Vergabepraxis für Auftraggeber (eBook)

Rechtliche Grundlagen - Vorbereitung - Abwicklung

(Autor)

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2010 | 2010
XII, 190 Seiten
Vieweg & Teubner (Verlag)
978-3-8348-9751-0 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Vergabepraxis für Auftraggeber - Andreas Belke
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Ausschreibungs- und Vergabeverfahren von Bauleistungen bergen auch für den ausschreibenden Planer viele Tücken und Fallstricke. Dieses Praxisbuch erklärt die Verfahren und die Vorgehensweisen Schritt für Schritt und stellt anschaulich die Bezüge zu den relevanten Gesetzen und Verordnungen her (VOB/A und HOAI). Ein gut strukturierter Leitfaden für die fehlerfreie und regelkonforme Durchführung von Ausschreibung und Vergabe unter Berücksichtigung der VOB 2009.

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Belke, Bauingenieur und freiberuflicher Sachverständiger für VOB sowie Technischer Prüfer der Stadt Borken mit den Arbeitsschwerpunkten Vergaberecht, Baurecht und Architektenrecht

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Belke, Bauingenieur und freiberuflicher Sachverständiger für VOB sowie Technischer Prüfer der Stadt Borken mit den Arbeitsschwerpunkten Vergaberecht, Baurecht und Architektenrecht

Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 6
Abkürzungsverzeichnis 10
1 Einleitung 12
1.1 Öffentliche Auftraggeber 13
1.1.1 Begriff 13
1.1.2 Sektorenauftraggeber 14
1.2 Rechtliche Grundlagen 14
1.2.1 Bauleistung 15
1.2.2 Vergaberecht 16
1.2.2.1 Primärgebot 16
1.2.2.2 Schwellenwerte 17
1.2.2.3 Nationale Ausschreibungen 18
1.2.2.4 Novellierung 2009 19
1.2.2.5 Vergaberegelverstoß 22
1.2.2.6 Europäische Ausschreibungen 22
1.2.2.7 Vergabearten 23
1.2.3 Vertragsrecht 23
1.2.3.1 Vergabehandbücher 23
1.2.3.2 Der einfache Bauvertrag 26
1.2.4 Rechtsschutz der Bieter 28
1.3 Begriffe und Definitionen 29
1.4 Stufenmodell der öffentlichen Ausschreibung 31
2 Vorbereitung der Vergabe 32
2.1 Der Vergabevermerk 32
2.2 Grundlegende Aspekte 37
2.2.1 Kontakt zu den Bewerbern 37
2.2.1.1 Eignungsüberprüfung 37
2.2.1.2 Projektanten 37
2.2.2 Wahl der richtigen Vergabeart 39
2.2.2.1 Entscheidungskriterien 39
2.2.2.2 Öffentliche Ausschreibung 42
2.2.2.3 Beschränkte Ausschreibung 43
2.2.2.4 Freihändige Vergabe 45
2.2.3 Vertragsarten 45
2.2.3.1 Einheitspreisvertrag 46
2.2.3.2 Pauschalpreisvertrag 47
2.2.3.3 Regievertrag (Stundenlohnvertrag) 52
2.3 Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen 52
2.4 Aufstellen von Leistungsbeschreibungen 54
2.4.1 Allgemeine Regeln 55
2.4.1.1 Primär-Voraussetzung 55
2.4.1.2 Vollständigkeitsgebot 58
2.4.2 Technische Spezifikationen 61
2.4.2.1 Gleiche Informationen 61
2.4.2.2 Formulierungsmöglichkeiten der TS 61
2.4.2.3 Nachweis der Gleichwertigkeit 61
2.4.2.4 Produktneutralität als Primärgebot 62
2.4.2.5 Produktvorgaben (Leitprodukte) 63
2.4.2.6 Generelle Produktangabe 65
2.4.3 Mit Leistungsverzeichnis 66
2.4.3.1 Baubeschreibung 66
2.4.3.2 Andere Beschreibungen 67
2.4.3.3 Entbehrliche Beschreibungen 68
2.4.3.4 Aufgliederung der Leistungen 68
2.4.4 Mit Leistungsprogramm 68
2.4.4.1 Zweckmäßigkeit 69
2.4.4.2 Funktionale Beschreibung 69
2.4.4.3 Notwendige Angaben im Angebot 71
2.5 Bekanntmachung 71
2.5.1 Inhalt der Bekanntmachung 72
2.5.2 Information bei Beschränkter Ausschreibung 73
2.6 Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen 74
3 Mitwirkung bei der Vergabe 75
3.1 Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 75
3.1.1 Anschreiben 75
3.1.2 Nebenangebote 78
3.1.3 Vertragsbedingungen 78
3.1.3.1 Ausführungsfristen 78
3.1.3.2 Vertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung 79
3.1.3.3 Geforderte Sicherheiten 79
3.1.3.4 Preisanpassungsoption 80
3.1.4 Kostenerstattung 80
3.1.4.1 Für die Vergabeunterlagen 80
3.1.4.2 Für das Angebot 81
3.1.5 Die Bietercheckliste 81
3.1.6 Urkalkulation und EFB-Preisblätter 82
3.1.6.1 Urkalkulation 82
3.1.6.2 EFB-Preisblätter 82
3.2 Einholen von Angeboten 83
3.2.1 Bewerberauswahl bei der Beschränkten Ausschreibung 83
3.2.1.1 Bewerberwechsel 84
3.2.1.2 Eignungsprüfung 84
3.2.2 Versand der Vergabeunterlagen 86
3.2.2.1 Öffentliche Ausschreibung 86
3.2.2.2 Beschränke Ausschreibung und Freihändige Vergabe 87
3.2.3 Auskünfte an die Bewerber 87
3.2.4 Der Eröffnungstermin 88
3.2.4.1 Teilnahmeberechtigte 89
3.2.4.2 Ablauf 89
3.2.4.3 Nicht aufgeforderte Bieter 93
3.2.4.4 Bietergemeinschaften 93
3.2.4.5 Spätere Bildung von Bietergemeinschaften 93
3.2.5 eVergabe 93
3.3 Prüfen und Werten der Angebote 94
3.3.1 Aufklärung über den Angebotsinhalt 95
3.3.1.1 Aufklärungsinhalt 96
3.3.1.2 Verweigerung der Aufklärung 97
3.3.1.3 Sonderfall Freihändige Vergaben 98
3.3.2 Formelle Wertung 98
3.3.2.1 Nachforderungsverpflichtung 99
3.3.2.2 Unterschrift der Angebote 101
3.3.2.3 Änderungen an den Vergabeunterlagen 102
3.3.2.4 Fehlende oder nicht eindeutige Preise 111
3.3.2.5 Nebenangebot 116
3.3.2.6 Fehlende Produktangaben 117
3.3.2.7 Angabe mehrerer Hersteller in einer Position 119
3.3.2.8 Fehlende allgemeine Angaben 120
3.3.2.9 Die konjunktiven Ausschlussgründe 121
3.3.3 Eignungsprüfung 124
3.3.3.1 Auskunftsmittel 125
3.3.3.2 Sonstige Auskünfte 126
3.3.3.3 Präqualifikations-Verfahren 129
3.3.3.4 Geringe Folgen bei unzureichender Vorlage von Nachweisen 131
3.3.4 Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung 131
3.3.4.1 Rechnerische Prüfung 131
3.3.4.2 Technische Prüfung 135
3.3.5 Wertung 137
3.3.5.1 Angemessenheit der Preise 137
3.3.5.2 Preisnachlässe 140
3.3.6 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes 140
3.3.7 Information der Bieter 141
3.4 Mitwirken bei der Auftragserteilung 142
3.4.1 Rückzug eines Angebotes durch den Bieter 142
3.4.2 Verlängerung der Zuschlagsfrist 143
3.4.3 Aufhebung 144
3.4.3.1 Keine wertbaren Angebote 145
3.4.3.2 Grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen 145
3.4.3.3 Schwerwiegende Gründe 145
3.4.4 Zuschlagserteilung 146
3.4.4.1 Absagen 147
3.4.4.2 Veröffentlichung 148
4 Anhang 150
4.1 VOB/A 150
4.2 Technische Spezifikation TS 171
4.3 VOB/B 172
Literaturverzeichnis 189
Sachwortverzeichnis 190

1 Einleitung (S. 1-2)

Das Vergaberecht – das faktisch kein Recht, sondern auf nationaler Ebene eine Verwaltungsanweisung darstellt – ist durch zwingende und konjunktive Vorschriften geprägt. Hierdurch kann es leicht zu Vergabeverfahren führen, die nicht der VOB/A entsprechen. Von einer nicht normgerechten Vertragserfüllung zu LP 6 und 7 des §§ 33 oder 42 HOAI einmal abgesehen, können die Folgen hieraus in bisher seltenen Fällen Schadensersatzansprüche seitens unterlegender Bieter und die Förderschädlichkeit bei Drittmittelprojekten sein.

