr Schadensersatz und Kündigung verlangen, wenn der Bauunternehmer innerhalb einer gesetzten Frist die Aufgabe nicht erfüllt?.- Kann der Bieter durch eine AGB-Klausel für 8 Wochen an sein Angebot gebunden werden?.- Ist eine AGB-Klausel des Bauherrn wirksam, wonach der Unternehmer bei Kündigung nur die Leistungen verlangen kann, die vom Bauherrn verwertet worden sind?.- Ist die AGB-Klausel des Bauherrn wirksam, wonach notwendige Mehrarbeiten, welche in der Baubeschreibung nicht genannt sind, nicht vergütet werden?.- Ist eine AGB des Bauherrn wirksam, wonach Mehrarbeiten nicht vergütet werden, wenn diese nicht mehr als 10% des Gesamtumfanges ausmachen?.- Kann der Bauherr die Zuschlagsfrist aus
19 Nr. 2 VOB/A auf 36 Werktage ausdehnen?.- Kann eine bauliche Maßnahme Vertragsbestandteil werden, die aufgrund einer behördlichen Auflage notwendig wird?.- Kann der Bauherr die Herausgabe aller Genehmigungs- und Planungsunterlagen verlangen?.- Ist ein Baubetreuungsvertrag nichtig, wenn der Baubetreuer zwar Vorleistungen erbringen muß, diese jedoch dann vom Besteller nicht in Anspruch genommen werden?.- Die Baugenehmigung für einen Neubau wirdnicht erteilt. Wer hat den folgenden Abbruch zu verantworten?.- Kann sich der Maler für die Erneuerung des äußeren und inneren Farbanstriches eines Hauses eine Bauwerksicherungshypothek eintragen lassen?.- Wann ist im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Bewilligung einer Vormerkung zur Eintragung einer Bauwerksicherungshypothek diese glaubhaft gemacht?.- Müssen Verträge über die Grundstücksveräußerung und Bauwerkserrichtung, die mit einem Bauträger geschlossen werden, beurkundet werden?.- Haftet der Bauherr (bzw. Hauptunternehmer) gegenüber seinem Subunternehmer für das Planungsverschulden des Architekten?.- Kann in der Bauwesenversicherung durch allgemeine Geschäftsbedingungen der Ersatz vorhersehbarer Schäden ausgeschlossen sein?.- Begeht der Bauunternehmer, der eine Bauwesenversicherung abschließt, eine positive Vertragsverletzung, wenn er diese ohne Feuerversicherung abschließt?.- Unter welchen Voraussetzungen hat der Bauherr einen Schadenersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung gegen die Baugenehmigungsbehörde?.- Hat der Unternehmer einen Schadenersatz nach der VOB/B, wenn auf Bitten der Baubehörde der Bauherr einen Baustop anordnet?.- Sind im Rahmen eines VOB-Vertrages in Auftrag gegebene Nachtragsleistungen Behinderungen, die einen Schadenersatzsanspruch begründen?.- Wann hat der Bauherr Anspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten?.- Wer hat zu beweisen, daß die Gründe für einen Bereicherungsanspruch wegen Überzahlung des Werklohnes vorliegen?.- Unterbricht das Beweissicherungsverfahren des Unternehmers die Verjährungsfrist etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers?.- Auszahlungsbürgschaft oder Vorauszahlungsbürgschaft?.- Gibt die vertragliche Vereinbarung einer Gewährleistungsbürgschaft als Sicherheitsleistungeinen Anspruch auf eine Bürgschaft auf erstes Anfordern?.- Ist eine Eigentumswohnung mangelhaft, wenn sie den Mindestanforderungen für Luft- und Trittschall genügt?.- Wer ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn der Baustellenleiter eine Pflicht des Bauträgers erfüllt und dabei einen Fehler begangen hat?.- Wird der Werklohn mit der Abnahme des Werkes fällig, wenn die Höhe des Werklohnes noch nicht feststeht oder noch nicht bekannt ist?.- Ist bei vorzeitiger Beendigung eines VOB-Bauvertrages eine Schlußrechnung zu stellen, um die Fälligkeit der Forderung herbeizuführen?.- Muß der Unternehmer in jedem Fall die zum Nachweis von Art und Umfang seiner Leistung erforderlichen Belege seiner Schlußrechnung beifügen?.- Kann in einem VOB-Bauvertrag die Fälligkeit der Vergütung der Werkleistung frei vereinbart werden?.- Muß sich der Fertighaushersteller, der den Keller des Fertighauses nicht herstellt, über die Baugrundverhältnisse vergewissern?.- Wie können Pläne und sonstige Formulare in einen materiellen Vertrag wirksam einbezogen werden?.- Ist der eine Ausschreibung aufhebende Auftraggeber gegenüber dem zuschlagsberechtigten Bieter zum Schadenersatz verpflichtet?.- Kann ein unbegründetes Schadenersatzverlangen des Bauherrn in eine Kündigung umgedeutet werden?.