Somit sind an Vergaben im Bereich der öffentlichen Hand wesentlich höhere Anforderungen gestellt als im Bereich der privatwirtschaftlichen Vergabe, die letztendlich nur durch das Werkvertragsrecht geprägt sind, da der private Auftraggeber nicht an die VOB/A gebunden ist. Dieses Buch wendet sich an alle Planer, die mit der Durchführung von Ausschreibungen der öffentlichen Hand beauftragt worden sind oder werden. Weiterhin kann dieses Buch in der öffentlichen Bauverwaltung neben weiteren verwaltungsspezifischen Verordnungen als Hilfsmittel zur Durchführung von Vergabeverfahren von Bauleistungen eingesetzt werden.

Die Interaktion zwischen Planer und Öffentlichem Auftraggeber (ÖAG) und Bewerbern/ Bietern wird hier herausgestellt. Dieses Buch kommentiert keine Gerichtsurteile mit allen möglichen Auslegungsvarianten in der Rechtsprechung. Vielmehr werden allgemeine Sachverhalte des Vergaberechts pragmatisch dargestellt. Hierbei sollen Tipps und Beispiele wesentliche Verfahrensschritte transparenter machen. Die Prüfung und Wertung von Angeboten wird anhand von Sachverhalten und deren Lösungen dargestellt. Letztendlich zeigt dieses Buch zudem die wesentlichen Änderungen der VOB/A Novellierung von 2009 auf.

Das Vergaberecht definiert „Spielregeln“, die gewährleisten sollen, dass ein einheitlicher und ausgeglichener Wettbewerb zwischen dem Spielführer (ÖAG) und dem Spieler (Bewerber und Bieter) stattfindet. Die bestehende Rechtsprechung, die vielfach für Klarheit bzgl. der „Spielregeln“ sorgte, ist auch auf die 2009er VOB/A anzuwenden. Denn anders als bei der 2009er HOAI wurde die VOB/A nicht in ihren Grundmauern verändert. Der Begriff „Novelle“ ist für die neue VOB/A zutreffend, da hier einzelnen Teilen abgeändert wurden. In einigen Fällen wird es keine Hilfe durch Rechtsprechung geben.

So werden Gerichte erst abschließend klären müssen, wann der Preis einer einzelnen Position unwesentlich ist, oder die bestehende Rechtsprechung passt nicht mehr, weil Normierungen entfallen sind, wie z. B. die „wichtigen Hinweise“ an die Bewerber.

1.1 Öffentliche Auftraggeber


Öffentliche Auftraggeber sind Institutionen der Bundesregierungen, der Länder, Regionen und Kommunen. Auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts fallen hierunter, sofern sie Aufgaben im allgemeinen Interesse wahrnehmen oder staatlich kontrolliert sind. Darunter fallen Krankenhäuser, Sozialversicherungen, Bildungseinrichtungen, Wasser- und Energieversorger, Wirtschaftskammern, Verbände und viele andere Einrichtungen.

1.1.1 Begriff

Der Begriff des Öffentlichen Auftraggebers ist definiert im § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).1 Danach liegt die (öffentliche) Auftraggebereigenschaft zunächst nur bei der klassischen öffentlichen Hand vor. Der Auftraggeber im Sinne des 4. Teils der GWB steht im Kontext des EU-Vergaberechts; aber auch private Auftraggeber werden hiernach unter Umständen von dem Begriff erfasst (§ 98 Nr. 2–6 GWB).

Erscheint lt. Verlag 17.9.2010
Zusatzinfo XII, 190 S. 32 Abb.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Mathematik / Informatik Informatik
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Baurecht (privat)
Technik Bauwesen
Schlagworte Auftragserteilung • Ausschreibung • Bauleistungen • Grundlagen • HOAI • Honorare • Leistungsbeschreibung • Vergabe • Vergabeordnung • Vergaberecht • Vergabeverfahren • Vertragsordnung • VOB • VOB/A • Vorbereitung der Vergabe
ISBN-10 3-8348-9751-5 / 3834897515
ISBN-13 978-3-8348-9751-0 / 9783834897510
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