- Kann der geschädigte Gebäudeeigentümer eine Totalerneuerung verlangen, wenn eine Reparatur lediglich mit Farbtondifferenzen möglich ist?.- Hat der Bauherr auch dann noch einen Anspruch auf Ersatz der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten, wenn er das Grundstück veräußert hat?.- Wann ist eine Werkleistung mangelhaft?.- Erfährt ein Haus einen merkantilen Minderwert, wenn gravierende Tritt- und Luftschallübertragungsmängel ordnungsgemäß repariert worden sind?.- Ist bei derSchadensberechnung ein vereinbarter Skontoabzug für den Käufer zu berücksichtigen, wenn sich der Käufer schadenersatzpflichtig gemacht hatte?.- Wann verliert der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch?.- Wem gegenüber hat der Auftraggeber die Schlußzahlungserklärung abzugeben, wenn der Auftragnehmer seine Werklohnforderung abgetreten hat?.- Wann ist die Erklärung eines Vorbehaltes gegen die Schlußzahlungserklärung des Bestellers noch rechtzeitig?.- Hat der Bauherr eine Mitteilungspflicht über die anrechenbaren Kosten, wenn eine ordnungsgemäße Kostenfeststellung oder ein Kostenvoranschlag nach DIN 276 nicht vorliegt?.- Kann der Bauherr kostenlos kündigen, wenn die Planung seines Fertighauses mangelhaft ist?.- Darf ein Fertighaus ohne Grundstück gekauft werden?.- Besteht ein Schadenersatzanspruch wegen Mehraufwendungen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, wenn diese eine Baugenehmigung erteilt, obwohl die Erschließung mangelhaft ist?.- In welcher Höhe kann der Bieter Schadenersatz vom Auftraggeber verlangen, wenn dieser die Ausschreibung aufhebt?.- Kann ein Bauvertrag noch nach Fertigstellung eines Bauwerks gekündigt werden, wenn noch Mängel zu beseitigen sind und das Aufräumen der Baustelle vorzunehmen ist?.- Muß ein Bauherr, nachdem er sich nach Fristablauf auf Verhandlungen über die Mängelbeseitigung eingelassen hat und diese gescheitert sind, erneut eine Frist setzen?.- Ist es erforderlich, daß Auftragnehmer und Auftraggeber die notwendigen Feststellungen für die Abrechnung gemäß
14 Nr. 2 Satz 1 VOB/B gemeinsam treffen?.- Muß das Gericht die Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag von Amts wegen berücksichtigen, wenn es davon nur per Zufall Kenntnis erlangt hat?.- Wann ist ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetzausgeschlossen?.- Berechtigt eine ungerechtfertigte außerordentliche Kündigung zur Kündigung des anderen?.- Wann liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung außerhalb der VOB/B vor?.- Wann können die Kosten für ein Privatgutachten ersetzt verlangt werden?.- Muß der Grundstückseigentümer das Eindringen von Ungeziefer, das den Baum eines Nachbarn befallen hat, dulden?.- Kann der Bauherr auch dann Schadenersatz aufgrund eines Mangels verlangen, wenn er vor Fristablauf den Mangel selbst ausbessert?.- Darf die Änderung eines vereinbarten Preises für eine bestimmte Bedarfsposition bei Unterschreitung des Mengenansatzes beschränkt werden?.- Kann für eine nicht fällige Forderung eine Vormerkung betreffend einer Bauhandwerker-Sicherungshypothek beantragt werden?.- Wann haftet der Geschäftsführer einer Bauträger-GmbH persönlich für die Werklohnschuld der Gesellschaft?.- Wer hat die Fälligkeit von Abschlagszahlungen zu beweisen, wenn der Auftraggeber seinen Darlehens-Auszahlungsanspruch gegen eine Bank an den Bauträger abtritt?.- Welche Wirkung hat es, wenn sich der Auftraggeber nach Ablauf einer gesetzten Mängelbeseitigungsfrist auf Einigungsgespräche mit dem Unternehmer einläßt?.- Müssen die für Abrechnung notwendigen Feststellungen gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber getroffen werden?.- Indexverzeichnis.- Urteilsregister zu den Fällen.- Gesetzesregister zu den Fällen.

Erscheint lt. Verlag 26.4.2012
Zusatzinfo XXII, 380 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Maße 148 x 210 mm
Gewicht 522 g
Themenwelt Technik
Schlagworte Bauherr • Baurecht • Bauvorhaben • Vorschriften
ISBN-10 3-322-87218-1 / 3322872181
ISBN-13 978-3-322-87218-0 / 9783322872180
Zustand Neuware
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich
Praxiswissen zu Schimmelpilzschäden in Gebäuden: Mikrobiologie, …

von Irina Kraus-Johnsen

Buch | Hardcover (2024)
Reguvis Fachmedien (Verlag)
99,00